Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-239/2004
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Planen und Bauen
Bemerkungen:
15.06.2004
Betreff:
Eintragung des Bodendenkmals „Schloss Bedburg“ in die Denkmalliste der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planen und Bauen beschließt die Eintragung des Bodendenkmals „Schloss
Bedburg“ mit der Fläche, Gemarkung Bedburg, Flur 35, Flurstücke 6,116,117,134,223 sowie 295,
in die Denkmalliste der Stadt Bedburg.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege beantragte mit Schreiben vom 10.08.2000 die
Eintragung des Bodendenkmals „BM 043 - Schloss Bedburg“ in die Denkmalliste der Stadt
Bedburg.
Hierbei handelt es sich um die Fläche Gemarkung Bedburg, Flur 35, Flurstücke Nr. 6, 116, 117,
134, 223 sowie 295. Die entsprechende Fläche ist im beigefügten Lageplan schraffiert dargestellt.
Die denkmalrechtliche Begründung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege lautet
entsprechend des sog. Denkmalblattes wiefolgt:
Das Bodendenkmal Schloss Bedburg ist bedeutend für die Geschichte der Stadt Bedburg, da es
den Kristallisationspunkt der mittelalterlichen Entwicklung des Ortes darstellt. Sie gehört in eine
Reihe von herrschaftlichen Burgen, die die mittelalterliche Erschließung des Landes belegen und
die herrschaftlichen Strukturen jener Zeit, wie die Verhältnisse zwischen dem Erzbistum Köln und
den Herzögen von Jülich, verdeutlichen. In den mittelalterlichen Burganlagen und den später
daraus entstehenden frühneuzeitlichen Schlössern konzentrierte sich die Herrschaft über das
Land, die Verwaltung der erzeugten und verhandelten Güter sowie die landesherrlichen
Verteidigungsstrukturen.
Für die Erhaltung liegen sowohl städtebauliche wie wissenschaftliche Gründe vor. Die Stadt
Bedburg wird durch das Schloss Bedburg in ihrer Struktur bestimmt, aus der als beherrschendes
Element Burg/Schloss herausragen und die Stadt und Landschaft gestalten. Burg/Schloss
Bedburg verdeutlicht die Unterschiede in der historischen Siedlungsart (hier einzelstehende Burg
gegen Siedlungskonglomerat der Stadt).
Für die Erhaltung sprechen des weiteren wissenschaftliche Gründe, da sich im Boden Reste aus
der Geschichte von Burg/Schloss Bedburg erhalten haben, die über die historische Überlieferung
(Karten, Urkunden) hinaus Belege für die Geschichte der Burg und der dort lebeneden und
arbeitenden Menschen geben können. Dazu gehören Reste der Vorgängerbauten (Fundamente,
Fußböden, Laufhorizonte, Pflasterungen, Holzreste und andere organische Materialien, Gruben
aller Art und Funktion, Eintiefungen und Abfallgruben, Brunnen, Schichten, die historisches
Material enthalten), die es ermöglichen, die zeitliche Stellung der einzelnen Bauphasen zu
erfassen. Diese historischen Hinterlassenschaften beinhalten die Informationen, die nur mit
wissenschaftlichen Methoden zu erfassen und zu dokumentieren sind, so dass sie eindeutige
Hinweise auf die Baugeschichte und die Nutzung der einzelnen Elemente geben können. Funde
und Befunde liefern Hinweise auf die dort lebenden und arbeitenden Menschen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Eintragung eines Denkmals in die Denkmalliste als
gebundene Entscheidung gestaltet ist, was ausschließt, dass die Untere Denkmalbehörde wie bei
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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einer Ermessensentscheidung der Frage nachgehen kann, ob die Eintragung sinnvoll ist oder nicht
bzw. ob sie von ihr gewünscht wird oder nicht.
Dass es sich im vorliegenden Fall um ein Bodendenkmal handelt, ergibt sich aus dem
Denkmalblatt des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege, dessen Erstellung eine
wissenschaftliche Prüfung und Bewertung voraussetzt.
Mithin ist die als Bodendenkmal bewertete Fläche gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 DSchG NRW
in die Denkmalliste der Stadt Bedburg einzutragen. Es besteht folglich Eintragungspflicht.
50181 Bedburg, den 01.06.2004
----------------------------------Schreier
----------------------------------Klütsch
Sachbearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
----------------------------------Ackermann
Verwaltungsvorstand