Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
17.02.2016
Erstellt
03.02.16, 15:07
Aktualisiert
19.02.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 614/2015
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 17.11.2015
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
17.02.2016
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich der K 44 und der
Schulbushaltestelle am Familienzentrum Willy-Brandt-Straße in Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
0,00
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
X Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die einzelnen Punkte aus dem Antrag der Initiative „Nachbarschaft Willy-Brandt-Straße e.V.“ können wie folgt beantwortet werden:
Zu Punkt 1)
Die Beschilderung auf der Kreisstraße K 44 wurde im Zuge einer
„Verkehrsschau“ und einem vorausgegangenem Ortstermin mit Vertretern des Rhein-Erft-Kreises
der Kreispolizeibehörde und der Stadt neu festgelegt. Der Rhein-Erft-Kreis als Baulastträger der K
44 hat das Ergebnis 2015 umgesetzt. Über die rechtliche Bedeutung von Verkehrsschauen habe
ich in meiner Vorlage V 341/2015 und V 341/2015, 1.Ergänzung ausführlich berichtet. Eine Wiederherstellung der ursprünglichen Beschilderung ist derzeit vom Kreis nicht beabsichtigt.
Zu Punkt 2)
Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf der K 44 in Höhe der Bushaltestelle in Höhe des Familienzentrums auf 30 km/h ist nicht beabsichtigt. Der Eingang des Familienzentrums befindet sich
an der Willy-Brandt-Straße,
welche wiederum innerhalb einer Tempo 30-Zone liegt. Wegen der Nähe der Schulbushaltestelle
zum Kreisverkehr sind die Autofahrer schon automatisch gezwungen ihre Geschwindigkeit zu reduzieren. In einer Besprechung im Nachklang zur Verkehrsschau vom 26.11.2014 wurde die Geschwindigkeit auf der K 44 im Abschnitt zwischen den beiden Kreisverkehrsplätzen K 44/ L 163
und K 44/ Willy-Brandt-Straße/ Kolberger Straße erneut auf 50 km/h ausgewiesen.
Zu Punkt 3)
Den Vorschlag zur Ergänzung des Verkehrszeichens Nr.136 StVO „Kinder“ in Höhe der Schulbushaltestelle werde ich an den Rhein-Erft-Kreis als Baulastträger der K 44 weitergeben. Über das
Ergebnis werde ich im Ausschuss berichten.
Die Anregungen aus dem Antrag für einen grundsätzlichen Rückschnitt der Bepflanzungen in den
Mittelinseln der Kreisverkehrsplätze entlang der K 44 (Pkt. 5) habe ich an den Landesbetrieb Straßenbau und an den Rhein-Erft-Kreis als zuständige Baulastträger weitergegeben. Entsprechend
den Richtlinien ist jedoch die Sichtbeziehung zur gegenüberliegenden Fahrtrichtung
außer Orts durch die Mittelinsel zu unterbrechen. Hierdurch soll die
Konzentration der Fahrer ausschließlich auf den von links kommenden
Kfz –Verkehr bzw. auf den querenden Rad- und Fußgängerverkehr beschränkt bleiben. Jeder zusätzliche Konzentrationspunkt verringert die Verkehrssicherheit.
Bezüglich der weiteren Anregungen aus dem Antrag verweise ich auf meine Vorlage V 341/2015.
(Hallstein)
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