Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
16.03.2016
Erstellt
03.03.16, 15:04
Aktualisiert
03.03.16, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 671/2015
Az.: 82.2 U
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 22.12.2015
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein,
technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
gez. Schwellnuss
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
16.03.2016
Bemerkungen
beschließend
Besetzung des Umlegungsausschusses
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Folgende/r Stadtverordnete/r wird zum Mitglied des Umlegungsausschusses bestellt:
…………………………………………………………………
Begründung:
Der Umlegungsausschuss der Stadt Erftstadt besteht gemäß § 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987 aus fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden
und der gleichen Anzahl Stellvertreter. Davon müssen zwei Mitglieder (und Stellvertreter) dem Rat
angehören.
Bisheriges Mitglied des Umlegungsausschusses war Herr Johannes Oberhofer. Dieser hat am
14.12.2015 sein Mandat als Stadtverordneter niedergelegt. Aus diesem Grunde ist ein Ratsmitglied als Mitglied des Umlegungsausschusses neu zu bestimmen.
In Vertretung
(Hallstein)
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