Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,2 kB
Datum
09.10.2007
Erstellt
21.01.10, 16:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -6-32.01/1
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 25.05.2007
Vorlagen-Nr.: 64/2007
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Kulturausschuss
Hauptausschuss
Rat
30.08.2007
19.09.2007
09.10.2007
Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege auf Eintragung der Kapelle St. Albertus
Magnus im Ortsteil Leversbach in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau;
hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste
I. Sach- und Rechtslage:
Nach Auffassung des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege ist das o.a. Objekt ein Denkmal
gemäß § 2 DSchG. Aus diesem Grunde hat das Rheinische Amt für Denkmalpflege mit Schreiben
vom 03.04.2007 beantragt, die Kapelle als Denkmal in die Denkmalliste einzutragen. In einem
mehrseitigen Gutachten gemäß § 22 Abs. 3 Satz 1 wird der Denkmalwert begründet. Das
Gutachten wird in der Sitzung vorgestellt. Vorab einige wesentliche Informationen.
Die Kapelle wurde 1932 nach dem Entwurf des Kölner Architekten Rudolf Schwarz errichtet. Sie ist
bedeutend für die Geschichte des Menschen als Zeugnis der liturgischen Reformbewegung der
1920er und 1930er Jahre und als Beispiel modernen Kirchenbaus der Zwischenkriegszeit im
ländlichen Raum. Als erster Kirchenbau am Ort ist sie von großer Bedeutung für die Geschichte
von Leversbach und ein wichtiges Dokument der schwierigen wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Verhältnisse im Deutschland der frühen 1930er Jahre. Für die Erhaltung und
Nutzung liegen wissenschaftliche, insbesondere architekturgeschichtliche und künstlerische
Gründe vor.
Zur Vermeidung zeitlicher Verzögerungen habe ich bereits das erforderliche Anhörungsverfahren
gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz durchgeführt. Mit Schreiben vom 12.04.2007 wurde der
Eigentümer (Kapellengemeinde St. Albertus Magnus) um Stellungnahme gebeten. Der
Kirchenvorstand hat in seiner Sitzung am 16.05.2007 beschlossen, der Eintragung in die
Denkmalliste zuzustimmen.
Aus der Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, dem Antrag des Rheinischen Amtes für
Denkmalpflege stattzugeben.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Entfällt.
III. Beschlussvorschlag:
„Dem Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege auf Eintragung der Kapelle St. Albertus
Magnus im Ortsteil Leversbach in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau wird zugestimmt.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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