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Sitzungsvorlage (Anlage 5)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
996 kB
Datum
19.02.2015
Erstellt
30.01.15, 17:02
Aktualisiert
30.01.15, 17:02

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Bebauungsplan Jülich Nr. 79, 6.Änderung „Königskamp II“ Begründung und Umweltbericht Januar 2015 Inhaltsverzeichnis Seite Begründung und Umweltbericht 1 Planungsvorgaben 1.1 Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes 1.2 Beschreibung des Gebietes und Abgrenzung 1.3 Darstellung des Flächennutzungsplanes 2. Inhalt des Bebauungsplanes ……………………………………………….. 3 2.1 Art und Maß der baulichen Nutzung, Höhe der baulichen Anlagen …..…… 3 2.2 Überbaubare Grundstücksflächen ………………………………..………………. 4 2.3 Verkehrsflächen 4 2.4 Hauptversorgungsleitungen einschl. Schutzstreifen 2.5 Ver- und Entsorgung 2.6 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von …………………………………………………………...... …………………………….. 2 ………………………………... 2 …………………………………….. 3 ……………………………………………..…………………… Natur und Landschaft 2 ……………………….. ……………………………………………………………... 4 4 …….……………………………………………………... 5 2.7 Gestalterische Festsetzungen, hier: Werbeanlagen …………………………... 5 3. Grünordnung / Ökologie …………….………………………………………….. 7 4. Städtebauliche Flächenbilanz ……………………………………………….. 7 5. Umweltbericht ……………………………………………………………………. 7 5.1 Auswirkung der Planung auf die Umwelt ………………………………………. 7 5.2 Beschreibung der Festsetzungen ……..……..……………………………..…… 7 5.3 Untersuchungsrelevante Schutzgüter und Funktionen ……………..………… 7 5.4 Zusammenfassende Bewertung ……………………………………..………… 11 Anlage Artenschutzprüfung Stufe 1 Büro für Ökologie und Landschaftsplanung Hartmut Fehr, 27.10.2014 Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020 E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de Seite 1 Stadt Jülich Bebauungsplan Jülich Nr. 79, 6.Änderung „Königskamp II“ Begründung und Umweltbericht Januar 2015 Begründung und Umweltbericht 1. Planungsvorgaben 1.1 Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 27.03.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes Jülich Nr. 79, 6. Änderung "Königskamp II" beschlossen. Ziel der Änderung ist es, den Bau eines Gebäudes des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR), in dem ein modularer Hochleistungsstrahler entwickelt und gebaut werden soll, zu ermöglichen. 1.2 Beschreibung des Gebietes und Abgrenzung Das Plangebiet befindet sich am Süd-Ost-Rand des Baugebietes „Königskamp II“ in unmittelbarer Nachbarschaft zum Technologiezentrum Jülich. Im Nachgang zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wurde das Plangebiet auf die jetzt dargestellte Fläche verkleinert. Es erstreckt sich über Teile der Flurstücke 548 und 490 in der Gemarkung Jülich, Flur 54, und wird begrenzt durch: - im Norden durch die Maßnahmenflächen A1 und A2 (artenreiche Mähwiese) des Bebauungsplanes „Königskamp II“, - im Osten durch den Stetternicher Wald (Gemarkung Jülich, Flur 44, Flurstück 44), - im Süden durch das Gelände des Technologiezentrums Jülich (Flurstück 206, Gemarkung Jülich, Flur 54) sowie - im Westen durch die Gewerbegrundstücke Karl-Heinz-Beckurts-Straße 7 (Flurstücke 546 und 545, Gemarkung Jülich, Flur 54) Die Flächen des Plangebietes werden zur Zeit folgendermaßen genutzt: - Straßenverkehrsfläche - artenreiche Mähwiese - Waldrand Die Gesamtfläche des Bebauungsplanes beträgt ca. 0,4 ha. Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020 E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de Seite 2 Stadt Jülich Bebauungsplan Jülich Nr. 79, 6.Änderung „Königskamp II“ Begründung und Umweltbericht 1.3 Januar 2015 Darstellung des Flächennutzungsplanes Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Stadt Jülich weist das Plangebiet als „Gewerbliche Baufläche“ aus. 2. Inhalt des Bebauungsplanes Mit diesem Bebauungsplan soll der Bau eines Gebäudes des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt, in dem ein modularer Hochleistungsstrahler entwickelt und gebaut werden soll, ermöglicht werden. Dafür sollen die im Ursprungsplan „Königskamp II“ als Maßnahmenflächen A1 und A2 (artenreiche Mähwiese) ausgewiesenen Grünflächen teilweise in Gewerbliche Baufläche umgewandelt werden. Im Einzelnen berücksichtigt der Bebauungsplan folgende Punkte: 2.1 Art und Maß der baulichen Nutzung, Höhe der baulichen Anlagen 2.2 Überbaubare Grundstücksflächen 2.3 Verkehrsflächen 2.4 Hauptversorgungsleitungen einschl. Schutzstreifen 2.5 Ver- und Entsorgung 2.6 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft 2.7 2.1 Gestalterische Festsetzungen, hier: Werbeanlagen und Beleuchtung Art und Maß der baulichen Nutzung, Höhe der baulichen Anlagen Für das Baufeld wird – als Fortführung der Festsetzungen des Bebauungsplanes Jülich Nr. 79 „Königskamp II“ - ein Gewerbegebiet festgesetzt. Für das Baufeld wird – als Fortführung der Festsetzungen des Bebauungsplanes Jülich Nr. 79 „Königskamp II“ – eine Maximale Höhe baulicher Anlagen von 102,50 m NHN festgesetzt. Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020 E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de Seite 3 Stadt Jülich Bebauungsplan Jülich Nr. 79, 6.Änderung „Königskamp II“ Begründung und Umweltbericht 2.2 Januar 2015 Überbaubare Grundstücksflächen Die überbaubaren Flächen orientieren sich an den Baufluchten des Technologiezentrums. Bestehende Grünstrukturen (Wiese unterhalb der Freihaltezone der 110 kV bzw. 35 KV-Leitungen, Waldrand) sollen dabei möglichst wenig durch überbaubaren Flächen beeinträchtigt werden. 2.3 Verkehrsflächen Die vorhandene Hauptsammelstraße (Rudolf-Schulten-Straße) wird entsprechend des Bestandaufmaßes als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Da das DLR-Projekt in Kooperation mit dem Technologiezentrum Jülich entsteht und der Synergieeffekt mit vorhandenen Strukturen genutzt werden soll erfolgt die verkehrliche Anbindung über das Gelände des Technologiezentrums Jülich. 2.4 Hauptversorgungsleitungen einschl. Schutzstreifen Für die 35 kV-Leitung wird auf der Südseite und parallel zur Leitungsachse ein Schutzstreifen von 8,00 m festgeschrieben. 2.5 Ver- und Entsorgung Regenwasserentsorgung Gemäß § 51a, Landeswassergesetz (LWG) sind die im Geltungsbereich des Plangebietes anfallenden Niederschlagswässer vor Ort zu versickern oder unmittelbar in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Allgemeinwohls möglich ist. Grundsätzlich ist innerhalb des Plangebietes die nicht gezielte Versickerung der auf den privaten Grundstücksflächen (Dachflächen) anfallenden Regenwässer über Versickerungsmulden vorgesehen. Das schwach belastete Niederschlagswasser der zusätzlichen Verkehrs-, Lager- und Stellplatzflächen wird ebenfalls über dezentral innerhalb des Gewerbegebietes angeordneten Versickerungsmulden zur Versickerung gebracht. Der erforderliche Nachweis gemäß § 51a LWG wird gesondert der Unteren Wasserbehörde des Kreises Düren vorgelegt. Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020 E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de Seite 4 Stadt Jülich Bebauungsplan Jülich Nr. 79, 6.Änderung „Königskamp II“ Begründung und Umweltbericht Januar 2015 Die im Plan als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesene bereits vorhandene 'RudolfSchulten-Straße' verfügt über Straßenentwässerungseinrichtungen. Über Entwässerungsrinnen mit Ablaufeinrichtungen werden die hier anfallenden Niederschlagswässer dem vorhandenen städtischen Mischwasserkanal zugeführt. Schmutzwasserentsorgung Die Entsorgung des Schmutzwassers erfolgt über den städtischen Schmutzwassersammler. Die Anschlussbedingungen sind hier ebenfalls bei Vorlage einer konkreten Planung abzustimmen. Gas, Wasser, Elektrizität, Telekommunikation Alle zur Versorgung des Plangebietes erforderlichen Medien sind vorhanden. Die genauen Anschlussbedingungen sind bei Vorlage einer konkreten Planung mit den jeweiligen Versorgungsträgern abzustimmen. 2.6 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Entlang der westlichen und östlichen Grenze sieht der Bebauungsplan Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft als private Grünfläche vor. Die Differenzierung zwischen Maßnahmenfläche 1 (Mähwiese) und Maßnahmenfläche 2 (Waldrand) sichert bestehende Strukturen bzw. fördert ihre Weiterentwicklung. Für Ergänzungspflanzungen innerhalb der Maßnahmenfläche 2 (Waldrand) sind heimische Gehölze entsprechend der Pflanzliste im Anhang der Textfestsetzungen zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. 2.7 Gestalterische Festsetzungen, hier: Werbeanlagen und Beleuchtung Die Festsetzungen zu den Werbeanlagen werden aus dem Ursprungsplan übernommen. Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020 E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de Seite 5 Stadt Jülich Bebauungsplan Jülich Nr. 79, 6.Änderung „Königskamp II“ Begründung und Umweltbericht Januar 2015 Ferner wird entsprechend dem Ergebnis der Artenschutzprüfung Stufe 1 des Büros für Ökologie und Landschaftsplanung Hartmut Fehr vom 27.10.2014 festgesetzt, dass zur Vermeidung von Störungswirkungen von im Wald quartierenden Fledermäusen auf eine nächtliche Beleuchtung des Geländes im Südosten verzichtet wird. Die verbleibenden Lichtkegel der nächtlichen Beleuchtungen müssen gegen den Wald nachhaltig abgeschirmt werden. Dies gilt auch für beleuchtete Werbeanlagen. 3. Grünordnung / Ökologie Die ökologische Bewertung des Eingriffs in Natur und Landschaft erfolgt im vorliegenden Bebauungsplanverfahren nach der "Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung" der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten des Landes Nordrhein-Westfalen. Für das Plangebiet ergibt sich nach der ökologischen Bilanz ein Kompensationsdefizit von - 13.307 Einheiten. Diese Eingriffsfolgen können innerhalb des Bebauungsplanes nicht ausgeglichen werden, so dass das die notwendige planexterne Kompensation Flächen des Ökokontos der Stadt Jülich zugeordnet wird. Ferner wurde zur Prüfung der Artenschutzrechtlichen Belange die Artenschutzprüfung Stufe 1 durch das Büro für Ökologie und Landschaftsplanung Hartmut Fehr durchgeführt (siehe Anlage). Für die untersuchten Vogelarten sind „erhebliche Störungen“ mit Populationsrelevanz (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) sowie „Zerstörungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten“ (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) nicht anzunehmen. Tötungs- und Verletzungstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG können durch eine Bauzeitenregelung vermieden werden. Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebauungsplan übernommen. Mittels der unter Punkt 2.7 beschriebenen Festsetzungen können Störwirkungen gegenüber Fledermausarten ausgeschlossen werden. Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020 E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de Seite 6 Stadt Jülich Bebauungsplan Jülich Nr. 79, 6.Änderung „Königskamp II“ Begründung und Umweltbericht 4. Januar 2015 Städtebauliche Flächenbilanz Mit der Bereichsgrenze des Bebauungsplanes ist eine Gesamtfläche mit der nachstehend aufgeführten Nutzung bestimmt: Gewerbegebiet 2.172 m² 51 % Maßnahmenflächen 1.835 m² 43 % 239 m² 6% ca. 4.246 m² 100 % Straßenverkehrsfläche Gesamtfläche 5. Umweltbericht 5.1 Auswirkung der Planung auf die Umwelt Ziel der Änderung des Bebauungsplanes „Königskamp II“ ist es, den Bau eines Gebäudes des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt, in dem ein modularer Hochleistungsstrahler entwickelt und gebaut werden soll, zu ermöglichen. Dafür sollen die im Ursprungsplan „Königskamp II“ als Maßnahmenflächen A1 und A2 (artenreiche Mähwiese) ausgewiesenen Grünflächen teilweise in Gewerbliche Baufläche umgewandelt werden. 5.2 Beschreibung des Festsetzungen Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ist eine Umweltprüfung vorzunehmen, in der die möglicherweise vorhandenen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Die wesentlichen Ziele des hier vorliegenden Bebauungsplanes, einschließlich der Beschreibung und Festsetzungen des Planes mit Angabe über Standorte, Art und Umfang sowie dem Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben wurden bereits in den vorherigen Abschnitten beschrieben. 5.3 Untersuchungsrelevante Schutzgüter und Funktionen Nachfolgend werden die umweltbezogenen Auswirkungen für die von der Planung berührten Schutzgüter beschrieben und bewertet. Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020 E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de Seite 7 Stadt Jülich Bebauungsplan Jülich Nr. 79, 6.Änderung „Königskamp II“ Begründung und Umweltbericht Januar 2015 Schutzgut Tiere und Pflanzen Durch diese Ausweisung der baulichen Nutzung als „Gewerbegebiet“ statt der bisher ausgewiesenen Maßnahmenfläche (artenreiche Mähwiese) wird die Grundlage für eine zusätzliche Versiegelung von Boden geschaffen. Dadurch geht der Boden als Lebensraum für Tiere und Pflanzen verloren. Entlang der westlichen und östlichen Grenze sieht der Bebauungsplan Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft als private Grünfläche vor. Durch die Differenzierung zwischen Maßnahmenfläche 1 (Mähwiese) und Maßnahmenfläche 2 (Waldrand) sollen bestehende Strukturen erhalten bzw. weiterentwickelt werden. Trotz Festsetzung der Maßnahmenflächen kann ein vollständiger Ausgleich innerhalb des Plangebietes nicht erfolgen. Zur Ermittlung der qualitativen Veränderung innerhalb des Plangebietes wurde auf die "Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung" der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten des Landes Nordrhein-Westfalen zurückgegriffen. Das Kompensationsdefizit wird über eine externe Kompensationsfläche/-maßnahme aus dem Flächenpool der Stadt Jülich über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgesichert. Ferner wurde zur Prüfung der Artenschutzrechtlichen Belange die Artenschutzprüfung Stufe 1 durch das Büro für Ökologie und Landschaftsplanung Hartmut Fehr durchgeführt. Das Gutachten ist in der Anlage beigefügt. Zusammenfassend wurde festgehalten dass aufgrund der gestörten Lage, bedingt durch die Nähe zum Technologiezentrum und weiterer Gewerbebetriebe sowie den über die Fläche verlaufenden Stromfreileitungen das Vorkommen geschützter Arten sehr unwahrscheinlich ist. Im Umfeld sind ausreichend störungsarme Bereiche als Ausweichmöglichkeiten vorhanden. Für die untersuchten Vogelarten sind „erhebliche Störungen“ mit Populationsrelevanz (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) sowie „Zerstörungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten“ (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) nicht anzunehmen. Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020 E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de Seite 8 Stadt Jülich Bebauungsplan Jülich Nr. 79, 6.Änderung „Königskamp II“ Begründung und Umweltbericht Januar 2015 Tötungs- und Verletzungstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG können durch eine Bauzeitenregelung vermieden werden. Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebauungsplan übernommen. Mittels der unter Punkt 2.7 beschriebenen Festsetzungen können Störwirkungen gegenüber Fledermausarten ausgeschlossen werden. Schutzgut Landschaft Das Plangebiet stellt sich bisher als unbebaute Wiesenfläche zwischen dem Technologiezentrum und dem Gehölzstreifen entlang des Grabens auf Flurstück 491 bzw. dem Waldsaum des Stetternicher Waldes dar. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich ein gewerbegebietstypischer Betrieb mit ausgedehnten Hallenbauten und großflächiger Versiegelung der Freiflächen. Im Plangebiet Königskamp wird dieser typischen Gewerbebebauung mit hohem Bebauungs-/ Versiegelungsanteil ein verzweigtes Netz an Grünstrukturen entgegengestellt, die eine Verbindung zum angrenzenden Waldgebiet bzw. zur offenen Feldflur schaffen. Durch Erhalt der Grünstrukturen unterhalb der Freileitungen sowie entlang des Waldsaumes wird zwischen geplanter Bebauung und angrenzenden Landschaftsbestandteilen vermittelt. Schutzgut Boden Durch Einbeziehung von Maßnahmenflächen in die Ausweisung eines Gewerbegebietes wird hier die Bodenbeschaffenheit bisher gänzlich unversiegelte Bereiche dauerhaft verändert. Der Boden verliert hier seine Funktion als Speicher, Filter und Puffer von Niederschlagswasser. In Bezug auf das Grundwasser sind die Grundwasserneubildungsrate und der Schutz des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen oder Verunreinigungen relevant. Diese wird durch die zusätzliche Versiegelung beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigung kann durch Versickerung des Niederschlagswassers auf den Grundstücken mit entsprechenden Schutzvorkehrungen deutlich gemindert werden. Altlastverdachtsflächen sind innerhalb des Plangebietes nicht bekannt. Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020 E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de Seite 9 Stadt Jülich Bebauungsplan Jülich Nr. 79, 6.Änderung „Königskamp II“ Begründung und Umweltbericht Januar 2015 Schutzgut Wasser Oberflächenwässer existieren im Plangebiet nicht. In Bezug auf das Grundwasser sind die Grundwasserneubildungsrate und der Schutz des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen oder Verunreinigungen relevant. Diese wird durch die zusätzliche Versiegelung beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigung kann durch Versickerung des Niederschlagswassers auf den Grundstücken mit entsprechenden Schutzvorkehrungen deutlich gemindert werden. Schutzgut Luft / Klima Da durch die geplanten Nutzungen selbst keine das Klima und die Luft belastenden unzulässigen Emissionen entstehen, sind keine wesentlichen Auswirkungen zu erwarten. Schutzgut Mensch Im Plangebiet Königskamp wird dieser typischen Gewerbebebauung mit hohem Bebauungs-/ Versiegelungsanteil ein verzweigtes Netz an Grünstrukturen entgegengestellt, die eine Verbindung zum angrenzenden Waldgebiet bzw. zur offenen Feldflur schaffen. Durchzogen von Rad- und Gehwegen dienen sie auch als Freizeit- und Erholungsräume. Schutzgut Kultur- und Sachgüter In der Region wurde bislang keine systematische Erfassung von Bodendenkmälern durchgeführt. Im Bebauungsplan wird der Hinweis aufgenommen, dass grundsätzlich beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als untere Denkmalbehörde oder der LVR-Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425 / 90390, Fax 02425 / 9039199, unverzüglich zu informieren ist. Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020 E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de Seite 10 Stadt Jülich Bebauungsplan Jülich Nr. 79, 6.Änderung „Königskamp II“ Begründung und Umweltbericht Januar 2015 Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Sonstige Sachgüter werden durch die Planung nicht berührt. 5.4 Zusammenfassende Bewertung Art und Umfang der nachteiligen Auswirkungen lassen nicht erkennen, dass gravierende Wechselwirkungen auftreten. Für die folgenden, natürlichen Schutzgüter liegen Beeinträchtigungen nicht vor: - Landschaft - Luft/Klima - Mensch Beeinträchtigungen liegen für die Schutzgüter - Tiere - Pflanzen - Boden - Wasser - Kultur- und Sachgüter vor; sie werden durch entsprechende Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen gemildert. Der durch die mögliche Neuversiegelung entstehende Eingriff in Natur- und Landschaft werden auf einer entsprechenden Kompensationsfläche ausgeglichen. Gravierende Gründe, die einer Verwirklichung der Planung sowie deren Zielsetzung grundsätzlich entgegenstehen, sind nicht erkennbar. Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020 E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de Seite 11