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Allgemeine Vorlage (3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 3, Ortsteil Winden, "Am Rebstock"; hier:Zustimmung zum vorliegenden Planentwurf sowie Beschlussfassung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,1 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 3, Ortsteil Winden, "Am Rebstock";

hier:Zustimmung zum vorliegenden Planentwurf sowie Beschlussfassung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB) Allgemeine Vorlage (3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 3, Ortsteil Winden, "Am Rebstock";

hier:Zustimmung zum vorliegenden Planentwurf sowie Beschlussfassung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -621-00/I 3 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 18.12.2006 Vorlagen-Nr.: 53/2006 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 17.01.2007 30.01.2007 13.02.2007 3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 3, Ortsteil Winden, "Am Rebstock"; hier: Zustimmung zum vorliegenden Planentwurf sowie Beschlussfassung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 07.11.2006 die Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen und gleichzeitig die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Planentwurf unter Berücksichtigung folgender Planinhalte erarbeiten zu lassen: - Wegfall der öffentlichen Verkehrsfläche ab den heutigen Ausbauende, Wegfall der überbaubaren Flächen rechts und links der wegfallenden Erschließungsanlage, Ausweisung dieses Bereiches als private Grünflächen gem. § 9 Abs. 1 Ziffer 15 BauGB. Der Planentwurf liegt vor und ist in Ablichtung beigefügt. Ich darf Sie nunmehr bitten, dem Planentwurf zuzustimmen und gleichzeitig die Verwaltung zu beauftragen, die Beteiligung der Öffentlichkeit (früher Bürgerbeteiligung) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Nachrichtlich weise ich darauf hin, dass die in der gleichen Sitzung beschlossene Veränderungssperre am 01.12.2006 bekannt gemacht worden ist. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für das Bebauungsplanänderungsverfahren werden sich auf maximal 1.000,00 € belaufen. Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Verwaltungshaushalt bereit. III. Beschlussvorschlag: „1. Dem vorliegenden Planentwurf der 3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 3, Ortsteil Winden, „Am Rebstock“, wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“ Der Bürgermeister - Ramm -AnlageIV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-