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Sitzungsvorlage (Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
128 kB
Datum
19.02.2015
Erstellt
30.01.15, 17:02
Aktualisiert
20.02.15, 17:02
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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 20/22 Az.: Jülich, 27.01.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 75/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 09.02.2015 Stadtrat 19.02.2015 TOP Ergebnisse Ohne Abstimmung Einstimmig, Enthaltungen: 0 Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH Anlg.: SD.Net II-Bet Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Jülich wählt und bestellt neben dem Bürgermeister als geborenes Mitglied weitere 9 Mitglieder als Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Jülich in den Aufsichtsrat der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH wie folgt: Mitglieder: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Stellvertreter/Stellvertreterinnen: Begründung: Gemäß § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH besteht der Aufsichtsrat aus dem Bürgermeister und 9 Mitgliedern, die vom Rat der Stadt Jülich entsandt werden sowie 9 persönlichen und stimmberechtigten Vertretern/Vertreterinnen, die im Verhinderungsfall an den Aufsichtsratssitzungen teilnehmen. Nach § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt bei unmittelbaren Beteiligungen eine/ein vom Rat bestellte/bestellter Vertreterin/Vertreter die Gemeinde in den genannten Gremien. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Für den Aufsichtsrat der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe sind somit 9 weitere Vertreterinnen/Vertreter vom Stadtrat zu wählen und zu bestellen. Die Wahl erfolgt gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW. Dieser besagt: „ Hat der Rat zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder im Sinne der §§ 63 Abs. 2 und 113 zu bestellen oder vorzuschlagen, die nicht hauptberuflich tätig sind, ist das Verfahren nach Absatz 3 entsprechend anzuwenden. Dies gilt ebenso, wenn zwei oder mehr Personen vorzeitig aus dem Gremium ausgeschieden sind, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden waren und für diese mehrere Nachfolger zu wählen sind. Scheidet eine Person vorzeitig aus dem Gremium aus, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden war, wählt der Rat den Nachfolger für die restliche Zeit nach Absatz 2.“ Für die Wahl ist somit das Wahlverfahren wie für die Besetzung der Ausschüsse gemäß § 50 Abs. 3 GO NRW durchzuführen, wenn sich die Ratsmitglieder nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen. In seiner Sitzung am 26.01.2014 hat der Aufsichtsrat der Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH dem Rat der Stadt Jülich empfohlen, den Aufsichtsrat der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbh identisch zum Aufsichtsrat der Stadtentwicklungsgesellschaft Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH zu besetzen, da die bisherigen Vorarbeiten bereits durch diesen erledigt wurden und bis zur faktischen Einbindung der Partnerkommunen auch die zukünftigen Fragestellungen der Gewerbegebietsentwicklung im Wesentlichen originäre Aufgaben der SEG bleiben würden. Dem Aufsichtsrat der Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH gehören derzeit neben dem Bürgermeister folgende Personen an: Mitglieder: 1. Gussen, Erich 2. Johnen, Marco 3. Schayen, Jan 4. Hoven, Matthias 5. Trzolek, Detlef 6. Gruben, Martina 7. Strauß, Detlef 8. Kolonko-Hinssen, Eva-Maria 9. Rohowsky, Markus Stellvertreter: Hüvelmann, Peter Kieven, Helmuth Buers, Hermann-Josef Schiffer, Wolfgang Klems, Christian Schmitz, Hans-Peter Anhalt, Wolfgang Dr. Baumgarten, Lutz Schüssler, Clemens Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Entfällt Sitzungsvorlage 75/2015 Seite 2 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 75/2015 X nein nein Seite 3