Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
8,2 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
30.10.08, 21:09
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl 621-00/E 11, 1. Ä.
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 18.12.2006
Vorlagen-Nr.: 2/2007
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
17.01.2007
30.01.2007
13.02.2007
1. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 11,
Ortsteil Kreuzau, Teilbereich „Kleierde“;
hier: Aufstellungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 12.12.2006 wird die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 11
im Bereich des Grundstückes Gemarkung Kreuzau, Flur 11, Parzelle Nr. 1219, beantragt. Die
Änderung beinhaltet lediglich die Verlegung der parallel zur Straße verlaufenden überbaubaren
Fläche, und zwar soll hier der bisherige Abstand zur Straße von 5 m auf 3 m reduziert werden, um
den geplanten Baukörper insgesamt innerhalb der überbaubaren Fläche realisieren zu können.
Normalerweise wäre dies auch im Rahmen einer Befreiung nach § 31 BauGB möglich. In einem
solchen Falle würde allerdings die Freistellung nach § 67 BauO NRW entfallen und ein
herkömmliches Baugenehmigungsverfahren erforderlich. Dies möchte der Bauherr umgehen und
hat aus diesem Grunde um formelle Änderung des Bebauungsplanes gebeten.
Da im gesamten übrigen Planbereich der Abstand der überbaubaren Fläche zur Straße auch nur 3
m beträgt, habe ich absolut keine Bedenken, dem Antrag stattzugeben.
Da die Grundzüge der Planung in keiner Weise beeinträchtigt sind, kann in Anwendung des § 13
BauGB das vereinfachte Verfahren durchgeführt werden. Von der Planänderung sind auch keine
Träger öffentlicher Belange berührt. Private Belange angrenzender Grundstückseigentümer
werden ebenfalls nicht berührt. Der unmittelbar angrenzende Grundstückseigentümer der Parzelle
1218 hat sein Einverständnis bereits erklärt, sodass auch auf ein formelles Verfahren gemäß § 13
Abs. 2 verzichtet werden kann.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Bebauungsplanänderung werden vom Antragsteller übernommen.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Aufstellung der 1. Änderung -vereinfachte Änderung- des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. E 11, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich „Kleierde“, wird gemäß § 2 (1)
BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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