Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
17.02.2016
Erstellt
11.02.16, 16:29
Aktualisiert
11.02.16, 16:29
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 341/2015 2. Ergänzung
Az.: -65-
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 6531 Datum: 09.02.2016
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
17.02.2016
Bemerkungen
beschließend
Umsetzung der Ergebnisse aus der Verkehrsschau vom 26.11.2014 (1. Teilabschnitt)
im Bereich der Kreisstraßen K 44 und K 45
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Auf die Versetzung der Ortstafeln an die alten Standorte entlang der Kreisstraße K 44 in Höhe der
beiden Kreisverkehrsplätze K 44/ Willy-Brandt-Straße/ Kolberger Straße und K 44/Willy-BrandtStraße/ Kolberger Straße wird verzichtet.
Begründung:
Mit dem beigefügten Schreiben vom 01.02.2016 macht der Rhein-Erft-Kreis deutlich, dass nach
den Vorgaben der StVO der Abschnitt entlang der Kreisstraße K 44 zwischen der L 163 und K 45
als Außerortsstrecke zu behandeln ist. Die Ortstafeln mussten deshalb in die Einmündungen der
Stadtstraßen versetzt werden. Da ich gegen die Rechtsauffassung des Rhein-Erft-Kreises keine
zwingenden Argumente entgegensetzen kann, muss ich die derzeitige vorgegebene Anordnung
akzeptieren.
In Vertretung
(Hallstein)
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