Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
25.02.16, 12:30
Aktualisiert
23.03.16, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 139/2016
Az.: 20
Amt: - 20 BeschlAusf.: - - 20 - Datum: 15.02.2016
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Cöln
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Termin
Bemerkungen
08.03.2016
vorberatend
Rat
16.03.2016
beschließend
Rat
27.04.2016
beschließend
Betrifft:
Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2016, hier: gegen die Erhöhung der Grundsteuer B
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1.
2.
Die Einwendung gemäß § 80 Absatz 3 GO des Herrn Robert Steitz, Erftstadt, gegen den
Entwurf der Haushaltssatzung 2016 - speziell gegen die Erhöhung der Grundsteuer B wird zur Kenntnis genommen. Eine Entscheidung über diese Einwendung fällt der Rat im
Rahmen der Beratungen zur Vorlage V 299/2015 „Hebesatz-Satzung 2016“.
Die Beschwerde gemäß § 24 GO des Herrn Hans-Joachim Nolden, Erftstadt, gegen eine
Erhöhung der Grundsteuer B für das Jahr 2016 wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 wurde am 15.12.2015 im Rat eingebracht und mit Amtsblatt Nr. 32 vom 22.12.2015 öffentlich bekannt gemacht. Gegen diesen Entwurf hat Herr Robert
Steitz gemäß § 83 Absatz 3 GO form- und fristgerecht eine Einwendung erhoben. Über diese Einwendung muss der Rat vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gesondert entscheiden.
Als Einwendung im o. g. Sinne ist das Schreiben des Herrn Hans-Joachim Nolden vom 28.01.2016
verfristet. Er selbst überschreibt es ohnehin nur als „Beschwerde gemäß § 24 GO“, die ich dem
Rat hiermit zur Kenntnis gebe. Eine telefonische Nachfrage bei Herrn Nolden hat ergeben, dass
sich seine Beschwerde gegen die geplante Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B für 2016
von 570 auf 590 v. H. richtet.
In Vertretung
(Knips)
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