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Allgemeine Vorlage (Anlage zur Allgemeine Vorlage 32/2007 2. Ergänzung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
20 kB
Datum
22.05.2007
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
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Inhalt der Datei

AACHENER VERKEHRSVERBUND GMBH Aachen, 23. April 2008 AVV-Stz Stellungnahme der AVV GmbH und der DKB zum Antrag des Rates der Gemeinde Kreuzau bezüglich Modifikationen des tariflichen Angebotes für Schülerinnen und Schüler in Kreuzau bzw. im Kreis Düren (SchoolPlus-Ticket) Ausgangslage Das Land NRW hat mit Wirkung zum 01.01.2006 die Ausgleichszahlungen gem. § 45 a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) an die Verkehrsunternehmen für die Beförderung von Auszubildenden durch eine Anpassung der ausbildungsnotwendigen Tage und der Sollkostensätze gekürzt. Die Kürzung dieser Ausgleichszahlungen führt für alle Verkehrsunternehmen im AVV (mit Ausnahme der DB Regio NRW) zu Mindererlösen von insgesamt rd. 1,807 Mio. €/Jahr. Für die im Kreis Düren tätigen Verkehrsunternehmen belaufen sich die Mindererlöse auf rd. 310 T€/Jahr. Maßnahmen zur Kompensation der Mindererlöse Um den o. a. Mindererlösen bei den AVV-Verkehrsunternehmen entgegenzuwirken, standen folgende Alternativen zur Wahl • Kompensation der Mindererlöse über die kommunalen Haushalte (Kreisumlage) • Kompensation der Mindererlöse über eine außerordentliche Anhebung der Preise für Schülerjahreskarten • Kompensation der Mindererlöse über eine nutzerorientierte Tarifpolitik, d. h., Einführung eines Eigenanteils für die Inhaber von Schülerjahreskarten (SchoolPlus-Ticket) Sowohl die Verkehrsunternehmen im AVV als auch die politischen Entscheidungsträger im Kreis Düren haben sich einhellig dafür ausgesprochen, dem Vorschlag der AVV GmbH zu folgen und die Schülerinnen und Schüler, die bis zum Ablauf des Schuljahres 2006/2007 überhaupt keinen finanziellen Beitrag für die Schülerbeförderung zu leisten hatten, hieran zu beteiligen (SchoolPlus-Ticket). Schon die gesetzlichen Rahmenbedingungen sehen aufgrund festgelegter Kriterien für die Übernahme von Fahrtkosten eine grundsätzliche Ungleichbehandlung von Anspruchsberechtigten bzw. Schülerinnen und Schülern ohne gesetzlichen Anspruch auf Fahrtkostenübernahme vor, der mit der Tarifmaßnahme entgegengewirkt wird. Verbunden mit der Erhebung eines Eigenbeitrages wurden gleichzeitig erweiterte Fahrtmöglichkeiten (gesamter Kreis Düren) geschaffen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Inhaber von Monats- oder Wochenkarten für Auszubildende (Selbstzahler) schon immer über den Schulweg hinaus Freizeitfahrten innerhalb des Geltungsbereiches ihrer Fahrkarte machen können; Inhaber von Schülerjahreskarten können ihre Fahrkarte nur für Schulwegfahrten nutzen. Die Einführung des SchoolPlus-Ticket bewirkt einen höheren Grad an Gerechtigkeit für alle Schülerinnen und Schüler im Kreis Düren, da alle Betroffenen einen Anteil an den Kosten der Schülerbeförderung zu tragen haben. Die vom Rat der Gemeinde Kreuzau reklamierte Ungleichbehandlung trifft keineswegs zu. Zur Verdeutlichung ist nochmals darauf hinzuD:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\T1545.doc - 2 weisen, dass sich die Finanzierung der ÖPNV-Fahrten der Inhaber von SchoolPlus-Tickets aus dem Eigenanteil und der weiterhin notwendigen Zahlung der Schulträger für Schülerjahreskarten zusammensetzt. Gesetzliche Grundlagen Entsprechend dem Schulgesetz NRW in Verbindung mit der Schülerfahrtkostenverordnung können Eigenanteile erhoben werden, wenn der Schulträger oder ein von ihm beauftragtes Verkehrsunternehmen im Rahmen eines besonderen Tarifangebotes der Verkehrsunternehmen Schülerzeitkarten anbietet, die über den Schulweg hinaus auch zur sonstigen Benutzung von Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs berechtigen. Dieser Eigenanteil kann bis zu 12,00 €/Monat für das 1. Kind bzw. volljährige Schülerinnen/Schüler und bis zu 6,00 €/Monat für das 2. Kind betragen. Erfahrungsbericht Es hat sich gezeigt, dass trotz anfänglicher Bedenken der politischen Entscheidungsträger das neue Angebot des SchoolPlus-Ticket von den Schülerinnen/Schülern und den Eltern sehr gut angenommen wird. Sowohl bei den Schulverwaltungen als auch bei den Verkehrsunternehmen und der AVV GmbH sind ablehnende Reaktionen so gut wie überhaupt nicht vorgekommen. Resümierend lässt sich feststellen, dass der Mehrwert der neuen Tickets, die kreisweite Gültigkeit, äußerst positiv bewertet und der hierfür zu entrichtende Beitrag (Eigenanteil) durchaus akzeptiert wird. Vertragliche Situation Nach derzeitigem Kenntnisstand wird sowohl das SchoolPlus-Ticket- als auch das School& Fun-Ticket-Modell von allen Schulträgern auch im nächsten Schuljahr fortgeführt. Es ist darauf hinzuweisen, dass kurzfristig über die Fortführung des SchoolPlus-Ticket für das Schuljahr 2007/2008 für die Gemeinde Kreuzau zu entscheiden ist, da andernfalls nicht sichergestellt werden kann, dass die Fahrkarten für das kommende Schuljahr von der DKB rechtzeitig ausgestellt werden können und es im Interesse aller Beteiligten sein sollte, die im vergangenen Jahr entstandenen Engpässe zu vermeiden. Modifikationen des tariflichen Angebotes für Schülerinnen und Schüler im Kreis Düren Die vom Rat der Gemeinde Kreuzau beantragten Modifikationen des tariflichen Angebotes sehen vor, dass jede/jeder Schülerin/Schüler in den Genuss einer Fahrtberechtigung zum Preis von 6,50 €/Monat kommen soll. Die hiermit verbundenen kreisweiten Mindereinnahmen für die Verkehrsunternehmen im Kreis Düren betragen rd. 750 T€ pro Jahr, da sämtliche Einnahmen aus dem Verkauf von Wochen- und Monatskarten sowie der Freizeit-Tickets verloren gehen würden. Eine solche Maßnahme entspricht nicht der wirtschaftlichen Auffassung der Kreise und kreisangehörigen Kommunen. Mit Einführung des SchoolPlus-Ticket wurde die ggf. notwendige Zuzahlung der Schülerinnen/Schüler bzw. Eltern zur fiktiven Fahrgelderstattung des örtlichen Schulträgers aufgehoben. Im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes für den betroffenen Personenkreis (Anspruchsberechtigung auf Erstattung der Fahrtkosten) wird nun von jeder/jedem Schülerin/ Schüler ein gleich großer Zuzahlungsbetrag (Eigenanteil) erhoben. D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\T1545.doc - 3 Die vom Rat der Gemeinde Kreuzau beantragten unterschiedlichen zeitlichen Geltungszeiträume (bis 14.00 Uhr nur Schulfahrten, ab 14.00 Uhr Fahrt im gesamten Kreis Düren) sind mit den Grundsätzen des Schüler-Ticket-Modells nicht vereinbar (1 Ticket für Schul- und Freizeitfahrten ohne zeitliche Einschränkungen). Um der vom Rat der Gemeinde Kreuzau kritisierten Ungleichbehandlung entgegenzuwirken, ist als zusätzliche Maßnahme zum Angebot des SchoolPlus-Ticket vorstellbar, auch die Schülerinnen/Schüler, die zur Zeit im freigestellten Schülerverkehr, der von der Gemeinde Kreuzau - wie die Schülerjahreskarten auch – finanziert wird, befördert werden, an den Schülerfahrtkosten zu beteiligen um somit einen weiteren Schritt in Richtung Gleichbehandlung umzusetzen. Es sollten Überlegungen angestellt werden, ob die Schülerinnen/ Schüler im freigestellten Schülerverkehr ebenfalls solidarisch verpflichtet werden sollen, einen Eigenanteil zu leisten, um somit auch diesem Personenkreis die gleichen preiswerten Nutzungsmöglichkeiten anbieten zu können. Abschließend ist noch ein weiterer Aspekt hinsichtlich der Finanzierung des Schülerverkehrs in Kreuzau zu betrachten. Sollte sich die Gemeinde Kreuzau entschließen, das derzeitige Angebot des SchoolPlus-Ticket nicht weiter fortzuführen und statt dessen wieder der Ausstellung von Schülerjahreskarten den Vorzug geben wollen, können nicht mehr die derzeitigen Schülerjahreskarten-Preise in Anrechnung gebracht werden, sondern vielmehr die am 01.10.2006 in Kraft getretenen Schülerjahreskarten-Preise, die von den Schulträgern zu entrichten sind, die nicht am SchoolPlus-Ticket-Modell teilnehmen. Für die Gemeinde Kreuzau wäre dies mit einer zusätzlichen finanziellen Belastung in Höhe von rd. 10 T€/Jahr verbunden. Gleichzeitig würden dem Finanzierungssystem des Ausbildungsverkehrs die heutigen Eigenanteile in Höhe von rd. 50 T€/Jahr entzogen und damit eine Erhöhung der Kreisumlage bewirkt. Weitere Vorgehensweise In der Sitzung des Schulausschusses am 16.05.2007 werden die vorgenannten Aspekte von Herrn Sistenich, Geschäftsführer der AVV GmbH, und Herrn Böhnke, Geschäftsführer der DKB, nochmals ausführlich erläutert. D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\T1545.doc