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Beschlusstext (Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW n. F. hier: Genehmigung einer Dringlichkeit)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
18.02.2014
Erstellt
06.03.14, 17:10
Aktualisiert
06.03.14, 17:10
Beschlusstext (Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW n. F.
hier: Genehmigung einer Dringlichkeit)

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Bad Münstereifel, 06.03.2014 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 18. Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften vom Dienstag, den 18.02.2014 Zu Punkt 3. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1205-IX/Z-1 Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW n. F. hier: Genehmigung einer Dringlichkeit Einstimmiger Empfehlungsbeschluss Entscheidung: 1. In Anwendung von § 46 Abs. 3 SchulG NRW bildet die Stadt Bad Münstereifel im Schuljahr 2014/2015 insgesamt 8 Eingangsklassen. 2. Diese Eingangsklassen werden auf folgende Standorte verteilt: KGS Arloff: 2, GGS Bad Münstereifel: 3, KGV Teilst. Houverath: 1 und KGV Teilst. Mutscheid: 2 (jahrgangsübergreifend).