Daten
Kommune
Jülich
Größe
128 kB
Datum
19.02.2015
Erstellt
30.01.15, 17:02
Aktualisiert
20.02.15, 17:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.:
Jülich, 27.01.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 75/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
09.02.2015
Stadtrat
19.02.2015
TOP
Ergebnisse
Ohne Abstimmung
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe
mbH
Anlg.:
SD.Net
II-Bet
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich wählt und bestellt neben dem Bürgermeister als geborenes Mitglied weitere
9 Mitglieder als Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Jülich in den Aufsichtsrat der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH wie folgt:
Mitglieder:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Stellvertreter/Stellvertreterinnen:
Begründung:
Gemäß § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH besteht der Aufsichtsrat aus dem Bürgermeister und 9 Mitgliedern, die vom Rat der Stadt
Jülich entsandt werden sowie 9 persönlichen und stimmberechtigten Vertretern/Vertreterinnen, die
im Verhinderungsfall an den Aufsichtsratssitzungen teilnehmen.
Nach § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt bei unmittelbaren Beteiligungen eine/ein vom Rat bestellte/bestellter Vertreterin/Vertreter die Gemeinde in den genannten Gremien. Sofern weitere Vertreter
zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen.
Für den Aufsichtsrat der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe sind somit 9 weitere
Vertreterinnen/Vertreter vom Stadtrat zu wählen und zu bestellen.
Die Wahl erfolgt gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW. Dieser besagt:
„ Hat der Rat zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder im Sinne der §§ 63 Abs. 2 und 113 zu bestellen oder vorzuschlagen, die nicht hauptberuflich tätig sind, ist das Verfahren nach Absatz 3 entsprechend anzuwenden. Dies gilt ebenso, wenn zwei oder mehr Personen vorzeitig aus dem Gremium ausgeschieden sind, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden waren und für diese mehrere
Nachfolger zu wählen sind. Scheidet eine Person vorzeitig aus dem Gremium aus, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden war, wählt der Rat den Nachfolger für die restliche Zeit nach Absatz 2.“
Für die Wahl ist somit das Wahlverfahren wie für die Besetzung der Ausschüsse gemäß § 50 Abs. 3
GO NRW durchzuführen, wenn sich die Ratsmitglieder nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag
einigen.
In seiner Sitzung am 26.01.2014 hat der Aufsichtsrat der Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH dem Rat der Stadt Jülich empfohlen, den Aufsichtsrat der Entwicklungsgesellschaft
Campus Merscher Höhe mbh identisch zum Aufsichtsrat der Stadtentwicklungsgesellschaft Jülich
Verwaltungsgesellschaft mbH zu besetzen, da die bisherigen Vorarbeiten bereits durch diesen erledigt wurden und bis zur faktischen Einbindung der Partnerkommunen auch die zukünftigen Fragestellungen der Gewerbegebietsentwicklung im Wesentlichen originäre Aufgaben der SEG bleiben
würden.
Dem Aufsichtsrat der Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH gehören derzeit neben
dem Bürgermeister folgende Personen an:
Mitglieder:
1.
Gussen, Erich
2.
Johnen, Marco
3.
Schayen, Jan
4.
Hoven, Matthias
5.
Trzolek, Detlef
6.
Gruben, Martina
7.
Strauß, Detlef
8.
Kolonko-Hinssen, Eva-Maria
9.
Rohowsky, Markus
Stellvertreter:
Hüvelmann, Peter
Kieven, Helmuth
Buers, Hermann-Josef
Schiffer, Wolfgang
Klems, Christian
Schmitz, Hans-Peter
Anhalt, Wolfgang
Dr. Baumgarten, Lutz
Schüssler, Clemens
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
Entfällt
Sitzungsvorlage 75/2015
Seite 2
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 75/2015
X
nein
nein
Seite 3