Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
11.02.16, 16:29
Aktualisiert
23.03.16, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 460/2015 1. Ergänzung
Az.: 65
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 28.01.2016
gez. Erner, Bürgermeister
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
23.02.2016
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschusssschusssschuss
08.03.2016
vorberatend
Rat
16.03.2016
beschließend
Rat
27.04.2016
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Kreditaufnahmen des Eigenbetriebes Straßen im Wirtschaftsjahr 2016 auf Basis der Fortschreibung des Wirtschaftsplans 2016 (Version II) gemäß V 459/2015,1. Ergänzung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Die Auswirkungen der Kreditaufnahme (Zins- u. Tilgungsaufwendungen) sind im Wirtschaftsplan
2016 (Version II) und in der mittelfristigen Planung berücksichtigt; der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme beläuft sich zur Zeit auf 4.220.000,- Euro unter Vorbehalt der Einstellung zusätzlicher bzw. der
Streichung bereits in Vorjahren finanzierter investiver Maßnahmen während der Beratungen zum
Wirtschaftsplan 2016.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Rat stimmt der Kreditaufnahme 2016 im Eigenbetrieb Straßen – unter Vorbehalt der Genehmigung der entsprechenden Wirtschaftsplanansätze – wie folgt zu.
Darlehensgeber:
Darlehenshöhe:
Auszahlungskurs:
NRW-Bank/KfW-Kreditanstalt für Wiederaufbau
4.220.000 €
100%
Zinssatz:
bis zu 2,5% (Höchstzinssatz), fest für 10 Jahre
über 30 Jahre mit tilgungsfreien Jahren
Die Darlehensaufnahme erfolgt (nach Erfüllung der formalen Voraussetzungen) im Laufe des
Jahres 2016, nach Möglichkeit in einer Summe. Bei einer Trennung des Darlehensbetrages durch
die NRW-Bank in Teildarlehen (z. B. Straßeninfrastruktur und Sportstätten), wird die vorstehend
genannte Darlehenshöhe in Summe nicht überschritten.
Begründung:
Die Kreditaufnahme ist für die (weitere) Finanzierung der im Wirtschaftsplan vorgesehenen Investitionen in den Bereich Straßen, Gartenbau, Friedhöfe, Städtische Dienste und Straßenreinigung
zwingend erforderlich. Auf die jeweiligen Betriebszweige entfallen:
BZ Straßen:
BZ Gartenbau
BZ Friedhöfe
BZ Städtische Dienste / Reinigungsdienst
BZ Straßenreinigung
=>
=>
=>
=>
=>
In Vertretung
(Hallstein)
-2-
3.390.000 €
370.000 €
335.000 €
85.000 €
40.000 €.