Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
176 kB
Datum
23.02.2016
Erstellt
11.02.16, 16:29
Aktualisiert
11.02.16, 16:29
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 70/2016
Az.: - 65 -
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 26.01.2016
gez. Erner, Bürgermeister
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
23.02.2016
Bemerkungen
vorberatend
Handreinigung von Plätzen nach Silvester durch eine externe Firma
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Ca. 1.700,00 €
Folgekosten in €:
Ca. 1.700,00 € p.a.
Kostenträger:
Sachkonto:
Eigenbetrieb Straßen
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2017
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ca. 1.700,00 €
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Reinigung des Marktplatzes in Lechenich, des Bürgerplatzes und des Marienplatzes in Liblar
nach den Silvesterfeierlichkeiten soll zukünftig sehr zeitnah (01.01.) durch eine externe Firma
durchgeführt werden.
Begründung:
Die Säuberung der o.g. Plätze nach Silvester erfolgte bisher durch die Städtische Reinigungskolonne. Die Reinigung des Marktplatzes wurde jedes Jahr am ersten Arbeitstag nach dem 01. Januar durchgeführt. 2016 war dies am Samstag, den 2.Januar (vormittags).
Diese gründliche Handreinigung erfolgte durch die vier Mitarbeiter der Reinigungskolonne (Silvesterabfall und Glasscherben) Die Reinigung der beiden Plätze in Liblar wurde am 05.01.2016 veranlasst. Aus tarifrechtlichen Gründen (01.01. Feiertag) kann die Städtische Reinigungskolonne
außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit nicht für die Reinigung an Feiertagen eingesetzt werden.
Eine sehr zeitnahe Reinigung der drei Plätze (01.01.) kann aber alternativ durch eine externe Firma durchgeführt werden. Dies ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Die Kosten für die gründliche Reinigung (Handkolonne mit Geräten) belaufen sich incl. der Feiertagszuschläge (01.01.) auf ca. 1.700,00 €/p.a (für alle drei Plätze).
Bei einer gewünschten zeitnahen Reinigung nach den Silvesterfeierlichkeiten am 01.01.2017 muss
damit gerechnet werden, dass sich die Anwohner im näheren Umfeld der Arbeiten durch den Geräuschpegel der Reinigungstätigkeiten an einem Feiertag (Neujahr) gestört fühlen können.
Die beauftragte Reinigung durch eine externe Firma, hat den Vorteil, dass das Erscheinungsbild
der Stadt schneller wieder verbessert wird, da diese Reinigung unmittelbar nach den Silvesterfeierlichkeiten stattfindet. Weiterhin dient sie der frühen Abwehr von Gefahren (Verletzungsgefahr
durch Glasscherben).
In Vertretung
(Hallstein)
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