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Beschlussvorlage (Einzelhandelskonzept)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
3,6 MB
Datum
24.02.2016
Erstellt
11.02.16, 14:33
Aktualisiert
11.02.16, 14:33

Inhalt der Datei

München Stuttgart Forchheim Köln Leipzig Lübeck Ried(A) Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) CIMA Beratung + Management GmbH Eupener Straße 150 50933 Köln T 0221-937296-20 F 0221-937296-21 www.cima.de Stadtentwicklung Marketing Regionalwirtschaft Einzelhandel Wirtschaftsförderung Citymanagement Immobilien Organisationsberatung Bearbeitung Dr. Wolfgang Haensch Matthias Hartmann Köln, 05. Januar 2016 Kultur Tourismus Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) Nutzungs- und Urheberrechte Der Auftraggeber kann den vorliegenden Projektbericht innerhalb und außerhalb seiner Organisation verwenden und verbreiten, wobei stets auf die angemessene Nennung der CIMA Beratung + Management GmbH als Urheber zu achten ist. Jegliche – vor allem gewerbliche – Nutzung darüber hinaus ist nicht gestattet. Der Bericht fällt unter § 2, Abs. 2 sowie § 31, Abs. 2 des Gesetzes zum Schutze der Urheberrechte. Die Weitergabe, Vervielfältigungen und Ähnliches durch andere als den Auftraggeber auch auszugsweise, sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verfassers gestattet. Sämtliche Rechte, vor allem Nutzungs- und Urheberrechte, verbleiben bei der CIMA Beratung + Management GmbH, Köln. 2 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) Inhalt 1 Einführung 7 1.1 Anlass und Aufgabenstellung 7 1.2 Methodik 8 2 Einzelhandelsstandort Linnich - wirtschaftsräumliche Rahmenbedingungen 9 2.1 Makrostandort Stadt Linnich – Zentralörtliche Bedeutung 9 2.2 Sozioökonomische Strukturdaten 10 3 Marktgebiet und Marktpotenziale 12 3.1 Marktgebiet der Stadt Linnich 12 3.2 Marktpotenzial der Stadt Linnich 13 4 Einzelhandelsstrukturen in der Stadt Linnich 14 4.1 Vorhandener Einzelhandelsbesatz 14 4.2 Einzelhandelszentralität in Linnich 17 5 Nahversorgungssituation in Linnich 21 5.1 Nahversorgungsstrukturen in Linnich 21 5.2 Nahversorgungssituation in den Ortsteilen 23 6 Ziele der zukünftigen Einzelhandelsentwicklung in Linnich 25 6.1 Ziele des Einzelhandelskonzeptes 25 6.2 Zentrenkonzept für die Stadt Linnich 26 7 Entwicklung der Linnicher Innenstadt als Einzelhandelsstandort 29 7.1 Einzelhandelsstrukturen in der Innenstadt 31 7.2 Leerstände in der Innenstadt 34 7.3 Entwicklungs- und Profilierungspotenziale des innerörtlichen Einzelhandels 35 7.3.1 7.3.2 7.3.3 7.3.4 7.3.5 7.3.6 7.3.7 Branchenmixoptimierung Entwicklungsfläche ehemalige SCHLECKER-Filiale an der Rurstraße Entwicklung der innenstädtischen Potenzialfläche Place de Lesquin Städtebauliche und funktionale Aufwertung der einzelnen Einzelhandelslagen Erreichbarkeit und Verkehr Aktives Flächenmanagement Fortführung der Stadtmarketingaktivitäten 36 37 39 45 48 49 50 3 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) 8 Empfehlungen zur planungsrechtlichen Steuerung der Einzelhandelsentwicklung 52 8.1 Vorbemerkungen 52 8.2 Zum Begriff des Zentralen Versorgungsbereichs 53 8.3 Räumliche Abgrenzung des Zentralen Versorgungsbereichs Innenstadt und des Sonderstandortes Erkelenzer Straße 55 9 Linnicher Sortimentsliste 59 9.1 Vorbemerkung 59 9.2 Zur Ableitung der Linnicher Sortimentsliste 60 10 Schlussfolgerungen für die Praxis der Bauleitplanung und der Baugenehmigungen 67 11 Fazit 69 12 Anhang 70 4 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) Abbildungen Abb. 1: Makrostandort Linnich Abb. 2: Sozioökonomische Strukturdaten der Stadt Linnich 10 Abb. 3: Marktgebiet der Stadt Linnich 12 Abb. 4: Nachfragepotenzial in der Stadt Linnich 13 Abb. 5: Anzahl der Betriebe, Verkaufsfläche, Umsatz in Linnich 15 Abb. 6: Verkaufsfläche je Einwohner Linnich 16 Abb. 7: Verkaufsfläche je Einwohner im cima-Vergleich (Gesamtverkaufsfläche) 16 Abb. 8: Verkaufsfläche je Einwohner im cima-Vergleich (Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel) 17 Abb. 9: Nachfragevolumen, Umsatz und Handelszentralität in Linnich 18 Abb. 10: Ranking: warengruppenspezifische Handelszentralitäten in Linnich 19 Abb. 11: Handelszentralitäten im cima-Vergleich 20 Abb. 12: Datenblatt der Stadt Linnich 20 Abb. 13: Lebensmitteleinzelhandel in Linnich 21 Abb. 14: Nahversorgungsstruktur in Linnich (700 m-Nahversorgungsradius) 22 Abb. 15: Teilräumliche Gliederung der Stadt Linnich 23 Abb. 16: Nahversorgungssituation innerhalb des Stadtgebietes Linnich 23 Abb. 17: Verkaufsfläche je Einwohner in den Linnicher Siedlungsbereichen 24 Abb. 18: Einzelhandelszentrenkonzept der Stadt Linnich 28 Abb. 19: Abgrenzung und Nutzungsstruktur der Innenstadt von Linnich 29 Abb. 20: Visualisierung einer Reaktivierung des Altermarktes 30 Abb. 21: Anzahl der Betriebe, Verkaufsfläche, Umsatz in der Innenstadt 31 Abb. 22: Beispiele für den qualitätsorientierten Innenstadthandel 32 Abb. 23: Betriebe, Verkaufsfläche, Umsatz nach Standortbereichen (in %) 33 Abb. 24: Leerstände in der Linnicher Innenstadt 34 Abb. 25: Branchenmixanalyse für die Innenstadt Linnich 36 Abb. 26: Nachnutzungsvorschläge des Integrierten Handlungskonzeptes für die ehemalige SCHLECKER-Immobilie 38 Abb. 27: Lage des Place de Lesquin 39 Abb. 28: Place de Lesquin 40 Abb. 29: Entwicklungsvorschlag für den Place de Lesquin 44 Abb. 30: Stärken und Schwächen im Ortsbild von Linnich 45 Abb. 32: Geschäftslagen in der Innenstadt Linnich 46 Abb. 32: Visualisierung der Neugestaltung einer Verbindung zwischen Rurstraße und Place de Lesquin 47 Stärken und Schwächen in der Gestaltung des öffentlichen Raums 48 Abb. 33: 9 5 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) Abb. 34: Kernelemente eines aktiven Flächenmanagements 49 Abb. 35: Leerstände in der Innenstadt 50 Abb. 36: Zentraler Versorgungsbereich Innenstadt Linnich 56 Abb. 37: Sonderfläche des großflächigen Einzelhandels Erkelenzer Straße 57 Abb. 38: Verkaufsflächenanteile der Innenstadt auf Sortimentsebene 61 Abb. 39: Vorschlag einer „Linnicher Sortimentsliste“ 66 Abb. 40: cima-Warengruppen 70 6 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) 1 Einführung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Als Grundzentrum übernimmt die Stadt Linnich eine Versorgungsfunktion für die 13.246 Einwohner1 im Stadtgebiet. Die Einzelhandelsentwicklung ist maßgeblich geprägt von der Konkurrenz durch die benachbarten Mittelzentren Baesweiler, Erkelenz, Geilenkirchen, Hückelhoven und Jülich sowie das Oberzentrum Aachen. Der Einzelhandel im Stadtgebiet konzentriert sich weitgehend auf die Ortsmitte; außerhalb des Zentrums finden zumeist in Gewerbegebietslagen einzelne weitere Anbieter. Ein funktionstüchtiges Neben- oder Nahversorgungszentrum ist nicht vorhanden. Die Ortsmitte von Linnich ist wie auch andere Zentren vergleichbarer Größe seit Jahren geprägt vom Rückzug des inhabergeführten Einzelhandels, ohne dass es zu adäquaten Nachfolgenutzungen gekommen ist. Ansiedlungsanfragen bezogen sich in der Vergangenheit fast ausschließlich auf Standorte außerhalb der Linnicher Innenstadt. Als Orientierungsleitfaden für die zukünftige Entwicklung des Einzelhandels und planungsrechtliche Grundlage zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels wurde die CIMA Beratung + Management GmbH im Oktober 2011 mit der Erstellung eines gesamtstädtischen Einzelhandelskonzeptes beauftragt; der Abschlussbericht wurde im März 2012 vorgelegt. 2 Es folgten die Beratungen in den zuständigen politischen Gremien. Im August wurde das Konzept mit geringfügigen Änderungen gegenüber der Entwurfsfassung vom März 2012 von der Stadt Linnich beschlossen.3 Gut drei Jahre nach Beschluss des Einzelhandelskonzeptes hat sich die Einzelhandelssituation in Linnich in einigen wesentlichen Punkten geändert:  Wegfall des LIDL-Discountmarktes an der Jülicher Straße durch einen Brandfall  Entscheidung zum Neubau des EDEKA-Marktes an der Erkelenzer Straße  Ansiedlungsentscheidung der Fa. DM Drogeriemärkte für den Standort Erkelenzer Straße Gleichzeitig hat die Stadt Linnich die Planungsgruppe MWM, Aachen, mit der Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes für die Innenstadt von Linnich beauftragt. Zur Sicherstellung eines mit dem Einzelhandelskonzept abgestimmten Handlungskonzeptes wurde der Stadt Linnich von der Bezirksregierung Köln empfohlen, das 2012 von der cima erstellte Einzelhandelskonzept den veränderten städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt Linnich und den erfolgten bzw. anstehenden Veränderungen in der Einzelhandelsstruktur von Linnich anzupassen. Die CIMA Beratung + Management GmbH, Köln, wurde im September 2015 von der Stadt Linnich mit der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes beauftragt. 1 2 3 Quelle: Stadt Linnich, Stand 30.09.2015 CIMA Beratung + Management GmbH (2012): Einzelhandelskonzept für die Stadt Linnich. Köln. Entgegen der ursprünglichen Fassung wurden auf Vorschlag der cima in der vom Rat der Stadt Linnich beschlossenen Fassung innerhalb der Linnicher Sortimentsliste die Warengruppen „Möbel (einschließlich Küchen)“ und „Haus- und Heimtextilien“ als nicht-zentrenrelevant und nicht-nahversorgungsrelevant klassifiziert. 7 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) 1.2 Methodik Die vorliegende Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes 2012 baut auf den folgenden Arbeitsschritten auf:  Aktualisierung der Angebots- und Nachfrageanalyse, u.a. durch eine erneute Vollerhebung des Einzelhandelsbesatzes im Stadtgebiet vom November 2015 und eine Ermittlung des aktuellen Kaufkraftpotenzials in Linnich  Überprüfung der im Einzelhandelskonzept vorgeschlagenen Zentrenstruktur für das Stadtgebiet Linnich auf ihre Gültigkeit  Überprüfung und ggfs. Neuabgrenzung der vorgeschlagenen Abgrenzung des Zentralen Versorgungsbereichs auf der Grundlage einer Bewertung der aktuellen Einzelhandelsbesatzes, der einzelhandelsrelevanten Rahmenbedingungen und der aktuellen städtebaulichen Zielvorstellungen  Überprüfung der Linnicher Sortimentsliste der zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente unter Berücksichtigung der veränderten Rechtsgrundlage auf Landesebene  Überprüfung und ggfs. Modifizierung der Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Linnicher Innenstadt Der Fortschreibung erfolgte im Zeitraum Oktober – November 2015. 8 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) 2 Einzelhandelsstandort Linnich - wirtschaftsräumliche Rahmenbedingungen 2.1 Makrostandort Stadt Linnich – Zentralörtliche Bedeutung Der Makrostandort Linnich ist durch folgende Faktoren gekennzeichnet:  In der Stadt Linnich leben 13.246 Einwohner4.  Die Stadt Linnich übernimmt als Grundzentrum die raumordnerische Versorgungsaufgabe der eigenen Bevölkerung mit Gütern des periodischen Bedarfs sowie verschiedenen Dienstleistungen.  In näherer Umgebung zu Linnich sind die Mittelzentren Baesweiler, Erkelenz, Geilenkirchen, Hückelhoven und Jülich zu nennen. Das nächstgelegene Oberzentrum ist Aachen.  An das überregionale Straßennetz ist Linnich über die Autobahnen A 44 sowie die A 46 angebunden, die das Stadtgebiet im Norden (A 46) und im Süden (A 44) passieren. Die ebenfalls viel frequentierte Bundesstraße 57 verbindet die Stadt Linnich mit den Mittelzentren Erkelenz und Baesweiler. Abb. 1: Makrostandort Linnich Erkelenz Hückelhoven Körrenzig Kofferen Hottorf Glimbach Geilenkirchen Titz Gevenich Boslar Linnich Rurdorf Welz Tetz Gereonsweiler Floßdorf Jülich Ederen Baesweiler Aldenhoven Quelle: cima (2015) 4 Quelle: Stadt Linnich, Stand 30.09.2015 9 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015)  Die verkehrliche Anbindung der Stadt Linnich an das schienengebundene Netz der Bahn ist als gut zu bewerten. Zu den überregionalen ICE- und EC-Haltepunkten in Aachen oder Köln besteht über den Zwischenhalt Düren eine regelmäßige Verbindung mit der Bahn oder dem Bus. Darüber hinaus liegt jedoch ein nur begrenztes Netz an Stadtund Regionalbuslinien vor.  Die Stadt Linnich ist einerseits durch einen kompakten, städtischen Siedlungskörper des Kernortes Linnich und andererseits durch die stärker ländlich strukturierten, peripheren Ortschaften geprägt. 2.2 Sozioökonomische Strukturdaten Die soziodemographischen Rahmenbedingungen des Einzelhandels in der Stadt Linnich charakterisieren die in Abb. 2 aufgeführten Strukturdaten. Abb. 2: Sozioökonomische Strukturdaten der Stadt Linnich Indikatoren Bevölkerungsentwicklung5 Stadt Linnich Kreis Düren NRW 31.12.2004 13.788 272.908 18.075.352 31.12.2009 13.632 268.637 17.872.763 31.12.2014 12.364 259.073 17.638.098 +/- in % 2004 - 2014 Entwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Arbeitsort) - 10,3 - 5,1 - 2,4 30.06.2004 30.06.2009 3.642 3.466 69.977 70.355 5.636.905 5.811.126 30.06.2014 3.714 77.874 6.284.700 +/- in % 2004 - 2014 1,9 % 11,3 % 11,5 % Einpendler 30.06.2006 2.669 19.335 300.755 Auspendler 30.06.2006 3.115 29.999 206.690 Saldo - 446 - 10.664 94.065 Einpendler 30.06.2008 2.627 20.697 327.753 Auspendler 30.06.2008 3.237 32.605 231.798 Saldo - 610 - 11.908 95.955 Einpendler 30.06.2010 2.648 21.638 330.981 Auspendler 30.06.2010 3.377 34.242 242.999 Saldo - 729 - 12.604 87.982 Einpendler 30.06.2012 2.736 23.871 . Auspendler 30.06.2012 3.457 35.725 . Saldo - 721 11.854 . 2006 . 10,2 11,4 2008 . 7,7 8,5 2010 . 8,1 8,7 2012 . 7,3 8,1 2014 . 8,0 7,8 - 21,6 % - 31,6 % Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt +/- in % 2006 - 2014 – Quelle: cima (2015) 5 Bevölkerungsfortschreibung auf Basis Volkszählung 1987 und Zensus 2011 10 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015)  Linnich zeichnet sich im Betrachtungszeitraum 2004 bis 2014 gegenüber den Vergleichsräumen durch einen überdurchschnittlich starken Bevölkerungsrückgang aus. Mittel- bis langfristig sind aus der Bevölkerungsentwicklung keine Kaufkraftzuwächse zu erwarten.  Für die Stadt Linnich ist zwar für den Zeitraum 2004 – 2014 eine leicht positive Beschäftigtenentwicklung zu beobachten (1,9 %); der im gleichen Zeitraum zu beobachtende Anstieg der Beschäftigen im Land Nordrhein-Westfalen und im gesamten Kreis Düren fiel jedoch deutlich stärker aus (11,5 % und 11,3 %). Die Stadt Linnich ist in der Gesamtschau der sozioökonomischen Rahmendaten durch eine leicht negative Entwicklung gekennzeichnet. Die wirtschaftliche Entwicklung entspricht den Schrumpfungstrends aus dem demographischen Wandel. Ein relevantes Kaufkraftwachstum ist aus der Bevölkerungsentwicklung nicht zu erwarten. 11 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) 3 Marktgebiet und Marktpotenziale 3.1 Marktgebiet der Stadt Linnich Das Marktgebiet des Linnicher Einzelhandels bleibt im Wesentlichen auf das eigene Stadtgebiet beschränkt. Relevant sind hierbei einerseits die grundzentrale Versorgungsfunktion sowie andererseits die bestehende Wettbewerbskulisse der umliegenden Mittelzentren. Die Mittelzentren Erkelenz und Hückelhoven begrenzen das Marktgebiet des Linnicher Einzelhandels nach Norden. Im Süden wird das Marktgebiet von Linnich durch den Einflussbereich des Mittelzentrums Jülich begrenzt. Im Westen wiederum schränken die Mittelzentren Baesweiler und Geilenkirchen das Marktgebiet der Stadt Linnich ein. Trotz der deutlichen Beschränkung des Marktgebietes auf das eigene Stadtgebiet sind spezifische Kaufkraftströme zwischen Linnich und der Gemeinde Titz im Osten auszumachen. Die großflächigen Nahversorgungs- und Fachmarktbetriebe entlang der Erkelenzer Straße und der Jülicher Straße bewirken Kaufkraftzuflüsse aus den unmittelbar angrenzenden Ortschaften der Gemeinde Titz (Ortsteile Müntz, Hompesch). Aus HückelhovenBrachelen und Hückelhoven-Rurich sowie Geilenkirchen-Lindern bestehen ebenfalls Kaufkraftverflechtungen nach Linnich. Diese Ortschaften sind dem weiteren Einzugsgebiet zugeordnet. Das dargestellte weitere Marktgebiet beschränkt sich jedoch fast ausschließlich auf die Branchen des periodischen Bedarfs. Insgesamt lebten im Jahr 2012 ca. 19.800 Einwohner im engeren und weiteren Marktgebiet der Stadt Linnich. Abb. 3: Marktgebiet der Stadt Linnich Marktgebiet Linnich engeres Marktgebiet: 13.697 EW weiteres Marktgebiet: 6.120 EW Kartengrundlage: openstreetmap.de Bearbeitung: cima (2015) 12 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) 3.2 Marktpotenzial der Stadt Linnich Das Marktpotenzial des Linnicher Einzelhandels ergibt sich im Wesentlichen aus der vorhandenen Nachfrage innerhalb des eigenen Stadtgebietes (Zone I). Die Berechnung des Nachfragepotenzials6 erfolgt auf der Basis der gemeindescharfen Einwohnerzahl (13.246)7 und der spezifischen einzelhandelsrelevanten Kaufkraftkennziffer (97,0)8. Es wird ein Ausgabesatz pro Kopf im Einzelhandel von 5.668 € für das Jahr 2015 zugrunde gelegt (Bund), der an das Niveau der Stadt mit Hilfe der Kaufkraftkennziffer angepasst wurde. Der Ausgabesatz eines jeden Einwohners der Stadt Linnich entspricht 5.498 € im Jahr 2015. Insgesamt beläuft sich das Nachfragepotenzial in Linnich auf rund 72,8 Mio. €. Davon entfallen etwa 38,2 Mio. € auf den täglichen Bedarf. Im aperiodischen Bedarfsbereich beläuft sich das Nachfragepotenzial auf rd. 34,6 Mio. €. Abb. 4: Nachfragepotenzial in der Stadt Linnich cima Warengruppe in Mio. € täglicher Bedarf insgesamt 38,2 Nahrungs- und Genussmittel Gesundheits- und Körperpflege übriger periodischer Bedarf (Blumen, Zeitschriften) 26,8 10,2 1,2 persönlicher Bedarf insgesamt 11,1 Bekleidung, Wäsche Schuhe, Lederwaren Uhren, Schmuck, Optik 6,2 2,1 2,9 Medien, Technik insgesamt 7,6 Bücher, Schreibwaren Elektroartikel, Unterhaltungselektronik, Foto, PC 1,5 6,1 Spiel, Sport, Hobby insgesamt 3,6 Sportartikel Spielwaren Hobbybedarf (Fahrräder, Musikalien, etc.) 2,1 0,7 0,8 Glas, Keramik, Porzellan, Hausrat 1,1 Einrichtungsbedarf 5,0 Möbel, Antiquitäten Teppiche, Gardinen, Heimtextilien 4,1 0,9 Baumarktspezifische Sortimente 6,1 Summe 72,8 Quelle: cima (2015) 6 7 8 Das Nachfragepotenzial entspricht den Ausgaben (in €) der Bevölkerung der Stadt Linnich, die dem Einzelhandel zur Verfügung stehen (statistischer Wert). Quelle: Stadt Linnich, Stand: 30.09.2015 Quelle: Michael Bauer Research GmbH 2015 13 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) 4 Einzelhandelsstrukturen in der Stadt Linnich 4.1 Vorhandener Einzelhandelsbesatz Die nachfolgenden Einzelhandelsstrukturdaten basieren auf einer vollständigen Einzelhandelsbestandserhebung in der Stadt Linnich im November 2015. Die dargestellten Umsatzvolumina wurden auf Grundlage der Inaugenscheinnahme des konkreten Warenangebots, der Angebotsqualität und der Sortimentsstruktur abgeleitet. Die Hochrechnung der Umsätze erfolgte über branchenübliche Flächenproduktivitäten. Zusätzlich wurden branchenspezifische Informationen aus Firmen- und Verbandsveröffentlichungen sowie der relevanten Fachliteratur in die Auswertung mit einbezogen. Im Rahmen der Bestandserhebung des Einzelhandels in der Stadt Linnich wurden 55 Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von 9.470 m² erhoben. Sie erwirtschaften einen jährlichen Einzelhandelsumsatz von 33,8 Mio. €. Hinsichtlich der räumlichen Verteilung der Einzelhandelsbetriebe ist als Besonderheit festzustellen, dass sich das Angebot fast vollständig auf den Kernort Linnich konzentriert. Neben den Anbietern innerhalb des historischen Innenstadtkerns finden sich strukturprägende Betriebe entlang der Erkelenzer Straße. Die warengruppenspezifische Differenzierung des Einzelhandelsbesatzes ist in der nachfolgenden Abb. 5 dokumentiert. Folgende Befunde sind hervorzuheben:  Die Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel umfasst 19 Betriebe mit einer Verkaufsfläche von 3.480 m². Sie realisieren einen Umsatz von 18,1 Mio. €. Der Verkaufsflächen- und Umsatzanteil liegt damit bei 36,7 % bzw. 53,5 % am gesamten Einzelhandel. Insbesondere der Umsatzanteil von über 50 % entspricht der typischen Ausstattung eines Grundzentrums.  Die Hauptwarengruppe Gesundheits- und Körperpflege realisiert in der Stadt Linnich einen Verkaufsflächen- bzw. Umsatzanteil von 4,0 % bzw. 13,9 % am gesamten Linnicher Einzelhandel. Bei einer qualitativen Wertung ist festzuhalten, dass Linnich zwar über einen ausreichenden Besatz an Apotheken verfügt. Seit der SCHLECKER-Schließung fehlt jedoch im gesamten Stadtgebiet ein qualifizierter Drogeriemarkt. Die geplante Ansiedlung eines entsprechenden Anbieters an der Erkelenzer Straße stellt daher eine gutachterlich zu begrüßende Schließung einer zentralen Angebotslücke dar.  In der Warengruppe Bekleidung, Wäsche, dem wichtigsten Leitsortiment einer Innenstadt, sind vier Betriebe mit einer Verkaufsfläche von 930 m² vorhanden. Sie realisieren einen Einzelhandelsumsatz von 1,9 Mio. €. Dies entspricht einem Verkaufsflächen- bzw. Umsatzanteil von nur 9,8 % bzw. 5,5 % am gesamten Linnicher Einzelhandel. Bereits im Vergleich zu kleineren Mittelzentren entspricht dies einer unterdurchschnittlichen Ausstattung. 14 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) Abb. 5: Anzahl der Betriebe, Verkaufsfläche, Umsatz in Linnich cima Warengruppe Anzahl Betriebe Verkaufsfläche in m² Umsatz in Mio. € Anteil der Verkaufsfläche in % Täglicher Bedarf insgesamt 27 4.110 23,2 43,4 Nahrungs- und Genussmittel Gesundheits- und Körperpflege übriger periodischer Bedarf (Blumen, Zeitschriften) Persönlicher Bedarf insgesamt Bekleidung, Wäsche Schuhe, Lederwaren Uhren, Schmuck, Optik Medien, Technik insgesamt Bücher, Schreibwaren Elektroartikel, Unterhaltungselektronik, Foto, PC Spiel, Sport, Hobby insgesamt Sportartikel Spielwaren Hobbybedarf (Sammelhobbies, Musikalien etc.) Glas, Keramik, Porzellan, Hausrat Einrichtungsbedarf Möbel, Antiquitäten Teppiche, Gardinen, Heimtextilien Baumarktspezifische Sortimente Einzelhandel insgesamt 19 4 4 3.480 380 250 18,1 4,7 0,4 36,7 4,0 2,6 10 4 2 4 6 2 4 1.390 930 190 270 500 120 380 3,3 1,9 0,5 0,9 1,7 0,3 1,4 14,7 9,8 2,0 2,9 5,3 1,3 4,0 6 2 1 3 1.580 1.010 130 440 2,8 1,7 0,2 0,9 16,7 10,7 1,4 4,6 2 1 1 3 55 260 820 820 0 810 9.470 0,6 0,8 0,8 0,0 1,4 33,8 2,7 8,7 8,7 0,0 8,6 100,0 Quelle: cima (2015) Anmerkungen: Die Angaben zur Anzahl der Betriebe beziehen sich auf die Anzahl der Betriebe mit dem jeweiligen Hauptsortiment. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen Verkaufsfläche und Umsatz erst ab mind. drei Betrieben je Warengruppe ausgewiesen werden. In Einzelfällen sind Randsortimente in den summierten Umsätzen und Verkaufsflächen enthalten, sodass eine Dokumentation dennoch möglich wird.  Weitere Warengruppen des mittel- und langfristigen Bedarfs sind ebenfalls nur schwach besetzt (z. B. Bücher/ Schreibwaren, Spielwaren, Schuhe/ Lederwaren); in den meisten Fällen handelt es sich um einzelne, kleinflächige Anbieter, die nur ein begrenztes Warenangebot vorhalten können.  Die vergleichsweite umfangreiche Verkaufsflächenausstattung in der Warengruppe Sportartikel beruht im Wesentlichen auf einem größeren Fahrradanbieter im Ortsteil Gereonsweiler.  In der Warengruppe der baumarktspezifischen Sortimente wird ein Umsatzvolumen von 1,4 Mio. € generiert. Dies entspricht einem prozentualen Anteil am Gesamtumsatz der Stadt Linnich von 4,1 %. Der Verkaufsflächenanteil liegt bei 8,6 % (810 m2). Dieser 15 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) überdurchschnittliche RAIFFEISENMARKT. Ausstattungswert basiert maßgeblich auf dem vorhandenen In den weiteren Warengruppen werden durchschnittliche Anteilswerte für ein Grundzentrum erreicht. Verkaufsfläche je Einwohner Die Flächendichte ist ein Indikator, der die Verkaufsflächenausstattung ins Verhältnis zur Einwohnerzahl eines Ortes stellt. Der bundesdeutsche Durchschnitt liegt bei 1,5 m2 Verkaufsfläche je Einwohner (inkl. ländlich geprägte Räume). In der Warengruppe Nahrungsund Genussmittel wird ein bundesdurchschnittlicher Wert von 0,35 – 0,45 m2 Verkaufsfläche je Einwohner als Vergleichswert angenommen. Abb. 6: Verkaufsfläche je Einwohner Linnich Stadt Linnich Verkaufsflächendichte in m² je Einwohner Täglicher Bedarf 0,71 0,31 Aperiodischer Bedarf 0,40 darunter: Nahrungs-/ Genussmittel 0,26 Quelle: cima (2015) Die Verkaufsfläche je Einwohner im Segment Nahrungs- und Genussmittel liegt mit 0,26 m²/ Ew. unterhalb des Bundesdurchschnitts und ist als ein Indiz für eine unausgewogene Nahversorgungssituation zu werten. Es ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass zum Zeitpunkt der Erhebungen der EDEKA-Markt in dem Provisorium an der Rurstraße untergebracht war und der LIDL-Markt seit dem Brandfall nicht wieder neu errichtet wurde. Auch in Bezug auf die Gesamtverkaufsfläche liegt Linnich unter den Werten des Bundesdurchschnitts. Diese Kennziffer signalisiert insbesondere für die Innenstadt grundsätzliche Entwicklungspotenziale. Abb. 7: Verkaufsfläche je Einwohner im cima-Vergleich (Gesamtverkaufsfläche) Verkaufsfläche je Einwohner (in m²/ Ew.) Stadtlohn (rd. 20.600 Einwohner) Bad Wildungen (rd. 17.800 Einwohner) Vreden (rd. 22.500 Einwohner) Gangelt (rd. 11.600 Einwohner) Selfkant (rd. 10.600 Einwohner) Linnich (rd. 13.200 Einwohner) Waldfeucht (rd. 9.200 Einwohner) Nümbrecht (rd. 17.300 Einwohner) 3,01 2,03 1,65 1,46 1,41 0,71 0,87 0,50 Quelle: cima (2015) 16 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) Abb. 8: Verkaufsfläche je Einwohner im cima-Vergleich (Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel) Verkaufsfläche in der Branche Nahrungs- und Genussmittel je Einwohner (in m²/ Ew.) Selfkant (rd. 10.600 Einwohner) Gangelt (rd. 11.600 Einwohner) Waldfeucht (rd. 9.200 Einwohner) Bad Wildungen (rd. 17.800 Einwohner) Stadtlohn (rd.20.600 Einwohner Vreden (rd. 22.500 Einwohner) Linnich (rd. 13.200 Einwohner) Nümbrecht (rd. 17.300 Einwohner) 0,75 0,57 0,50 0,45 0,42 0,40 0,26 0,24 Quelle: cima (2015) 4.2 Einzelhandelszentralität in Linnich Die Einzelhandelszentralität eines Ortes beschreibt das Verhältnis des am Ort getätigten Einzelhandelsumsatzes zu der am Ort vorhandenen Nachfrage. Zur Berechnung der Einzelhandelszentralität gilt die folgende Formel: Einzelhandelszentralität = Umsatz der Stadt Linnnich (in Mio. €) *100/ Kaufkraftpotenzial Stadtgebiet Linnich (in Mio. €). Handelszentralitäten von deutlich über 100 signalisieren Kaufkraftzuflüsse; Handelszentralitäten von unter 100 bedeuten per Saldo Kaufkraftabflüsse aus der betreffenden Raumeinheit. Handelszentralitäten werden für den Einzelhandel insgesamt sowie für einzelne Warengruppen ermittelt. Je größer die Zentralität eines Ortes ist, desto größer ist seine Sogkraft auf die Kaufkraft im Umland. Die Zentralität eines Ortes wird z. B. durch die Qualität und Quantität an Verkaufsfläche, den Branchenmix, die Verkehrsanbindung und die Kaufkraft im Marktgebiet gesteuert. Insgesamt ist die Einzelhandelszentralität der Stadt Linnich als ein auch für ein Grundzentrum unterdurchschnittlicher Wert zu bewerten (46); im Jahr 2012 lag die Zentralität von Linnich noch bei 61. Der auf kleinerer Fläche derzeit durchgeführte temporäre Verkauf des EDEKA-Marktes schlägt sich ebenso in der Kennzahl nieder wie der Wegfall des SCHLECKER- und des LIDL-Marktes. Per Saldo signalisiert die ermittelte Handelszentralität deutliche Kaufkraftabflüsse in die umliegenden Städte. Durch die Planungen zur Neuerrichtung des EDEKA-Marktes und der Ansiedlung eines Drogeriemarktes wird die Handelszentralität wieder ansteigen. Mit Blick auf die Pendlerverflechtungen sowie die mittelzentralen Wettbewerbsstandorte (Erkelenz, Geilenkirchen, Jülich etc.) dürfte eine Steigerung der Handelszentralität über den Wert aus dem Jahr 2012 hinaus jedoch nur bedingt möglich sein. 17 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) Abb. 9: Nachfragevolumen, Umsatz und Handelszentralität in Linnich cima Warengruppe Täglicher Bedarf Nahrungs- und Genussmittel Gesundheits- und Körperpflege übriger period. Bedarf (Blumen, Zeitschriften) Persönlicher Bedarf insgesamt Bekleidung, Wäsche Schuhe, Lederwaren Uhren, Schmuck, Optik Medien, Technik insgesamt Bücher, Schreibwaren Elektroartikel, Unterhaltungselektronik, Foto, PC Spiel, Sport, Hobby insgesamt Sportartikel Spielwaren Hobbybedarf (Sammelhobbies, Musikalien, etc.) Glas, Keramik, Porzellan, Hausrat Einrichtungsbedarf Möbel, Antiquitäten Teppiche, Gardinen, Heimtextilien Baumarktspezifische Sortimente Einzelhandel insgesamt Umsatz in Mio. € 23,2 18,1 4,7 0,4 3,3 1,9 0,5 0,9 1,7 0,3 1,4 2,8 1,7 0,2 0,9 0,6 0,8 0,8 0,0 1,4 33,8 Nachfragevolumen in Mio. € 38,2 26,8 10,2 1,2 11,1 6,2 2,1 2,9 7,6 1,5 6,1 3,6 2,1 2,7 0,8 1,1 5,0 4,1 0,9 6,1 72,8 Handelszentralität 61 68 46 37 30 30 25 32 23 21 23 77 83 29 105 50 16 20 0 23 46 Quelle: cima (2015) Die Gesamtzentralität für Linnich beruht auf den sortimentsspezifischen Zentralitätswerten für die einzelnen Warengruppen:  Bei der Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel wurde eine Handelszentralität von 68 ermittelt; d. h. per Saldo fließt auch bei diesem Kernsortiment der Nahversorgung 32 % der lokalen Kaufkraft an Standorte außerhalb der Stadt Linnich. Mit dem Neubau des EDEKA-Marktes ist hier eine deutliche Steigerung der lokalen Kaufkraftbindung zu erwarten.  Die Warengruppe Gesundheits- und Körperpflege (Zentralität 46) umfasst u. a. das Angebot von Apotheken, Drogeriemärkten und Parfümerien. Während mit drei Apotheken und einer Parfümerie ein für die Stadtgröße gutes Angebot besteht, ist für den Drogeriebereich ein eindeutiges Angebotsdefizit festzustellen. Durch die geplante Drogeriemarktansiedlung wird sich die warengruppenspezifische Zentralität der Gesamtzentralität von Linnich annähern. 18 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) Abb. 10: Ranking: warengruppenspezifische Handelszentralitäten in Linnich 105 Hobbybedarf (Musikalien, Zooartikel etc.) 83 Sportartikel 68 Nahrungs- und Genussmittel 50 Geschenke, Glas, Porzellan, Hausrat 46 Durchschnitt aller Warengruppen 46 Gesundheit und Körperpflege 37 übr. periodischer Bedarf (Blumen, Zeitschr. etc.) 32 Uhren, Schmuck, Optik 30 Bekleidung/Wäsche 29 Spielwaren 25 Schuhe/Lederwaren Elektroartikel/Unterhaltungselektronik, Foto, PC und Zubehör, Neue Medien 23 23 Baumarktspezifische Sortimente 21 Bücher/Schreibwaren 20 Möbel, Antiquitäten 0 Gardinen, Teppiche, Heimtextilien 0 25 50 75 100 Quelle: cima (2015)  In den Branchen des aperiodischen Bedarfs sind zumeist warengruppenspezifische Zentralitätswerte zwischen 20 und 30 zu beobachten, lediglich bei Geschenke, Glas, Porzellan Hausrat sowie Sportartikel steigen die Werte auf 50 bzw. 83. Grundsätzlich ist bei allen Sortimenten eine Angebotserweiterung uneingeschränkt zu befürworten; ein nicht wünschenswerter Verdrängungswettbewerb ist nicht zu erwarten. Gleichzeitig sind aber die Ansiedlungschancen für weitere Betriebe realistisch einzuschätzen. Weitere, zumeist kleinflächige Anbieter werden sich nur in der Linnicher Innenstadt ansiedeln, wenn die städtebaulichen und verkehrlichen Rahmenbedingungen verbessert werden und sich zugleich zwischen den ansässigen Betrieben durch eine räumliche Konzentration auf den Haupteinkaufsbereich die entsprechenden Synergieeffekte ergeben.  Der hohe Zentralitätswert der Warengruppe Hobbybedarf ist in erster Linie auf die geringe Größe der Warengruppe zurückzuführen. Neben den klassischen Sammelhobbies, wie dem Sammeln von Briefmarken und Münzen, gehören zu der Warengruppe der Musikalienhandel und der Zoofachhandel. In Linnich wird diese Warengruppe bestimmt durch das Angebot des RAIFFEISENMARKTES.  Der niedrige Zentralitätswert für die Warengruppe Einrichtungsbedarf bestätigt die cimaBeobachtungen in anderen Städten: Auch wenn wie in Linnich mit dem ortsansässigen MÖBELHAUS BRÜNKER ein qualifizierter Anbieter vorhanden ist, kann damit die insgesamt vorhandene lokale Kaufkraft in der Warengruppe nur sehr eingeschränkt abge19 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) schöpft werden. Um die warengruppenspezifische Zentralität bei Einrichtungsbedarf/ Möbel entscheidend zu verbessern, müsste ein Möbelhaus mit mehr als 20.000 m² Verkaufsfläche vorhanden sein (siehe z.B. die Werte für die Stadt Stadtlohn in Abb. 11; dort ist ein großflächiges Möbelhaus ansässig). Eine derartige Ansiedlung steht aber aktuell nicht zur Diskussion bzw. ist nicht zu erwarten. Abb. 11: Handelszentralitäten im cima-Vergleich Handelszentralität im cima-Vergleich Stadtlohn (rd. Einwohner) 109* Bad Wildungen (rd. 17.800 Einwohner) 131 Selfkant (rd. 10.600 Einwohner) 110 Gangelt (rd.11.600 Einwohner) 99 Vreden (rd. Einwohner) 92 Waldfeucht (rd. 9.200 Einwohner) 69 Linnich (rd. 13.200 Einwohner) 46 Nümbrecht (rd. 17.300 Einwohner) 46 * ohne die Warengruppe Möbel: 91 Quelle: cima (2015) Die nachfolgende Abb. 12 fasst die wesentlichen Kennwerte zur Charakterisierung des Linnicher Einzelhandels zusammen. Sie bietet zudem eine Gegenüberstellung der Kennwerte für das Jahr 2015 mit den entsprechenden Daten aus dem Einzelhandelskonzept Linnich (2012). Der Vergleich zeigt deutlich, dass durch die derzeitige Umbruchphase (Schließung SCHLECKER, Wegfall LIDL, Neubau EDEKA, Ansiedlung Drogeriemarkt) die aktuellen Werte eine Momentaufnahme darstellen, die sich im Laufe des Jahres 2016 mit der Fertigstellung des EDEKA-Marktes und der Drogeriemarktansiedlung deutlich verändern werden. Abb. 12: Datenblatt der Stadt Linnich Jahr 2012 Anzahl Betriebe Verkaufsfläche Umsatz Jahr 2015 67 55 12.760 m² 9.470 m² 44,1 Mio. € 33,8 Mio. € Flächenproduktivität 3.453 €/ m² 3.574 €/ m² Nachfragepotenzial 72,3 Mio. € 72,8 Mio. € Gesamtzentralität 61 46 Zentralität Nahrungs- und Genussmittel 91 68 13.697 (30.06.2011) 13.246 (30.09.2015) Gesamtverkaufsfläche je Einwohner 0,93 m²/ Ew. 0,71 m²/ Ew Verkaufsfläche Nahrungs- und Genussmittel je Ew. 0,42 m²/ Ew. 0,26 m²/Ew Umsatz je Einwohner in € 3.217 €/ Ew. 2.555 €/ Ew. 95,9 97,0 Einwohner Einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffer Quelle: cima (2015) 20 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) 5 Nahversorgungssituation in Linnich 5.1 Nahversorgungsstrukturen in Linnich Seit der Bestandsaufnahme zum Linnicher Einzelhandelskonzept 2012 hat sich die Nahversorgungssituation in wesentlichen Punkten verändert:  Mit der Schließung des SCHLECKER-Marktes ging der einzige Drogeriemarkt im Stadtgebiet verloren.  Durch einen Brandfall kam es zur Aufgabe der LIDL-Filiale in einer Gewerbegebietslage. Das Lebensmittelangebot reduzierte sich dadurch auf die Anbieter EDEKA, PENNY, ALDI und NETTO sowie das ergänzende Ladenhandwerk (Bäckereien, Metzgereien), einzelne Fachgeschäfte und einen Getränkemarkt. Diese Veränderungen schlagen sich auch in den entsprechenden Kennzahlen nieder:  Der warengruppenspezifische Zentralitätswert für Nahrungs- und Genussmittel sank von 91 auf 68.  Der Index NuG-Verkaufsfläche fiel von 0,42 auf 0,26 m²/ Ew.  Die NuG-Verkaufsfläche ging von 5.690 m² auf 3.480 m² zurück. Wie bereits dargestellt wurde, wird sich diese Situation durch den in Realisierung befindlichen Neubau des EDEKA-Marktes deutlich verbessern. Räumlich ist eine klare Konzentration der Anbieter auf die Randbereiche der Kernstadt zu beobachten: Die Anbieter EDEKA, PENNY und NETTO umgeben die Innenstadt und bieten den dortigen Bewohnern ein entsprechend gutes Angebot. Eindeutig peripher liegt der ALDI-Discountmarkt in einer städtebaulich nicht integrierten Gewerbegebietslage. In den übrigen Ortsteilen bestehen Nahversorgungsangebote ausschließlich in Form von Betrieben des Lebensmittelhandwerks, Kiosken oder Hofläden. Abb. 13: Lebensmitteleinzelhandel in Linnich NETTO-Markt, Rurdorfer Straße; ALDI-Markt, Im Gansbruch Fotos: cima (2012) 21 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) Abb. 14: Nahversorgungsstruktur in Linnich (700 m-Nahversorgungsradius) Bearbeitung: cima (2015) Zur Bewertung der Nahversorgungssituation sind jedoch neben den quantitativen Bewertungsgrundlagen auch qualitative Aspekte von Bedeutung.  Ein Lebensmittelvollsortimenter und drei Discountmärkte bilden das Grundgerüst der Nahversorgung in der Stadt Linnich; kritisch zu bewerten ist die Größe der bestehenden Märkte: Die drei Discounter liegen alle unterhalb der Grenze der Großflächigkeit, marktübliche Neubauvorhaben haben vielfach eine Größe von 1.200 m² Verkaufsfläche und mehr.  Auch der EDEKA-Vollsortimenter stellte sich in seiner bisherige Form als nicht den marktüblichen Anforderungen entsprechender Anbieter dar. Mit dem Neubau wird dieser Markt den aktuellen Kundenanforderungen hinsichtlich der Größe, der Warenpräsentation etc. entsprechen.  Die Analyse der Nahversorgungssituation unter Einbeziehung der räumlichen Verteilung der Nahversorger im Stadtgebiet verdeutlicht zudem, dass in weiten Teilen des Stadtgebietes keine flächendeckend ausgeglichenen Nahversorgungsstrukturen vorgehalten werden können. In den peripheren Ortsteilen fehlt ein qualifiziertes Nahversorgungsangebot vollständig.  Aufgrund des geringen Bevölkerungspotenzials in den peripheren Ortschaften sind die Chancen zur Etablierung eines Nahversorgungsangebotes in diesen Siedlungsbereichen leider als sehr gering einzuordnen und kaum zu realisieren. 22 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) 5.2 Nahversorgungssituation in den Ortsteilen Die in Abb. 15 dargestellte teilräumliche Gliederung des Linnicher Stadtgebietes dient der Analyse und qualitativen Bewertung der Nahversorgungssituation in den Ortsteilen. Betrachtet man die zusammengefassten Ortsteile als räumliche Einheiten, so können die nachfolgenden Aussagen getroffen werden. Abb. 15: Teilräumliche Gliederung der Stadt Linnich Nord-Ost ca. 3.100 Ew. Kernort Linnich ca. 4.400 Ew. Süd-Ost ca. 2.100 Ew. Süd-West ca. 3.600 Ew. 6 Kartengrundlage: openstreetmap.de Bearbeitung: cima (2015) Abb. 16: Nahversorgungssituation innerhalb des Stadtgebietes Linnich Teilräumliche Gliederung Kernstadt Linnich Siedlungsbereich Nord-Ost Siedlungsbereich Süd-Ost Siedlungsbereich Süd-West Linnich insgesamt Umsatz in Mio. € 21,6 0,5 0,2 0,9 23,2 Nachfragevolumen in Mio. € 12,7 9,0 6,0 10,5 38,2 Handelszentralität 170 5 3 9 61 Kaufkraftsaldo in Mio. € 8,9 -8,5 -5,8 -9,5 - 15,0 Quelle: cima (2015) Hinweis: Betrachtet werden die nahversorgungsrelevanten Warengruppen Nahrungs- und Genussmittel, Gesundheits- und Körperpflege und übriger täglicher Bedarf (Zeitungen, Blumen etc.) 23 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) Die in Abb. 16 dargestellten Zentralitäten weisen auf gravierende Versorgungsunterschiede innerhalb des Stadtgebietes hin. Während in der Kernstadt Linnich bei den nahversorgungsrelevanten Sortimenten ein Zentralitätsindex von 170 erreicht wird, werden in den teilräumlichen Siedlungsbereichen Handelszentralitäten zwischen drei und max. neun Punkten erzielt. Neben den warengruppenspezifischen Zentralitätskenziffer kann der Index „Verkaufsfläche je Einwohner in der Branche Nahrungs- und Genussmittel“ zur Bewertung des Nahversorgungsangebotes innerhalb des Stadtgebietes herangezogen werden. Er setzt die Verkaufsflächenausstattung ins Verhältnis zur Einwohnerzahl des jeweiligen Bezugsraumes. Abb. 17: Verkaufsfläche je Einwohner in den Linnicher Siedlungsbereichen Teilräumliche Gliederung Kernstadt Linnich Siedlungsbereich Nord-Ost Siedlungsbereich Süd-Ost Siedlungsbereich Süd-West Linnich insgesamt Verkaufsfläche Nahrungsund Genussmittel in m²/ Ew. 0,75 0,02 0,01 0,02 0,26 Quelle: cima (2015) Die Kernstadt Linnich verzeichnet bei den nahversorgungsrelevanten Sortimenten deutliche Kaufkraftzuflüsse, die durch das vorhandene Netz an Lebensmitteldiscountern und den Lebensmittelvollsortimenter generiert wird. In der Kernstadt Linnich liegt die Handelszentralität in bei den nahversorgungsrelevanten Sortimenten bei 170. Einem Einzelhandelsumsatz von 21,6 Mio. € steht ein Nachfragevolumen für die Kernstadt Linnich bei den nahversorgungsrelevanten Warengruppen von 12,7 Mio. €. gegenüber. Die Verkaufsfläche Nahrungsund Genussmittel je Einwohner erreicht in der Innenstadt einen überdurchschnittlichen Wert von 0,75 m2/ EW. In den Ortsteilen liegt die Handelszentralität bei den nahversorgungsrelevanten Sortimenten zwischen drei und neun. Die niedrigen Handelszentralitäten belegen in Übereinstimmung mit der geringen Verkaufsflächenausstattung in der Branche Nahrungs- und Genussmittel (0,01 - 0,02 m2/ Ew.) die bereits identifizierten Angebotsdefizite in den Ortsteilen. 24 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) 6 Ziele der zukünftigen Einzelhandelsentwicklung in Linnich Zur Einordnung der nachfolgenden Empfehlungen in den stadtentwicklungspolitischen Kontext ist es zunächst notwendig, die Aufgaben eines kommunalen Einzelhandelskonzeptes herauszustellen. Der Einzelhandel hat für den Städtebau und die Stadtentwicklung einer Gemeinde eine hohe Bedeutung. Neben seiner Versorgungsfunktion für die Bevölkerung trägt er entscheidend zur Belebung, Gestaltung und Funktion der Ortszentren bei, sodass diese ihrer Aufgaben im Gefüge der Stadt als attraktiver Aufenthaltsort, als Ort der Kommunikation und als identifikationsbildender Bereich der Gemeinde gerecht werden können. Daher ist auch die Sicherung der lokalen Versorgungsstrukturen so wichtig. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des Strukturwandels im Handel und der Verlagerung der Handelsstandorte an die Peripherie. Zu berücksichtigen ist ferner, dass grundsätzlich alle Investitions- und Sachentscheidungen im Einzelhandel in privater Hand liegen. Die Stadt Linnich kann nur die Rahmenbedingungen der Einzelhandelsentwicklung als Planungsgrundlage vorgeben. Steuernd darf die Kommune mit den ihr zur Verfügung stehenden, planungsrechtlichen Mitteln nur dann eingreifen, wenn anderenfalls negative Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung oder die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche zu befürchten sind. 6.1 Ziele des Einzelhandelskonzeptes Vor dem Hintergrund der landesplanerischen und der stadtentwicklungspolitischen Zielsetzungen sowie der Ergebnisse der eigenen Situationsanalyse wird der Stadt Linnich empfohlen, sich hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung des Einzelhandelsstandortes Linnich an den nachfolgend aufgeführten zentralen Zielsetzungen zu orientieren: Festigung und Erhöhung der Kaufkraftbindung im Stadtgebiet, weitere Förderung der Innenstadt von Linnich als zentraler Einkaufsplatz, Sicherung ergänzender wohnungsnaher Nahversorgungsangebote in den Ortsteilen, planungsrechtliche Steuerung gesamtstädtisch angepasster Sonderlagen des großflächigen Einzelhandels,  Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Betriebe durch Verbesserung der Rahmenbedingungen und des einzelbetrieblichen Marketings. Aufbauend auf diesen Zielvorstellungen kann der Einzelhandel einen wichtigen Beitrag zu einer raumordnerisch, stadtplanerisch, städtebaulich und zugleich wirtschaftlich wünschenswerten Gesamtentwicklung von Linnich leisten, u.a. sind zu nennen:      Einfügen der Stadt Linnich in das bestehende System der zentralen Orte mit der formulierten Zentrenhierarchie (Grund-, Mittel- und Oberzentren),  Förderung der Stadt Linnich als attraktiver Wohnstandort,  geordnete Entwicklung der Siedlungsstruktur,  Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen und Planungssicherheit für die wirtschaftliche Entwicklung vorhandener Betriebe. 25 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) 6.2 Zentrenkonzept für die Stadt Linnich Aus den vorgestellten grundsätzlichen Zielvorstellungen zur Einzelhandelsentwicklung innerhalb der Stadt Linnich lässt sich ein räumliches Konzept der Einzelhandelsstandorte im Stadtgebiet ableiten. Während es sich in größeren Gemeinden und Städten um ein hierarchisches Netz verschiedener Standorte unterschiedlicher Wertigkeit handelt (Haupt-, Nebenund Nahversorgungszentren), beinhaltet das räumliche Konzept im Fall der Stadt Linnich die planerische Zielvorstellung einer Konzentration der relevanten Potenziale auf die Innenstadt von Linnich. Gerade in kleinen Städten und Gemeinden muss es das vorrangige Ziel sein, die vorhandenen und zukünftigen Nutzer räumlich zu bündeln und so die maximalen Synergieeffekte zwischen den Betrieben zu nutzen. Dem Konzept liegen die folgenden Zielvorstellungen zugrunde:  Die Innenstadt von Linnich ist Hauptzentrum und wichtigster Versorgungsstandort für alle nahversorgungsrelevanten Waren (Nahrungs- und Genussmittel, Drogeriewaren, Blumen, Arzneimittel etc.), aber auch für weitere innenstadttypische Angebote (u.a. Optik, Bekleidung).  Das Zentrum soll planerisch eine Versorgungsfunktion für das gesamte Stadtgebiet übernehmen. Eine Erweiterung der Angebote wird sowohl bei den Waren des täglichen als auch des mittel- und langfristigen Bedarfs befürwortet.  Die kleinräumige Abgrenzung des Zentrums und die Handlungsmöglichkeiten zur Attraktivitätssteigerung der Innenstadt werden in den Kap. 7 und 8.3 ausführlich erläutert.  Im Stadtgebiet von Linnich ist kein Ortsteilzentrum vorhanden, das mit einem differenzierten Angebot an Waren des mittel- und langfristigen Bedarfs eine Entlastungsfunktion für die Innenstadt übernimmt. Ebenso fehlt ein Ortsteilzentrum, das ein Nahversorgungszentrum mit einem breiten und aus betriebswirtschaftlicher Sicht auch langfristig stabilen Angebot mit Waren des täglichen Bedarfs darstellt. Ein derartiges Zentrum erfordert ein Einzugsgebiet von ca. 4.000 – 5.000 Einwohnern und sollte im Kern einen Lebensmittelsupermarkt bzw. einen Discounter von mindestens 700 – 800 m² VKF sowie einen ergänzenden Einzelhandelsbesatz mit Anbietern des täglichen Bedarfs umfassen (z. B. Bäckerei, Apotheke, Zeitungen/ Lotto, Blumengeschäft, Drogeriemarkt). Hinzu kommen entsprechende Dienstleistungsbetriebe wie eine Reinigung, ein Friseursalon etc.  Zur mittelfristigen Stabilisierung der lokalen Versorgung in den Ortsteilen können die folgenden strategischen Ansätze einen Beitrag leisten: - Nischenpolitik ansässiger Unternehmen: Die Erfahrungen zeigen, dass insbesondere bereits ansässige Unternehmen durch die Besetzung von Nischen, hohem Qualitätsstandard und/ oder besonderen Serviceleistungen (Hofverkaufsstellen, Metzgerei mit Partyservice, Supermärkte mit Bringservice etc.) auch in Orten oder Stadtteilen geringer Einwohnergröße betriebswirtschaftlich befriedigende Ergebnisse erzielen können. Zu den günstigen Rahmenbedingungen für diese Unternehmen gehört der Entfall von Mietausgaben durch den Besitz des Ladenlokals oder die Mitarbeit von Familienmitgliedern. - Alternative Konzepte der Nahversorgung: In nahezu allen Bundesländern wurden in der Vergangenheit Modellprojekte zur Förderung alternativer Formen der Nahversorgung erprobt. Beispiele hierfür sind die MarktTreffs in Schleswig-Holstein oder das Franchise-System „Um´s Eck“, das bereits mehr als 150 Mal im süddeutschen Raum 26 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) existiert. Die Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten durch die Gemeinde, das ehrenamtliche Engagement einzelner Bürger und die Bündelung verschiedener Angebote in einem Ladenlokal (Handel, Dienstleistungen (Post, Reinigung etc.), Café, Verwaltung) bilden dabei häufig die Grundlage für den Betrieb. - Mobiler Einzelhandel: Traditionell bildet der mobile Einzelhandel eine gute Möglichkeit, ein Mindestgrundangebot der wohnungsnahen Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs in ländlichen Regionen sicherzustellen.  Planerisch wird der vorhandene NETTO-Discountmarkt in der Rurdorfer Straße als nahversorgungsrelevanter Ergänzungsstandort in integrierter Wohngebietslage eingestuft: Dieser Standort ist im Sinne einer wohnortnahen Versorgungssituation zu begrüßen, er genießt aber im Gegensatz zu den Anbietern in der Innenstadt keinen erhöhten planungsrechtlichen Schutz. Ein weitergehender Ausbau des Einzelhandelsangebotes ist an diesem Standort nicht vorgesehen, um unerwünschte Konkurrenzbeziehungen mit der Innenstadt zu vermeiden.  Ebenfalls als nahversorgungsrelevante Ergänzungsstandorte wird der vorhandene Lebensmittelanbieter ALDI Am Gansbruch klassifiziert. Der Betrieb genießt Bestandsschutz mit der Option zur geringfügigen Erweiterung im Rahmen der Anpassung an veränderte Betriebserfordernisse. Ein größerer Ausbau des Einzelhandelsangebotes innerhalb der nicht-integrierten Standortlagen sollte jedoch ausgeschlossen werden.  Sonderstandort des Einzelhandels ohne nahversorgungs- oder zentrenrelevante Kernsortimente: Für die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben ohne nahversorgungs- oder zentrenrelevante Kernsortimente (z.B. Baumarkt, Tapetenfachmarkt, Fachmarkt für „weiße Ware“) bietet sich aufgrund der zentralen Lage im Stadtgebiet und der guten Erreichbarkeit der bereits heute durch Handelsnutzungen geprägte Standort Erkelenzer Straße an (Bereich zwischen EDEKA im Süden und RAIFFEISENMARKT im Norden). Detaillierte Hinweise zu den planungsrechtlich zulässigen Nutzungen an den aufgeführten Standorten finden sich in Kap. 10. 27 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) Abb. 18: Einzelhandelszentrenkonzept der Stadt Linnich Hauptzentrum der Stadt Linnich Zentraler Einkaufsplatz vorhandene sonstige Nahversorger Sonderstandort des großflächigen Einzelhandels Körrenzig Kofferen Hottorf Glimbach Gevenich Boslar Linnich Rurdorf Welz Tetz Gereonsweiler Floßdorf Ederen Quelle: cima (2015) 28 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) 7 Entwicklung der Linnicher Innenstadt als Einzelhandelsstandort Die Innenstadt ist das Handels- und Dienstleistungszentrum der Stadt Linnich. Der für den Einzelhandel relevante zentrale Bereich der Innenstadt setzt sich zum einen aus dem gewachsenen Haupteinkaufsbereich entlang der Rurdorfer Straße und der Rurstraße zusammen; hinzu kommt der historische Ortskern im Bereich Löffelstraße/ Altwyk/ Kirschstraße. Die Kirschstraße wird nur bis zur Kreuzung Altwyk dem zentralen Einkaufsbereich zugerechnet, im weiteren nördlichen Verlauf der Kirschstraße sind ausschließlich Wohnnutzungen auszumachen. Der Kirchplatz sowie alle vorhandenen funktional und städtebaulich miteinander verknüpften Nebenlagen im Umfeld des Kirchplatzes sind ebenso Bestandteil des fußläufigen Einkaufsbereichs der Stadt Linnich. Abb. 19: Abgrenzung und Nutzungsstruktur der Innenstadt von Linnich Quelle: cima (2015) Abweichend zu der Abgrenzung aus dem Jahr 2012 wurde in der Fortschreibung auch der Altermarkt mit der westlichen Zufahrt Mahrstraße in den Innenstadtbereich aufgenommen. Ausschlaggebend für diese Veränderung war nicht der vorhandene Einzelhandelsbesatz, sondern vielmehr die im Integrierten Handlungskonzept von der Planungsgruppe MWM verfolgte Zielvorstellung, den Altermarkt als urbanen Platz unter dem Leitthema „Kultur und Wohnen“ neu zu beleben. Thematisch abgestimmte Einzelhandelsnutzungen können hierzu 29 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) einen wichtigen Beitrag leisten. Eine Einbeziehung des Altermarktes in den Zentralen Versorgungsbereich erscheint vor dem Hintergrund dieser Zielvorstellungen geboten. Abb. 20: Visualisierung einer Reaktivierung des Altermarktes Quelle: Landers Architekten und Planungsgruppe MWM (2015) Eine zweite Veränderung des Innenstadtbereichs betrifft die Einbeziehung bzw. NichtEinbeziehung des St. Josef-Krankenhaus an der Rurdorfer Straße. Das Gelände war 2012 in den Zentralen Versorgungsbereich einbezogen worden, da es sich um eine zum Einzelhandel ergänzende Nutzung handelt. Die nachfolgenden Diskussionen und Präsentationen haben gezeigt, dass diese Abgrenzung mehrfach Rückfragen und Irritationen hinsichtlich der zu erwartenden zukünftigen Nutzung ausgelöst hat. Da der Zentrale Versorgungsbereich auch ohne das St. Josef-Krankenhaus eine starke Nutzungsmischung auszeichnet, wurde in der Neuabgrenzung des Zentralen Versorgungsbereichs 2015 auf die Einbeziehung des Krankenhauses verzichtet. Weiterhin ist das Rathaus in den Zentralen Versorgungsbereich mit einbezogen; es bildet den funktionalen und städtebaulichen Abschluss im Süden. Als unmittelbarer Kernbereich des Einzelhandels sind die Rurstraße, die Löffelstraße und die Rurdorfer Straße einzustufen. Hier findet sich ein geschlossener Besatz an Facheinzelhandelsgeschäften, der die Attraktivität der Innenstadt maßgeblich bestimmt. Auf die besonderen Entwicklungschancen der Rurstraße als Einzelhandelsstandort wird nachfolgend gesondert eingegangen. Dies schließt eine ausführliche Diskussion des Place de Lesquin als innerörtliche Entwicklungsfläche ein. Die Rur bildet im Osten eine klare naturräumliche Zäsur, die EDEKA-Fläche wurde ebenso wie die weiteren Einzelhandelsbetriebe an der Erkelenzer Straße nicht in den Zentralen Versorgungsbereich einbezogen, da es sich um eine klassische Gewerbegebietsstruktur handelt. Die räumliche Abgrenzung und Verteilung des Handels sowie der Besatz an ergänzenden Nutzungen sind in Abb. 19 dargestellt. 30 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) 7.1 Einzelhandelsstrukturen in der Innenstadt Im Rahmen der Bestandserhebung wurden in der abgegrenzten Innenstadt von Linnich 30 Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von 3.390 m² erhoben. Sie realisieren einen Einzelhandelsumsatz von 12,5 Mio. €. Mit elf Betrieben bzw. einer Verkaufsfläche von 640 m² und einem Umsatz von 7,3 Mio. € entfällt auf die Anbieter von Waren des täglichen Bedarfs zwar ein erheblicher Anteil des innerstädtischen Einzelhandels; es handelt sich aber ausschließlich um kleinere Fachgeschäfte oder Betriebe des Ladenhandwerks. Betriebe mit Angeboten des täglichen Bedarfs, die eine ausgeprägte Magnetfunktion übernehmen, sind nicht vorhanden. Bezogen auf innenstadtprägende Sortimente des persönlichen Bedarfs (Bekleidung, Schuhe etc.) sind nur wenige kleinteilige Facheinzelhandelsbetriebe vorhanden. Da die Ansiedlung nachgefragter Filialbetriebe, wie H&M oder ZARA, nicht zu erwarten ist, kann eine Angebotserweiterung nur über weitere inhabergeführte Betriebe sowie ergänzende kleinere Filialisten erfolgen. Abb. 21: Anzahl der Betriebe, Verkaufsfläche, Umsatz in der Innenstadt Umsatz in Mio. € 11 Verkaufsfläche in m² 1.040 Nahrungs- und Genussmittel Gesundheits- und Körperpflege übriger periodischer Bedarf (Blumen, Zeitschriften) 4 4 3 620 200 220 3,3 3,6 0,4 Persönlicher Bedarf insgesamt Bekleidung, Wäsche Schuhe, Lederwaren Uhren, Schmuck, Optik 8 660 2,0 Medien, Technik 3 2 3 5 320 170 170 450 0,8 0,5 0,7 1,6 Spiel, Sport, Hobby 3 220 0,6 Glas, Keramik, Porzellan, Hausrat 2 * * Einrichtungsbedarf 1 * * Baumarktspezifische Sortimente 0 * * 30 3.390 12,5 cima Warengruppe Täglicher Bedarf Einzelhandel insgesamt Anzahl der Betriebe 7,3 Quelle: cima (2015) Anmerkung: Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen Verkaufsfläche und Umsatz erst ab mind. drei Betrieben je Warengruppe ausgewiesen werden. In Einzelfällen sind Randsortimente in den summierten Umsätzen enthalten, sodass eine Dokumentation der Umsätze in einzelnen Warengruppen dennoch möglich wird. Die Angaben zu der Anzahl der Betriebe beziehen sich nur auf die Unternehmen, die das jeweilige Sortiment als Hauptsortiment anbieten. 31 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) Abb. 22: Beispiele für den qualitätsorientierten Innenstadthandel Quelle: cima (2012) Bei einer qualitativen Wertung des vorhandenen Geschäftsbesatzes ist hervorzuheben, dass eine zwar begrenzte, aber für ein Grundzentrum wie Linnich nicht selbstverständliche Anzahl von Fachgeschäften mit einem qualitativ überzeugenden Marktauftritt vorhanden ist. Diese Anbieter stellen auch das wichtigste Potenzial der Linnicher Innenstadt als Einzelhandelsstandort dar (s. auch Abb. 22). Bezogen auf die gesamtstädtischen Einzelhandelsstrukturen finden sich in der Linnicher Innenstadt 55 % der Betriebe, die rd. 36 % der Gesamtverkaufsfläche und rd. 37 % des Gesamtumsatzes darstellen. Insbesondere aufgrund des Fehlens von umsatzstarken Lebensmittelanbietern liegt der innerstädtische Umsatzanteil auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Gegenüber den Erhebungen zum Einzelhandelskonzept Linnich ist zwar ein Bedeutungszuwachs der Innenstadt zu beobachten (2012 entfielen auf die Innenstadt 46 % der Betriebe bzw. 22 % der Verkaufsfläche und 21 % des Umsatzes); diese Verschiebungen beruhen aber zu einem erheblichen Anteil auf der Schließung des LIDL-Marktes und des EDEKA-Marktes außerhalb der Innenstadt und den Zuwächsen der Innenstadt in Form einer temporären Nutzung des ehemaligen SCHLECKER-Ladenlokals durch den EDEKAMarkt. 32 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) Abb. 23: Betriebe, Verkaufsfläche, Umsatz nach Standortbereichen (in %) Anteil der Betriebe 55% Anteil der Verkaufsfläche 36% Anteil des Umsatzes 37% 0% Anteil Innenstadt 20% 24% 22% 52% 12% 54% 40% Anteil übrige Kernstadt Linnich 60% 9% 80% 100% Anteil übrige Ortsteile Quelle: cima (2015) Relevant sind in dieser Darstellung das Ungleichgewicht zwischen dem Anteil der Betriebe in der Innenstadt und den entsprechenden Verkaufsflächenanteilen der Innenstadt. Über die Hälfte der Einzelhandelsbetriebe findet sich in der Linnicher Innenstadt, während der Verkaufsflächenanteil nur bei 36 % liegt. Dieses Ungleichgewicht verdeutlicht, dass mehrheitlich nur kleinteilige Verkaufsflächenstrukturen in der Innenstadt vorhanden sind: Die durchschnittliche Verkaufsflächengröße beträgt 113 m², etwa die Hälfte der Betriebe verfügt über eine Betriebsfläche von weniger als 50 m²; ein Wert, der in vielen Fällen eine kritische Größe für einen langfristigen und nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg darstellt. Insgesamt entsprechen die Ladenlokale in der Innenstadt vielfach nicht den aktuellen Anforderungen des Einzelhandels. Hierzu gehören neben einer ausreichenden Betriebsfläche auch ein geeigneter Zuschnitt des Ladenlokals, ein ebenerdiger Zugang zum Betrieb, ein ausreichend großes Schaufenster sowie ein überzeugendes Einfügen des Ladenlokals in das jeweilige Gebäude. Die nachfolgende Darstellung der Ladenleerstände in der Linnicher Innenstadt unterstützt die Beobachtung, dass nur teilweise moderne Verkaufsflächenstrukturen bestehen. 33 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) 7.2 Leerstände in der Innenstadt Abb. 24: Leerstände in der Linnicher Innenstadt Quelle: cima (2015) Anmerkung: Bedingt durch die Georeferenzierung kann nur ein Leerstand je Gebäude (Straße/ Hausnummer) dargestellt werden. Im Rahmen der Einzelhandelserhebung im Oktober 2011 wurden neben den Einzelhandelsbetrieben auch die Leerstände im gesamten Stadtgebiet erfasst. Insgesamt wurden 26 Leerstände erhoben, von denen sich 20 Objekte in der Innenstadt befanden; die Zahlen verdeutlichen, dass die Problematik des Ladenleerstandes in der Innenstadt von Linnich bereits 2012 eine erhebliche Bedeutung hatte. Die erneute Bestandsaufnahme im November 2015 zeigte, dass sich die Anzahl der Leerstände in der Innenstadt weiter erhöht hat: Aktuell sind dort 35 Leerstände vorhanden. Es handelt sich fast ausschließlich um kleinflächige Einheiten mit vielfach weniger als 75 m² Verkaufsfläche. Außerhalb der Innenstadt reduzierten sich Leerstände gegenüber 2011 von fünf auf drei Objekte. Grundsätzlich sind Leerstände nicht allein ein Problem des Immobilieneigentümers, denn sie führen in aller Regel zu Frequenzverlusten und ziehen ihr Umfeld optisch in Mitleidenschaft. Oberste Priorität sollte daher der Abbau der bestehenden Leerstände in der Linnicher Innenstadt haben. Dies betrifft maßgeblich die leerstehenden Ladenlokale entlang der Rurstraße und der Rurdorfer Straße; mit den nachfolgenden Handlungsempfehlungen werden Hinweise zur Beseitigung dieser Missstände gegeben. 34 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) Die Leerstände in den Randlagen der Innenstadt sind ein Beleg für den Rückzug des Handels aus diesen Bereichen. Aus Gutachtersicht sollte ein Rückbau der innerstädtischen Einzelhandelslagen in diesen Randlagen als Konsequenz verstanden werden und eine stärkere Nutzung durch einzelhandelsnahe Dienstleistungsunternehmen bzw. eine Umnutzung zu Wohnbereichen forciert werden. 7.3 Entwicklungs- und Profilierungspotenziale des innerörtlichen Einzelhandels Alle Überlegungen zur nachhaltigen Weiterentwicklung und Profilierung des Einzelhandelsstandortes Linnich sollten auf dem grundzentralen Versorgungscharakter aufbauen, d. h. es sollte das Ziel der Stadt- und Einzelhandelsentwicklung sein, eine ausreichende und vor allem flächendeckende Nahversorgung der Bewohner mit Waren des täglichen Bedarfs sicherstellen und eine darüber hinausgehende Grundversorgung mit Gütern des aperiodischen Bedarfs zu erreichen. Für die einzelnen Branchen werden die entsprechenden Potenziale in Abb. 25 dargestellt. Neben der Optimierung der Angebotssituation und der Schließung von Angebotslücken sind folgende weitere Handlungsfelder für eine attraktive Innenstadt zu beachten:  Geschäftslagenförderung für die Rurstraße, die Rurdorfer Straße und das Quartier Löffelstraße/ Altwyk/ Kirschstraße  Städtebauliche Aufwertung der aufgeführten Einzelhandelslagen  mittelfristige Verkehrsentlastung der Innenstadt  Wiederbelegung von leer stehenden Geschäftslokalen durch ein aktives Flächenmanagement  Förderung der Randbereiche der Innenstadt (Wohnen, Dienstleistungen; u.a. Alter Kirchplatz, Altermarkt)  Entwicklung der innenstädtischen Potenzialfläche Place de Lesquin  Fortsetzung und Ausbau der bestehenden Stadtmarketingaktivitäten Aus Sicht der cima sollten alle Handlungsfelder laufend überprüft und gegebenenfalls optimiert werden, um eine nachhaltige Attraktivitätssteigerung für die Innenstadt zu erreichen. In der Vergangenheit wurde in vielen Städten und Gemeinden der Fehler gemacht, nur einzelne oder sogar nur eines der angeführten Handlungsfelder zu behandeln. Eine wirkungsvolle Attraktivierung kann z.B. nicht erreicht werden,  wenn allein das optische Erscheinungsbild der Innenstadt, nicht aber die Angebote verbessert werden,  wenn der Handel hinsichtlich Vielfalt, Qualität, Service etc. ein attraktives Angebot bietet, der Erlebniswert der Innenstadt aber Schwächen zeigt. 35 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) 7.3.1 Branchenmixoptimierung Das bestehende Einzelhandelsangebot in der Rurstraße/ Rurdorfer Straße und Löffelstraße ist größtenteils durch kleinteilige Facheinzelhandelsbetriebe geprägt. Im Rahmen der ISTAnalyse wurde bereits auf die relevante Anzahl von vorhandenen, qualitätsorientierten Geschäften hingewiesen. Als Profilierungsansatz sollte dieser Charakter aufgenommen und mit der Zielvorstellung verknüpft werden, den Facheinzelhandel zu stärken und auszubauen. Abb. 25: Branchenmixanalyse für die Innenstadt Linnich Warengruppe Heutiges Angebot Chancen bestehen für… Nahrungs-/Genussmittel Bäckereien, Metzgereien, Obst und Gemüse, unmittelbar angrenzend EDEKA und PENNY zwei Apotheken, Parfümerie Ansiedlung eines Discounters, sofern marktgerechtes Objekt verfügbar; ggfs. inhabergeführte Spezialanbieter (z.B. Wein, ausländische Spezialitäten) Marktpotenzial durch geplante Ansiedlung eines Drogeriemarktes an der Erkelenzer Straße ausgeschöpft Ergänzung durch Fachmarkt- und Filialkonzepte (sofern geeigneter Standort), zusätzliche Fachgeschäfte/ Boutiquen Ergänzung durch Fachmarkt- und Filialkonzepte (sofern geeigneter Standort), weitere Fachgeschäfte möglich Ausbau nicht zu erwarten Gesundheits-/ Körperpflege Bekleidung mehrere Anbieter vorhanden Schuhe, Lederwaren zwei Schuhanbieter vorhanden Uhren, Schmuck, Optik Bücher mehrere qualifizierte Anbieter vorhanden nicht besetzte Warengruppe Schreibwaren Elektroartikel, Unterhaltungselektronik etc. Sportartikel zwei Anbieter vorhanden ein qualifizierter Anbieter vorhanden Spielwaren Hobbybedarf (Sammelhobbies, Musikalien etc.) Möbel/ Einrichtungsbedarf Heimtextilien Geschenke/Glas/ Porzellan/ Hausrat qualifizierter Anbieter vorhanden als Randsortiment vorhanden ein qualifiziertes Fahrradfachgeschäft vorhanden ein Möbelgeschäft vorhanden nicht besetzte Warengruppe Besatz an Geschenkboutiquen etc., kein „klassisches“ Porzellangeschäft Buchhandlung in Kombination mit anderen Angeboten (z.B. Kinderbücher und Kinderspielzeug) ggfs. möglich Ausbau nicht zu erwarten Weiterer Ausbau nicht zu erwarten, da keine Tragfähigkeit für einen größeren Fachmarkt besteht Ausbau nicht zu erwarten Ausbau nur in Verbindung mit Geschenkartikel, Kinderbekleidung etc. umfangreicher Ausbau nicht zu erwarten Ausbau nicht zu erwarten Fachgeschäft für Innenausstattung und Heimtextilien möglich Ausbau in Form von Geschenkboutiquen bzw. Haushaltswarendiscounter möglich Quelle: cima (2015) 36 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) Gerade vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs mit den benachbarten Mittelzentren Erkelenz, Jülich, Baesweiler und Hückelhoven muss es das Ziel des Linnicher Einzelhandels sein, die eigenen Stärken in Angebot und Service des Facheinzelhandels herauszustellen. Weiterhin ist es von Bedeutung, kleinere Fachmarkt- und Filialkonzepte in Ergänzung zum Facheinzelhandel für die Innenstadt von Linnich zu gewinnen. Regionale oder sogar überregionale Filialisten könnten das bestehende Angebot quantitativ und qualitativ ergänzen. Insbesondere das Angebot in den Branchen des persönlichen Bedarfs (Bekleidung, Schuhe etc.) und des Sortimentes Bücher sollten ausgebaut werden. Abb. 25 stellt für ausgewählte Branchen die Entwicklungspotenziale für die Linnicher Innenstadt dar. 7.3.2 Entwicklungsfläche ehemalige SCHLECKER-Filiale an der Rurstraße In der öffentlichen Diskussion um die Weiterentwicklung des Linnicher Einzelhandels stand das frühere Ladenlokal des Drogeriemarktes SCHLECKER an der Rurstraße häufig im Mittelpunkt; aktuell ist in dem Objekt für die Zeit des Neubaus an der Erkelenzer Straße der EDEKA-Markt untergebracht. Das in Erarbeitung befindliche Integrierte Handlungskonzept Innenstadt Linnich sieht das SCHLECKER-Areal in enger Verbindung mit der zukünftigen Entwicklung des Place de Lesquin, beide Bereiche sollen nach den Vorschlägen der beauftragten Planungsgruppe MWM, Aachen, einen „lebendigen Platz für Alle und eine neue Mitte“ darstellen. Auch aus gutachterlicher Sicht übernimmt die ehemalige SCHLECKER-Immobilie eine Schlüsselfunktion für die Revitalisierung der Innenstadt. Es handelt sich um die größte innerstädtische Handelsimmobilie, für die eine langfristige Nachnutzung gefunden werden muss. Sie liegt an einer exponierten Stelle innerhalb des Zentralen Versorgungsbereiches und kann damit zur Belebung der Rurstraße und des gesamten östlichen Innenstadtbereichs einen zentralen Beitrag leisten. Die Nachnutzungsüberlegungen der Planungsgruppe MWM (s. auch Abb. 26) sehen die Ansiedlung eines größeren Einzelhandelsmagneten in dem Objekt vor; nach den ersten Planungen könnte eine Verkaufsfläche von bis zu 1.400 m² geschaffen werden; zeichnerisch dargestellt wurden rd. 75 Stellplätze auf dem eigentlichen Grundstück. Eine Erhöhung der Stellplätze ist bei Einbeziehung einzelner Nachbargrundstücke möglich. In den projektbegleitenden Einzelgesprächen wurde darauf hingewiesen, dass ein konkretes Investoreninteresse zur Revitalisierung des SCHLECKER-Objektes vorliegt. 37 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) Abb. 26: Nachnutzungsvorschläge des Integrierten Handlungskonzeptes für die ehemalige SCHLECKER-Immobilie Quelle: Planungsgruppe MWM (2015): Integriertes Handlungskonzept Innenstadt Linnich – Verzahnung Zentrenentwicklung und Einzelhandel. Präsentation vom 24.09.15. Aachen. Bei der Bewertung der Vermarktungschancen ist auf folgende Punkte hinzuweisen:  Mit bis zu 1.400 m² Verkaufsfläche verfügt das Objekt über eine nachgefragte und marktübliche Größe für Neubauten von Lebensmitteldiscountern. Verbrauchermärkte haben in der Regel eine Verkaufsflächengröße von mindestens 1.500 – 2.000 m² und sind daher als mögliche Nutzer des Objektes auszuklammern.  Neben der Verkaufsflächengröße bilden die kleinräumige Lage und die verkehrliche Erreichbarkeit weitere wesentliche Kriterien für die Ansiedlungsentscheidungen. Hierzu ist anzumerken, dass das Grundstück eine innerörtliche Lage ohne unmittelbare Nachbarschaft zu frequenzstarken Filialisten auszeichnet. Positiv hervorzuheben ist die räumliche Nähe zu dem in Realisierung befindlichen EDEKA-Neubau mit den sich hieraus ergebenden möglichen Synergieeffekten.  Hinsichtlich der verkehrlichen Erreichbarkeit sehen die aktuellen Planungen der Planungsgruppe MWM vor, dass das Plangrundstück auch zukünftig von der Erkelenzer Straße aus ebenso anfahrbar sein wird, wie aus Richtung Ortskern kommend. Zur Reduzierung der innerörtlichen Verkehrsbelastung werden dagegen Kunden, die den Markt verlassen, nicht mehr in Richtung Ortsmitte fahren können. Diese Regelung erscheint ein sinnvoller Kompromiss zwischen der notwendigen Erreichbarkeit des Plangrundstücks und dem städtebaulichen Ziel einer Verkehrsentlastung der Innenstadt.  Die auf dem Grundstück vorgesehenen rd. 75 Stellplätze stellen für einen Lebensmitteldiscounter ein Angebot dar, das am unteren Rand der Standarderwartungen der Betreiber liegt. So werden von der Firma LIDL mindestens 100 ebenerdige Stellplätze für Neubauvorhaben verlangt.  Nach der durchgeführten Bestandsaufnahme besteht nach Einschätzung der cima auch nach Realisierung des EDEKA-Marktes ein Marktpotenzial für einen weiteren Lebensmitteldiscounter in Linnich. Seit dem Brandfall LIDL sind in Linnich drei der bundesweit tä38 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) tigen Discounter vertreten (ALDI, PENNY und NETTO) ansässig; es fehlen die Anbieter LIDL und NORMA. Während die Firma LIDL standardmäßig Neubauprojekte mit 1.424 m² Verkaufsfläche verfolgt, nutzt die Firma NORMA auch kleinere Grundstücke (ab 3.500 m²) bzw. Objekte mit Verkaufsflächen unterhalb der Großflächigkeit von 800 m². 7.3.3 Entwicklung der innerstädtischen Potenzialfläche Place de Lesquin Bereits im Einzelhandelskonzept Linnich (2012) wurde der Place de Lesquin als innerstädtische Potenzialfläche intensiv untersucht. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Linnich, sodass eine Entwicklung der Fläche grundsätzlich möglich ist. Auch das im Süden angrenzende Grundstück der ehemaligen Stadthalle ist in die Planung einzubeziehen. Abb. 27: Lage des Place de Lesquin Place de Lesquin Quelle: cima (2015) Der Place de Lesquin befindet sich nördlich der Rurstraße im Osten der Innenstadt. Der Place de Lesquin ist rd. 10.000 m2 groß und wird heute überwiegend als Festplatz (u.a. Stadtfest, Schützenfest) und zum Teil als öffentlicher Parkplatz genutzt. Aufgrund der topographischen Gegebenheiten bietet sich eine Bebauung in den östlichen Teilbereichen nur sehr eingeschränkt an, da hier die Uferzone der Rur angrenzt und die Fläche teilweise mit einem Baumbestand bewachsen ist. 39 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) Insgesamt ist das Grundstück sowohl hinsichtlich seiner Lage und Größe als auch der Verfügbarkeit für eine städtebauliche Entwicklung geeignet. Ein wichtiges Ziel bei jedweder Entwicklung bzw. Ansiedlung sollte es jedoch sein, die positiven Auswirkungen auf die bestehenden innerstädtischen und gesamtstädtischen Strukturen so groß wie möglich zu gestalten. Dazu müssen Kopplungspotenziale zu bestehenden Lagen genutzt werden. Diese Potenziale sind durch die räumliche Nähe zur Rurstraße grundsätzlich gegeben. Abb. 28: Place de Lesquin Fotos: cima (2012) Damit sich diese Potenziale entfalten können, sollte sich die Nutzung jedoch räumlich zur Rurstraße orientieren. Die Herstellung direkter Wege- und Sichtbeziehungen sollte zusätzlich sichergestellt sein. Hier ist eine transparente Freiraumgestaltung mit einer attraktiven und direkten Fußwegeverbindung zwischen Rur, Place de Lesquin und dem Grundstück der ehemaligen Stadthalle zu entwickeln. Im Rahmen des Einzelhandelskonzeptes Linnich (2012) wurden vier unterschiedliche Entwicklungsmöglichkeiten vertiefend untersucht und hinsichtlich der Bedeutung für die Gesamtentwicklung des Einzelhandels von Linnich bewertet:  Place de Lesquin als Einzelhandelsstandort: Ansiedlung eines Lebensmittelverbrauchermarktes (ca. 2.500 m2 Verkaufsfläche mit ergänzender Mall)  Place de Lesquin als Einzelhandelsstandort: Entwicklung eines Fachmarktzentrums (drei bis vier Fachmärkte mittlerer Größe)  Städtischer Platz mit Randbebauung: Städtebauliche Neugestaltung des Platzes mit einer mehrgeschossigen Randbebauung; eine Nutzungsoption wäre in diesem Falle auch der Neubau einer Stadthalle  „Quartier an der Rur“: gemischte Nutzung mit Wohnen, Dienstleistung und Freizeit Entwicklungsvariante 1: Ansiedlung eines Lebensmittelverbrauchermarktes Die Variante 1 zur Entwicklung des Place de Lesquin beinhaltet die Ansiedlung eines modernen Lebensmittelverbrauchermarktes mit einer Verkaufsfläche von ca. 2.500 m 2; darüber hinaus sollte eine ergänzende Mall Bestandteil der Planungen sein. Das Ziel dieser Entwicklungsvariante ist die Schaffung eines qualifizierten Lebensmittelangebotes innerhalb des fußläufigen Innenstadtbereichs. Zum damaligen Zeitpunkt war kein Supermarkt oder Lebensmitteldiscounter in der Innenstadt ansässig. 40 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) Die Angebotsanalyse hat aufgezeigt, dass für eine umfangreichere Erweiterung des Angebotes bei Nahrungs- und Genussmitteln in dieser Form jedoch kein Entwicklungsspielraum mehr vorhanden ist. Mit dem geplanten Neubau des EDEKA-Marktes an der Erkelenzer Straße wird das noch vorhandene Potenzial für eine Verkaufsflächenerweiterung ausgenutzt. Aus gutachterlicher Sicht ist daher darauf hinzuweisen, dass mit der Entwicklungsvariante 1 das Risiko verbunden ist, die vorhandenen Angebote an der Erkelenzer Straße (EDEKA, PENNY) zu gefährden. Ein neuer Verbrauchermarkt würde insbesondere in direkter Konkurrenz zu dem benachbarten EDEKA-Markt treten; langfristig ist nicht vom Bestehen beider Märkte auszugehen. Die Gefahr eines großflächigen Leerstandes besteht, dies kann nicht im Interesse der Stadtentwicklung von Linnich sein. Nach Abwägen der genannten Chancen und Risiken sollte die Entwicklungsvariante 1 aus Sicht der cima nicht realisiert werden. Pro Contra Belebung der östlichen Innenstadt durch neue Nutzungen (Rurstraße) Versorgungssituation der Kernstadt im Bereich Lebensmittelvollsortimenter wird durch den Neubau des EDEKA-Marktes deutlich verbessert Großflächiger Magnetbetrieb für die gesamte Innenstadt keine ausreichenden Kaufkraftpotenziale für zwei große Lebensmittelmärkte in unmittelbarer Nachbarschaft; massiver Wettbewerbsdruck auf den benachbarten EDEKA-Markt; Gefahr eines großflächigen Leerstands am Innenstadtrand Gefahr einer städtebaulich wenig attraktiven Lösung durch standardisierte Einzelhandelsarchitektur Verlust der Festplatzfunktion Quelle: cima (2015) Entwicklungsvariante 2: Fachmarktzentrum an der Rur Die Branchenmixanalyse für die Stadt Linnich hat ergeben, dass u.a. in den innenstadtrelevanten Branchen Bekleidung, Schuhe und Haushaltswaren Angebotsdefizite bestehen und mit kleineren Fachmärkten (ca. 400 – 600 m² VKF) bisherige Kaufkraftabflüsse reduziert werden können. Die Entwicklungsvariante 2 verfolgt das Ziel, ein entsprechendes Fachmarktzentrum auf dem Place de Lesquin zu realisieren. In Bezug auf die Reduzierung der Kaufkraftabflüsse und eine Verbesserung der Angebotssituation ist diese Variante durchaus positiv zu beurteilen. Ein Risiko dieser Variante besteht jedoch in der Funktionalität eines solchen Handelsobjektes: Voraussetzung für ein attraktives und funktionierendes Fachmarktzentrum ist die Existenz eines frequenzstarken Supermarktes. Ohne einen solchen „Ankermieter“ erreicht das Objekt nicht die erforderliche Kundenfrequenz, es drohen Leerstände bzw. die Vermietung an einseitig preisorientierte Anbieter („1 Euro-Läden“). 41 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) Wie bereits für die Variante 1 dargestellt wurde, sieht die cima keine ausreichende Tragfähigkeit für einen weiteren Vollsortimenter in der Kernstadt ohne einen direkten Verdrängungswettbewerb in Kauf zu nehmen. Die Entwicklungsvariante 2 „Fachmarktzentrum an der Rur“ stellt somit zwar eine denkbare Option zum Abbau von Angebotslücken dar; es besteht jedoch die Gefahr einer nicht marktfähigen Projektentwicklung. In der Übersicht „Pro und Contra“ sind die weiteren Auswirkungen dieser Variante dargestellt. Pro Contra Qualitative und quantitative Ergänzung des Facheinzelhandels durch moderne Fachmarkt- und Filialkonzepte, damit Schließung von Branchenlücken, Stärkung der Kaufkraftbindung, Schaffung von marktgängigen und betriebswirtschaftlich sinnvollen Verkaufsflächen in der Innenstadt Erfolgreiche Fachmarktkonzepte basieren auf der hohen Frequenz durch Vollsortimenter, vielfach ergänzt durch Discounter; eine derartige Kombination ist aufgrund der vorhandenen Grundstücksgröße nicht zu realisieren. Belebung der östlichen Innenstadt durch neue Nutzungen Erfolgreiches Fachmarktkonzept mit Verbrauchermarkt/Supermarkt sorgt für starken Wettbewerbsdruck auf EDEKA-Markt, Gefahr der Betriebsschließung eines Anbieters (s. Variante 1) Gefahr einer städtebaulich wenig attraktiven Lösung durch standardisierte „Einfacharchitektur“ Verlust der Festplatzfunktion Quelle: cima (2015) Entwicklungsvariante 3: Städtischer Platz mit Randbebauung Eine weitere Entwicklungsvariante für den Place de Lesquin stellt die Gestaltung eines städtischen Platzes dar; als Randbebauung des Platzes kommen u.a. der Neubau einer Stadthalle sowie gastronomische und freizeitorientierte Angebote in Frage. Wie bereits dargestellt wurde, bildet der Place de Lesquin heute den zentralen Festplatz von Linnich. Der Standort innerhalb der Innenstadt mit Zugang zur Rur erscheint optimal, um die Erlebnisqualitäten der Innenstadt von innen heraus zu beleben und zu stärken. Jede weitgehende Überbauung des Place de Lesquin birgt im Vergleich zur Variante 3 den Nachteil des Verlustes der innerstädtischen Festplatzfunktion. Mit der Entwicklungsvariante 3 wird daher die Beseitigung eines städtebaulichen Missstandes mit dem Erhalt des innerstädtischen Festplatzes verfolgt. Einschränkend muss jedoch konstatiert werden, dass mit einer Randbebauung und Neugestaltung des Place de Lesquin keine Verbesserung des Einzelhandelsangebotes der Linnicher Innenstadt verbunden ist. 42 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) Nach einer Abwägung der Pro- und Contra-Argumente überwiegen aus gutachterlicher Sicht die positiven Aspekte der Realisierung eines attraktiven städtischen Platzes. Aus Sicht der cima eröffnet die Entwicklungsvariante 3 die Chance einer städtebaulich attraktiven Lösung, die auch zur funktionalen Aufwertung der Innenstadt einen Beitrag leistet. Pro Contra Chance für städtebaulich attraktive Gestaltung eines zentralen Innenstadtbereichs Keine Verbesserung der Einzelhandelssituation (Schließung von Branchenlücken, etc.) Belebung (Rurstraße) der östlichen Innenstadt Erhalt der Festplatzfunktion In Abhängigkeit von der konkreten Bebauung: Neue innerstädtische Angebote (Wohnen, Freizeit, Dienstleistungen) Quelle: cima (2015) Entwicklungsvariante 4: „Quartier an der Rur“ Aus Sicht der cima bietet sich der Place de Lesquin neben dem in Variante 3 skizzierten Erhalt als öffentlicher Platz auch für die Entwicklung eines „Quartiers an der Rur“ an: Bislang nicht in der Innenstadt vorhandene moderne Wohnraumangebote sowie freizeitbezogene Angebote und Dienstleistungsunternehmen (auch Gastronomie) lassen sich hier gezielt entwickeln. Das „Quartier an der Rur“ bietet die Chance, den Bereich Place de Lesquin städtebaulich attraktiv zu gestalten und gleichzeitig neue Nutzungen und Funktionen in die Innenstadt zu bringen. Der Ansatz einer Quartiersbildung bietet die Möglichkeit vielfältige Wege- und Sichtbeziehungen zwischen der Rurstraße und der Rur herzustellen und damit Kopplungspotenziale und einen Frequenzaustausch zwischen den Standorten auszuschöpfen. Die unmittelbare Lage an der Rur bietet optimale Standortvoraussetzungen für die Gestaltung eines attraktiven Wohnumfelds. Allerdings würde auch diese Entwicklungsvariante nicht die gewünschte Verbesserung des Einzelhandelsangebotes nach sich ziehen. Pro Schaffung neuer attraktiver Flächen Wohnen, Dienstleistungen und Freizeit Contra für Chance für städtebaulich attraktive Gestaltung eines zentralen Innenstadtbereichs Keine Verbesserung der Einzelhandelssituation (Schließung von Branchenlücken, etc.) Verlust der Festplatzfunktion Positive Synergieeffekte für bestehende Einzelhandel- und Dienstleistungsbetriebe in der Innenstadt Quelle: cima (2015) 43 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) Aus Sicht der cima bietet die Entwicklungsvariante 4 „Quartier an der Rur“ zusammenfassend die Chance einer städtebaulich attraktiven Lösung, die zur funktionalen Aufwertung der Innenstadt beitragen kann. Eine attraktive städtebauliche Anbindung des Place de Lesquin an die Rurstraße sollte sichergestellt werden, um eine Verbindung zwischen Innenstadt und Rur zu gestalten. Für die Entwicklungsvariante 1 „Verbrauchermarkt“ besteht kein ausreichendes Kaufkraftpotenzial. Der Wettbewerbsdruck auf den benachbarten EDEKA Markt wäre massiv, es besteht die Gefahr eines großflächigen Leerstandes am Innenstadtrand. Die Entwicklungsvariante 2 („Fachmarktzentrum“) stellt zwar eine denkbare Option zum Abbau von Angebotslücken dar; es besteht jedoch die Gefahr einer nicht marktfähigen Projektentwicklung mit Leerständen bzw. unattraktiven Belegungen („1-Euro-Läden“ etc.). Für den Place de Lesquin empfahl das Einzelhandelskonzept Linnich (2012) eine Weiterverfolgung der Variante 3 „Städtischer Platz“ oder der Variante 4 „Quartier an der Rur“. Beide Varianten eröffnen die Chance einer städtebaulich attraktiven Lösung, die auch zur funktionalen Aufwertung der Innenstadt einen Beitrag leistet. Eine attraktive städtebauliche Anbindung des Place de Lesquin an die Rurstraße sollte jedoch sichergestellt werden. Die konkrete Festlegung der zukünftigen Nutzungen sollte im Rahmen des anstehenden Investorenwettbewerbs erfolgen. Nach Vorlage des Einzelhandelskonzeptes wurden weitere vertiefende Überlegungen für die dauerhafte Nutzung des Place de Lesquin angestellt. Die Ergebnisse gehen in den Vorschlag des Integrierten Handlungskonzeptes Linnich ein, das für den Platzbereich eine Entwicklung unter dem Leitthema „Lebendiger Platz für Alle und neue Mitte“ vorsieht. Die städtebaulichen Vorschläge und Nutzungselemente sind aus Abb. 29 zu entnehmen. Das Konzept greift die Variante 3 aus dem Einzelhandelskonzept Linnich (2012) auf und konkretisiert sie mit verschiedenen Nutzungselementen. Abb. 29: Entwicklungsvorschlag für den Place de Lesquin Quelle: Planungsgruppe MWM, Aachen (2015) 44 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) Der Entwicklungsvorschlag für den Place de Lesquin aus dem Integrierten Handlungskonzept greift die cima-Empfehlungen aus dem Einzelhandelskonzept Linnich auf und konkretisiert sie in Form einer städtebaulichen Planung und der Benennung von verschiedenen Nutzungsbausteinen. 7.3.4 Städtebauliche und funktionale Aufwertung der einzelnen Einzelhandelslagen Überblick über die städtebaulichen Qualitäten Die besonderen städtebaulichen Qualitäten des historischen Ortskerns liegen in den Bereichen Löffelstraße und Altwyk. Dieser Teil der Innenstadt hat in den vergangenen Jahren eine städtebauliche Aufwertung erfahren, u.a. durch eine Sanierung des Straßenbelags und der Fußwege. Ein weiterer positiv hervorzuhebender Ort ist der Kirchplatz, der ebenfalls städtebaulich attraktiv gestaltet wurde. Schwächen im Erscheinungsbild des öffentlichen Raums sind dagegen in der Rurstraße und der Rurdorfer Straße festzustellen. Die Straßen haben insgesamt nur eine geringe Aufenthaltsqualität, die sich in der nicht vorhandenen Begrünung und der unattraktiven Gestaltung der Ladenvorflächen ausdrückt. Zum Teil sind auch private Investitionen in vorhandene Gebäude dringend erforderlich. Das in weiten Teilen positive Gesamtbild der Innenstadt wird durch vereinzelte sanierungsbedürftige Gebäude nachhaltig gestört. Hier sind entsprechende Beratungen und finanzielle Unterstützungen angeraten. Nachfolgend werden für die verschiedenen Geschäftslagen in der Innenstadt von Linnich (Abb. 31) standortspezifische Entwicklungsempfehlungen formuliert. Abb. 30: Stärken und Schwächen im Ortsbild von Linnich Quelle: cima (2012) 45 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) Abb. 31: Geschäftslagen in der Innenstadt Linnich Place de Lesquin Rur Museum Quartier Löffelstraße/ Altwyk Rurstraße Altermarkt Rurdorfer Straße Quelle: cima (2015) 7.3.4.1 Entwicklungsansätze Quartier Löffelstraße/ Kirchplatz/ Altwyk  Langfristig wird die von der Planungsgruppe MWM vorgeschlagene verkehrliche Entlastung des Bereichs Löffelstraße/ Altwyk/ Kirschstraße zur Attraktivitätssteigerung dieses Quartiers einen wesentlichen Beitrag leisten.  Für den Bereich Kirchplatz wird eine Umnutzung der Leerstände angeraten: personenbezogene Dienstleister (Beratungsstellen etc.), Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte etc.), (seniorengerechte) Wohnraumangebote. 7.3.4.2 Entwicklungsansätze Rurstraße  Entwicklung im Bereich Rurstraße 44/ 46 (SCHLECKER/ ehem. Kfz. Betrieb): Der Bereich könnte nach einer Neugliederung des Grundstückes bzw. einer Umnutzung der bestehenden Gebäude für moderne Einzelhandelsflächen zur Verfügung stehen.  Erste Planstudien der Planungsgruppe MWM sehen hier die Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelanbieters (Discounter) vor, der eine zentrale Bedeutung als Frequenzbringer für die Rurstraße übernehmen würde.  Erhöhung der Aufenthaltsqualität und der Geschlossenheit des Einkaufsbereichs durch städtebauliche Neugestaltung: Eine Verkehrsberuhigung mit einem Höhenangleich zwischen Fahr- und Fußwegen könnte hierbei einen interessanten Ansatz bilden.  Stärkung der Achse Museum - Place de Lesquin – Rur: Die Verbindung ist durch eine funktionale und städtebaulich attraktive Wegeführung zu gestalten. 46 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) Abb. 32: Visualisierung der Neugestaltung einer Verbindung zwischen Rurstraße und Place de Lesquin Quelle: Landers Architekten und Planungsgruppe MWM (2015)  Städtebauliche Aufwertung des öffentlichen Raums: Neben der Stadtmöblierung (Sitzgelegenheiten, Wegweisung etc.) sind in diesem Zusammenhang u. a. das Thema „Kunst im öffentlichen Raum“ und Stadtbegrünung von Bedeutung.  Entwicklung Bereich Stadthalle: Das Grundstück der ehemaligen Stadthalle kann als Bindeglied zwischen der Rurstraße und dem Place de Lesquin eine wichtige Funktion zur nachhaltigen Belebung der Innenstadt im östlichen Bereich übernehmen (s. auch Visualisierung der Planungsgruppe MWM (Abb. 32)). 7.3.4.3 Entwicklungsansätze Rurdorfer Straße  Erhöhung der Aufenthaltsqualität und der Geschlossenheit des Einkaufsbereichs durch eine städtebauliche Neugestaltung entsprechend der empfohlenen Sanierungsmaßnahmen in der Rurstraße.  Gemeinschaftsaktionen der Betriebe (einheitlicher Blumenschmuck, Weihnachtsdekoration o.ä.) könnten zur Steigerung der Identität als Einkaufsstraße maßgeblich beitragen. 7.3.4.4 Entwicklungsansätze Altermarkt  Etablierung eines urbanen Stadtplatzes unter Inwertsetzung der städtebaulichen Potenziale des Platzes; die Planungsgruppe MWM, Aachen, hat im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes die Leitidee „Kultur und Wohnen am Altermarkt“ formuliert. 47 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) Abb. 33: Stärken und Schwächen in der Gestaltung des öffentlichen Raums Fotos: cima (2012) 7.3.5 Erreichbarkeit und Verkehr Neben der städtebaulichen Gestaltung der Straßen und Plätze sowie dem Zustand der Einzelhandelsimmobilien stellt die Erreichbarkeit der Geschäfte eine der zentralen Rahmenbedingungen des innerstädtischen Einzelhandels dar. Das Stellplatzangebot in der Linnicher Innenstadt ist insgesamt als ausreichend zu bewerten. Es stehen zahlreiche kostenfreie Stellplätze entlang der Rurstraße sowie im Bereich Altwyk zur Verfügung. Ergänzend bieten der Kirchplatz und der Place de Lesquin im Nordosten der Innenstadt ausreichend Parkraum. Mit Ausnahme der Stellplätze auf dem Place de Lesquin befinden sich alle Parkplätze in unmittelbarer Nähe zu den Einzelhandelsbetrieben. Eine grundlegende Veränderung wird die Linnicher Innenstadt im Hinblick auf die verkehrliche Situation erfahren. Die von der Planungsgruppe MWM im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes vorgeschlagene Neuregelung des innerörtlichen Verkehrs kann auch zu einer grundlegenden Attraktivitätssteigerung der Innenstadt als Einkaufsstandort führen. Im Kern sind folgende Effekte zu erwarten:  verkehrliche Entlastung der Haupteinkaufsstraßen vom Durchgangsverkehr  städtebauliche Aufwertung des öffentlichen Raums und damit erhöhte Aufenthaltsqualität für die Besucher der Innenstadt; zugleich Gewinnung neuer Chancen für außengastronomische Nutzungen und die Warenpräsentation  neben der Herausnahme des Durchgangsverkehrs aus dem zentralen Einkaufsbereich gilt es auch in Zukunft, ausreichende Stellplätze in unmittelbare Nähe zu den Geschäften vorzuhalten 48 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) 7.3.6 Aktives Flächenmanagement Wie auch viele andere Städte ist die Stadt Linnich zunehmend von der Problematik leer stehender Ladenlokale betroffen. Zur genaueren Analyse der Ursachen und zum Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten führte die cima im November 2015 eine flächendeckende Erhebung der Leerstände durch (siehe auch Abb. 24). 35 Leerstände (Ladenlokale für Einzelhandel und Dienstleistung sowie ungenutzte gastronomische Einrichtungen) befinden sich im Innenstadtbereich; zum Vergleich: Zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahmen zum Einzelhandelskonzept Linnich 2012 im Oktober 2011 waren es 20 Objekte. Flächenmanagement ist nicht zu verwechseln mit einer einfachen Leerstandserhebung und -veröffentlichung, das sich in der Erfassung und Veröffentlichung vorhandener Leerstände erschöpft. Von der alleinigen Herausgabe von Übersichten leer stehender Ladenlokale wird abgeraten, da von diesen Aufstellungen häufig allein das negative Signal einer wenig nachgefragten Handelslage ausgeht. Für ein aktives Flächenmanagement gilt der Ratschlag, sich in Hinblick auf Handelsansiedlungen zunächst gezielt auf ausgewählte Objekte zu konzentrieren, bei denen eine Wiederbelegung aufgrund des Zustands des Ladenlokals und der Lage realistisch zu erwarten ist. Aktives Flächenmanagement sollte die folgenden Elemente umfassen:  Herausgabe regelmäßig aktualisierter Kenndaten des Linnicher Einzelhandels und Information über relevante Förderprogramme des Bundes und des Landes NordrheinWestfalen  Erfassung vorhandener Leerstände, Einbringen interessanter Objekte in regionale Datenbanken  Individuelle Beratung ansässiger Unternehmen und Hauseigentümer mit Informationsübersichten über Architekten, Ladenbauer etc. Abb. 34: Kernelemente eines aktiven Flächenmanagements Kernelemente eines aktiven Flächenmanagements Erfassung freier Ladenlokale  Größe und Zustand der Objekte  Verfügbarkeit  Mietpreis Kontakt Eigentümer  Beratung (Vermarktungsstrategie, Mietkonditionen, Investitionen in das Ladenlokal, alternative Nutzungen) Eigeninitiative zur Flächenoptimierung  Zusammenführung von Eigentümern  Klärung von Auflagen Ansprache potenzieller Mieter  Pflege Datenbank  Mailings  Persönliche Kontakte Zwischennutzungen  Kunstaktionen etc. Anreize für Unternehmensansiedlungen  Finanzielle Förderung von Unternehmensgründungen Quelle: cima (2015) 49 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015)  Aktive Ansprache potenzieller Nutzer bei interessanten Objekten (Unternehmen aus den Nachbarstädten, die für Filialgründungen in Linnich in Frage kommen, regional tätige Makler, Existenzgründer, Expansionsabteilung relevante Filialisten etc.).  Vermittlung von Zwischennutzungen bzw. Leerstandsdekorationen. Flächenmanagement in diesem umfassenden Sinne bietet auch die Möglichkeit einer gezielten Optimierung des Branchenmixes. Die in Abb. 25 enthaltene Bedarfsermittlung zusätzlicher Verkaufsflächen kann eine wichtige Grundlage für gezielte Vermittlungsaktivitäten sein. Abb. 35: Leerstände in der Innenstadt links: Leerstand in der Löffelstraße; rechts: Leerstand in der Kirschstraße Fotos: cima (2012) 7.3.7 Fortführung der Stadtmarketingaktivitäten Als Zusammenschlüsse der Innenstadtakteure sind in der Stadt Linnich zwei Organisationen hervorzuheben: Zum einen der traditionelle Zusammenschluss des örtlichen Einzelhandels („Werbegemeinschaft Linnich“), zum anderen der 2009 gegründete Stadtmarketingverein „Wir in Linnich“. Die Werbegemeinschaft Linnich stellt die Interessensgemeinschaft der örtlichen Einzelhändler dar. Der Verein besteht bereits seit 1934 und setzt sich aktuell aus über 60 Mitgliedern zusammen. Die Werbegemeinschaft organisiert die traditionellen innerstädtischen Stadtfeste und führt diverse Marketingaktionen (u.a. „Linnich blüht auf“) zur Förderung der Linnicher Innenstadt als Einkaufsziel durch. Der Stadtmarketingverein „Wir in Linnich“ entstand im Jahr 2009 mit der Zielsetzung, eine stärkere Zusammenarbeit der Werbegemeinschaft, der Linnicher Geschäftswelt und der Stadtverwaltung zu forcieren. Verschiedene Projekte (u.a. Neuaufstellung von Sitzbänken, Flyer Promenadenrundweg) konnte bereits erfolgreich umgesetzt werden. Der Verein engagiert sich auch bei der Erarbeitung des Integrierten Handlungskonzeptes. Die cima empfiehlt einen noch engeren Austausch zwischen den beiden angeführten Initiativen und der Stadt Linnich sowie eine regelmäßige projektbezogene Zusammenarbeit bei innenstadtrelevanten Themen. Vor dem Hintergrund der großen Herausforderung, die das Thema „Leerstände“ in Linnich darstellt, und den anstehenden Veränderungen durch das Integrierte Handlungskonzept für 50 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) die Linnicher Innenstadt erscheint es unbedingt angeraten, das ehrenamtliche Engagement der Vereine durch ein professionelles City-/ Innenstadtmanagement zu unterstützen. Zu den typischen Aufgaben des Innenstadtmanagements sollten gehören:  Begleitung der anstehenden Umbaumaßnahmen, u.a. aktives Baustellenmarketing,  Förderung des Branchenmixes (u.a. Leerstandsbeseitigung und einzelbetriebliche Beratungen),  Organisation einzelhandelsbezogener Gemeinschaftsaktionen bzw. Unterstützung der bestehenden Institutionen (z.B. Weihnachtsbeleuchtung, verkaufsoffene Sonntage, spezielle Verkaufsaktionen),  Aktive Vermarktung der Einkaufsstadt Linnich und der sonstigen Angebote (Kultur-/ Freizeitangebote),  Eigentümerberatung zum Umbau bzw. zur Modernisierung ihrer Immobilie. 51 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) 8 Empfehlungen zur planungsrechtlichen Steuerung der Einzelhandelsentwicklung 8.1 Vorbemerkungen Die größten Veränderungen im Einzelhandel gehen seit Jahren von der Entwicklung des großflächigen Einzelhandels aus. Der Gesetzgeber hat den Kommunen umfangreiche Möglichkeiten eingeräumt, die Entwicklung des großflächigen Einzelhandels planungsrechtlich zu steuern. Ziele der Landesplanung sind u.a. die Erhaltung und die Weiterentwicklung der gewachsenen Zentren und die Sicherstellung qualifizierter wohnungsnaher Angebote mit Waren des täglichen Bedarfs. Vorhaben an nicht integrierten Standorten, die dieser Zielsetzung widersprechen, können von den Kommunen bei Einsatz der entsprechenden planungsrechtlichen Instrumente abgelehnt werden. Bis zum 31.12.2011 galt in Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur Landesentwicklung (LEPro) (vgl. § 38 LEPro NRW), auf dessen Grundlage die Ansiedlung von großflächigen Anbietern mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Kernsortimenten grundsätzlich nur innerhalb „Zentraler Versorgungsbereiche“ zulässig war. Am 13.07.2013 trat der Sachliche Teilplan Großflächiger Einzelhandel als Nachfolgeregelung zum LEPro in Kraft. Die dort enthaltenen Ziele und Grundsätze sind somit die maßgeblichen Prüfkriterien bei der Fragestellung, inwieweit ein Einzelhandelsvorhaben den Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung entspricht. Aus dem Sachlichen Teilplan leiten sich wesentliche Anforderungen an ein kommunales Einzelhandelskonzept ab. Da Kerngebiete und Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit zentrenrelevanten Kernsortimenten nach dem Ziel 2 des Sachlichen Teilplans nur in bestehenden oder neu geplanten Zentralen Versorgungsbereichen dargestellt und festgesetzt werden können, sind die Kommunen weiterhin aufgefordert, in kommunalen Einzelhandelskonzepten die Zentralen Versorgungsbereiche sachlich begründet räumlich abzugrenzen. Gleichzeitig enthält der Sachliche Teilplan eine Liste der aus Sicht der Landesplanung und Raumordnung zentrenrelevanten Sortimente auf Landesebene (siehe Anlage):         Papier/Bürobedarf/Schreibwaren Bücher Bekleidung, Wäsche Schuhe, Lederwaren medizinische, orthopädische, pharmazeutische Artikel Haushaltswaren, Glas/Porzellan/Keramik Spielwaren Sportbekleidung, Sportschuhe, Sportartikel (ohne Teilsortimente Angelartikel, Campingartikel, Fahrräder und Zubehör, Jagdartikel, Reitartikel und Sportgroßgeräte) 52 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015)  Elektrogeräte, Medien (= Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik, Computer, Foto – ohne Elektrogroßgeräte, Leuchten)  Uhren, Schmuck und  Nahrungs- und Genussmittel (gleichzeitig nahversorgungsrelevant)  Gesundheits- und Körperpflegeartikel (gleichzeitig nahversorgungsrelevant) Gleichzeitig stellt der Sachliche Teilplan auch klar, dass weitere Sortimente von der jeweiligen Gemeinde als zentrenrelevant festgelegt werden können. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 03.06.02 ist jede Aufstellung der zentrenrelevanten Sortimente in Hinblick auf die Übereinstimmung mit den örtlichen Gegebenheiten hin zu überprüfen. Sollen zum Schutz des Innenstadtbereiches bestimmte Warensortimente an nicht-integrierten Standorten ausgeschlossen werden, bedarf es nach Ansicht des OVG einer individuellen Betrachtung der jeweiligen örtlichen Situation. Die begründete Ableitung einer ortsspezifischen Sortimentsliste ist daher Bestandteil des vorliegenden Konzeptes. Das vorliegende Einzelhandelskonzept liefert mit der begründeten räumlichen Abgrenzung des Zentralen Versorgungsbereichs für die Linnicher Innenstadt und der Vorlage einer aus den örtlichen Gegebenheiten abgeleiteten Linnicher Sortimentsliste die beiden zentralen planungsrechtlichen Instrumente zur Steuerung der zukünftigen Einzelhandelsentwicklung. 8.2 Zum Begriff des Zentralen Versorgungsbereichs Der Begriff des „Zentralen Versorgungsbereichs“ ist als „Planungskategorie“ erstmals mit der Neuregelung § 34, Abs. 3 BauGB in das Baurecht eingeführt worden. Demnach ist für die Genehmigung von Ansiedlungsvorhaben im so genannten unbeplanten Innenbereich nicht nur das Einfügen in die nähere Umgebung Voraussetzung. Es wurde auch festgesetzt, dass „keine schädlichen Auswirkungen“ auf Zentrale Versorgungsbereiche in der Standortgemeinde oder benachbarten Gemeinden zu erwarten sein dürfen. Was „Zentrale Versorgungsbereiche“ konkret sind, wie sie abzugrenzen sind und worin sie sich konkret manifestieren, wurde vom Gesetzgeber nicht vorgegeben. Verwiesen wird auf die Planungspraxis und die Kommentierung durch die Rechtsprechung. Gesetzgebungsinitiativen einzelner Bundesländer bzw. die Verankerung des Begriffs „Zentraler Versorgungsbereich“ in Landesentwicklungsprogrammen oder Einzelhandelserlässen haben ebenfalls zu einer weiteren Ausgestaltung des neuen planungsrechtlichen Instrumentariums geführt. Das OVG NRW hat bereits in einer Entscheidung vom 11.12.06 den Begriff „Zentraler Versorgungsbereich“ wie folgt definiert: „Zentrale Versorgungsbereiche sind räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen aufgrund vorhandener Einzelhandelsnutzungen – häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote – eine bestimmte Versorgungsfunktion für die Gemeinde zukommt. Ein „Versorgungsbereich“ setzt mithin vorhandene Nutzungen voraus, die für die Versorgung der Einwohner der Gemeinde – ggf. 53 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) auch nur eines Teils des Gemeindegebiets – insbesondere mit Waren aller Art von Bedeutung sind.“ Die Rechtsvorschriften und vorliegende Rechtsurteile liefern weitere Vorgaben für die Abgrenzung der Zentralen Versorgungsbereiche:  Innerhalb eines Gemeindegebietes sind entsprechend der festgelegten Zentren die Zentralen Versorgungsbereiche räumlich abzugrenzen.  Rechtsurteile haben klargestellt, dass eine Stadt mehrere Zentrale Versorgungsbereiche ausweisen kann. Dies gilt insbesondere für polyzentrisch strukturierte Städte mit eigenständigen Stadtteilen und Siedlungsbereichen oder Städte mit ausgeprägten Stadtteilstrukturen und deutlicher Aufteilung von Versorgungsbereichen.9  Zentrale Versorgungsbereiche müssen eindeutig bestimmt sein. Es reicht nicht aus, sie vage, z.B. als kreisförmige Markierung, zu definieren. Es hat eine parzellenscharfe Abgrenzung zu erfolgen, um eindeutig zu definieren, welche Betriebe oder Grundstücke im Zentralen Versorgungsbereich liegen und somit schützenswert sind. 10  Für die Abgrenzung der Zentralen Versorgungsbereiche sind die angeführten Kriterien zu beachten (Vielfalt und Umfang der Angebote, Nutzungsmix, integrierte Lage, verkehrliche Erreichbarkeit). Neben den vorhandenen Strukturen sind Darstellungen und Festsetzungen in Bauleitplänen bzw. in Raumordnungsplänen ebenso wie sonstige raumordnerische oder städtebauliche Konzeptionen zu berücksichtigen. Daraus ergibt sich, dass Zentrale Versorgungsbereiche zum Zeitpunkt der Festlegung nicht bereits vollständig als Zentrale Versorgungsbereiche entwickelt sein müssen; sie sollten zum Zeitpunkt der Festlegung jedoch bereits als Planung eindeutig erkennbar sein.  Zentrale Versorgungsbereiche zeichnen sich durch ein gemischtes Angebot an öffentlichen und privaten Versorgungseinrichtungen (Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen, Handwerksbetriebe, Büronutzungen, Wohnungen) aus, die städtebaulich und funktional eine Einheit bilden. Die Vielfalt der erforderlichen Angebote hängt von der Funktion eines Zentralen Versorgungsbereiches ab. In dem Hauptzentrum einer größeren Gemeinde ist das Angebot vielfältiger als in dem Hauptzentrum einer kleineren Gemeinde. Neben- und Nahversorgungszentren ordnen sich hinsichtlich Ihrer Ausstattung mit Versorgungsangeboten dem Hauptzentrum einer Gemeinde unter. Bei der Beurteilung des Einzelhandelsangebotes sind die Betriebsformen, die nach Branchen differenzierten Angebote sowie die Sortimentsbreite und -tiefe zu beachten.  Eindeutig nicht als Zentraler Versorgungsbereich abzugrenzen ist die bloße Agglomeration mehrerer Einzelhandelsbetriebe (z.B. der häufige Fall eines Vollsortimenters, eines benachbarten Discounters und weiterer Fachmärkte an einer Ausfahrtsstraße). 9 10 Vgl. auch Berkemann, Halama (2005): Erstkommentierung zum BauGB 2004, S. 361. Vgl. Geyer (2005): Neuregelungen für den Einzelhandel. In: PlanerIn, Heft 3. 2005. 54 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) Bei der Beurteilung vor Ort, ob ein Einzelhandelsstandort als Zentraler Versorgungsbereich einzustufen ist, hat die cima in Anlehnung an die angeführten Rechtsvorschriften folgende Bewertungsmaßstäbe angelegt:        Umfang des vorhandenen Einzelhandelsbesatzes, Umfang des vorhandenen Dienstleistungsbesatzes, städtebaulich integrierte Lage, Erreichbarkeit (insbesondere ÖPNV, fußläufige Erreichbarkeit), vorhandene funktionale, städtebauliche und räumliche Strukturen, heutige und geplante Versorgungsfunktion, städtebauliche Planungen der Gemeinde. Hierbei gilt es, die aktuelle Situation und die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten gleichermaßen zu berücksichtigen. 8.3 Räumliche Abgrenzung des Zentralen Versorgungsbereichs Innenstadt und des Sonderstandortes Erkelenzer Straße Das in Kap. 6.2 vorgestellte Linnicher Zentrenkonzept enthält folgende Festlegungen:  Die Innenstadt von Linnich bildet das Hauptzentrum mit gesamtstädtischer Handels- und Dienstleistungsfunktion. Für das Hauptzentrum ist ein Zentraler Versorgungsbereich räumlich abzugrenzen.  Als nahversorgungsrelevanter Ergänzungsstandort in integrierter Wohngebietslage wird der NETTO-Markt in der Rurdorfer Straße klassifiziert. Der Standort ist im Sinne einer wohnortnahe Versorgungssituation zu begrüßen; im Gegensatz zu den Anbietern innerhalb eines abgegrenzten Zentralen Versorgungsbereiches genießt der Betrieb aber keinen erhöhten planungsrechtlichem Schutz.  Als solitäre Lebensmittelanbieter in nicht-integrierter Lage ohne einen direkten Wohngebietsbezug wird der ALDI-Markt Am Gansbruch eingestuft. Der Betrieb genießt Bestandsschutz, ein weiterer Ausbau des Einzelhandelsangebotes innerhalb nicht-integrierter Standortlagen sollte jedoch ausgeschlossen werden.  Die bestehende Handelsagglomeration an der Erkelenzer Straße wird als Sonderstandort für den Einzelhandel ohne nahversorgungs- oder zentrenrelevante Kensortimente eingestuft. Für die Bauleitplanung ist das Hauptzentrum räumlich in Form des Zentralen Versorgungsbereichs „Innenstadt Linnich“ abzugrenzen. Ebenso ist der Sonderstandort „Erkelenzer Straße“ zur Klarstellung räumlich exakt zu definieren. Dagegen entfällt die räumliche Abgrenzung der aufgeführten nahversorgungsrelevanten Ergänzungsstrandorte, da aus dieser Einstufung keine planungsrechtlichen Schutzansprüche o.ä. abzuleiten sind. Die Darstellung der Standorte im Zentrenkonzept (Abb. 18) hat ergänzenden, nachrichtlichen Charakter. 55 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) Zentraler Versorgungsbereich Innenstadt (Hauptzentrum) Der Zentrale Versorgungsbereich Linnich wird nachfolgend anhand der in Kap. 8.2 aufgeführten Kriterien räumlich abgegrenzt (Abb. 36). Ergänzend zu den kartographischen Darstellungen wird auf folgende Punkte hingewiesen: Der Zentrale Versorgungsbereich der Linnicher Innenstadt setzt sich aus dem gewachsenen Haupteinkaufsbereich entlang der Rurdorfer Straße und der Rurstraße zusammen; hinzu kommt der traditionelle Ortskern im Standortbereich Löffelstraße/ Altwyk/ Kirschstraße. Die Kirschstraße wird bis zum Haus Nr. 10 dem Zentralen Versorgungsbereich zugerechnet, im weiteren nördlichen Verlauf der Kirschstraße sind ausschließlich Wohnnutzungen auszumachen. Ebenfalls in den Zentralen Versorgungsbereich integriert sind der östliche Teil der Mahrstraße und der Altermarkt aufgrund des im Integrierten Handlungskonzept enthaltenen Ansatzes eines urbanen Stadtplatzes mit einer Mischung aus Handel, Gastronomie und ergänzenden Nutzungen. Abb. 36: Zentraler Versorgungsbereich Innenstadt Linnich Quelle: cima (2015) Anmerkung: Bedingt durch die Georeferenzierung kann nur eine Nutzung je Gebäude (Straße/ Hausnummer) dargestellt werden. Der Kirchplatz sowie alle funktional und städtebaulich miteinander verknüpfte Nebenlagen im Umfeld des Kirchplatzes sind ebenso Bestandteil des Zentralen Versorgungsbereichs der Stadt Linnich. Die Rur bildet im Osten eine klare naturräumliche Zäsur, im Süden bildet das Rathaus der Stadt Linnich den funktionalen und städtebaulichen Abschluss des Zentralen Versorgungsbereichs. Das Gelände der Polizeischule ist dagegen nicht in die Abgrenzung einbezogen. 56 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) Der abgegrenzte Bereich schließt den Place de Lesquin im Norden der Rurstraße ein. Die Fläche wurde in den Zentralen Versorgungsbereich mit aufgenommen, da in diesem Bereich zum Einzelhandel ergänzende, innenstadttypische Nutzungen realisiert werden sollten und somit die vom Gesetzgeber gewünschte Funktionsmischung eines Zentralen Versorgungsbereichs weiter gestärkt wird. Wie ausführlich in Kap. 7.3.3 dargestellt wurde, sollte nach Einschätzung der cima der Platz keine Entwicklungsfläche für den Einzelhandel darstellen. Sonderstandort Erkelenzer Straße Als Sonderstandort für groß- (und klein-)flächige Einzelhandelbetriebe ohne nahversorgungs- oder zentrenrelevante Kernsortimente ist der Bereich der Erkelenzer Straße zwischen dem in der Realisierung befindlichen Neubau des EDEKA-Marktes mit einem benachbarten Drogeriemarkt im Süden und dem RAIFFEISENMARKT im Norden Bestand des Linnicher Zentrenkonzeptes. Abb. 37: Sonderfläche des großflächigen Einzelhandels Erkelenzer Straße Quelle: cima (2015) Anmerkung: Bedingt durch die Georeferenzierung kann nur eine Nutzung je Gebäude (Straße/ Hausnummer) dargestellt werden. Mit dieser Einstufung wird dem zukünftigen Flächenbedarf von Betrieben des großflächigen Einzelhandels ohne nahversorgungs- und zentrenrelevante Kernsortimente Rechnung getragen und für die Ansiedlung von derartigen Fachmärkten (z.B. Tapeten-, Garten- oder Fliesenfachmarkt) Flächenpotenziale geschaffen. 57 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) Der Einzelhandelsstandort an der Erkelenzer Straße umfasst die derzeit geräumt Fläche des EDEKA-Marktes, den Standort PENNY, den RAIFFEISENMARKT sowie eine SHELL Tankstelle. Da lediglich der RAIFFEISENMARKT als nicht-zentrenrelevanter Fachmarkt am Standort vorhanden ist und damit der Angebotsschwerpunkt bei den nahversorgungsrelevanten Sortimenten liegt, erfüllt der Bereich zum jetzigen Zeitpunkt nicht das Anforderungsprofil eines Fachmarktstandortes ohne nahversorgungs- oder zentrenrelevante Kernsortimente. Die Aufnahme des Standortes in das Zentrenkonzept stellt somit eine planerische Zielvorstellung für die zukünftige Entwicklung dar. Durch geeignete planungsrechtliche Maßnahmen sollte der räumlich definierte Einzelhandelsstandort zukünftig durch Fachmärkte mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten ergänzt werden. Dies bedeutet jedoch ebenso, dass keine zusätzlichen Betriebe mit nahversorgungs- oder zentrenrelevante Sortimenten angesiedelt werden sollten. Bestehende Betriebe genießen Bestandsschutz. 58 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) 9 Linnicher Sortimentsliste 9.1 Vorbemerkung Zur planungsrechtlichen Steuerung der Einzelhandelsentwicklung müssen in den Bebauungsplänen bei der Ausweisung von Sondergebieten die zulässigen bzw. nicht zulässigen Sortimente detailliert aufgelistet werden. Außerdem sollten in den Gewerbegebieten die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben gezielt festgelegt werden. Um innerhalb des Stadtgebietes eine einheitliche Vorgehensweise sicherzustellen, empfiehlt es sich, auf der Basis eines Einzelhandelskonzeptes die in der jeweiligen Stadt als nahversorgungs- bzw. zentrenrelevant einzustufende Sortimente zu definieren und diese Liste in die textlichen Festsetzungen der Bebauungspläne aufzunehmen. Die nachfolgend ausgeführte Sortimentsliste definiert die nahversorgungs-, zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimente für die Stadt Linnich. Sie ist aus den örtlichen Standortstrukturen abgeleitet und somit eine maßgebliche Entscheidungsgrundlage zur örtlichen Einzelhandelssteuerung. Sie erfüllt damit die Bedingungen der aktuellen Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte. Ein pauschaler Hinweis auf die Auflistung der nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimente in Anlage 1 des NRW Einzelhandelserlasses oder auch der Rückgriff auf andere Listen (z.B. sogenannte „Kölner Liste“) im Rahmen der baurechtlichen Steuerung reicht nicht aus und ist rechtsfehlerhaft. Das OVG Münster hat mit seinen Urteilen vom 09.10.2003 und 22.04.2004 deutlich gemacht, dass baurechtliche Festsetzungen in Bezug auf Sortimentsfestsetzungen „nicht unbestimmt“ bleiben dürfen und baurechtliche Festsetzungen sich auf aus der Örtlichkeit abgeleitete Sortimentslisten beziehen müssen. Gleichermaßen sind Ausschlüsse von Einzelhandelsnutzungen in Teilen des Stadtgebietes nur fundiert zu begründen, wenn sie auf nachvollziehbaren kommunalen Einzelhandelskonzepten bzw. städtebaulichen Entwicklungskonzepten beruhen.11 Unbedingt zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass die Sortimentsliste im Wesentlichen die Zulässigkeit von großflächigen Einzelhandelsbetrieben (ab 800 m² Verkaufsfläche) regelt: Auch wenn ein Sortiment als zentrenrelevant eingestuft wird, darf es z.B. in Mischgebieten außerhalb der Innenstadt in Form eines kleineren Fachgeschäftes angeboten werden. Ein Blumenladen oder ein kleinflächiger Drogeriemarkt sind daher auch weiterhin in einem Ortsteil von Linnich zulässig. Dagegen kann die Ansiedlung eines Textil- oder Schuhfachmarktes in einem Gewerbegebiet gezielt mit Hilfe der Sortimentsliste planungsrechtlich ausgeschlossen werden. 11 OVG Münster vom 09.10.2003 AZ 10a D 76/01.NE. Nichtigkeit eines Bebauungsplanes aufgrund nicht konkreter Sortimentsfestsetzungen in der Gemeinde Rhede; OVG Münster vom 22.04.2004 AZ: 7a D 142/02.NE: Bestätigung der baurechtlichen Festsetzungen in der Stadt Sundern auf Basis eines nachvollziehbaren Einzelhandelskonzeptes. 59 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) 9.2 Zur Ableitung der Linnicher Sortimentsliste Bei der Ableitung der Linnicher Liste hat die cima die folgenden Grundsätze zur Beurteilung der einzelnen Sortimente herangezogen: Nahversorgungsrelevant sind Sortimente, die täglich oder wöchentlich nachgefragt werden (periodischer Bedarf). Die nahversorgungsrelevanten Sortimente werden auch den zentrenrelevanten Sortimenten zugeordnet. Als zentrenrelevant werden die Sortimente bezeichnet, die darüber hinaus  für die Funktionstüchtigkeit der Zentren als Einkaufsort von Bedeutung sind (z. B. als Hauptsortiment eines Frequenzbringers),  vom Kunden ohne Probleme auch bei der Lage der Geschäfte in einer Innenstadt oder in einem Stadtteilzentrum abtransportiert werden können,  von den Synergieeffekten und den Passantenfrequenzen einer Innenstadt oder eines Stadtteilzentrums profitieren. Es kann sich dabei sowohl um Sortimente handeln, die bereits heute im nennenswerten Umfang in der Innenstadt angeboten werden, als auch um solche Warengruppen, die bislang nur untergeordnete Bedeutung in der Innenstadt haben, aber aus planerischer Sicht Bestandteil des innerstädtischen Angebotes sein sollten. Nicht-zentrenrelevante Sortimente sind hingegen vor allem Sortimente,  die aufgrund ihres hohen Flächenbedarfs aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht oder nur sehr eingeschränkt in einer Innenstadt oder einem Stadtteilzentrum angeboten werden können,  die aufgrund ihrer Beschaffenheit (Gewicht, Größe etc.) von den Kunden nur schwierig aus einer Innenstadt oder einem Stadtteilzentrum abtransportiert werden können. Nicht zentrenrelevante Sortimente werden meist überwiegend an nicht-integrierten Standorten angeboten. Für Linnich ist der Innenstadtanteil der einzelnen Sortimente in Abb. 38 dargestellt worden. 60 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) Abb. 38: Verkaufsflächenanteile der Innenstadt auf Sortimentsebene Möbel 100% Elektrogeräte, Leuchten 100% Optik, Akustik 100% Lederwaren 100% Musikinstrumente, Sammelhobbies 100% Apotheken 100% Zeitungen, Kioskartikel 100% Bücher 100% Unterhaltungselektronik 92% Schuhe 8% 88% Schnittblumen 12% 87% Schreibwaren, Bürobedarf 13% 82% 18% Bürokommunikation, PC 71% 29% Hausrat, Geschenke, Porzellan, Keramik 69% 31% Uhren, Schmuck 38% 62% Spielwaren 38% 62% Bekleidung 36% 64% Sportartikel 32% Drogerieartikel 31% Lebensmittel Fahrräder 68% 69% 18% 7% 82% 93% Baumarktsortimente 100% Autozubehör 100% Gartenbedarf 100% Farben, Lacke, Tapeten 100% Zoobedarf 100% Textilien, Wäsche 100% Antiquitäten Heimtextilien, Teppiche im Stadtgebiet Linnich nicht Foto Reformwaren vorhandene Warengruppen. Sanitätsartikel 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Anteil Innenstadt Anteil außerhalb Quelle: cima (2015) 61 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) Definition der nahversorgungsrelevanten Sortimente Mit Blick auf die Einzelhandelsstrukturen in der Stadt Linnich sind folgende Sortimente als nahversorgungsrelevant zu bezeichnen:       Nahrungs- und Genussmittel Reformwaren Drogerieartikel (Körperpflege, Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel) Pharmazeutische Artikel, Arzneimittel Schnittblumen Zeitungen und Zeitschriften Die Aufstellung berücksichtigt die nachfolgenden spezifischen Aspekte des Handels in Linnich sowie das allgemeine Verbraucherverhalten:  Die angeführten Sortimente finden sich bereits heute in der Innenstadt und tragen maßgeblich zur Versorgungsfunktion der Innenstadt bei. Ein Ausbau der wohnungsnahen Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs in der Linnicher Innenstadt gehört zu den Zielen des Einzelhandelskonzeptes.  Die über die Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel hinaus aufgeführten Warengruppen stellen Waren des täglichen Bedarfs dar, deren Kauf häufig mit dem Lebensmitteleinkauf verbunden wird. Die Aufstellung entspricht somit dem allgemeinen Verbraucherverhalten und unterstützt die im Einzelhandelskonzept als Ziel formulierte Sicherstellung einer wohnungsnahen Versorgung der Bevölkerung.  Bei der Warengruppe Blumen wird eine Differenzierung zwischen Schnittblumen und gartenmarktspezifischen Sortimenten vorgenommen: Da Schnittblumen in erster Linie über Fachgeschäfte in der Innenstadt verkauft werden, sind diese als nahversorgungsrelevantes Sortiment anzusehen. Waren des Gartenbedarfes (z.B. Erde, Torf), Gartenhäuser, -geräte, Pflanzen und -gefäße werden dagegen vor allem über Gartenmärkte verkauft, die u.a. aufgrund ihrer geringen Flächenproduktivität und des Flächenbedarfs in integrierten Lagen nicht rentabel zu betreiben sind. Gartenmarktspezifische Sortimente werden daher als nicht-zentrenrelevant eingestuft. Definition der zentrenrelevanten Sortimente Die nachfolgenden Warengruppen werden als zentrenrelevant eingestuft, da sie zu den Kernsortimenten des mittelständischen, strukturprägenden Facheinzelhandels der Innenstadt von Linnich gehören. Darüber hinaus wird die Zentrenrelevanz einzelner Sortimente explizit begründet, wenn sie in der Innenstadt bisher nicht vertreten sind, diese aber eine strategische Bedeutung für die Innenstadtentwicklung und die Frequenzsicherung des innerstädtischen Einzelhandels übernehmen können.        Bekleidung, Wäsche und sonstige Textilien Schuhe, Lederwaren, Koffer und Taschen optische und akustische Artikel Uhren, Schmuck Papier- und Schreibwaren, Bürobedarf Spielwaren und Bastelartikel Baby-/Kleinkinderartikel (ohne Kinderwagen) 62 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015)  Unterhaltungselektronik und Tonträger  Elektrohaushaltsgeräte (nur Kleingeräte)  Sport- und Freizeitartikel (außer Campingartikel und Großgeräte), Sportbekleidung und schuhe  Geschenkartikel  Glaswaren, Porzellan und Keramik, Hausrat Die Zentrenrelevanz dieser Sortimente ist durch folgende Angebotsstrukturen in der Innenstadt von Linnich begründet:  Das Segment Bekleidung/ Wäsche ist in Linnich aufgrund der Angebote in den Fachgeschäften AGES, ANKES MODELÄDCHEN und MODEGALERIE als zentrenrelevant zu bewerten.  Im Segment Schuhe ist in der Linnicher Innenstadt das Schuhfachgeschäft SCHUH PROFI ansässig sowie ein Fachgeschäft für orthopädische Schuhe. Das Sportfachgeschäft SPORT MODE SCHAAF bietet ergänzend Lederwaren an.  Die Warengruppe optische und akustische Artikel sind in der Innenstadt von Linnich durch die Firmen MENNEN (Altwyk) und DAHMEN (Löffelstraße) vertreten. Ein Akustiker war zum Erhebungszeitpunkt nicht in der Linnicher Innenstadt vorhanden. Aufgrund des sehr spezialisierten und hochwertigen Angebotes empfiehlt die cima dennoch auch dieser Branche eine Zentrenrelevanz zuzusprechen, da ein derartiger Anbieter eine geeignete Ergänzung des vorhandenen Einzelhandelsbesatzes darstellen würde.  Das Segment Uhren und Schmuck wird in der Linnicher Innenstadt durch ein qualifiziertes Fachgeschäft (ETZEL) vertreten. Der in Abb. 38 dargestellte vergleichsweise geringe Anteil der innerstädtischen Verkaufsfläche beruht auf dem Anbieter SCHMUCKWELT im Ortsteil Gereonsweiler. Dennoch empfiehlt die cima auch dieses Sortiment als zentrenrelevant zu bewerten, um den Besatz an höherwertigen Fachgeschäften in der Innenstadt zu fördern.  Das Sortiment Schreibwaren ist aus Gutachtersicht ebenso den zentrenrelevanten Sortimenten zuzuordnen; Schreibwaren werden u.a. im Fachgeschäft SCHREIBEN UND SPIELEN in der Rurstraße angeboten.  Der Bereich Unterhaltungselektronik und Elektroartikel/ Lampen ist in Linnich differenziert zu betrachten. Die Sortimentsgruppe Unterhaltungselektronik befindet sich zu einem erheblichen Teil in der Innenstadt (Verkaufsflächenanteil 92 %) und ist entsprechend als zentrenrelevant zu bewerten. Als wichtigster Anbieter ist hier das Unternehmen EP: KRIEGER zu nennen. Ebenso sollte die Einordnung des Sortiments Elektrogroßgeräte („weiße Ware“) als nicht-zentrenrelevantes Sortiment, insbesondere auch wegen der Schwierigkeiten beim Transport, in Linnich unbestritten sein. Für die Sortimente Elektrokleingeräte bzw. Lampen/ Leuchten sollte hingegen eine differenziertere Abwägung erfolgen. Aktuell ist im Innenstadtbereich kein Lampenfachgeschäft oder Fachbetrieb für Elektrokleingeräte ansässig. Elektrokleingeräte werden ausschließlich als Randsortiment im erwähnten EP: KRIEGER vorgehalten. Um für die letztgenannte Sortimentsgruppe in Zukunft planungsrechtliche Eingriffsmöglichkeiten zu haben, wenn es um die Flächenbeschränkungen dieser Sortimente als Randsortiment von großflächigen Einzelhandelsbetrieben oder sogar um die Verlagerung und Neuansiedlung von Betrieben geht, empfiehlt die cima, dieses Sortiment in Linnich als zentrenrelevant einzustufen.  Das Sortiment Lampen/ Leuchten hingegen ist aus gutachterlicher Sicht als nichtzentrenrelevant zu bewerten, da die Ansiedlung eines Fachgeschäftes für Lampen/ Leuchten in der Linnicher Innenstadt als wenig realistisch erachtet werden muss. Die 63 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) Schaffung eines Angebotes in Form einer größeren Fachabteilung eines Baumarktes wird damit ausdrücklich ermöglicht.  Spielwaren sind u.a. auf Grundlage des innerstädtischen Fachgeschäftes SCHREIBEN UND SPIELEN als zentrenrelevant einzuordnen. Das Fachgeschäft HOBBY-BASTELLAND im Ortsteil Boslar genießt Bestandsschutz; Erweiterungen unterhalb der Großflächigkeit sind weiterhin grundsätzlich zulässig.  Sportartikel sind im Sinne von Sportbekleidung im Fachgeschäft SPORT MODE SCHAAF vertreten und somit den zentrenrelevanten Sortimenten zuzurechnen; auch sollte die Innenstadt bei Sportartikeln im Falle von Neuansiedlungen Priorität haben.  Das Sortiment Hausrat/ Glas/ Porzellan/ Keramik sollte aufgrund der Verkaufsflächenanteile des innerstädtischen Einzelhandels von 69 % ebenfalls den zentrenrelevanten Sortimenten zugeordnet werden. In der Branche Glas/ Porzellan/ Keramik sind in der Innenstadt mehrere kleinteilige Facheinzelhändler vorhanden (u.a. WERDEN, Löffelstraße). Außerhalb der Innenstadt wird dieses Segment ausschließlich als Randsortiment in den Lebensmittelbetrieben und Discountmärkten (KIK) angeboten. Mit der Festsetzung dieses Sortimentes als zentrenrelevante Branche bewahrt man sich planungsrechtliche Eingriffsmöglichkeiten, wenn es um die Flächenbeschränkung dieses Sortimentes außerhalb der Linnicher Innenstadt geht. Ebenfalls als zentrenrelevant eingestuft sind die nachfolgenden Sortimente. Es handelt sich hierbei um Warengruppen, die bislang in der Innenstadt von Linnich nicht oder nur in begrenztem Umfang vorhanden sind. Sie stellen jedoch Entwicklungspotenziale zur Weiterentwicklung der Innenstadt dar. Zudem handelt es sich um Waren, die hinsichtlich der Angebotspräsentation und des Warenabtransportes durch den Kunden mit den vorhandenen örtlichen Gegebenheiten ohne Einschränkungen in Einklang zu bringen sind: Parfümerie- und Kosmetikartikel Medizinische und orthopädische Artikel (ohne pharmazeutische Artikel und Arzneimittel) Bücher Fotoartikel, Video Computer und Kommunikationselektronik, einschl. Zubehör Musikalien, Nähbedarf, Briefmarken, Waffen und Jagdbedarf und vergleichbare Hobbyartikel  Handarbeitsbedarf  Kunstgegenstände, Bilder, Bilderrahmen, sonstiges Einrichtungszubehör       Sanitätsartikel (medizinische und orthopädische Erzeugnisse) sollten in Linnich als zentrenrelevant eingestuft werden, da sie zum einen Sortimentsbestandteil von Apotheken sind und zum anderen die Ansiedlung eines Sanitätshauses innerhalb der Innenstadt forciert wird. Bücher und Musikinstrumente werden aktuell nicht in Linnich angeboten. Es sollte das Entwicklungsziel der Stadt Linnich sein, diese Sortimente ausschließlich in der Innenstadt anzusiedeln. In beiden Fällen handelt es sich meist um kleinflächige Fachgeschäfte, die in besonderem Maße von den innerstädtischen Lagequalitäten profitieren. Das Sortiment Fotoartikel und Fotobedarf wird weder in der Innenstadt von Linnich noch in den Außenbereichen angeboten. Im Sinne einer zukunftsorientierten Bauleitplanung sollte auch dieses Sortiment zentrenrelevant sein. 64 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) Definition der nicht-zentrenrelevanten Sortimente Folgende Leitsortimente werden als nicht zentrenrelevant eingeordnet, da auf Grundlage der dokumentierten Verkaufsflächenanteile der Innenstadt bzw. der Angebotsstruktur keine Zentrenrelevanz und strukturprägende Bedeutung für Linnich nachgewiesen werden kann. Die städtebaulichen und verkehrlichen Rahmenbedingungen in der Linnicher Innenstadt sind zudem nur sehr schwer mit den Marktanforderungen entsprechender Anbieter und Betreiber in Einklang zu bringen. Ferner wurde bei der Zuordnung die im Sachlichen Teilplan Großflächiger Einzelhandel aufgeführte Liste der zentrenrelvanten Leitsortimente beachtet.  Elektrohaushaltsgeräte (nur Elektrogroßgeräte, sog. „Weiße Ware“)  Baumarktspezifisches Kernsortiment (u. a. Bad-, Sanitäreinrichtungen und -zubehör, Bauelemente, Baustoffe, Beschläge, Eisenwaren, Fliesen, Installationsmaterial, Heizungen, Öfen, Werkzeuge)  Farben und Lacke, Tapeten  Lampen und Leuchten  Teppiche und Bodenbeläge  Sport- und Freizeitgroßgeräte, Campingartikel  Fahrzeuge aller Art und Zubehör (auch Kinderwagen und Fahrräder)  Gartenmarktspezifisches Kernsortiment (u. a. Gartenbedarf (z. B. Erde, Torf), Gartenhäuser, -geräte, (Groß-)Pflanzen und Pflanzgefäße)  Haus- und Heimtextilien (u. a. Stoffe, Kurzwaren, Gardinen und Zubehör)  Möbel (einschl. Küchen)  Büromöbel  Brennstoffe und Mineralölerzeugnisse  Tiere und zoologische Artikel  Tiernahrung Fahrräder werden aktuell in der Linnicher Innenstadt in einem kleinen Fahrradfachhandel vorgehalten. Aus Gutachtersicht stellen diese Sortimente dennoch keine besondere strukturprägende Relevanz für die Innenstadt dar, sodass diese den nicht-zentrenrelevanten Sortimenten zugerechnet werden. Ergänzend muss darauf hingewiesen werden, dass in Gereonsweiler DIE FAHRRADWELT adressiert ist. Das Fahrradfachgeschäft grenzt bereits heute an die Großflächigkeit und stellt einen Einzelhandelsbetrieb mit überörtlichem Einzugsgebiet dar; die Entwicklungs- und Gestaltungsspielräume für diesen Markt bleiben somit erhalten. Zusammenfassend wird der Stadt Linnich die nachfolgende „Linnicher Liste“ empfohlen. 65 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) Abb. 39: Vorschlag einer „Linnicher Sortimentsliste“ Nahversorgungsrelevante Sortimente  Lebensmittel  Reformwaren  Drogerieartikel (Körperpflege, Wasch-, Putzund Reinigungsmittel) Zentrenrelevante Sortimente  Parfümerie- und Kosmetikartikel  Medizinische und orthopädische Artikel (ohne pharmazeutische Artikel und Arzneimittel)  optische und akustische Artikel  Bekleidung, Wäsche und sonstige Textilien  Baby-/Kleinkinderartikel (ohne Kinderwagen)  Schuhe  Lederwaren, Koffer und Taschen  Uhren, Schmuck  Bücher  Fotoartikel, Video  Sport- und Freizeitartikel (außer Campingartikel und Großgeräte), Sportbekleidung und schuhe  Spielwaren und Bastelartikel  Pharmazeutische Artikel, Arzneimittel  Schnittblumen  Zeitungen und Zeitschriften  Musikalien, Nähbedarf, Briefmarken, Waffen und Jagdbedarf und vergleichbare Hobbyartikel  Papier- und Schreibwaren, Bürobedarf  Elektrohaushaltsgeräte (nur Kleingeräte)  Geschenkartikel  Glaswaren, Porzellan und Keramik, Hausrat  Handarbeitsbedarf  Medien (Unterhaltungselektronik, Tonträger, Computer und Kommunikationselektronik, einschließlich Zubehör)  Antiquitäten, Kunstgegenstände, Bilder, Bilderrahmen, sonstiges Einrichtungszubehör nicht nahversorgungs- und nicht zentrenrelevante Sortimente  Elektrohaushaltsgeräte (nur Elektrogroßgerä-  baumarktspezifisches Kernsortiment te, sog. „Weiße Ware“) (u. a. Bad-, Sanitäreinrichtungen und  Sport- und Freizeitgroßgeräte, Campingartikel -zubehör, Bauelemente, Baustoffe,  Fahrzeuge aller Art und Zubehör (auch KinBeschläge, Eisenwaren, Fliesen, Instalderwagen und Fahrräder) lationsmaterial, Heizungen, Öfen,  Haus- und Heimtextilien (u. a. Stoffe, KurzWerkzeuge) waren, Gardinen und Zubehör)  Farben und Lacke, Tapeten  Möbel (einschl. Küchen)  Lampen und Leuchten  Büromöbel  Teppiche und Bodenbeläge  gartenmarktspezifisches Kernsortiment (u. a.  Brennstoffe und Mineralölerzeugnisse Gartenbedarf (z. B. Erde, Torf), Gartenhäuser,  Tiernahrung, Tiere und zoologische -geräte, (Groß-) Pflanzen und Pflanzgefäße) Artikel Für die textlichen Festsetzungen in Bebauungsplänen kann auf die Sortimentsliste in der vorliegenden Fassung zurückgegriffen werden. Sofern im Einzelfall eine differenziertere Festsetzung der zulässigen Sortimente erfolgen soll, empfiehlt die cima einen Rückgriff auf die Systematik der Wirtschaftszweige („WZ-Liste“). Eine Zuordnung der cima-Warengruppen zu den WZ-Gruppen findet sich im Anhang. 66 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) 10 Schlussfolgerungen für die Praxis der Bauleitplanung und der Baugenehmigungen Zur Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes in der Praxis der Bauleitplanung und der Baugenehmigungen empfiehlt die cima folgende grundsätzlichen Prinzipien anzuwenden:  Großflächige Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Kernsortimenten sind nur in der Innenstadt anzusiedeln.  Großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten sind nur innerhalb des Zentralen Versorgungsbereichs Innenstadt Linnich anzusiedeln. Ausnahmen sind nur für nahversorgungsrelevante Ergänzungsstandorte möglich, wenn der Nachweis erbracht wird, dass keine negativen Auswirkungen auf die Innenstadt zu erwarten sind und das Vorhaben der wohnungsnahen Versorgung dient.  In GE- und GI-Gebieten ist der Handel mit nahversorgungs-/ zentrenrelevanten Kernsortimenten auszuschließen. Ausnahmen bilden hier: Randsortimente von Handelsbetrieben mit nicht nahversorgungs- oder zentrenrelevanten Kernsortimenten; Kernsortimente bei Handwerksbetrieben mit Verkauf an letzte Verbraucher; Bestandsschutz genießen vorhandene Betriebe, bei denen angemessene Erweiterungen, Nutzungsänderungen und Erneuerungen ausnahmsweise zulässig sein sollten.  In MI-Gebieten sind Einzelhandelsnutzungen bis 800 m² Verkaufsfläche im Allgemeinen zulässig.  Nur in begründeten Einzelfällen sind Einzelhandelsnutzungen in Mischgebieten generell auszuschließen. Als Beispiel sei genannt das Umfeld von frequenzstarken Einzelhandelsbetrieben außerhalb der Innenstadt. In der Praxis führen diese Betriebe häufig zur Ansiedlung von weiteren Einzelhandelsbetrieben in direkter Nachbarschaft. Liegt eine Mischgebietsausweisung vor, sind grundsätzlich Einzelhandelsbetriebe unterhalb der Großflächigkeit unabhängig vom Sortiment zulässig. Um der Entwicklung einer Einzelhandelsagglomeration mit zentrenrelevanten Fachmärkten außerhalb des Zentralen Versorgungsbereichs vorzubeugen, kann ein Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen in diesen Fällen geboten sein.  Bei der Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben, die keine nahversorgungsund zentrenrelevanten Kernsortimente aufweisen, ist der Umfang der zentrenrelevanten Randsortimente durch eine gutachterliche Einzelfallprüfung zu analysieren und zu bewerten.  Strittige maximale Verkaufsflächenfestsetzungen in den Bebauungsplänen sind zu vermeiden. Nur die 800 m² Verkaufsgrenze ist hier allgemein anerkannt. 67 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) Erforderliches Beteiligungsverfahren und förmliche Beschlüsse Abschließend sei an dieser Stelle darauf verwiesen, dass das vorliegende Einzelhandelskonzept vom Rat der Stadt Linnich förmlich beschlossen werden muss, damit es als Grundlage für zukünftige Bauleitverfahren und Ansiedlungsentscheidungen dienen kann. Im Einzelnen sind folgende Schritte zu empfehlen:  Durchführung eines geeigneten Beteiligungsverfahrens der Nachbarkommunen, der relevanten Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit  Förmlicher Beschluss des Linnicher Einzelhandelskonzeptes als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1, Abs. 6, Nr. 11 BauGB durch den Rat der Stadt Linnich  Förmlicher Beschluss des Zentralen Versorgungsbereichs in der vorgeschlagenen räumlichen Abgrenzung durch den Rat der Stadt Linnich  Förmlicher Beschluss der Linnicher Sortimentsliste in der vorgeschlagenen Fassung durch den Rat der Stadt Linnich Unabhängig von diesen Empfehlungen zur Umsetzung des planungsrechtlichen Teils des Einzelhandelskonzeptes sind die Vorschläge zur Weiterentwicklung der Linnicher Innenstadt durch aktives Handeln von Politik, Verwaltung und Unternehmen aufzugreifen. 68 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) 11 Fazit Aufgabe des vorliegenden Einzelhandelsgutachtens war es, eine Bilanz zu ziehen über die Entwicklung des Einzelhandels in Linnich seit der Vorlage des Linnicher Einzelhandelskonzeptes 2012; gleichzeitig sollte es einen Orientierungsleitfaden für zukünftige Entscheidungen liefern. Politik und Verwaltung können die nötigen Rahmenbedingungen für die Einzelhandelsentwicklung schaffen, u.a. sind zu nennen: die weitere städtebauliche Attraktivierung der Innenstadt, die planungsrechtliche Steuerung des großflächigen Einzelhandels außerhalb der Zentren und die weitere Förderung des Stadtmarketingprozesses in Linnich. In diesem Zusammenhang kommt dem in Erarbeitung befindlichen Integrierten Handlungskonzept für die Linnicher Innenstadt eine Schlüsselfunktion zu. Zum einen zeichnet es ein planerisch verfolgtes Gesamtbild der Zukunftsentwicklung von Linnich auf; zum anderen gibt es konkrete Antworten auf zum Teil bereits seit Jahren anstehende Fragestellungen der Innenstadtentwicklung und liefert Vorgaben für das zukünftige Handeln von Verwaltung, Politik, Hauseigentümern und Gewerbetreibenden. Die vorliegende Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes Linnich bietet zum einen eine Momentaufnahme des örtlichen Einzelhandels und ermöglicht den Vergleich mit den Kenndaten aus dem Jahre 2012. Es wird deutlich, dass sich der örtliche Einzelhandel derzeit in einer starken Umbruchphase befindet: Neben dem Wegfall des LIDL-Marktes und des SCHLECKER-Marktes wird die aktuelle Situation maßgeblich bestimmt durch den vollzogenen Abbruch des EDEKA-Marktes an der Erkelenzer Straße und die temporäre Unterbringung in der ehemaligen SCHLECKER-Immobilie. Diese Veränderungen führten wesentlich dazu bei, dass die typischen Kenndaten zur Charakterisierung der Einzelhandelssituation deutlich schlechtere Werte aufweisen als die entsprechenden Werte aus dem Jahr 2012. Gleichzeitig hat die Analyse laufender Planungen und die Bewertung der Entwicklungspotenziale auch gezeigt, dass mit dem laufenden Neubau des EDEKA-Marktes, der genehmigten Neuansiedlung eines DM-Drogeriemarktes und den von der Planungsgruppe MWM aufgezeigten Nachnutzungsoptionen für das ehemalige SCHLECKER-Gebäude konkrete und bereits kurzfristig umsetzbare Ansätze zur Verbesserung der Wettbewerbssituation des Linnicher Einzelhandels bestehen. Neben diesen Neuansiedlungen wird es aber ebeno wichtig sein, die auf der einzelbetrieblichen Ebene der bestehenden Geschäfte vorhandenen Defizite gezielt abzubauen; ausgewählte Betriebe in der Linnicher Innenstadt können hier als Positivbeispiel wirken. Mit der Überprüfung des Zentrenkonzeptes und der Linnicher Sortimentsliste sowie der kleinräumigen Anpassung des Zentralen Versorgungsbereiches an die Empfehlungen des Integrierten Handlungskonzeptes wird zum einen eine inhaltliche Abstimmung des Einzelhandelskonzeptes mit dem Integrierten Handlungskonzept sichergestellt; zum anderen wird die Rechtssicherheit des Einzelhandelskonzeptes durch den Bezug auf fortgeschriebene Bestandsdaten und die Einbeziehung der aktuellen Ziele der Stadtentwicklung erhöht. 69 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) 12 Anhang Die Verkaufsflächenerhebung der cima erfolgte auf der Basis der cima-Sortimentsliste die zwischen 32 Warengruppen unterscheidet: Abb. 40: cima-Warengruppen Periodischer Bedarf  Lebensmittel  Reformwaren  Apotheken  Drogerie- und Parfümerieartikel Persönlicher Bedarf  Bekleidung  Wäsche  Schuhe Medien, Technik  Bücher  Bürobedarf, Schreibwaren  Elektrogeräte, Leuchten Spiel, Sport, Hobby  Sportartikel  Spielwaren  Fahrräder Geschenke, Glas, Keramik, Porzellan, Hausrat  Geschenke, Glas, Keramik, Porzellan, Hausrat Einrichtungsbedarf  Heimtextilien, Teppiche  Möbel Baumarktspezifisches Sortiment  Blumen (Großgebinde, Gartenmarktartikel)  Zooartikel  Baumarktspezifisches Sortiment  Sanitätshäuser  Schnittblumen  Kioske, Zeitschriften  Akustik, Optik  Schmuck, Uhren  Koffer, Lederwaren  Unterhaltungselektronik  Foto  Bürokommunikation, PC  Musikinstrumente, Sammelhobbies, Waffen  Babybedarf  Antiquitäten, tungsbedarf Galerien, weiterer Einrich-  Bodenbeläge, Farben, Lacke, Tapeten  Kfz-Zubehör Quelle: cima (2015) 70 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) Zuordnung der cima-Warengruppen zu den Warengruppen der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) Nahversorgungsrelevante Sortimente Nahrungs- und Genussmittel Drogerieartikel (Körperpflege, Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel) Pharmazeutische Artikel, Arzneimittel Schnittblumen und kleinere Pflanzen Zeitungen und Zeitschriften  Nahrungs- und Genussmittel, Getränke und Tabakwaren (WZ 47.2)  Kosmetische Erzeugnisse und Körperpflegemittel (WZ 47.75) (ohne Parfümerie- und Kosmetikartikel)  Sonstige Artikel (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) (WZ 47.78) (hier nur Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel)  Apotheken (WZ 47.73)  Medizinische und orthopädische Artikel (WZ 47.74) (hier nur pharmazeutische Artikel und Arzneimittel)  Blumen, Pflanzen, Sämereien und Düngemittel (WZ 47.76.1) (hier nur Schnittblumen und kleineren Pflanzen)  Zeitschriften und Zeitungen (WZ 47.62.1) Zentrenrelevante Sortimente Parfümerie- und Kosmetikartikel Medizinische und orthopädische Artikel (ohne pharmazeutische Artikel und Arzneimittel) Optische und akustische Artikel Bekleidung, Wäsche und sonstige Textilien Baby-/ Kleinkinderartikel (ohne Kinderwagen) Schuhe Lederwaren, Koffer und Taschen Uhren, Schmuck Bücher Fotoartikel, Video Sport- und Freizeitartikel (außer Campingartikel und Großgeräte), Sportbekleidung und -schuhe  Kosmetische Erzeugnisse und Körperpflegemitteln (WZ 47.75) (hier nur Parfümerie- und Kosmetikartikel)  Medizinische und orthopädische Artikel (WZ 47.74) (ohne pharmazeutische Artikel, Arzneimittel und akustische Artikel)  Augenoptiker (WZ 47.78.1)  Foto- und optische Erzeugnisse (ohne Augenoptiker) (WZ 47.78.2) (hier nur optische Erzeugnisse)  Medizinische und orthopädische Artikel (WZ 47.74) (hier nur akustische Artikel)  Textilien (WZ 47.51) (außer Haus- und Heimtextilien, Handarbeitsbedarf und Baby-/Kleinkinderartikel)  Bekleidung (WZ 47.71) (außer Sportbekleidung)  Textilien (WZ 47.51) (nur Baby-/ Kleinkinderartikel)  Bekleidung (WZ 47.71) (nur Baby-/ Kleinkinderartikel)  Spielwaren (WZ 47.65) (nur Baby-/ Kleinkinderartikel)  Schuhe (WZ 47.72.1) (außer Sportschuhe)  Lederwaren und Reisegepäck (WZ 47.72.2)  Uhren und Schmuck (WZ 47.77)  Bücher (WZ 47.61)  Foto- und optische Erzeugnisse (WZ 47.78.2) (hier nur Fotoerzeugnisse)  Bespielte Ton- und Bildträger (WZ 47.63) (hier nur Video)  Sport- und Campingartikel (ohne Campingmöbel) (WZ 47.64.2) (außer Campingartikel und Großgeräte) 71 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) Spielwaren und Bastelartikel Musikalien, Nähbedarf, Briefmarken, Waffen und Jagdbedarf und vergleichbare Hobbyartikel Papier- und Schreibwaren, Bürobedarf Elektrohaushaltsgeräte (hier nur Kleingeräte) Geschenkartikel, Glaswaren, Porzellan und Keramik, Hausrat Handarbeitsbedarf Medien (Unterhaltungselektronik, Tonträger, Computer und Kommunikationselektronik, einschließlich Zubehör) Antiquitäten, Kunstgegenstände, Bilder, Bilderrahmen, sonstiges Einrichtungszubehör  Bekleidung (WZ 47.71) (hier nur Sportbekleidung)  Schuhe (WZ 47.72.1) (hier nur Sportschuhe)  Spielwaren (WZ 47.65) (außer Baby-/ Kleinkinderartikel)  Kunstgegenstände, Bilder, kunstgewerbliche Erzeugnisse, Briefmarken, Münzen und Geschenkartikel (WZ 47.78.3) (hier nur Briefmarken und Münzen)  Musikinstrumente und Musikalien (WZ 49.59.3)  Haushaltsgegenstände a. n. g. (WZ 47.59.9) (hier nur Hobbyartikel a. n. g.)  Schreib- und Papierwaren, Schul- und Büroartikeln (WZ 47.62.2)  Elektrische Haushaltsgeräte (WZ 47.54) (hier nur Elektrokleingeräte)  Kunstgegenstände, Bilder, kunstgewerbliche Erzeugnisse, Briefmarken, Münzen und Geschenkartikeln (WZ 47.78.3) (hier nur Geschenkartikel)  Keramische Erzeugnissen und Glaswaren (WZ 47.59.2)  Haushaltsgegenstände a. n. g. (WZ 47.59.9) (außer Hobbyartikel a. n. g.)  Textilien (WZ 47.51) (hier nur Handarbeitsbedarf)  Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik (WZ 47.4)  Bespielte Ton- und Bildträger (WZ 47.63) (außer Video)  Antiquitäten und Gebrauchtwaren (WZ 47.79)  Kunstgegenstände, Bilder, kunstgewerbliche Erzeugnisse, Briefmarken, Münzen und Geschenkartikel (WZ 47.78.3) (nur Kunstgegenstände, Bilder und kunstgewerbliche Erzeugnisse) Nicht nahversorgungsrelevante und nicht zentrenrelevante Sortimente Elektrohaushaltsgeräte (hier nur Elektrogroßgeräte ("Weiße Ware")) Sport- und Freizeitgroßgeräte, Campingartikel Fahrzeuge aller Art und Zubehör (auch Kinderwagen und Fahrräder) Haus- und Heimtextilien (u.a. Stoffe, Kurzwaren, Gardinen und Zubehör)  Elektrische Haushaltsgeräte (WZ 47.54) (hier Elektrogroßgeräte) nur  Sport- und Campingartikeln (ohne Campingmöbel) (WZ 47.62.2) (hier nur Campingartikel und Großgeräte)  Sport- und Campingartikel (ohne Campingmöbel) (WZ 47.64.2) (hier nur Fahrzeuge)  Sonstiger Einzelhandel a. n. g. (WZ 47.78.9) (hier nur Kinderwagen)  Fahrräder, Fahrradteile und -zubehör (WZ 47.64.1)  Vorhänge, Teppiche, Fußbodenbeläge und Tapeten (WZ 47.53) (hier nur Vorhänge)  Textilien (WZ 47.51) (hier nur Haus- und Heimtextilien) 72 Einzelhandelskonzept Linnich (Fortschreibung 2015) Möbel (einschl. Küchen) Büromöbel gartenmarktspezifische Kernsortiment (u. a. Gartenbedarf (z. B. Erde, Torf), Gartenhäuser, -geräte, (Groß-) Pflanzen und Pflanzgefäße) baumarktspezifisches Kernsortiment (u. a. Bad-, Sanitäreinrichtungen und -zubehör, Bauelemente, Baustoffe, Beschläge, Eisenwaren, Fliesen, Installationsmaterial, Heizungen, Öfen, Werkzeuge) Lampen und Leuchten Farben und Lacke, Tapeten Teppiche und Bodenbeläge Tiernahrung, Tiere und zoologische Artikel  Wohnmöbel (WZ 47.59.1)  Möbel, Einrichtungsgegenstände und sonstiger Hausrat (WZ 47.59) (hier nur Büromöbel)  Blumen, Pflanzen, Sämereien und Düngemittel (WZ 47.76.1) (außer Schnittblumen und kleinere Pflanzen)  Sonstige Artikel a. n. g. (hier nur gartenmarktspezifische Kernsortimente wie Gartenhäuser etc.)  Metallwaren, Anstrichmittel, Bau- und Heimwerkerbedarf (WZ 47.52) (ohne Farben und Lacke)  Möbel, Einrichtungsgegenstände und sonstige Hausrat (WZ 47.59) (hier nur Lampen und Leuchten)  Vorhänge, Teppiche, Fußbodenbeläge und Tapeten (WZ 47.53) (hier nur Tapeten)  Metallwaren, Anstrichmittel, Bau- und Heimwerkerbedarf (WZ 47.52) (hier nur Farben und Lacke)  Vorhänge, Teppiche, Fußbodenbeläge und Tapeten (WZ 47.53) (ohne Vorhänge und Tapeten)  Zoologischer Bedarf und lebende Tiere (WZ 47.76.2) Quelle: cima (2015) 73