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Beschlusstext (3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5b "Gewerbegebiet Bad Münstereifel Kernstadt - Bereich Flaches Feld / Steinsmühle" hier: Abwägungsbeschlüsse nach den Offenlagen und Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
15 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
17.12.13, 13:22
Aktualisiert
17.12.13, 13:22
Beschlusstext (3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5b
"Gewerbegebiet Bad Münstereifel Kernstadt - Bereich Flaches Feld / Steinsmühle"
hier: Abwägungsbeschlüsse nach den Offenlagen und Satzungsbeschluss)

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Bad Münstereifel, 17.12.2013 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 28. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 10.12.2013 Zu Punkt der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1216-IX/Z-2 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5b "Gewerbegebiet Bad Münstereifel Kernstadt - Bereich Flaches Feld / Steinsmühle" hier: Abwägungsbeschlüsse nach den Offenlagen und Satzungsbeschluss Die Abwägungsbeschlüsse erfolgen mit folgenden Ausnahmen einstimmig: Abwägungsbeschlüsse mit 32 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung: Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange - 8. Industrie und Handelskammer (Anlage 3 der Z-1), - lfd. Nr. 1 Industrie und Handelskammer (Anlage 4 der Z-1) sowie Öffentlichkeit - lfd. Nr. 5 REWE Markt GmbH (Anlage 1 der Z-2): Beschluss mit 32 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung: 1. Zu den im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen werden die in der Anlage beigefügten Abwägungsbeschlüsse (= Anlage A der Originalniederschrift) gefasst. 2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2515) in der z.Zt. gültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung, wird 3. Änderung des Bebauungsplan Nr. 5b "Gewerbegebiet Bad Münstereifel Kernstadt - Bereich Flaches Feld / Steinsmühle" in der vorliegenden Form mit textlichen Festsetzungen und Begründung (einschl. der gutachterlichen Stellungnahme der BBE aus dem Okt. 2013 und der vertiefenden Bewertung der Rechtsanwaltskanzlei Lenz und Johlen vom 16.9.2013) (= Anlage 1 der Originalniederschrift) als Satzung beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplans herbeizuführen.