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Beschlussvorlage (1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Erftstadt über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2. Information über die Termine der in Erftstadt im Jahre 2016 stattfindenden verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
132 kB
Datum
16.03.2016
Erstellt
03.03.16, 15:04
Aktualisiert
03.03.16, 15:04
Beschlussvorlage (1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Erftstadt über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen
2. Information über die Termine der in Erftstadt im Jahre 2016 stattfindenden verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage) Beschlussvorlage (1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Erftstadt über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen
2. Information über die Termine der in Erftstadt im Jahre 2016 stattfindenden verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage) Beschlussvorlage (1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Erftstadt über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen
2. Information über die Termine der in Erftstadt im Jahre 2016 stattfindenden verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage) Beschlussvorlage (1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Erftstadt über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen
2. Information über die Termine der in Erftstadt im Jahre 2016 stattfindenden verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 148/2016 Az.: 32 Amt: - 32 BeschlAusf.: - - 32 - Datum: 22.02.2016 gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Kämmerer Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM gez. Mandt Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 16.03.2016 Bemerkungen beschließend 1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Erftstadt über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2. Information über die Termine der in Erftstadt im Jahre 2016 stattfindenden verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1.Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen wird geändert. 2. Die Termine der in Erftstadt im Jahre 2016 stattfindenden verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage werden zur Kenntnis genommen. Begründung: Mit Ratsbeschluss vom 17.03.2015 wurde die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen zuletzt geändert. Mit dieser Änderung wurden erstmalig die einzelnen Sonn –und Feiertage an denen die Verkaufsstellen offen haben dürfen nur an den jeweiligen Anlässen festgemacht. Auf die konkrete Nennung der jeweiligen Sonn- oder Feiertage wurde verzichtet. Damit wollte man erreichen, dass es nicht mehr notwendig sein würde jährlich die Satzung zu ändern. Verabredet wurde dem Rat der Stadt Erftstadt lediglich die einzelnen verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage zu Beginn eines Jahres bekannt zu geben. Nunmehr hat die Aktionsgemeinschaft Handel und Gewerbe Erftstadt-Lechenich (AHAG) mir aber mitgeteilt, dass der Anlass „Marktschreiertag“ wegfällt und im Jahre 2016 seitens der AHAG ein neues Fest unter dem Motto „Wie Gartenträume wahr werden“ veranstaltet werden soll. Außerdem wird die AHAG keinen Bauernmarkt, sondern nur noch einen Wein- und Gourmetmarkt veranstalten. Die Immobilien- und Standortgemeinschaft Erftstadt Center e.V. (ISG) teilte mit, dass anstelle des Frühlings- oder Pflanzenfestes das Motto „Haus und Garten“ (Gartenträume, Blumen und Lifestyle) gewählt wurde. Das Oktoberfest wird als Bauernmarkt mit gleichzeitiger Autoschau veranstaltet. Dies bedeutet, dass nun doch die Satzung wieder geändert werden muss, da sich die Anlässe geändert haben. In der neuen Fassung 2016 habe ich zudem im § 1 die Punkte b und c etwas deutlicher gefasst. Die bisherige Fassung war ungenau. Die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Erftstadt über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen wird künftig wie folgt gefasst: Bisherige Fassung 2015 §1 Neue Fassung 2016 §1 Verkaufsstellen dürfen an folgenden Sonn- und Feiertagen geöffnet sein: Verkaufsstellen dürfen an folgenden Sonn- und Feiertagen geöffnet sein: a. im Stadtteil Gymnich: a. im Stadtteil Gymnich an Christi Himmelfahrt, aus Anlass Gymnicher Ritt, in der Zeit von 12.00 Uhr – 17.00 Uhr. an Christi Himmelfahrt, aus Anlass Gymnicher Ritt, in der Zeit von 12.00 Uhr – 17.00 Uhr. b. im Stadtteil Lechenich, außerhalb des Gewerbegebietes, südlich und östlich des Bonner Rings sowie Betrieb Zunftstr. 7: b. im Stadtteil Lechenich, Innenstadt sowie Betrieb Zunftstraße 7 (= alle Betriebe, die nördlich und westlich des Bonner Rings und somit außerhalb des Gewerbegebietes und des Wirtschaftsparkes liegen): am Sonntag, aus Anlass der Marktschreiertage, am Sonntag, aus Anlass des Festes „Wie Gartenträume wahr werden“, an Fronleichnam, aus Anlass des Bürgerfestes, an Fronleichnam, aus Anlass des Bürgerfestes, am Sonntag, aus Anlass des Bauernmarktes oder des Wein- und Gourmetmarktes, am Adventsonntag, aus Anlass des Lechenicher Weihnachtsmarktes, am Sonntag, aus Anlass des Wein- und Gourmetmarktes, am Adventsonntag, aus Anlass des Lechenicher Weihnachtsmarktes, jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr- 18.00 Uhr. jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr – 18.00 Uhr. -2- c. im Stadtteil Lechenich, Gewerbegebiet, südlich und östlich des Bonner Rings, außer Betrieb Zunftstr. 7: c. im Stadtteil Lechenich, Gewerbegebiet und Wirtschaftspark (= alle Betriebe, die südlich und östlich des Bonner Rings liegen): am Sonntag, aus Anlass der Marktschreiertage, am Sonntag, aus Anlass des Festes „Wie Gartenträume wahr werden“, am Sonntag, aus Anlass des Feuerwehrfestes, mit Ausnahme Betrieb Zunftstraße 7, am Sonntag, aus Anlass des Feuerwehrfestes der Löschgruppe Lechenich, am Adventsonntag, aus Anlass des Lechenicher Weihnachtsmarktes, jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr – 18.00 Uhr. am Adventsonntag, aus Anlass des Lechenicher Weihnachtsmarktes, jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr – 18.00 Uhr d. im Stadtteil Liblar: am Sonntag, aus Anlass des Frühlingsoder Pflanzenfestes im Einkaufszentrum Liblar, d. im Stadtteil Liblar: am Sonntag, aus Anlass des Mottos „Haus und Garten“ im Einkaufszentrum Liblar, am Sonntag, aus Anlass des Oktoberfestes/Autoschau im Einkaufszentrum Liblar, am Adventsonntag, aus Anlass des Weihnachtsmarktes im Einkaufszentrum Liblar, jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr – 18.00 Uhr. am Sonntag, aus Anlass des Oktoberfestes/Bauernmarkt und Autoschau im Einkaufszentrum Liblar, am Adventsonntag, aus Anlass des Weihnachtsmarktes im Einkaufszentrum Liblar, jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr – 18.00 Uhr. -3- Darüber hinaus wurden mir seitens der AHAG und der ISG sowie der Freiwilligen Feuerwehr, Löschgruppe Lechenich, die Termine der einzelnen Anlässe zwischenzeitlich mitgeteilt. Diese Termine gebe ich zur Kenntnis: Bezirke § 1 Punkt a: Gymnich § 1 Punkt b: Lechenich Innenstadt sowie Betrieb Zunftstr. 7 § 1 Punkt c: Lechenich Gewerbegebiet und Wirtschaftspark § 1 Punkt d: Liblar Anlässe Gymnicher Ritt Termine 05.05.2016 Wie Gartenträume wahr werden Bürgerfest Wein- und Gourmetmarkt Weihnachtsmarkt Lechenich Wie Gartenträume wahr werden Feuerwehrfest LG Lechenich 20.03.2016 26.05.2016 11.09.2016 11.12.2016 20.03.2016 18.09.2016 Weihnachtsmarkt Haus und Garten im EKZ 11.12.2016 10.04.2016 Oktoberfest/Bauernmarkt/Autoschau 09.10.2016 im EKZ Weihnachtsmarkt im EKZ 18.12.2016 In Vertretung (Lüngen) -4-