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Allgemeine Vorlage (1. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 11, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich ¿Kleierde¿; hier:Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,2 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
30.10.08, 21:09
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (1. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 11, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich ¿Kleierde¿;
hier:Aufstellungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (1. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 11, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich ¿Kleierde¿;
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl 621-00/E 11, 1. Ä. BE: Herr Schmühl Kreuzau, 18.12.2006 Vorlagen-Nr.: 2/2007 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 17.01.2007 30.01.2007 13.02.2007 1. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 11, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich „Kleierde“; hier: Aufstellungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Mit Schreiben vom 12.12.2006 wird die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 11 im Bereich des Grundstückes Gemarkung Kreuzau, Flur 11, Parzelle Nr. 1219, beantragt. Die Änderung beinhaltet lediglich die Verlegung der parallel zur Straße verlaufenden überbaubaren Fläche, und zwar soll hier der bisherige Abstand zur Straße von 5 m auf 3 m reduziert werden, um den geplanten Baukörper insgesamt innerhalb der überbaubaren Fläche realisieren zu können. Normalerweise wäre dies auch im Rahmen einer Befreiung nach § 31 BauGB möglich. In einem solchen Falle würde allerdings die Freistellung nach § 67 BauO NRW entfallen und ein herkömmliches Baugenehmigungsverfahren erforderlich. Dies möchte der Bauherr umgehen und hat aus diesem Grunde um formelle Änderung des Bebauungsplanes gebeten. Da im gesamten übrigen Planbereich der Abstand der überbaubaren Fläche zur Straße auch nur 3 m beträgt, habe ich absolut keine Bedenken, dem Antrag stattzugeben. Da die Grundzüge der Planung in keiner Weise beeinträchtigt sind, kann in Anwendung des § 13 BauGB das vereinfachte Verfahren durchgeführt werden. Von der Planänderung sind auch keine Träger öffentlicher Belange berührt. Private Belange angrenzender Grundstückseigentümer werden ebenfalls nicht berührt. Der unmittelbar angrenzende Grundstückseigentümer der Parzelle 1218 hat sein Einverständnis bereits erklärt, sodass auch auf ein formelles Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 verzichtet werden kann. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Bebauungsplanänderung werden vom Antragsteller übernommen. III. Beschlussvorschlag: „Die Aufstellung der 1. Änderung -vereinfachte Änderung- des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 11, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich „Kleierde“, wird gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-