Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
163 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
12.11.15, 15:02
Aktualisiert
23.03.16, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 460/2015
Az.: 65
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 22.09.2015
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
10.11.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
24.11.2015
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
08.12.2015
vorberatend
Rat
15.12.2015
beschließend
Rat
27.04.2016
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Kreditaufnahmen des Eigenbetriebes Straßen im Wirtschaftsjahr 2016
(für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2016)
Finanzielle Auswirkungen
Die Auswirkungen der Kreditaufnahme (Zins- und Tilgungsaufwendungen) sind im Wirtschaftsplan 2016
und der mittelfristigen Planung berücksichtigt; der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme beläuft sich z.Zt.
auf 3.850.000 € unter Vorbehalt der Einstellung zusätzlicher bzw. der Streichung bereits in Vorjahren
finanzierter investiver Maßnahmen während der Beratungen zum Wirtschaftsplan 2016.
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
siehe Wirtschaftsplan 2016
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
siehe
Wirtschaftsplan
2016
siehe Wirtschaftsplan 2016
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Rat stimmt der Kreditaufnahme 2016 im Eigenbetrieb Straßen – unter Vorbehalt der
Genehmigung der entsprechenden Wirtschaftsplanansätze – wie folgt zu.
Darlehensgeber:
NRW-Bank/KfW-Kreditanstalt für Wiederaufbau
Darlehenshöhe:
3.850.000 €
Auszahlungskurs:
Zinssatz:
Tilgung:
100%
bis zu 2,5% (Höchstzinssatz), fest für 10 Jahre
über 30 Jahre mit tilgungsfreien Jahren
Die Darlehensaufnahme erfolgt (nach Erfüllung der formalen Voraussetzungen) voraussichtlich im
II. Quartal 2016, nach Möglichkeit in einer Summe. Bei einer Trennung des Darlehensbetrages
durch die NRW-Bank in Teildarlehen (z.B. in Straßeninfrastruktur und Sportstätten), wird die vorstehend genannte Darlehenshöhe in Summe nicht überschritten.
Sollten im Zuge der Wirtschaftsplan-Beratungen 2016 zusätzliche Projekte in die Projektlisten aufgenommen bzw. in Vorjahren finanzierte Maßnahmen gestrichen oder vom Umfang reduziert werden,, so kann sich die Finanzierung entsprechend verändern.
Begründung:
Die Kreditaufnahme ist für die (weitere) Finanzierung der im Wirtschaftsplan vorgesehenen Investitionen in den Bereichen Straßen, Gartenbau, Friedhöfe, Städtische Dienste und Straßenreinigung
zwingend erforderlich. Finanzierungsanteile in den jeweiligen Betriebszweigen sind in den betreffenden Projektlisten aufgezeigt und betragen:
BZ Straßen:
BZ Gartenbau
BZ Friedhöfe
BZ Städtische Dienste
BZ Straßenreinigung
=>
=>
=>
=>
=>
3.400.000 €
65.000 €
275.000 €
70.000 €
40.000 €
In Vertretung
(Hallstein)
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