Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,5 kB
Datum
09.05.2007
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -621-00BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 24.04.2007
- öffentlicher Teil Sachstandsinformation
für den
Bau- und Planungsausschuss
09.05.2007
28., 29. und 30. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau;
hier: Weitere Vorgehensweise
Die o. a. Flächennutzungsplanänderungen wurden in der Sitzung des Rates am 07.11.2006
gemäß § 5 BauGB beschlossen. Mit Bericht vom 19.01.2007 wurden sie der Bezirksregierung Köln
zur Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigungen wurden mit Verfügung vom 02.03.2007 erteilt.
Die erforderlichen Schlussbekanntmachungen sind im Amtsblatt für die Gemeinde Kreuzau am
30.03.2007 erfolgt, sodass die Pläne mit dem Tage der Bekanntmachung rechtswirksam geworden
sind.
Es bleibt jedoch festzustellen, dass durch die Änderungen des Flächennutzungsplanes zunächst
noch keine neuen Baurechte entstanden sind, da in allen Fällen ein konkreter Bebauungsplan
aufgestellt werden muss und auch die erschließungsmäßigen Voraussetzungen derzeit noch nicht
gegeben sind.
Da auch im Haushaltsplan 2007 keine Planungsmittel für konkrete Bebauungspläne in diesen
Bereichen bereit stehen, können entsprechende Bauleitplanverfahren frühestens im Jahre 2008
eingeleitet werden. Ich beabsichtige im Laufe der nächsten Wochen mit den betroffenen
Grundstückseigentümern Gespräche zu führen, ob und inwieweit sie an einer zügigen
Realisierung eines Bebauungsplanes interessiert sind.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
i.V.
- Stolz -