Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
441 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
25.02.16, 12:30
Aktualisiert
25.02.16, 12:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag:
Der Rat möge beschließen, dass auch die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe
Immobilien und Stadtwerke dem Haushaltssicherungskonzept
unterliegen.
Straßen,
Zur nachhaltigen Konsolidierung des Kernhaushaltes ist es unumgänglich, dass auch die
Eigenbetriebe dem Haushaltssicherungskonzept
unterliegen, da ansonsten die
Einhaltung des Kernhaushaltes gefährdet wäre.
Beschlüsse für Maßnahmen, die die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe im Nachgang
negativ beeinflussen, können nur dann veranlasst werden, wenn entsprechende
Kompensationsmaßnahmen
aufgeführt werden. Ist dem nicht so, können derartige
Beschlüsse nicht durchgeführt werden. Die Eigenbetriebe sollen demnach gehalten sein,
die Auswirkungen auf den Kernhaushalt mit jeder gewünschten oder auch
möglicherweise erforderlichen Veränderung aufzuzeigen.