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Kommune
Jülich
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Datum
19.02.2015
Erstellt
30.01.15, 17:02
Aktualisiert
30.01.15, 17:02
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Stadt Jülich
Bebauungsplan Jülich Nr. 79, 6.Änderung „Königskamp II“
Begründung und Umweltbericht
Januar 2015
Inhaltsverzeichnis
Seite
Begründung und Umweltbericht
1
Planungsvorgaben
1.1
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes
1.2
Beschreibung des Gebietes und Abgrenzung
1.3
Darstellung des Flächennutzungsplanes
2.
Inhalt des Bebauungsplanes
………………………………………………..
3
2.1
Art und Maß der baulichen Nutzung, Höhe der baulichen Anlagen …..……
3
2.2
Überbaubare Grundstücksflächen ………………………………..……………….
4
2.3
Verkehrsflächen
4
2.4
Hauptversorgungsleitungen einschl. Schutzstreifen
2.5
Ver- und Entsorgung
2.6
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
…………………………………………………………......
……………………………..
2
………………………………...
2
……………………………………..
3
……………………………………………..……………………
Natur und Landschaft
2
………………………..
……………………………………………………………...
4
4
…….……………………………………………………...
5
2.7
Gestalterische Festsetzungen, hier: Werbeanlagen …………………………...
5
3.
Grünordnung / Ökologie …………….…………………………………………..
7
4.
Städtebauliche Flächenbilanz
………………………………………………..
7
5.
Umweltbericht …………………………………………………………………….
7
5.1
Auswirkung der Planung auf die Umwelt ……………………………………….
7
5.2
Beschreibung der Festsetzungen ……..……..……………………………..……
7
5.3
Untersuchungsrelevante Schutzgüter und Funktionen ……………..…………
7
5.4
Zusammenfassende Bewertung
……………………………………..…………
11
Anlage
Artenschutzprüfung Stufe 1
Büro für Ökologie und Landschaftsplanung Hartmut Fehr, 27.10.2014
Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020
E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de
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Bebauungsplan Jülich Nr. 79, 6.Änderung „Königskamp II“
Begründung und Umweltbericht
Januar 2015
Begründung und Umweltbericht
1.
Planungsvorgaben
1.1
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 27.03.2014 die
Aufstellung des Bebauungsplanes Jülich Nr. 79, 6. Änderung "Königskamp II" beschlossen.
Ziel der Änderung ist es, den Bau eines Gebäudes des Deutschen Zentrums für
Luft- und Raumfahrt (DLR), in dem ein modularer Hochleistungsstrahler entwickelt
und gebaut werden soll, zu ermöglichen.
1.2
Beschreibung des Gebietes und Abgrenzung
Das Plangebiet befindet sich am Süd-Ost-Rand des Baugebietes „Königskamp II“ in
unmittelbarer Nachbarschaft zum Technologiezentrum Jülich.
Im Nachgang zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wurde das
Plangebiet auf die jetzt dargestellte Fläche verkleinert.
Es erstreckt sich über Teile der Flurstücke 548 und 490 in der Gemarkung Jülich, Flur
54, und wird begrenzt durch:
-
im Norden durch die Maßnahmenflächen A1 und A2 (artenreiche Mähwiese)
des Bebauungsplanes „Königskamp II“,
-
im Osten durch den Stetternicher Wald (Gemarkung Jülich, Flur 44, Flurstück
44),
-
im Süden durch das Gelände des Technologiezentrums Jülich (Flurstück 206,
Gemarkung Jülich, Flur 54) sowie
-
im Westen durch die Gewerbegrundstücke Karl-Heinz-Beckurts-Straße 7 (Flurstücke 546 und 545, Gemarkung Jülich, Flur 54)
Die Flächen des Plangebietes werden zur Zeit folgendermaßen genutzt:
-
Straßenverkehrsfläche
-
artenreiche Mähwiese
-
Waldrand
Die Gesamtfläche des Bebauungsplanes beträgt ca. 0,4 ha.
Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020
E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de
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Bebauungsplan Jülich Nr. 79, 6.Änderung „Königskamp II“
Begründung und Umweltbericht
1.3
Januar 2015
Darstellung des Flächennutzungsplanes
Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Stadt Jülich weist das Plangebiet als
„Gewerbliche Baufläche“ aus.
2.
Inhalt des Bebauungsplanes
Mit diesem Bebauungsplan soll der Bau eines Gebäudes des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt, in dem ein modularer Hochleistungsstrahler entwickelt und gebaut werden soll, ermöglicht werden.
Dafür sollen die im Ursprungsplan „Königskamp II“ als Maßnahmenflächen A1
und A2 (artenreiche Mähwiese) ausgewiesenen Grünflächen teilweise in Gewerbliche Baufläche umgewandelt werden.
Im Einzelnen berücksichtigt der Bebauungsplan folgende Punkte:
2.1
Art und Maß der baulichen Nutzung, Höhe der baulichen Anlagen
2.2
Überbaubare Grundstücksflächen
2.3
Verkehrsflächen
2.4
Hauptversorgungsleitungen einschl. Schutzstreifen
2.5
Ver- und Entsorgung
2.6
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur
und Landschaft
2.7
2.1
Gestalterische Festsetzungen, hier: Werbeanlagen und Beleuchtung
Art und Maß der baulichen Nutzung, Höhe der baulichen Anlagen
Für das Baufeld wird – als Fortführung der Festsetzungen des Bebauungsplanes Jülich Nr. 79 „Königskamp II“ - ein Gewerbegebiet festgesetzt.
Für das Baufeld wird – als Fortführung der Festsetzungen des Bebauungsplanes Jülich Nr. 79 „Königskamp II“ – eine Maximale Höhe baulicher Anlagen von 102,50 m
NHN festgesetzt.
Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020
E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de
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2.2
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Überbaubare Grundstücksflächen
Die überbaubaren Flächen orientieren sich an den Baufluchten des Technologiezentrums.
Bestehende Grünstrukturen (Wiese unterhalb der Freihaltezone der 110 kV bzw. 35
KV-Leitungen, Waldrand) sollen dabei möglichst wenig durch überbaubaren Flächen
beeinträchtigt werden.
2.3
Verkehrsflächen
Die vorhandene Hauptsammelstraße (Rudolf-Schulten-Straße) wird entsprechend
des Bestandaufmaßes als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt.
Da das DLR-Projekt in Kooperation mit dem Technologiezentrum Jülich entsteht und
der Synergieeffekt mit vorhandenen Strukturen genutzt werden soll erfolgt die verkehrliche Anbindung über das Gelände des Technologiezentrums Jülich.
2.4
Hauptversorgungsleitungen einschl. Schutzstreifen
Für die 35 kV-Leitung wird auf der Südseite und parallel zur Leitungsachse ein
Schutzstreifen von 8,00 m festgeschrieben.
2.5
Ver- und Entsorgung
Regenwasserentsorgung
Gemäß § 51a, Landeswassergesetz (LWG) sind die im Geltungsbereich des Plangebietes anfallenden Niederschlagswässer vor Ort zu versickern oder unmittelbar in ein
Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Allgemeinwohls möglich ist.
Grundsätzlich ist innerhalb des Plangebietes die nicht gezielte Versickerung der auf
den privaten Grundstücksflächen (Dachflächen) anfallenden Regenwässer über Versickerungsmulden vorgesehen.
Das schwach belastete Niederschlagswasser der zusätzlichen Verkehrs-, Lager- und
Stellplatzflächen wird ebenfalls über dezentral innerhalb des Gewerbegebietes angeordneten Versickerungsmulden zur Versickerung gebracht.
Der erforderliche Nachweis gemäß § 51a LWG wird gesondert der Unteren Wasserbehörde des Kreises Düren vorgelegt.
Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020
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Die im Plan als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesene bereits vorhandene 'RudolfSchulten-Straße' verfügt über Straßenentwässerungseinrichtungen. Über Entwässerungsrinnen mit Ablaufeinrichtungen werden die hier anfallenden Niederschlagswässer dem vorhandenen städtischen Mischwasserkanal zugeführt.
Schmutzwasserentsorgung
Die Entsorgung des Schmutzwassers erfolgt über den städtischen Schmutzwassersammler. Die Anschlussbedingungen sind hier ebenfalls bei Vorlage einer konkreten
Planung abzustimmen.
Gas, Wasser, Elektrizität, Telekommunikation
Alle zur Versorgung des Plangebietes erforderlichen Medien sind vorhanden.
Die genauen Anschlussbedingungen sind bei Vorlage einer konkreten Planung mit
den jeweiligen Versorgungsträgern abzustimmen.
2.6
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur
und Landschaft
Entlang der westlichen und östlichen Grenze sieht der Bebauungsplan Flächen für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
als private Grünfläche vor.
Die Differenzierung zwischen Maßnahmenfläche 1 (Mähwiese) und Maßnahmenfläche 2 (Waldrand) sichert bestehende Strukturen bzw. fördert ihre Weiterentwicklung.
Für Ergänzungspflanzungen innerhalb der Maßnahmenfläche 2 (Waldrand) sind heimische Gehölze entsprechend der Pflanzliste im Anhang der Textfestsetzungen zu
pflanzen und dauerhaft zu erhalten.
2.7
Gestalterische Festsetzungen, hier: Werbeanlagen und Beleuchtung
Die Festsetzungen zu den Werbeanlagen werden aus dem Ursprungsplan übernommen.
Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020
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Ferner wird entsprechend dem Ergebnis der Artenschutzprüfung Stufe 1 des Büros
für Ökologie und Landschaftsplanung Hartmut Fehr vom 27.10.2014 festgesetzt, dass
zur Vermeidung von Störungswirkungen von im Wald quartierenden Fledermäusen
auf eine nächtliche Beleuchtung des Geländes im Südosten verzichtet wird. Die verbleibenden Lichtkegel der nächtlichen Beleuchtungen müssen gegen den Wald
nachhaltig abgeschirmt werden. Dies gilt auch für beleuchtete Werbeanlagen.
3.
Grünordnung / Ökologie
Die ökologische Bewertung des Eingriffs in Natur und Landschaft erfolgt im vorliegenden Bebauungsplanverfahren nach der "Numerische Bewertung von Biotoptypen
für die Bauleitplanung" der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten
des Landes Nordrhein-Westfalen.
Für das Plangebiet ergibt sich nach der ökologischen Bilanz ein Kompensationsdefizit
von - 13.307 Einheiten.
Diese Eingriffsfolgen können innerhalb des Bebauungsplanes nicht ausgeglichen
werden, so dass das die notwendige planexterne Kompensation Flächen des Ökokontos der Stadt Jülich zugeordnet wird.
Ferner wurde zur Prüfung der Artenschutzrechtlichen Belange die Artenschutzprüfung
Stufe 1 durch das Büro für Ökologie und Landschaftsplanung Hartmut Fehr durchgeführt (siehe Anlage).
Für die untersuchten Vogelarten sind „erhebliche Störungen“ mit Populationsrelevanz
(§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) sowie „Zerstörungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten“ (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) nicht anzunehmen. Tötungs- und Verletzungstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG können durch eine Bauzeitenregelung vermieden werden. Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebauungsplan
übernommen.
Mittels der unter Punkt 2.7 beschriebenen Festsetzungen können Störwirkungen gegenüber Fledermausarten ausgeschlossen werden.
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4.
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Städtebauliche Flächenbilanz
Mit der Bereichsgrenze des Bebauungsplanes ist eine Gesamtfläche mit der nachstehend aufgeführten Nutzung bestimmt:
Gewerbegebiet
2.172 m²
51 %
Maßnahmenflächen
1.835 m²
43 %
239 m²
6%
ca. 4.246 m²
100 %
Straßenverkehrsfläche
Gesamtfläche
5.
Umweltbericht
5.1
Auswirkung der Planung auf die Umwelt
Ziel der Änderung des Bebauungsplanes „Königskamp II“ ist es, den Bau eines
Gebäudes des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt, in dem ein modularer Hochleistungsstrahler entwickelt und gebaut werden soll, zu ermöglichen.
Dafür sollen die im Ursprungsplan „Königskamp II“ als Maßnahmenflächen A1
und A2 (artenreiche Mähwiese) ausgewiesenen Grünflächen teilweise in Gewerbliche Baufläche umgewandelt werden.
5.2
Beschreibung des Festsetzungen
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ist eine Umweltprüfung vorzunehmen, in
der die möglicherweise
vorhandenen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben
und bewertet werden. Die wesentlichen Ziele des hier vorliegenden Bebauungsplanes, einschließlich der Beschreibung und Festsetzungen des Planes mit Angabe über
Standorte, Art und Umfang sowie dem Bedarf an Grund und Boden der geplanten
Vorhaben wurden bereits in den vorherigen Abschnitten beschrieben.
5.3
Untersuchungsrelevante Schutzgüter und Funktionen
Nachfolgend werden die umweltbezogenen Auswirkungen für die von der Planung
berührten Schutzgüter beschrieben und bewertet.
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Schutzgut Tiere und Pflanzen
Durch diese Ausweisung der baulichen Nutzung als „Gewerbegebiet“ statt der bisher
ausgewiesenen Maßnahmenfläche (artenreiche Mähwiese) wird die Grundlage für
eine zusätzliche Versiegelung von Boden geschaffen. Dadurch geht der Boden als
Lebensraum für Tiere und Pflanzen verloren.
Entlang der westlichen und östlichen Grenze sieht der Bebauungsplan Flächen für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
als private Grünfläche vor.
Durch die Differenzierung zwischen Maßnahmenfläche 1 (Mähwiese) und Maßnahmenfläche 2 (Waldrand) sollen bestehende Strukturen erhalten bzw. weiterentwickelt
werden.
Trotz Festsetzung der Maßnahmenflächen kann ein vollständiger Ausgleich innerhalb
des Plangebietes nicht erfolgen.
Zur Ermittlung der qualitativen Veränderung innerhalb des Plangebietes wurde auf
die "Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung" der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten des Landes Nordrhein-Westfalen zurückgegriffen.
Das Kompensationsdefizit wird über eine externe Kompensationsfläche/-maßnahme
aus dem Flächenpool der Stadt Jülich über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgesichert.
Ferner wurde zur Prüfung der Artenschutzrechtlichen Belange die Artenschutzprüfung
Stufe 1 durch das Büro für Ökologie und Landschaftsplanung Hartmut Fehr durchgeführt.
Das Gutachten ist in der Anlage beigefügt.
Zusammenfassend wurde festgehalten dass aufgrund der gestörten Lage, bedingt
durch die Nähe zum Technologiezentrum und weiterer Gewerbebetriebe sowie den
über die Fläche verlaufenden Stromfreileitungen das Vorkommen geschützter Arten
sehr unwahrscheinlich ist. Im Umfeld sind ausreichend störungsarme Bereiche als
Ausweichmöglichkeiten vorhanden.
Für die untersuchten Vogelarten sind „erhebliche Störungen“ mit Populationsrelevanz
(§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) sowie „Zerstörungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten“ (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) nicht anzunehmen.
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Tötungs- und Verletzungstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG können
durch eine Bauzeitenregelung vermieden werden. Ein entsprechender Hinweis wird in
den Bebauungsplan übernommen.
Mittels der unter Punkt 2.7 beschriebenen Festsetzungen können Störwirkungen gegenüber Fledermausarten ausgeschlossen werden.
Schutzgut Landschaft
Das Plangebiet stellt sich bisher als unbebaute Wiesenfläche zwischen dem Technologiezentrum und dem Gehölzstreifen entlang des Grabens auf Flurstück 491 bzw.
dem Waldsaum des Stetternicher Waldes dar. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich ein gewerbegebietstypischer Betrieb mit ausgedehnten Hallenbauten und großflächiger Versiegelung der Freiflächen.
Im Plangebiet Königskamp wird dieser typischen Gewerbebebauung mit hohem Bebauungs-/ Versiegelungsanteil ein verzweigtes Netz an Grünstrukturen entgegengestellt, die eine Verbindung zum angrenzenden Waldgebiet bzw. zur offenen Feldflur
schaffen.
Durch Erhalt der Grünstrukturen unterhalb der Freileitungen sowie entlang des Waldsaumes wird zwischen geplanter Bebauung und angrenzenden Landschaftsbestandteilen vermittelt.
Schutzgut Boden
Durch Einbeziehung von Maßnahmenflächen in die Ausweisung eines Gewerbegebietes wird hier die Bodenbeschaffenheit
bisher gänzlich unversiegelte Bereiche
dauerhaft verändert.
Der Boden verliert hier seine Funktion als Speicher, Filter und Puffer von Niederschlagswasser.
In Bezug auf das Grundwasser sind die Grundwasserneubildungsrate und der Schutz
des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen oder Verunreinigungen relevant. Diese
wird durch die zusätzliche Versiegelung beeinträchtigt.
Diese Beeinträchtigung kann durch Versickerung des Niederschlagswassers auf den
Grundstücken mit entsprechenden Schutzvorkehrungen deutlich gemindert werden.
Altlastverdachtsflächen sind innerhalb des Plangebietes nicht bekannt.
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Schutzgut Wasser
Oberflächenwässer existieren im Plangebiet nicht.
In Bezug auf das Grundwasser sind die Grundwasserneubildungsrate und der Schutz
des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen oder Verunreinigungen relevant. Diese
wird durch die zusätzliche Versiegelung beeinträchtigt.
Diese Beeinträchtigung kann durch Versickerung des Niederschlagswassers auf den
Grundstücken mit entsprechenden Schutzvorkehrungen deutlich gemindert werden.
Schutzgut Luft / Klima
Da durch die geplanten Nutzungen selbst keine das Klima und die Luft belastenden
unzulässigen Emissionen entstehen, sind keine wesentlichen Auswirkungen zu erwarten.
Schutzgut Mensch
Im Plangebiet Königskamp wird dieser typischen Gewerbebebauung mit hohem Bebauungs-/ Versiegelungsanteil ein verzweigtes Netz an Grünstrukturen entgegengestellt, die eine Verbindung zum angrenzenden Waldgebiet bzw. zur offenen Feldflur
schaffen. Durchzogen von Rad- und Gehwegen dienen sie auch als Freizeit- und Erholungsräume.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
In der Region wurde bislang keine systematische Erfassung von Bodendenkmälern
durchgeführt.
Im Bebauungsplan wird der Hinweis aufgenommen, dass grundsätzlich beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als untere Denkmalbehörde oder der LVR-Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425 / 90390, Fax 02425 / 9039199, unverzüglich zu informieren ist.
Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020
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Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung
des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist
abzuwarten.
Sonstige Sachgüter werden durch die Planung nicht berührt.
5.4
Zusammenfassende Bewertung
Art und Umfang der nachteiligen Auswirkungen lassen nicht erkennen, dass gravierende Wechselwirkungen auftreten.
Für die folgenden, natürlichen Schutzgüter liegen Beeinträchtigungen nicht vor:
-
Landschaft
-
Luft/Klima
-
Mensch
Beeinträchtigungen liegen für die Schutzgüter
-
Tiere
-
Pflanzen
-
Boden
-
Wasser
-
Kultur- und Sachgüter
vor; sie werden durch entsprechende Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen
gemildert. Der durch die mögliche Neuversiegelung entstehende Eingriff in Natur- und
Landschaft werden auf einer entsprechenden Kompensationsfläche ausgeglichen.
Gravierende Gründe, die einer Verwirklichung der Planung sowie deren Zielsetzung
grundsätzlich entgegenstehen, sind nicht erkennbar.
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