Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
177 kB
Datum
08.03.2016
Erstellt
25.02.16, 12:30
Aktualisiert
25.02.16, 12:30
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 84/2016
Az.:
Amt: - 2 BeschlAusf.: - 2 / 20 Datum: 27.01.2016
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Cöln
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
08.03.2016
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Prüfung von Alternativen zur Erhöhung der Grundsteuer und Gewerbesteuer im Jahr 2016 und in den Folgejahren
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Gem. § 75 Gemeindeordnung muss die Haushaltswirtschaft so geplant werden, dass die stetige
Aufgabenerfüllung jederzeit gesichert ist. Darüber hinaus müssen in jedem Jahr die Planung und
die Rechnung ausgeglichen sein. Eine geordnete Haushaltswirtschaft wird auch nur gelingen,
wenn alle Bereiche der Stadtverwaltung (Kernverwaltung, Eigenbetriebe und weitere Gesellschaften) das Ziel der Haushaltskonsolidierung verfolgen. Darüber hinaus müssen wir bei zukünftigen
Projekten, egal ob sie im Kernhaushalt oder im Wirtschaftsplan ihren Niederschlag finden, immer
wieder überlegen, ob wir im Sinne des Gemeinwohls bereit sind, diese Aufgaben/Verpflichtungen
zu übernehmen oder ob es andere Lösungsmöglichkeiten der Realisierung gibt. Auch das „Nichtdurchführen“ einer Maßnahme kann einen Beitrag zur Konsolidierung leisten.
Die finanzielle Situation der Stadt Erftstadt kann über die letzten zwei Jahrzehnte als schwierig
bezeichnet werden. Freiwillige Leistungen werden in der Stadt nur in einem begrenzten Umfang
wahrgenommen. Daher hat man sich mit dem Haushalt 2015 mehrheitlich dazu entschieden, auch
die Ertragskraft der Stadt nachhaltig zu verbessern. Insgesamt gehen wir von Ertragssteigerungen
von jährlich 737.000 Euro aus. Kumuliert man die Jahre 2016 bis 2019, erhält man eine jährliche
Ertragsverbesserung i. H. v. fast 3 Mio. Euro ab dem Jahr 2019. Einen vergleichbaren Einsparvorschlag hat und kann die Verwaltung derzeit nicht generieren. Nur als Beispiel: Würde die Stadt
sich dazu entscheiden, die freiwilligen Aufgaben Musikschule und Bücherei komplett aufzugeben,
würden lediglich Einsparungen i. H. v. 1 Mio. Euro jährlich generiert. Selbst diese drastischen Einschnitte könnten nicht die Lücke der Hebesatzsteigerungen abfangen.
Es gibt daher keine Alternative zum Haushaltssicherungskonzept des Jahres 2015. Wahrscheinlich
werden wir darüber hinaus noch weitere Einsparungen vornehmen müssen, um zukünftige, zusätzliche finanzielle Verpflichtungen im freiwilligen und pflichtigen Bereich abfangen zu können.
In Vertretung
(Knips)
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