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Beschlussvorlage (Besetzung des Umlegungsausschusses)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
16.03.2016
Erstellt
03.03.16, 15:04
Aktualisiert
03.03.16, 15:04
Beschlussvorlage (Besetzung des Umlegungsausschusses) Beschlussvorlage (Besetzung des Umlegungsausschusses)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 671/2015 Az.: 82.2 U Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 22.12.2015 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM gez. Schwellnuss Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 16.03.2016 Bemerkungen beschließend Besetzung des Umlegungsausschusses Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Folgende/r Stadtverordnete/r wird zum Mitglied des Umlegungsausschusses bestellt: ………………………………………………………………… Begründung: Der Umlegungsausschuss der Stadt Erftstadt besteht gemäß § 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987 aus fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden und der gleichen Anzahl Stellvertreter. Davon müssen zwei Mitglieder (und Stellvertreter) dem Rat angehören. Bisheriges Mitglied des Umlegungsausschusses war Herr Johannes Oberhofer. Dieser hat am 14.12.2015 sein Mandat als Stadtverordneter niedergelegt. Aus diesem Grunde ist ein Ratsmitglied als Mitglied des Umlegungsausschusses neu zu bestimmen. In Vertretung (Hallstein) -2-