Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Änderung der Gebührensatzung der Bernd-Alois-Zimmermann-Musikschule)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
16.03.2016
Erstellt
18.02.16, 15:05
Aktualisiert
18.02.16, 15:05
Beschlussvorlage (Änderung der Gebührensatzung der Bernd-Alois-Zimmermann-Musikschule) Beschlussvorlage (Änderung der Gebührensatzung der Bernd-Alois-Zimmermann-Musikschule)

öffnen download melden Dateigröße: 99 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 60/2016 Az.: 40 Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 22.01.2016 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Gerlach Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Partnerschaftrschaft Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 02.03.2016 vorberatend 16.03.2016 beschließend Änderung der Gebührensatzung der Bernd-Alois-Zimmermann-Musikschule Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: variabel Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: 040 263 010 4321000 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Gebührensatzung der Bernd-Alois-Zimmermann-Musikschule wird in § 4 um folgenden Passus ergänzt: „Werden innerhalb eines Schuljahres weniger als 35 Unterrichtseinheiten erteilt, kann zum Ende des Kalenderjahres die Erstattung der anteiligen Gebühren schriftlich bei der Bernd-AloisZimmermann-Musikschule beantragt werden. Auf Antrag wird für jede ausgefallene Unterrichtseinheit 1/35 der entsprechenden Jahresgebühr erstattet.“ Begründung: Die Gebührensatzung der Bernd-Alois-Zimmermann-Musikschule enthält bislang keine Regelung bzgl. des Umgangs mit berechtigten Anfragen auf Gebührenerstattung. Dies hat in der Vergangenheit – insb. bei Unterrichtsausfall durch die Erkrankung von Lehrkräften - immer wieder zu Diskussionen mit den Gebührenzahlenden geführt. Ausgehend von regulär 40 Unterrichtswochen/Jahr scheint eine Kostenerstattung nach dem vorgeschlagenen Modell gerechtfertigt. Auch in Anlehnung an ähnliche Regelungen in den Satzungen der Musikschulen anderer Träger sollte hier Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen werden. Die Stellungnahme des Musikschulbeirates, der voraussichtlich Ende Februar 2016 tagen wird, wird in der Ausschusssitzung vorgetragen. In Vertretung (Lüngen) -2-