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Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 79"Königskamp II", 6. Änderung a) ERgebnis aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Baugesetzbuch(BauGB b) Beschluss über die öfffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
125 kB
Datum
19.02.2015
Erstellt
30.01.15, 17:02
Aktualisiert
20.02.15, 17:02
Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 79"Königskamp II", 6. Änderung
a) ERgebnis aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Baugesetzbuch(BauGB
b) Beschluss über die öfffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 79"Königskamp II", 6. Änderung
a) ERgebnis aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Baugesetzbuch(BauGB
b) Beschluss über die öfffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: Jülich, 30.01.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 79/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 05.02.2015 TOP Ergebnisse Einstimmig Haupt- und Finanzausschuss 09.02.2015 Einstimmig, Enthaltungen: 0 Stadtrat 19.02.2015 Einstimmig, Enthaltungen: 0 Bebauungsplan Nr. 79"Königskamp II", 6. Änderung a) ERgebnis aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Baugesetzbuch(BauGB b) Beschluss über die öfffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB Anlg.:7 SD.Net Beschlussentwurf: a) Zu den gemeinsamen Schreiben vom BUND und NABU vom 09.09.2014 wird wie folgt Stellung genommen: Es wurde eine Artenschutzprüfung Stufe 1 durchgeführt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass ein mögliches Vorkommen von Vogelarten, deren Erhaltungszustand gem. „Fachinformationssystem geschützte Arten“ des LANUV NRW als ungünstig und schlecht beziffert wird, nicht gänzlich auszuschließen ist, wenngleich aufgrund der gestörten Lage neben dem TZJ und weiteren Gewerbegebäuden sowie der über die Flächen verlaufenden Stromfreileitung dies sehr unwahrscheinlich ist. Für den Fall eines Vorkommens ist klar, dass dies bereits jetzt in einem durch Gewerbebetriebe gestörten Bereich stattfindet. Insofern ist davon auszugehen, das es im Bedarfsfall zu einer lokalen Ausweichbewegung bzw. Feinanpassung des Brutstandortes in ausreichend störungsarme Bereiche im Umfeld kommen wird, was insbesondere in östliche Richtungen möglich ist. Eine erhebliche Betroffenheit von Fledermäusen könnte sich dann ergeben, wenn das Gelände in den Wald hinein ausgeleuchtet wird, was bei lichtempfindlichen Arten zum Quartiersverlust führen könnte. Daher ist im Plan eine entsprechende Textfestsetzung aufgenommen worden: Durch die Größe des Plangebietes von ca. 0,4 ha und unmittelbarer Nähe des bestehenden Technologiezentrums ist keine Notwendigkeit einer vertiefenden Prüfung gegeben. b) Der Bebauungsplan Nr. 79 „Königskamp II“, 6. Änderung wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Begründung: Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 27.0.3.2014 die Aufstellung des B-Planes Nr. 79 „Königskamp II“, 6. Änderung beschlossen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand in der Zeit vom 05.05.2014 bis einschl. 06.06.2014 statt. Es gingen keine Anregungen ein. Es wurde ebenfalls die Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in das Planverfahren eingeflossen. Bezüglich der Bodendenkmalpflege ist eine Prospektion des Plangebietes durchgeführt worden, die archäologische Bewertung der Fläche als Grundlage für die planerische Abwägung muss noch erfolgen. Dies wird im Zeitraum der Offenlage des B-Planes Nr. 79 „Königskamp II“, 6. Änderung geschehen. Während des Verfahrens hat sich gezeigt, dass der Flächenbedarf für den Bau eines Gebäudes des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt, in dem ein modularer Hochleistungstrahler entwickelt und gebaut werden soll, bedeutend kleiner ist, als im Bereichsgrenzenplan zum Aufstellungsbeschluss dargestellt. Daher wurde der Planbereich auf den notwendigen Flächenbedarf reduziert. Als Anlagen sind das Schreiben vom 09.09.2014, der alte und neue Bereichsgrenzenplan, der BPlan in verkleinerter Fassung, die Begründung, der landschaftspflegerische Begleitplan und die Artenschutzprüfung Stufe 1 beigefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 79/2015 Seite 2