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Beschlussvorlage (Zuweisung und Unterbringung von Asylbewerbern, Aussiedlern und Obdachlosen)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
109 kB
Datum
01.10.2015
Erstellt
18.09.15, 12:16
Aktualisiert
18.09.15, 12:16
Beschlussvorlage (Zuweisung und Unterbringung von Asylbewerbern, Aussiedlern und Obdachlosen) Beschlussvorlage (Zuweisung und Unterbringung von Asylbewerbern, Aussiedlern und Obdachlosen) Beschlussvorlage (Zuweisung und Unterbringung von Asylbewerbern, Aussiedlern und Obdachlosen) Beschlussvorlage (Zuweisung und Unterbringung von Asylbewerbern, Aussiedlern und Obdachlosen)

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Inhalt der Datei

STADT LINNICH Beschlussvorlage Der Bürgermeister - öffentlich - Drucksache B-92/2015 Beratungsfolge Termin Ausschuss für Kultur, Sport, Generationen und Soziales 01.10.2015 Dienststelle Datum: Sachbearbeiter: Fachbereich FB1 16.09.2015 Herr Helm TOP Aktenzeichen Zuweisung und Unterbringung von Asylbewerbern, Aussiedlern und Obdachlosen Finanzielle Auswirkungen X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite Mittel stehen zur Verfügung Hh.-Stelle Haushaltsausgabereste Bisher angeordnet Investitionsprogramm Verpflichtungsermächtigung Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle Deckungsvorschlag: Gez. Hensen (Kämmerei) Beratungsergebnis Einstimmig Mit Stimmenmehrheit Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschlussvorschlag Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____ Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt von der Beschlussvorlage Kenntnis und fasst in diesem Zusammenhang folgenden Beschluss: … Problembeschreibung/Begründung: Die Prognose der Bundesregierung, dass im Jahr 2015 mit 300.000 Zugängen asylbegehrender Menschen zu rechnen ist, wurde im August d. J. durch den Bundesinnenminister De Maizière dahingehend korrigiert, dass die Bundesregierung 2015 mit nunmehr 800.000 Zugängen rechnet und damit ein neuer Höchststand erreicht wird. Die deutschen Behörden hatten 1992 mit etwa 440.000 Asylanträgen den bisherigen Höchststand gezählt. Danach gingen die Zahlen, auch wegen verschärfter Gesetze, stark zurück – bis auf etwa 30.000 Asylanträge in den Jahren 2006 bis 2009. Seitdem stiegen die Zahlen angesichts vieler internationaler Krisen aber wieder. 2014 kamen mehr als 200.000 Flüchtlinge nach Deutschland. Im Zeitraum Januar 2014 bis Juni 2015 sind die Zugänge asylbegehrender Menschen auch in Linnich um ca. 125 % angestiegen. Im ersten Halbjahr 2015 wurden der Stadt Linnich 26 Menschen zugewiesen. Die Stadt Linnich unterhält in der Ortschaft Gevenich ein Übergangswohnheim zur Unterbringung von asylbegehrenden Menschen, Flüchtlingen und Obdachlosen. Die Unterkunft, die in den 50er Jahren des vorigen Jahrhunderts umgebaut wurde, bietet Platz für maximal 56 Personen. Diese (neue) Belegungszahl ergibt sich aus einer Begehung der Unterkunft durch das Gesundheitsamt des Kreises Düren vom 23. März 2015. Das Gesundheitsamt des Kreises Düren ist als untere Gesundheitsbehörde gem. § 17 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW (ÖGDG NRW) ermächtigt, die Einhaltung der Anforderungen nach den Vorschriften des Gesetzes in Gemeinschaftsunterkünften für asylbegehrende Menschen zu überwachen. Neben einigen kleineren baulichen Mängeln wurde insbesondere die Belegung der Unterkunft mit über 80 Personen reklamiert. Allen Beteiligten war zum Zeitpunkt der Begehung klar, dass diese hohe Belegung der Unterkunft den massiven Zugangszahlen geschuldet ist. Deutlich zu spüren war auch, dass sich durch die enorme Anzahl an Menschen in der Unterkunft mit annähernd 16 Nationalitäten Unzufriedenheit und Aggressivität aufbauten. Die Stimmung drohte zu kippen. Deutlich wurde dies durch einen Besuch von über dreißig Bewohnern bei der Verwaltungsleitung hier im Rathaus, bei dem deutlich Beschwerde über die Unterbringungszustände geführt wurde. Diese Beschwerde wurde durch mehrere Bewohner auch dem Kreis Düren zugetragen. Bestätigt wurde dies auch durch zahlreiche Polizeieinsätze, die in dieser Zeit zur Unterkunft nach Gevenich gefahren werden mussten. Auch seitens der Kreispolizeibehörde wurde die Stadt Linnich gebeten, die Belegungskapazität der Unterkunft zeitnah zu überdenken. Nicht zuletzt aus diesem Grunde wurde dem Ausschuss für Kultur, Sport, Generationen und Soziales im Wege eines zu fassenden Dringlichkeitsbeschlusses im März 2015 u. a. vorgeschlagen, schnellstmöglich von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben die Unterkunft in Linnich-Welz, Fahlenberg 2, anzumieten. Nach Beschlussfassung wurden alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um das Gebäude 1 (ehem. Verwaltungsgebäude des Warnamtes) beziehen zu können. Die Fachbereiche 1 und 2 haben innerhalb weniger Wochen alle Vorgaben des Kreises Düren realisieren und die Bezugsreife herstellen können. Das Inventar (Möbel, Schränke, Kühlschränke) wurde zum größten Teil mit vorhandenem Personal aus Bauhof und Verwaltung in Eigenregie aufgebaut und die Zimmer entsprechend hergerichtet. Bekanntermaßen wurde der Stadt Linnich inmitten der Vorbereitungen für die neue Unterkunft in Welz seitens der Bezirksregierung in Köln mitgeteilt, dass in einem leer stehenden Gebäude des ehem. Polizeiausbildungsinstituts (Haus 7) kurzfristig eine Notunterkunft für 300 Personen eingerichtet wird. Diese Einrichtung wird durch das Land NRW bzw. durch ein durch das Land NRW eingesetztes Unternehmen betrieben. Die Kapazitäten der Notunterkunft wurden zwischenzeitlich auf 500 Personen (Belegung Haus 8) ausgeweitet. Die Belegungskapazitäten der Notunterkunft (unabhängig von der tatsächlichen Belegung) werden der Stadt Linnich seit 01. Juni 2015 auf die Quotierung zur Festsetzung der Zuweisungen an die Kommunen angerechnet. Dies hat zur Folge, dass die Stadt Linnich keine (eigenen) Zuweisungen erhält, solange die Notunterkunft in Betrieb ist. Diese Regelung gilt nicht bei Familienzusammenführungen sowie Asylfolgeantragstellern. Nach aktuellen Auskünften der Bezirksregierung Köln ist der Betrieb der Notunterkunft bis zum 30. November 2015 vorgesehen. Unterbringungssituation in Linnich: Die neue Gemeinschaftsunterkunft der Stadt Linnich in Linnich-Welz zur Unterbringung von asylbegehrenden Menschen und Flüchtlingen ist nach Fertigstellung zum 01. Juni 2015 in Betrieb genommen worden. 16 Personen sind unmittelbar nach Inbetriebnahme, 3 weitere Personen bis August 2015 in die Unterkunft eingezogen. Aktuell leben 15 Personen in der Unterkunft in Welz. Durch Umverteilungen aus der Unterkunft in Linnich-Gevenich nach Linnich-Welz, Abgänge durch Abschluss des jeweiligen Asylverfahrens und Familienzusammenführungen konnten die Belegungszahlen der Unterkunft in Linnich-Gevenich auf das vorgegebene Soll reduziert werden. 55 Personen leben aktuell in der Unterkunft in Linnich-Gevenich. Damit ist die Unterkunft -bis auf einen Platz- voll ausgelastet. Bereits nach wenigen Tagen stellte sich eine Normalisierung des Zusammenlebens in der Unterkunft in Linnich-Gevenich ein. Beschwerden seitens der Bewohner zur Belegung der Unterkunft hat es nach der Umverteilung nicht mehr gegeben. Lediglich ein Polizeieinsatz wegen kleinerer Streitigkeiten wurde erforderlich. Neben den beiden Gemeinschaftsunterkünften in Linnich-Gevenich (Kapazität 56 Plätze) und Linnich-Welz (Kapazität 89 Plätze) hat die Stadt Linnich insgesamt 11 Wohnungen, davon 9 auf dem freien Wohnungsmarkt, angemietet zur Unterbringung von asylbegehrenden Menschen und Flüchtlingen in Nutzung. Insgesamt stehen zurzeit (Stand: September 2015) 121 asylbegehrende Menschen und Flüchtlinge in Betreuung durch die Stadt Linnich. Davon entfallen 92 Menschen auf die Stadt Linnich. Zu beachten ist, dass von den der Stadt Linnich unmittelbar zugewiesenen Flüchtlingen 64 im laufenden Asylverfahren stehen (Aufenthaltsgestattung) und 28 vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind (Duldung). 13 Menschen entfallen auf die Gemeinde Titz und 17 auf die Gemeinde Inden. Aufgrund einer akuten Notlage der Gemeinde Inden wurden im September kurzfristig 7 Personen in die Unterkunft Linnich-Gevenich aufgenommen. Bedingt durch die in Linnich betriebene Notunterkunft des Landes NRW und den sich daraus ergebenden Zuweisungsstopp hat sich die Situation in den Unterkünften entspannt und die Stimmung entsprechend verbessert. Beide Unterkünfte konnten durch eingegangene Spendenzahlungen mit Internetzugängen (Freifunkrouter) ausgestattet werden, was ebenfalls zu einer erheblichen Verbesserung der Stimmung bei den Bewohnern beigetragen hat. Der in Linnich-Welz eingerichtete Gemeinschaftsraum mit Fernsehen und Tischtennisplatte wird rege genutzt. Aus den zur Verfügung stehenden Ressourcen kann im täglichen Ablauf wieder verstärkt auf die soziale Betreuung der Flüchtlinge eingegangen werden. Gemeinsam mit dem Initiativkreis Asyl, der die Flüchtlingsarbeit in Linnich unterstützt, konnten viele Projekte angestoßen und umgesetzt werden. Drei Sprachkurse, die komplett durch Ehrenamtler angeboten werden, werden rege in Anspruch genommen. Das Engagement der Mitwirkenden im Initiativkreis Asyl und der Bürgerinnen und Bürger, die mit Sach- und Geldspenden mithelfen, ist großartig und ungebrochen. Ausblick: Die Nachbarkommunen der Stadt Linnich signalisieren, dass die Zuweisungen und der Intervall der Zuweisungen stetig ansteigend sind. Aus den Kommunen Inden und Titz erreichen die Stadt Linnich wöchentlich Anfragen, ob die bestehenden Öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen wieder aktiviert und asylbegehrenden Menschen und Flüchtlinge aus Titz und Inden auch wieder in Linnich untergebracht werden können. Bislang wurde -bis auf eine Ausnahme für die Gemeinde Inden- davon abgesehen. Zwar hätte die Stadt Linnich bei einer Belegungskapazität von 188 zur Verfügung stehenden und zurzeit 121 belegten Plätzen freie Kapazitäten, jedoch ist stets im Hinterkopf zu behalten, dass allein der Stadt Linnich bei Nichtbestehen der Notunterkunft bis dato ca. 65 neue Personen zugewiesen worden wären. Damit wäre die neue Unterkunft in Linnich-Welz bereits zum Jahresende 2015 voll ausgelastet. Die Entscheidung für oder gegen das Aufleben- lassen der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen, für oder gegen das Abstoßen von Wohnungen, die auf dem freien Wohnungsmarkt angemietet wurden und ferner auch Überlegungen, die im Zusammenhang mit der von der Bundesimmobilienverwaltung angemieteten Unterkunft in Welz, ehem. Warnamt, stehen, müssen in Überlegung des Fortbestands bzw. in enger Absprache mit der Bezirksregierung in Köln getroffen werden. Eine verbindliche Aussage, die über den 30. November 2015 hinausgeht, konnte die Bezirksregierung bis zum heutigen Tage nicht treffen. Folglich ist es schwierig, hier einen Ausblick bis zum Jahresende bzw. in das 1. Halbjahr 2016 zu wagen. Auf Wunsch der Stadt Linnich findet wöchentlich ein Treffen mit den Verantwortlichen der Notunterkunft (Vertreter der Bezirksregierung, Betreiberfirma und Sozialdienst) und dem Wachleiter der Polizei Jülich statt, um alle Beteiligten auf aktuellem und gleichem Kenntnisstand i. S. Notunterkunft in Linnich zu halten. Die Belegung der Notunterkunft liegt dauerhaft bei ca. 500 Personen. Sobald nähere Informationen, insbesondere zur Nutzungsdauer, vorliegen, wird die Stadtverwaltung dies entsprechend mitteilen. Witkopp