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Beschlussvorlage (Umsetzung der Ergebnisse aus der Verkehrsschau vom 26.11.2014 im Bereich der Kreisstraßen K 44 und K 45)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
17.02.2016
Erstellt
11.02.16, 16:29
Aktualisiert
11.02.16, 16:29
Beschlussvorlage (Umsetzung der Ergebnisse aus der Verkehrsschau vom 26.11.2014 im Bereich der Kreisstraßen K 44 und K 45) Beschlussvorlage (Umsetzung der Ergebnisse aus der Verkehrsschau vom 26.11.2014 im Bereich der Kreisstraßen K 44 und K 45)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 341/2015 2. Ergänzung Az.: -65- Amt: - 65 BeschlAusf.: - 6531 Datum: 09.02.2016 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 17.02.2016 Bemerkungen beschließend Umsetzung der Ergebnisse aus der Verkehrsschau vom 26.11.2014 (1. Teilabschnitt) im Bereich der Kreisstraßen K 44 und K 45 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Auf die Versetzung der Ortstafeln an die alten Standorte entlang der Kreisstraße K 44 in Höhe der beiden Kreisverkehrsplätze K 44/ Willy-Brandt-Straße/ Kolberger Straße und K 44/Willy-BrandtStraße/ Kolberger Straße wird verzichtet. Begründung: Mit dem beigefügten Schreiben vom 01.02.2016 macht der Rhein-Erft-Kreis deutlich, dass nach den Vorgaben der StVO der Abschnitt entlang der Kreisstraße K 44 zwischen der L 163 und K 45 als Außerortsstrecke zu behandeln ist. Die Ortstafeln mussten deshalb in die Einmündungen der Stadtstraßen versetzt werden. Da ich gegen die Rechtsauffassung des Rhein-Erft-Kreises keine zwingenden Argumente entgegensetzen kann, muss ich die derzeitige vorgegebene Anordnung akzeptieren. In Vertretung (Hallstein) -2-