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Allgemeine Vorlage (Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege auf Eintragung der Kapelle St. Albertus Magnus im Ortsteil Leversbach in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau; hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,2 kB
Datum
09.10.2007
Erstellt
21.01.10, 16:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege auf Eintragung der Kapelle St. Albertus Magnus im Ortsteil Leversbach in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau;
hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste) Allgemeine Vorlage (Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege auf Eintragung der Kapelle St. Albertus Magnus im Ortsteil Leversbach in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau;
hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -6-32.01/1 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 25.05.2007 Vorlagen-Nr.: 64/2007 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Kulturausschuss Hauptausschuss Rat 30.08.2007 19.09.2007 09.10.2007 Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege auf Eintragung der Kapelle St. Albertus Magnus im Ortsteil Leversbach in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau; hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste I. Sach- und Rechtslage: Nach Auffassung des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege ist das o.a. Objekt ein Denkmal gemäß § 2 DSchG. Aus diesem Grunde hat das Rheinische Amt für Denkmalpflege mit Schreiben vom 03.04.2007 beantragt, die Kapelle als Denkmal in die Denkmalliste einzutragen. In einem mehrseitigen Gutachten gemäß § 22 Abs. 3 Satz 1 wird der Denkmalwert begründet. Das Gutachten wird in der Sitzung vorgestellt. Vorab einige wesentliche Informationen. Die Kapelle wurde 1932 nach dem Entwurf des Kölner Architekten Rudolf Schwarz errichtet. Sie ist bedeutend für die Geschichte des Menschen als Zeugnis der liturgischen Reformbewegung der 1920er und 1930er Jahre und als Beispiel modernen Kirchenbaus der Zwischenkriegszeit im ländlichen Raum. Als erster Kirchenbau am Ort ist sie von großer Bedeutung für die Geschichte von Leversbach und ein wichtiges Dokument der schwierigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse im Deutschland der frühen 1930er Jahre. Für die Erhaltung und Nutzung liegen wissenschaftliche, insbesondere architekturgeschichtliche und künstlerische Gründe vor. Zur Vermeidung zeitlicher Verzögerungen habe ich bereits das erforderliche Anhörungsverfahren gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz durchgeführt. Mit Schreiben vom 12.04.2007 wurde der Eigentümer (Kapellengemeinde St. Albertus Magnus) um Stellungnahme gebeten. Der Kirchenvorstand hat in seiner Sitzung am 16.05.2007 beschlossen, der Eintragung in die Denkmalliste zuzustimmen. Aus der Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, dem Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege stattzugeben. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Entfällt. III. Beschlussvorschlag: „Dem Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege auf Eintragung der Kapelle St. Albertus Magnus im Ortsteil Leversbach in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau wird zugestimmt.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-