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Antrag (Antrag bzgl. Prüfung von Alternativen zur Erhöhung der Grundsteuer und Gewerbesteuer im Jahr 2016 und in den Folgejahren)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
177 kB
Datum
08.03.2016
Erstellt
25.02.16, 12:30
Aktualisiert
25.02.16, 12:30
Antrag (Antrag bzgl. Prüfung von Alternativen zur Erhöhung der Grundsteuer und Gewerbesteuer im Jahr 2016 und in den Folgejahren) Antrag (Antrag bzgl. Prüfung von Alternativen zur Erhöhung der Grundsteuer und Gewerbesteuer im Jahr 2016 und in den Folgejahren)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 84/2016 Az.: Amt: - 2 BeschlAusf.: - 2 / 20 Datum: 27.01.2016 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Cöln Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 08.03.2016 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Prüfung von Alternativen zur Erhöhung der Grundsteuer und Gewerbesteuer im Jahr 2016 und in den Folgejahren Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Gem. § 75 Gemeindeordnung muss die Haushaltswirtschaft so geplant werden, dass die stetige Aufgabenerfüllung jederzeit gesichert ist. Darüber hinaus müssen in jedem Jahr die Planung und die Rechnung ausgeglichen sein. Eine geordnete Haushaltswirtschaft wird auch nur gelingen, wenn alle Bereiche der Stadtverwaltung (Kernverwaltung, Eigenbetriebe und weitere Gesellschaften) das Ziel der Haushaltskonsolidierung verfolgen. Darüber hinaus müssen wir bei zukünftigen Projekten, egal ob sie im Kernhaushalt oder im Wirtschaftsplan ihren Niederschlag finden, immer wieder überlegen, ob wir im Sinne des Gemeinwohls bereit sind, diese Aufgaben/Verpflichtungen zu übernehmen oder ob es andere Lösungsmöglichkeiten der Realisierung gibt. Auch das „Nichtdurchführen“ einer Maßnahme kann einen Beitrag zur Konsolidierung leisten. Die finanzielle Situation der Stadt Erftstadt kann über die letzten zwei Jahrzehnte als schwierig bezeichnet werden. Freiwillige Leistungen werden in der Stadt nur in einem begrenzten Umfang wahrgenommen. Daher hat man sich mit dem Haushalt 2015 mehrheitlich dazu entschieden, auch die Ertragskraft der Stadt nachhaltig zu verbessern. Insgesamt gehen wir von Ertragssteigerungen von jährlich 737.000 Euro aus. Kumuliert man die Jahre 2016 bis 2019, erhält man eine jährliche Ertragsverbesserung i. H. v. fast 3 Mio. Euro ab dem Jahr 2019. Einen vergleichbaren Einsparvorschlag hat und kann die Verwaltung derzeit nicht generieren. Nur als Beispiel: Würde die Stadt sich dazu entscheiden, die freiwilligen Aufgaben Musikschule und Bücherei komplett aufzugeben, würden lediglich Einsparungen i. H. v. 1 Mio. Euro jährlich generiert. Selbst diese drastischen Einschnitte könnten nicht die Lücke der Hebesatzsteigerungen abfangen. Es gibt daher keine Alternative zum Haushaltssicherungskonzept des Jahres 2015. Wahrscheinlich werden wir darüber hinaus noch weitere Einsparungen vornehmen müssen, um zukünftige, zusätzliche finanzielle Verpflichtungen im freiwilligen und pflichtigen Bereich abfangen zu können. In Vertretung (Knips) -2-