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Beschlussvorlage (Kreditaufnahmen des Eigenbetriebes Straßen im Wirtschaftsjahr 2016 (für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2016))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
163 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
12.11.15, 15:02
Aktualisiert
23.03.16, 18:41
Beschlussvorlage (Kreditaufnahmen des Eigenbetriebes Straßen im Wirtschaftsjahr 2016 
(für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2016)) Beschlussvorlage (Kreditaufnahmen des Eigenbetriebes Straßen im Wirtschaftsjahr 2016 
(für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2016))

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 460/2015 Az.: 65 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 22.09.2015 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 10.11.2015 Datum Freigabe -100- gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 24.11.2015 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 08.12.2015 vorberatend Rat 15.12.2015 beschließend Rat 27.04.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Kreditaufnahmen des Eigenbetriebes Straßen im Wirtschaftsjahr 2016 (für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2016) Finanzielle Auswirkungen Die Auswirkungen der Kreditaufnahme (Zins- und Tilgungsaufwendungen) sind im Wirtschaftsplan 2016 und der mittelfristigen Planung berücksichtigt; der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme beläuft sich z.Zt. auf 3.850.000 € unter Vorbehalt der Einstellung zusätzlicher bzw. der Streichung bereits in Vorjahren finanzierter investiver Maßnahmen während der Beratungen zum Wirtschaftsplan 2016. Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: siehe Wirtschaftsplan 2016 Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: siehe Wirtschaftsplan 2016 siehe Wirtschaftsplan 2016 Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Rat stimmt der Kreditaufnahme 2016 im Eigenbetrieb Straßen – unter Vorbehalt der Genehmigung der entsprechenden Wirtschaftsplanansätze – wie folgt zu. Darlehensgeber: NRW-Bank/KfW-Kreditanstalt für Wiederaufbau Darlehenshöhe: 3.850.000 € Auszahlungskurs: Zinssatz: Tilgung: 100% bis zu 2,5% (Höchstzinssatz), fest für 10 Jahre über 30 Jahre mit tilgungsfreien Jahren Die Darlehensaufnahme erfolgt (nach Erfüllung der formalen Voraussetzungen) voraussichtlich im II. Quartal 2016, nach Möglichkeit in einer Summe. Bei einer Trennung des Darlehensbetrages durch die NRW-Bank in Teildarlehen (z.B. in Straßeninfrastruktur und Sportstätten), wird die vorstehend genannte Darlehenshöhe in Summe nicht überschritten. Sollten im Zuge der Wirtschaftsplan-Beratungen 2016 zusätzliche Projekte in die Projektlisten aufgenommen bzw. in Vorjahren finanzierte Maßnahmen gestrichen oder vom Umfang reduziert werden,, so kann sich die Finanzierung entsprechend verändern. Begründung: Die Kreditaufnahme ist für die (weitere) Finanzierung der im Wirtschaftsplan vorgesehenen Investitionen in den Bereichen Straßen, Gartenbau, Friedhöfe, Städtische Dienste und Straßenreinigung zwingend erforderlich. Finanzierungsanteile in den jeweiligen Betriebszweigen sind in den betreffenden Projektlisten aufgezeigt und betragen: BZ Straßen: BZ Gartenbau BZ Friedhöfe BZ Städtische Dienste BZ Straßenreinigung => => => => => 3.400.000 € 65.000 € 275.000 € 70.000 € 40.000 € In Vertretung (Hallstein) -2-