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Beschlusstext (Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW n. F.)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
17.12.13, 13:22
Aktualisiert
17.12.13, 13:22
Beschlusstext (Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW n. F.)

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Bad Münstereifel, 17.12.2013 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 28. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 10.12.2013 Zu Punkt 5. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1205-IX Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW n. F. Beschluss mit 31 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen: 1. In Anwendung von § 46 Abs. 3 SchulG NRW bildet die Stadt Bad Münstereifel im Schuljahr 2013/2014 insgesamt 7 Eingangsklassen. 2. Diese Eingangsklassen werden auf folgende Standorte verteilt: KGS Arloff: 2, GGS Bad Münstereifel: 2, GSV Teilst. Houverath: 1 und GSV Teilst. Mutscheid: 2 (jahrgangsübergreifend).