Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
86 kB
Datum
16.07.2013
Erstellt
10.09.13, 11:54
Aktualisiert
10.09.13, 11:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 10.09.2013
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 24. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 16.07.2013
Zu Punkt 1. der Tagesordnung:
Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen
Einladung und Beschlussfähigkeit des Rates Erläuterung: Hierzu wird auf § 9 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen.
Zu Beginn der Sitzung stellt der Vorsitzende fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung ordnungsgemäß ergangen ist, die Öffentlichkeit gemäß § 48 Abs. 2 GO NRW von dieser Sitzung unterrichtet wurde und die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl versammelt sind.
Einstimmiger Beschluss zur Tagesordnung:
Hier wirkt der Bürgermeister gemäß § 40 Abs. 2 Satz 6 i.V.m. § 48 Abs. 1 GO NRW nicht mit.
Wegen der Dringlichkeit der Beratungspunkte wird die Tagesordnung wie folgt erweitert:
T a g e s o r d n u n g:
TOP
I.
Bezeichnung
E r l ä u t e r u n g e n:
Nr. der
Ratsdrucksache
sind
beigefügt
werden Werden/wurden zuletzt
nachge- versandt für folgenden
reicht
Ausschuß
Öffentliche Sitzung
13.
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 a "
Bad Münstereifel Kölner Straße"Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr
hier: Aufstellungsbeschluss
1119IX
StadtE 11.07.2013
14.
Satzung über eine Veränderungssperre für die 1. 1120Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 a Bad
IX
Münstereifel Kölner Straße - Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr
StadtE 11.07.2013
Der TOP „Anfragen und Mitteilungen“ im öffentlichen Teil wird TOP 15.
Der Vorsitzende erklärt zudem, dass der TOP 2 der nichtöffentlichen Sitzung „Benennung Pflichtprüfer für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2012 und Folgejahre der Stadtwerke Bad Münstereifel: hier: Auftragsvergabe 2012-2014“ von der Tagesordnung abgesetzt wird, da diese Angelegenheit in der Zuständigkeit des Betriebsausschusses Stadtwerke liegt und dieser die Auftragsvergabe
in seiner Sitzung am 10.07.2013 bereits beschlossen hat.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 16.07.2013
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