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Sachstandsinfo (28., 29. und 30. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau; hier: Weitere Vorgehensweise)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,5 kB
Datum
09.05.2007
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Sachstandsinfo (28., 29. und 30. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau; hier: Weitere Vorgehensweise)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -621-00BE: Herr Schmühl Kreuzau, 24.04.2007 - öffentlicher Teil Sachstandsinformation für den Bau- und Planungsausschuss 09.05.2007 28., 29. und 30. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau; hier: Weitere Vorgehensweise Die o. a. Flächennutzungsplanänderungen wurden in der Sitzung des Rates am 07.11.2006 gemäß § 5 BauGB beschlossen. Mit Bericht vom 19.01.2007 wurden sie der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigungen wurden mit Verfügung vom 02.03.2007 erteilt. Die erforderlichen Schlussbekanntmachungen sind im Amtsblatt für die Gemeinde Kreuzau am 30.03.2007 erfolgt, sodass die Pläne mit dem Tage der Bekanntmachung rechtswirksam geworden sind. Es bleibt jedoch festzustellen, dass durch die Änderungen des Flächennutzungsplanes zunächst noch keine neuen Baurechte entstanden sind, da in allen Fällen ein konkreter Bebauungsplan aufgestellt werden muss und auch die erschließungsmäßigen Voraussetzungen derzeit noch nicht gegeben sind. Da auch im Haushaltsplan 2007 keine Planungsmittel für konkrete Bebauungspläne in diesen Bereichen bereit stehen, können entsprechende Bauleitplanverfahren frühestens im Jahre 2008 eingeleitet werden. Ich beabsichtige im Laufe der nächsten Wochen mit den betroffenen Grundstückseigentümern Gespräche zu führen, ob und inwieweit sie an einer zügigen Realisierung eines Bebauungsplanes interessiert sind. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister i.V. - Stolz -