Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
16.03.2016
Erstellt
18.02.16, 15:05
Aktualisiert
18.02.16, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 60/2016
Az.: 40
Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 22.01.2016
gez. Erner, Bürgermeister
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Gerlach
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur und Partnerschaftrschaft
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
02.03.2016
vorberatend
16.03.2016
beschließend
Änderung der Gebührensatzung der Bernd-Alois-Zimmermann-Musikschule
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
variabel
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
040 263 010
4321000
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Gebührensatzung der Bernd-Alois-Zimmermann-Musikschule wird in § 4 um folgenden Passus
ergänzt:
„Werden innerhalb eines Schuljahres weniger als 35 Unterrichtseinheiten erteilt, kann zum Ende
des Kalenderjahres die Erstattung der anteiligen Gebühren schriftlich bei der Bernd-AloisZimmermann-Musikschule beantragt werden. Auf Antrag wird für jede ausgefallene Unterrichtseinheit 1/35 der entsprechenden Jahresgebühr erstattet.“
Begründung:
Die Gebührensatzung der Bernd-Alois-Zimmermann-Musikschule enthält bislang keine Regelung
bzgl. des Umgangs mit berechtigten Anfragen auf Gebührenerstattung. Dies hat in der Vergangenheit – insb. bei Unterrichtsausfall durch die Erkrankung von Lehrkräften - immer wieder zu Diskussionen mit den Gebührenzahlenden geführt. Ausgehend von regulär 40 Unterrichtswochen/Jahr scheint eine Kostenerstattung nach dem vorgeschlagenen Modell gerechtfertigt.
Auch in Anlehnung an ähnliche Regelungen in den Satzungen der Musikschulen anderer Träger
sollte hier Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen werden.
Die Stellungnahme des Musikschulbeirates, der voraussichtlich Ende Februar 2016 tagen wird,
wird in der Ausschusssitzung vorgetragen.
In Vertretung
(Lüngen)
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