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Beschlusstext (3. Änderung des Bebauungsplan Nr 5b "Gewerbegebiet Bad Münstereifel Kernstadt - Bereich Flaches Feld / Steinsmühle" hier: Abwägungsbeschlüsse nach Offenlagen und Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
67 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
17.12.13, 13:22
Aktualisiert
17.12.13, 13:22
Beschlusstext (3. Änderung des Bebauungsplan Nr 5b
"Gewerbegebiet Bad Münstereifel Kernstadt - Bereich Flaches Feld / Steinsmühle"
hier: Abwägungsbeschlüsse nach Offenlagen und Satzungsbeschluss)

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Bad Münstereifel, 17.12.2013 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 28. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 10.12.2013 Zu Punkt 8. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1216-IX 3. Änderung des Bebauungsplan Nr 5b "Gewerbegebiet Bad Münstereifel Kernstadt - Bereich Flaches Feld / Steinsmühle" hier: Abwägungsbeschlüsse nach Offenlagen und Satzungsbeschluss Die Abwägungsbeschlüsse (= Anlage I der Originalniederschrift) erfolgen mit folgender Ausnahme einstimmig: Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange – 8. Industrie und Handelskammer (Anlage 3 der Vorlage) sowie lfd. Nr. 1 Industrie und Handelskammer (Anlage 4 der Vorlage): Abwägungsbeschluss mit 32 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung. Beschluss mit 32 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung: 1. Zu den im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen werden die in der Anlage beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. 2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2515) in der z.Zt. gültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung, wird 3. Änderung des Bebauungsplan Nr 5b "Gewerbegebiet Bad Münstereifel Kernstadt - Bereich Flaches Feld / Steinsmühle" in der vorliegenden Form mit textlichen Festsetzungen und Begründung (einschl. der Stellungnahme der BBE aus dem Okt. 2013) als Satzung (= Anlage 1 der Originalniederschrift) beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplans herbeizuführen.