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Beschlussvorlage (Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2016, hier: gegen die Erhöhung der Grundsteuer B)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
25.02.16, 12:30
Aktualisiert
23.03.16, 18:41
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 139/2016 Az.: 20 Amt: - 20 BeschlAusf.: - - 20 - Datum: 15.02.2016 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Cöln Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Termin Bemerkungen 08.03.2016 vorberatend Rat 16.03.2016 beschließend Rat 27.04.2016 beschließend Betrifft: Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2016, hier: gegen die Erhöhung der Grundsteuer B Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. 2. Die Einwendung gemäß § 80 Absatz 3 GO des Herrn Robert Steitz, Erftstadt, gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2016 - speziell gegen die Erhöhung der Grundsteuer B wird zur Kenntnis genommen. Eine Entscheidung über diese Einwendung fällt der Rat im Rahmen der Beratungen zur Vorlage V 299/2015 „Hebesatz-Satzung 2016“. Die Beschwerde gemäß § 24 GO des Herrn Hans-Joachim Nolden, Erftstadt, gegen eine Erhöhung der Grundsteuer B für das Jahr 2016 wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 wurde am 15.12.2015 im Rat eingebracht und mit Amtsblatt Nr. 32 vom 22.12.2015 öffentlich bekannt gemacht. Gegen diesen Entwurf hat Herr Robert Steitz gemäß § 83 Absatz 3 GO form- und fristgerecht eine Einwendung erhoben. Über diese Einwendung muss der Rat vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gesondert entscheiden. Als Einwendung im o. g. Sinne ist das Schreiben des Herrn Hans-Joachim Nolden vom 28.01.2016 verfristet. Er selbst überschreibt es ohnehin nur als „Beschwerde gemäß § 24 GO“, die ich dem Rat hiermit zur Kenntnis gebe. Eine telefonische Nachfrage bei Herrn Nolden hat ergeben, dass sich seine Beschwerde gegen die geplante Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B für 2016 von 570 auf 590 v. H. richtet. In Vertretung (Knips) -2-