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Antrag (Antrag 85/2016)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
441 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
25.02.16, 12:30
Aktualisiert
25.02.16, 12:30
Antrag (Antrag 85/2016)

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Inhalt der Datei

Antrag: Der Rat möge beschließen, dass auch die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Immobilien und Stadtwerke dem Haushaltssicherungskonzept unterliegen. Straßen, Zur nachhaltigen Konsolidierung des Kernhaushaltes ist es unumgänglich, dass auch die Eigenbetriebe dem Haushaltssicherungskonzept unterliegen, da ansonsten die Einhaltung des Kernhaushaltes gefährdet wäre. Beschlüsse für Maßnahmen, die die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe im Nachgang negativ beeinflussen, können nur dann veranlasst werden, wenn entsprechende Kompensationsmaßnahmen aufgeführt werden. Ist dem nicht so, können derartige Beschlüsse nicht durchgeführt werden. Die Eigenbetriebe sollen demnach gehalten sein, die Auswirkungen auf den Kernhaushalt mit jeder gewünschten oder auch möglicherweise erforderlichen Veränderung aufzuzeigen.