Daten
Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-232/2005
Sitzungsteil
Ratsbüro
Az.:
Öffentlich
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
19.04.2005
Betreff:
Bestellung eines Kämmerers gemäß § 71 Abs. 4 Gemeindeordnung NW
hier: Unterrichtung des Rates
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt die Bestellung von Herrn Stadtverwaltungsrat Herbert Baum mit Wirkung
vom 11.04.2005 zum Kämmerer der Stadt Bedburg mit allen ihm nach dem Gesetz
zustehenden Rechten und Pflichten zustimmend zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Nach § 71 Abs. 4 der Gemeindeordnung NW (GO NW) besteht für kreisfreie Städte die
Verpflichtung, einen Beigeordneten als Städtkämmerer zu bestellen. In kreisangehörigen
Gemeinden kann entweder ein Beigeordneter oder Lebenszeitbeamter zum Kämmerer
bestellt oder ein/e Bedienstete/r als Kämmerer beauftragt werden.
Ist ein Kämmerer bestellt, hat dieser die Zuständigkeit und das Recht alle Aufgaben
durchzuführen, die ihm durch Gesetz zugewiesen sind.
Ist der Kämmerer nur beauftragt, so hat dieser nicht alle Befugnisse, die das Gesetz dem
bestellten Kämmerer zuweist (§ 83 Gemeindeordnung: Über- und außerplanmäßige Aufwendungen
und Auszahlungen sowie § 24 Gemeindehaushaltsverordnung: Verhängung einer Haushaltssperre). Diese
Aufgaben würden dem Bürgermeister vorbehalten bleiben.
Verzichtet der Rat auf die Einrichtung einer Beigeordnetenstelle bzw. auf die Bestellung
eines Beigeordneten zum Kämmerer, so ist es Aufgabe des Bürgermeisters, im Rahmen
seines Organisationsrechtes und seiner Geschäftsverteilungsbefugnis nach § 62 Abs. 1
Gemeindeordnung NW, einen Kämmerer zu bestellen oder zu beauftragen. Die
Entscheidung des Bürgermeisters ist dem Rat mitzuteilen.
Gemäß § 80 Gemeindeordnung NW (NKF) wird der Entwurf der Haushaltssatzung mit
ihren Anlagen vom Kämmerer aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung
vorgelegt.
Da der Entwurf der Haushaltssatzung in der nächsten Sitzung des Rates der Stadt
Bedburg am 19.04.2005 eingebracht werden soll, ist es erforderlich, kurzfristig einen
Kämmerer zu bestellen.
Bei meinem Amtsantritt in der konstituierenden Sitzung des Rates am 12.10.2004 sowie in
der Sitzung des Rates am 09.11.2004 im Rahmen der Bestellung des allgemeinen
Vertreters des Bürgermeisters habe ich vorgeschlagen, aus Kostengründen bis auf
weiteres von der Wahl eines/einer Beigeordneten abzusehen. Der Rat hat dem bis dato
nicht widersprochen. Auch seitens der im Rat vertretenen Fraktionen wurden bis jetzt
keine anderslautenden Anträge gestellt.
Dementsprechend habe ich mit Wirkung vom 11.04.2005 den Lebenszeitbeamten und
Leiter des Fachbereiches für Finanzen, Personal und Organisation, Herrn
Stadtverwaltungsrat Herbert Baum zum Kämmerer mit allen ihm nach dem Gesetz
zustehenden Rechten und Pflichten bestellt.
Der Personalrat sowie die Gleichstellungsbeauftragte haben die Bestellung zustimmend
zur Kenntnis genommen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Gemäß § 31 Abs. 4 Satz 3 Gemeindehaushaltsverordnung hat der Kämmerer kraft
Amtes gleichzeitig die Aufsicht über die Finanzbuchhaltung inne. Die
Finanzbuchhaltung hat die Buchführung und die Zahlungsabwicklung der Gemeinde zu
erledigen; sie bildet eine der Grundlagen für die Erstellung der jährlichen
Haushaltsplanung und des Jahresabschlusses einschließlich der Bilanz. Die Aufsicht über
die Finanzbuchhaltung ist zu unterscheiden von der Leitung derselben. Sie sind streng
voneinander zu trennen.
Im Zuge der Umsetzung des NKF hat die Gemeinde daher gemäß § 93 Abs. 2 Gemeindeordnung NW – sofern sie ihre Finanzbuchhaltung nicht nach § 94 Gemeindeordnung NW
durch eine Stelle außerhalb der Gemeindeverwaltung besorgen lässt – für die
Finanzbuchhaltung einen Verantwortlichen und einen Stellvertreter zu bestellen.
Demgemäß werde ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt den stellv. Fachbereichsleiter
des Fachbereiches für Finanzen, Personal und Organisation,
Herrn
Verwaltungsangestellten Uwe Eßer zum Verantwortlichen für die Finanzbuchhaltung
sowie Herrn Stadtinspektor Eric Baumann zu seinem Stellvertreter bestellen.
50181 Bedburg, den 11.04.2005
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister