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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
334 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
22.12.15, 18:41
Aktualisiert
23.03.16, 18:41

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 459/2015 Az.: 65.0 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 03.11.2015 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 24.11.2015 vorberatend Rat 27.04.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Aufgrund der finanziellen Verflechtungen und Abhängigkeiten zwischen dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen und dem Kernhaushalt der Stadt Erftstadt hat die Vorlage übergreifende Auswirkung auf den städtischen Haushalt. Die Planansätze im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen sind daher grundsätzlich mit denen des Kernhaushaltes abgestimmt. Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: siehe Anlagen 3.2.1 und 3.2.2 zu Ja Nein dieser Vorlage (Abstimmungssummen zwischen Kernhaushalt und Eigenbetrieb Straßen) Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Den in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplänen 2016 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt für die Betriebszweige "Straßen", "Gartenbau", "Friedhöfe" , "Städtische Dienste und Reinigungsdienst", .straßenreinigung" (bestehend aus den Teilbereichen "Sommerreinigung" und "Winterdienst") sowie "Steuerliche Sonderfaliel/DSD" wird zugestimmt. Der Wirtschaftsplan "BZ Straßen - 03100" wird festgesetzt: Ertrag gemäß Erfolgsplan 7.155.000,00 Aufwand gemäß Erfolgsplan Verlust gemäß Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a. Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan 7.590.000,00 -435.000,00 6.700.000,00 -384.600,00 5.536.800,00 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 3.400.000,00 € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf 3.500.000,00 € Finanzierungsbedarf für das Jahr 2017 (kassenwirksam) wird gewährt (VE) in Höhe von 6.729.000,00 € Der Wirtschaftsplan "BZ Gartenbau - 03200" wird festgesetzt: Ertrag gemäß Erfolgsplan Aufwand gemäß Erfolgsplan Verlust gemäß Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a. Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan 813.000,00 € 2.093.000,00 € -1.260.000,00 € 1.801.500,00 € 365.000,00 € -2.190.000,00 € Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 65.000,00 € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf 750.000,00 € Finanzierungsbedarf für das Jahr 2017 (kassenwirksam) wird gewährt (VE) in Höhe von Der Wirtschaftsplan " BZ Friedhöfe - 03300" wird festgesetzt: Ertrag gemäß Erfolgsplan Aufwand gemäß Erfolgsplan Verlust gemäß Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a. Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan 0,00 € 942.000,00 € 1.307.000,00 € -365.000,00 € 748.000,00 € 336.700,00 € -2.107.350,00 € Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 275.000,00 € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf 750.000,00 € Finanzierungsbedarf für das Jahr 2017 (kassenwirksam) wird gewährt (VE) in Höhe von Der Wirtschaftsplan "BZ Städtische Dienste / Reinigungsdienst 03400" wird festgesetzt: Ertrag gemäß Erfolgsplan Aufwand gemäß Erfolgsplan -2- 0,00 € 1.313.000,00 € 1.398.000,00 € Verlust gemäß Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a. Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf -85.000,00 € 321.000,00 € 52.000,00 € -268.951,00 € 70.000,00 € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf 0,00 € Finanzierungsbedarf für das Jahr 2017 (kassenwirksam wird gewährt (VE) in Höhe von 0,00 € Der Wirtschaftsplan "BZ Straßenreinigung - 03500" wird festgesetzt: Ertrag gemäß Erfolgsplan Aufwand gemäß Erfolgsplan Verlust gemäß Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a. Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan 455.000,00 € 510.000,00 € -55.000,00 € 118.000,00 € 13.700,00 € 241.200,00 € Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 40.000,00 € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf 0,00 € Finanzierungsbedarf für das Jahr 2017 (kassenwirksam wird gewährt (VE) in Höhe von 0,00 € Der Wirtschaftsplan "BZ steuerliche Sonderfälle / DSD - 03600" wird festgesetzt: Ertrag gemäß Erfolgsplan Aufwand gemäß Erfolgsplan Gewinn gemäß Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a. Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan 48.000,00 € 48.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 144.100,00 € Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 0,00 € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf 0,00 € Finanzierungsbedarf für das Jahr 2017 (kassenwirksam wird gewährt (VE) in Höhe von 0,00 € Der Wirtschaftsplan "Eigenbetrieb Straßen - Gesamt" wird festgesetzt: Ertrag gemäß Erfolgsplan -3- 10.726.000,00 € Aufwand gemäß Erfolgsplan Verlust gemäß Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a. Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 12.926.000,00 € -2.200.000,00 € 9.688.500,00 € 382.800,00 € 1.307.799,00 € 3.850.000,00 € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf 5.000.000,00 € Finanzierungsbedarf für das Jahr 2017 (kassenwirksam wird gewährt (VE) in Höhe von 6.729.000,00 € Begründung: Rahmenbedingungen des Wirtschaftsplans 2016 und der mittelfristigen Planung der Jahre 2017 bis 2021 Gesetzliche Grundlagen Gemäß §4 in Verbindung mit § 5 EigVO NRW sind die Wirtschaftspläne - nach Vorberatung durch den Betriebs- bzw. Finanzausschuss - vom Rat der Stadt Erftstadt festzustellen. Planungsgrundlagen Der vorgelegte Wirtschaftsplan wurde aus den Bedarfsmitteilungen sowie den Vorgaben der Haushaltsplanung unter dem Aspekt eines greifenden Haushaltssicherungskonzeptes respektive eines Nothaushaltes erarbeitet. Der Wirtschaftsplan berücksichtigt laufende Erkenntnisse aus den testierten Jahresabschlüssen bis einschließlich 2014 sowie angepasste Planwerte; berücksichtigt sind gleichfalls belastbare Daten, welche z. T. aus gesetzlich verpflichtenden Aufgabenerweiterungen in den Betriebszweigen im Laufe des Jahres 2015 resultieren. Gemäß Vorgabe des Landes NRW sind Sach- und Personalkosten in den Planungsansätzen mit 1,0% per anno zu beaufschlagen; dieser Vorgabe wurde entsprochen, sofern keine anderen Erkenntnisse des Eigenbetriebes einen höheren oder niedrigeren Ansatz - unter Beachtung kaufmännischer Vorsicht - notwendig erscheinen lassen. Als Grundlage der Planung dienen dabei i. W. auch eigene Ertrags- und Aufwandsschätzungen (aufgrund der Analyse effektiver Entwicklungen in zurückliegenden Zeiträumen) nebst Prognosen für den Planungszeitraum sowie die Abstimmung von Eckwerten mit dem (Kern-) Haushalt der Stadt Erftstadt. Der Wirtschaftsplan geht grundsätzlich von einem normalen Geschäftsverlauf aus, ansonsten wären heute bereits absehbare wesentliche Veränderungen in die Planung und in die Risikobetrachtung einzubeziehen bzw. zu erläutern. Entsprechend enthalten textliche Hinweise zu den betreffenden Planungspositionen standardisierte Formulierungen (in Anlehnung an Anhang und Lagebericht der geprüften Jahresabschlüsse) und werden nur dann ergänzt, wenn absehbare Besonderheiten und Veränderungen wesentliche Auswirkungen auf das Planergebnis haben; für das Wirtschaftsjahr 2016 wird - wie in den Vorjahren - ein "normaler" Geschäftsverlauf unterstellt. Abstimmung der Planungsansätze mit dem Kernhaushalt Die Wirtschaftsplanansätze 2016 sind abgestimmt auf die Planungsansätze des städtischen Haushalts für das Jahr 2016. Gleichfalls abgestimmt sind Eckdaten der Planung (d. h. wesentli-4- che städtische Zuweisungsbeträge) für den Zeitraum der mittelfristigen Planung der Jahre 2017 bis 2021. Sofern sich absehbare wesentliche Änderungen oder Abweichungen in einzelnen Positionen zum alten Planungsstand (IV. Quartal 2014 betreffend Wirtschaftsplan 2015) und der korrespondierenden mittelfristigen Planung ergeben, wird der Eigenbetrieb dies in den entsprechenden Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung näher erläutern. Auf Risiken des Geschäftsverlaufs in verschiedenen Planungspositionen bzw. daraus resultierend im Planergebnis 2016 und Folgejahre wird ggf. in einzelnen Planungspositionen und zusammenfassend im Abschnitt "Risikomanagement" näher eingegangen. Einnahmen/Erträge Von der Stadt erhält der Eigenbetrieb Zuschüsse bzw. teilweise Kostenerstattungen (Betriebsbzw. Verwaltungskostenzuschüsse sowie Zuschüsse zum Schuldendienst), die einem Nutzungsentgelt für Straßen und Grünanlagen entsprechen. Diese Betriebskostenzuschüsse sind erstmals im Jahr 2003 um ca. TEUR 288 und im Jahr 2004 um weitere TEUR 250 gekürzt und danach auf diesem reduzierten Niveau beibehalten worden. Weitere Kürzungen wurden in der Folge mit TEUR 125 bei verschieden Kostenpositionen und mit TEUR 125 pauschal im Wirtschaftsplan berücksichtigt. Ein bei der Gründung zugesagter Inflationsausgleich für Preissteigerungen ist dem Eigenbetrieb zu keiner Zeit gewährt worden. Zum 31.12.2016 beträgt die Summe aller Kürzungsbeträge ca. TEUR 10.157, zum Ende des mittelfristigen Planungszeitraum TEUR 14.097; im Gegenzug wird der Eigenbetrieb Straßen bis zum Ende des Wirtschaftsjahres 2016 in Summe geplant ca. TEUR 7.439 Verlust-/Kapitalausgleich vereinnahmen. Ein weiterer wesentlicher Aspekt im Zeitablauf ist, dass durchschnittlich nur etwa 50% bis 70% aller investiven Straßenbaumaßnahmen durch Beitragserhebung bzw. über die Vereinnahmung von Sonderposten refinanziert werden können und - daraus resultierend - aus der Differenz zwischen Abschreibungen und der Inanspruchnahme von Sonderposten das Ergebnis (stetig steigend im Zeitablauf seit der Gründung) zusätzlich um mehr als ca. minus TEUR 15 pro Geschäftsjahr belastet wird; für 2016 beträgt diese Belastung näherungsweise etwa ca. TEUR 271, gegen Ende der mittelfristigen Planung im Jahr 2021 ca. TEUR 349. Einnahmen/Erträge werden außerdem in folgenden Positionen ausgewiesen: - Auflösungen empfangener Zuschüsse bzw. Sonderposten (z. B. Erschließungsbeiträge nach BauGB, Straßenbaubeiträge nach KAG, Investitionszuschüsse Dritter sowie Einnahmen bzw. Kostenerstattungsbeträge aufgrund von sonstigen gesetzlichen Vorschriften), - aktivierte Eigenleistungen (Personalkostenanteile eigener Mitarbeiter) im Rahmen von Investitionsmaßnahmen, z. B. Straßenneubau allgemein sowie in den Projektbereichen „Bahnhof“ und „Kunstrasensportplätze" , - Personal- und Sachkostenverrechnungen an andere Eigenbetriebe, zwischen den Betriebszweigen und ggf. an Dritte sowie - in geringem Umfang sonstige Einnahmen (z. B. aus Mieten und Pachten, Aufwandszuschüssen sowie der Weiterberechnung von sonstigen Leistungen). - Fallweise sind (einmalige) Umsatzerlöse aus Grundstücksverkäufen zu erzielen, vorläufig letztmals im Wirtschaftsjahr 2013. Der aus einem geplanten Grundstücksverkauf einer Friedhofserweiterungsfläche - erstmals gemäß Vorgabe des Kämmerers im Wirtschaftsplan des Geschäftsjahres 2014 eingestellt - resultierende Netto-Verkaufserlös i. H. v. TEUR 243 (geplant ca. TEUR 250 Umsatzerlös abzgl. ca. TEUR 7 Bestandsveränderung) konnte bis heute aufgrund fehlender Rahmenbedingungen nicht realisiert werden. Zur Vermeidung eines über mehrere Jahre hinweg "künstlich reduzierten JahrespIan-5- Verlustes" i. V. einer sich daraus ergebenden (dauerhaften) Reduzierung des städtischen Verlust-/Kapitalausgleichs wird auf die weitere Einbeziehung wahrscheinlich (noch) nicht realisierbarer Umsatzerlöse im Wirtschaftsplan 2016 vorläufig verzichtet. Sollte der Verkauf des Grundstücks dennoch bereits im Laufe des Jahres 2016 realisiert werden können, so kann der Verlust-/Kapitalausgleich des Kernhaushalts an den Eigenbetrieb Straßen im Wirtschaftsjahr 2016 entsprechend bzw. reduziert werden. Die Aufsichtsgremien und der Kämmerer werden im Rahmen des turnusmäßigen Berichtswesens hierüber zeitnah informiert. - In den Betriebszweigen Straßenreinigung (Teilbereich: Sommerreinigung) und Friedhöfe sind die (ggf. anteiligen) Umsatzerlöse aus Gebühreneinnahmen des Geschäftsjahres berücksichtigt. Der Bereich Straßenreinigung "Winterdienst" wird seit dem 01.01.2012 über die Grundsteuer verrechnet. Erträge des Teilbereichs "Winterdienst" (als Anteil aus dem Grundsteueraufkommen) sind in Höhe der kalkulierten bzw. erwarteten Gebühren i. H. v. TEUR 280 eingestellt. Im Gegenzug ist bei der durchzuführenden (kontenscharfen) Ist-Abrechnung mit dem Kernhaushalt zum 31.12.2016 ein erwarteter Erstattungsbetrag i. H. v. TEUR 106 eingestellt. Sind Finanzmittel zwischen den einzelnen Betriebszweigen langfristig (d. h. länger als ein Wirtschaftsjahr) umgeschichtet, so werden hierfür Soll-/Habenzinsen in Höhe des jeweiligen Tagesgeldzinssatzes verrechnet; dieser Tagesgeldzinssatz tendiert seit ca. Mitte 2012 gegen "Null". Mit dem Tagesgeldzinssatz wird auch das von der Stadt Erftstadt im zentralen Cash-Management verwaltete Tagesgeldkonto des Eigenbetriebs Straßen abgerechnet. Insgesamt ist die Einnahme-/Ertragssituation und (daraus resultierend) die Ergebnissituation im Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt aufgrund unzureichender Zuweisungen der Stadt Erftstadt unbefriedigend. Unter Beibehaltung der jetzigen Unterhaltungs- und Pflegestandards reichen die städtischen Zuschüsse bzw. teilweisen Kostenerstattungen (faktisch bereits seit Gründung des Eigenbetriebes) und die sonstigen (externen) Einnahmen nicht aus, um im Eigenbetrieb ein ausgeglichenes Ergebnis zu generieren. Die Schaffung zusätzlicher Einnahmen / Erträge ist aus heutiger Sicht nicht mehr bzw. nur noch marginal möglich; dauerhafte und signifikante Veränderungen bzw. Verbesserungen der Einnahmesituation im Wirtschaftsplan 2016 sind gegenüber den Vorjahren entsprechend nicht zu erwarten. Hierzu wird auch auf die entsprechenden und aussagekräftigen Feststellungen der GPA NRW im Zuge der Prüfung der Jahresabschlüsse des Eigenbetriebes Straßen für die Jahre 2004 bis 2013 verwiesen. Durch die teilweise Refinanzierung der gemeindlichen Gewässerunterhaltungskosten für oberirdische Gewässer aus Grundsteuermitteln seit 01.01.2013 i. H. v. ca. TEUR 557 und des ab dem Jahre 2015 aufgrund tatsächlich höherer Aufwendungen im Eigenbetrieb mit dem Kernhaushalt vereinbarten höheren Erstattungsbetrags i. H. v. TEUR 730 hat sich die Einnahmesituation des Eigenbetriebes geringfügig verbessert. Dies ist jedoch keine grundlegende Trendwende, wie das ausgewiesene Ergebnis im Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Straßen und die Ergebnisse der mittelfristigen Planung zeigen, da geringe Ergebnisverbesserungen (über höhere Zuweisungen der Stadt Erftstadt und/oder durch organisatorische Maßnahmen im Eigenbetrieb) i. d. R. durch zusätzliche Aufgaben und allgemeine Kostensteigerungen verbraucht bzw. sogar tendenziell überkompensiert werden: - Dem in Erftstadt (im Betriebszweig Straßen) - wie andernorts auch - stetig steigenden Aufwand für ordnungsgemäße Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen hat der Gesetzgeber keine Einnahmemöglichkeiten zur Finanzierung durch Beitragserhebung zugestanden. Aktuell sind ca. 1/3 aller Straßen bzw. Straßenpositionen in der Stadt Erftstadt auf einen Erinnerungswert bzw. Restbuchwert von 1,00 Euro abgeschrieben; für Teile der Straßenaufbauten wird somit in den kommenden Jahren auch der typische Unterhaltungsaufwand weiter (ggf. überproportional) ansteigen. Die Kosten dieser typischen Straßensubstanzerhaltung - soweit es sich nicht um eine grundlegende Straßenerneuerung (nach Ablauf der üblichen Nutzungsdauer) handelt - sind jedoch grundsätzlich aus allgemeinen städtischen Haushaltsmitteln zu tragen. Für den "Verlustbringer Straßenunterhaltung" werden aber tatsächlich keine adäquaten Zuschüsse bzw. Kostenerstattungen durch die Stadt Erftstadt gewährt; -6- Im Betriebszweig Garten (mit den Teilbereichen "Grünflächen, Spielplätze und Sportstätten") werden im Zeitablauf stetig steigende Aufwendungen lediglich über marginale Einnahmen / Erlöse Dritter sowie über unzureichende Betriebskostenzuschüsse bzw. zusätzliche Erstattungen für besondere Leistungen seitens der Stadt gedeckt. Für eine grundlegende Änderung oder Verbesserung der Situation fehlen die Voraussetzungen. Geplante bzw. z. T. bereits realisierte Großprojekte Kunstrasensportplatz-Neubau" (ohne korrespondierende Vereinnahmung von Fördergeldern) führen zukünftig - über zusätzliche Abschreibungen - zu einer weiteren Verschärfung dieser Situation im Betriebszweig Garten und daraus resultierend in der Gesamtbetrachtung des Eigenbetriebs. - Für den Betriebszweig Friedhöfe ist eine kostendeckende Kalkulation - branchentypisch - nur eingeschränkt bzw. nicht möglich; ggf. führen Nachfragerückgänge in Verbindung mit gleichzeitig steigenden "nicht gedeckten Kosten" zu höheren Negativergebnissen. Seit dem Jahresabschluss 2014 werden in der Gebührenkalkulation durch den Abzug der Aufwendungen von abtrennbaren Friedhofsüberhangflächen und die Verrechnung von politischen Grünanteilen auf städtischen Friedhöfen (i. H. v. ca. TEUR 245 in den Betriebszweig Garten) die Grabnutzungsgebühren aufgrund gebührenrechtlicher Vorgaben und rechtlicher Zwänge "künstlich" reduziert. Das handelsrechtliche Ergebnis und die Kalkulationsgrundlagen des Betriebszweigs Friedhöfe werden jedoch nur um die Verrechnungsanteile "Garten" verbessert. Anzumerken ist, dass das Gesamtergebnis im Eigenbetrieb Straßen durch interne Verrechnungsleistungen zwischen den Organisationseinheiten grundsätzlich nicht beeinflusst werden kann. - Umsätze der "Städtischen Dienste" im Betriebszweig Städtische Dienste / Reinigungsdienst werden im Wirtschaftsplan 2016 nochmals um ca. TEUR 65 gegenüber der zu optimistischen Vorjahresplanung reduziert, obwohl ein neues Tätigkeitsfeld Pavement-Management" im Planumsatz erstmals eingestellt worden ist. Technische und vertragliche Voraussetzungen sind für das Pavement-Management bereits teilweise erfüllt bzw. befinden sich in der Umsetzungsphase, u. a. Beschaffung der Erfassungshardware, Schaffung einer neuen (schnellen) Internetverbindung zwischen Liblar und Lechenich sowie die Ausarbeitung der vertraglichen Rahmenbedingungen mit dem externen Dienstleister (als Rechenzentrum). Nach Ansicht der Betriebsleitung werden voraussichtlich ab Januar 2016 (Starttermin) im Jahresdurchschnitt etwa 1,5 bis 2,0 Personen in Vollzeit mit dieser Aufgabe ausgelastet; im vorliegenden Wirtschaftsplan sind entsprechende Erträge i. H. v. TEUR 120 veranschlagt. Wesentliche Gründe für die Plananpassungen zum Vorjahr sind vielschichtig und werden nachfolgend kurz erläutert: Bereits im geprüften Jahresabschluss 2014 zeigen sich deutliche Abweichungen zu den noch vom Eigenbetrieb Stadtwerke geplanten - und vom Eigenbetrieb vollinhaltlich übernommenen - Ansätzen im Wirtschaftsplan 2014 des Betriebszweigs -81.5-. Diese Plan- / Ist- Differenzen i. V. m. unterjährigen organisatorischen Anpassungen konnten im Eigenbetrieb Straßen zum Zeitpunkt der Wirtschaftsplan-Erstellung 2015 (ca. September / Oktober 2014) - welche i. W. eine nur teilweise korrigierte Fortschreibung des Wirtschaftsplans 2014 darstellte - (noch) nicht vollständig erkannt bzw. daraus resultierend angepasst werden. Gleichwohl waren alle potentiellen Risiken in den jeweiligen Wirtschaftsplänen explizit aufgeführt. Erst nach dem (ersten) Jahresabschluss 2014 haben sich die Planungsgrundlagen soweit stabilisiert, dass von einer gesicherten Basis ausgegangen werden kann. Anmerkungen zu den Planansätzen der städtischen Dienste: Wesentliche Auswirkungen auf das Ergebnis des Teilbereichs "Städtische Dienste" haben z. T. nicht oder nur begrenzt beeinflussbare Faktoren: unverändert nicht vorhandene Vertretungsmöglichkeiten im Bereich "Wartung Abwasseranlagen" führen bei Fehlzeiten bzw. Urlaub des betreffenden Mitarbeiters zu nicht nachholbaren Umsatzausfällen; witterungsbedingte Ausfälle von regelmäßigen Leistungsumfängen in Frostperioden für die Aufgabenbereiche "Allgemeine Bauleistungen, Grün- und Sportflächenpflege" können nur mittels typischer Winterdienstleistungen kompensiert werden; hierfür müssen aber auch die entsprechenden wettertechnischen Rahmenbedingungen gegeben sein; -7- bei steigenden Fehl- und anderen Ausfallzeiten (z. B. bei Langzeiterkrankungen, Kuren, Schulungen usw.) wirken sich Umsatzausfälle (bedingt durch den Fortfall der Leistungsverrechnungsmöglichkeiten) überproportional auf das Ergebnis aus, da Lohn-/ Gehaltskosten nur etwa 60% der Aufwendungen darstellen; bedingt durch seit Jahren sukzessiv im Zeitablauf sinkenden Personalbestand ergeben sich ggf. Kapazitätsengpässe i. V. m. stetig steigenden Verrechnungssätzen und möglichen negativen Auswirkungen auf die innerbetriebliche Nachfragesituation. Neben reduzierten Umsätzen mussten auch die Aufwandsansätze der stätischen Dienste sowohl im Personalbereich als auch in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen angepasst werden. Anmerkungen zur innerbetrieblichen Leistungsverrechnung der städtischen Dienste: Interne Leistungen bzw. Verrechnungen belasten nur dann nicht das Ergebnis im Betriebszweig bzw. Eigenbetrieb, wenn diese internen Leistungen (frühere) externe Leistungen deckungsgleich ersetzen, entsprechend freie Kapazitäten unterstellt. Auf die hierfür notwendigen Personalaufstockungen (unbefristet oder befristet) wurde bereits im Wirtschaftsplan 2015 ausdrücklich hingewiesen. Daneben wäre aber auch die verstärkte Einbindung der städtischen Dienste betreffend Angebotsabgaben und die Einbeziehung in Auftragsvergaben notwendig, sofern die technische Ausstattung und das Fachwissen bzw. die qualitative und quantitative Arbeitsleistung einer externen Auftragsvergabe nicht nachstehen. Der Bereich Reinigungsdienst innerhalb des Betriebszweigs ist unproblematisch, da die planbaren Umsatzerlöse aus Erstattungen des Kernhaushalts für Wildmüllentsorgung (i. H. v. TEUR 90), Papierkorbentleerung an Straßen (i. H. v. TEUR 45), Bushaltestellenreinigung einschließlich Papierkorbentleerung (i. H. v. TEUR 50) i. V. mit Leistungsverrechnungen an andere Betriebszweige des Eigenbetriebes Straßen (wie in Vorjahren) tendenziell kostendeckend sind. Ausgaben /Aufwendungen Die allgemeinen betrieblichen Aufwendungen (Materialaufwand) des Planjahres 2016 resultieren hauptsächlich aus Unterhaltungs-, Betriebs- und Personalkosten, Abschreibungen, innerstädtischen Personalkosten-Verrechnungen sowie Zinsaufwendungen, unter den besonderen Rahmenbedingungen von grundsätzlich und permanent angestrebten Einsparungen; Planungsgrundlagen sind auch Angaben wesentlicher anderer Kostenverursacher bzw. RechnungssteIler an den Eigen betrieb Straßen (z.B. Stadtwerke Erftstadt, Erftverband und RWE). Für das Wirtschaftsplanjahr 2016 konnte durch die Fachabteilung keine Hochrechnung der Personalkosten vorgelegt werden; entsprechend wurden die effektiven Personalkosten des Jahresabschlusses 2014 mit einem jährlichen Faktor von 1,0 % beaufschlagt. Bezüglich des Personalaufwands i. H. v. 2.285.000 € sind für 2016 außerdem die Wiederbesetzung offener Stellen (insbesondere im Bereich Straßenneubau), mögliche Veränderungen, Gehaltssteigerungen sowie Anpassungen verschiedener Nebenkosten (wie z. B. Versorgungskasse, Zusatzversorgung Pensionsrückstellungen usw.) angemessen berücksichtigt. Zeitweise ggf. anfallende Personalaufwendungen für Sonderaufgaben sowie Vertretungen können - aller Voraussicht nach - aufgefangen werden. Tarifvertragliehe Sozialaufwendungen für Zusatzversorgung, Altersteilzeit und Unterstützung werden in Höhe von 144.250 € teilweise berechnet bzw. teilweise geschätzt. Rückstellungen für Pensionen sind angemessen auf Basis der Ansätze aus dem Jahresabschluss 2014 in Höhe von 150.300 € berücksichtigt. In der Position "Abschreibungen" sind zusätzliche Ansätze für die laufenden bzw. abgeschlossenen Baumaßnahmen in den Großprojekten .Kunstrasensportplätze", "Bahnhof Liblar - Stufe I" sowie "Sanierung Straßenbeleuchtung/Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED - Stufe I" entsprechend dem Anteil der Fertigstellung im Jahre 2016 enthalten. -8- Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen i. H. v. ca. TEUR 708 beinhalten i. W. den Umlagen-Aufwand an die Stadt (TEUR 285 = 40 %), Mietaufwand an den EB Immobilienwirtschaft (TEUR 112 = 16 %), Aufwand für Fahrzeuge, Instandhaltung, Reinigung, Werkzeuge und Kleingeräte (TEUR 103 = 15%) sowie direkte Jahresabschluss- und Prüfungskosten des Eigenbetriebes für Wirtschaftsprüfer und Gemeindeprüfungsanstalt i. V. m. deutlich gestiegenen Rückstellungen für erwartete indirekte Prüfungskosten des Kernhaushalts (nebst Weiterberechnung an den Eigenbetrieb) durch die GPA (TEUR 48 = 7 %). Nur die übrigen sonstigen Aufwendungen (TEUR 170 = 22 %) sind vom Eigenbetrieb innerhalb enger Grenzen beeinflussbar. Ergebnis Wie aus den Planergebnisrechnungen der einzelnen Betriebszweige zu ersehen ist, zeigt sich im Planjahr 2016 für den gesamten Eigenbetrieb eine Unterdeckung (= Verlust) in Höhe von insgesamt ca. minus TEUR 2.200; in Höhe des Jahresverlustes im Eigenbetrieb Straßen ist im Kernhaushalt eine entsprechende Verlustausgleichsverpflichtung eingestellt. Über den eventuell möglichen einmaligen Verkauf der Friedhofserweiterungsfläche in Erp könnte das Planergebnis 2016 um geplant ca. (netto) TEUR 243 verbessert werden. Aufgrund des vom Kernhaushalt nach § 10 (6) EigVO NRW verpflichtend zu zahlenden Verlust-/Kapitalausgleichs wurde bei der (wiederholten) Einbeziehung eines letztlich dann doch nicht realisierten Umsatzes aus dem Grundstücksverkauf dieser Verlust-/Kapitalausgleich in den Planjahren 2014 und 2015 "künstlich" reduziert. Für den etwaigen Fall dieser Umsatzrealisierung bereits 2016 kann der Verlust-/Kapitalausgleich des betreffenden Jahres durch den Kernhaushalt an den Eigenbetrieb Straßen entsprechend tatsächlich reduziert werden. Gründe für die allgemeine und stetige Verschlechterung des Jahresergebnisses sind Ausgabenbzw. Kostensteigerungen im Rahmen von normalen Preissteigerungen, zusätzliche Abschreibungen (neue Kehrmaschine, neue Fahrzeughalle sowie zwei neue Kunstrasenplätze, teilweise Fertigstellung der Umrüstung der Straßen beleuchtung auf LED), zusätzliche Inanspruchnahme von Fremdleistungen und die Erhöhung von Leistungsstandards (interne Straßenkontrolle und fallweise externe Baumkontrolle) sowie zusätzliche absehbare Umsatzeinbußen im Bereich der Städtischen Dienste. Die Steigerung der Verluste setzt sich tendenziell in den Perioden nach 2016 in der mittelfristigen Planung (vgl. Abschnitt 3.3) fort. Die bisher aufgezeigten Verluste werden ggf. zusätzlich steigen, insbesondere vor dem Hintergrund im Raume stehender bzw. geplanter Großprojekte, welche zukünftig ggf. erheblichen noch nicht geplanten Abschreibungsaufwand generieren werden. Nur über wesentliche Einsparungen im Materialbereich (konkret: im Materialaufwand der G+V) ist das geplante Ergebnis 2016 zu verbessern; Einsparungen im Materialbereich (z. B. bei typischen Unterhaltungsmaßnahmen) müssen jedoch im Einklang mit gesetzlichen Bestimmungen (z. B. im Rahmen der städtischen Verkehrssicherungspflicht und sich daraus auch ergebenden Haftungsfragen) stehen und können in Folgejahren ggf. deutlich höhere Folgekosten über dann notwendige Komplettsanierungen nach sich ziehen. Abweichungen in den Positionen "Abschreibungen" und korrespondierend "Auflösung von Sonderposten" sind in wesentlichen Bereichen nicht steuer- bzw. beeinflussbar. Verrechnung von Zuschüssen der Stadt Erftstadt in die Betriebszweige Betriebskosten-, Verwaltungskosten- und Tilgungszuschüsse sind im Wirtschaftsplan 2016 analog der Plan- / Istwerte der Vorjahre (und in Abstimmung mit den Zahlen des Kernhaushaltes) in allen Betriebszweigen fortgeschrieben worden. Den beiden Gebührenhaushalten "Friedhöfe" und "Straßenreinigung (Sommerreinigung)" und dem Quasi-Gebührenhaushalt (da grundsteuerfinanziert) "Winterdienst" werden jedoch bereits ab dem Jahresabschluss 2011 keine Zuschüsse mehr zugewiesen; Dies gilt analog auch für die (neuen) Betriebszweige "Städtische Dienste / Reini-9- gungsdienst" und "steuerliche Sonderfälle / DSD". Die dadurch wieder "frei verfügbaren Beträge" werden auf die vorhandenen Betriebszweige "Straßen" und "Gartenbau" verteilt. Ziel ist es, in den Gebührenhaushalten sowie in den Bereichen "Städtische Dienste / Reinigungsdienst" und "Steuerliche Sonderfälle / DSD" tatsächliche Kosten zu zeigen bzw. zukünftig dauerhaft zu verrechnen. Die für diese Umschichtungen notwendigen neuen "Schlüssel" sind ab dem 01.01.2014 betriebsintern ausgearbeitet bzw. abgestimmt und werden (nach regelmäßiger jährlicher Überprüfung zum Jahresabschluss, zuletzt für 2014) sowohl für die Planung 2016 als auch den Jahresabschluss angewendet; dies betrifft auch die .Ausgabenschlüssel" (Verwaltungskostenumlage und interne Mieten). Die nächste Überprüfung / Anpassung der Verrechnungsschlüssel wird zum Jahresabschluss 2015 erfolgen. Anzumerken ist, dass das Gesamtergebnis des Eigenbetriebes durch eine andere Zuschuss- bzw. Kostenverteilung in die Betriebszweige nicht beeinflusst wird. Daraus resultierend können sich in Teilbereichen des Eigenbetriebes ggf. heute noch nicht absehbare geringe Ergebnisverschiebungen ergeben, da die zugrunde liegenden Schlüssel i. d. R. sowohl Umsatzvolumen" als auch "Mitarbeiterzahl" berücksichtigen. Eigenkapitalentwicklung des Eigenbetriebes im Zeitraum 2010 - 2017 Die Eigenkapitalentwicklung des Eigenbetriebes (in der Gesamtdarstellung) ist dem jährlichen Bilanzbericht vollumfänglich zu entnehmen; auszugsweise wird an dieser Stelle der Zeitraum 2014 bis 2017 dargestellt: Kapital am 31.12.2013 gemäß testiertem Jahresabschluss Kapitalkorrekturen (Nachbewertungen Grund/Boden - SD 2014 **) Ergebnis 2014 (vorläufiger Jahresabschluss 2014) Kapitalausgleich / Liquiditätsunterstützung Kernhaushalt 2014 Korrektur Verlustausgleich durch Kernhaushalt (ca. 50% aus 2012 *} Kapital am 31.12.2014 (vorläufiger Planwert) Kapitalkorrekturen (erkennbare Nachbewertungen Grundstücke 2015 ) Plan-Ergebnis 2015 gemäß Wirtschaftsplan: Kapitalausgleich / Liquiditätsunterstützung Kernhaushalt 2015 Korrektur Verlustausgleich durch Kernhaushalt Kapital am 31.12.2015 (vorläufiger Planwert) Kapitalkorrekturen (erkennbare Nachbewertungen Grundstücke 2016 ) Plan-Ergebnis 2016 gemäß Wirtschaftsplan: Kapitalausgleich / Liquiditätsunterstützung Kernhaushalt 2016 Korrektur Verlustausgleich durch Kernhaushalt *** Kapital am 31.12.2016 (vorläufiger Planwert) Kapitalkorrekturen (erkennbare Nachbewertungen Grundstücke 2017 ) Plan-Ergebnis 2017 gemäß Wirtschaftsplan Kapitalausgleich / Liquiditätsunterstützung Kernhaushalt 2017 **** Korrektur Verlustausgleich durch Kernhaushalt *** Kapital am 31.12.2017 (vorläufiger Planwert) + 573 1 0 TEUR + 1.771,2 TEUR - 1.673,5 TEUR + 1.603,5 TEUR - 425,0 TEUR + 1.849,2 TEUR + 2,OTEUR - 2.050,0 TEUR + 1.800,0 TEUR - 0,0 TEUR + 1.601, 2 TEUR + 2,OTEUR - 2.200,0 TEUR + 2.110,0 TEUR - 0,0 TEUR + 1.513,2 TEUR + 2,0 TEUR - 2.100,0 TEUR + 2.100,0 TEUR - 0,0 TEUR + 1.515,2 TEUR * Doppelhaushalt 2013 und 2014; Rückzahlung an Kernhaushalt in Summe TEUR 850 aus 2012 in den Jahren 2013 (TEUR 425) und 2014 (TEUR 425) ** i. W. aus der Übernahme der Städtischen Dienste sowie Übertragungen aus EB Immobilien *** ggf. reduzierte Verlust-/Kapitalausgleiche **** minus TEUR 2.350, falls Grundstücksverkauf nicht realisiert wird Nach heutigem Kenntnis- und Erwartungsstand wird voraussichtlich spätestens ab dem Jahre 2020 die Eintrittsverpflichtung des Kernhaushalts gegenüber dem Eigenbetrieb Straßen nach § 10 (6) EigVO NRW vollumfänglich eintreten; Reduzierungen des städtischen Verlustausgleichs - wie in den Jahren 2016 bis (teilweise) 2019 nach Vorgabe des Kämmerers - 10 - geplant - sind aufgrund des fehlenden Eigenkapitals im Eigenbetrieb Straßen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Anmerkungen zu ergebnisverbessernden Maßnahmen: Aufgrund der in einzelnen Betriebszweigen relativ hohen extern vorgegebenen und daher vom Eigenbetrieb Straßen nicht beeinflussbaren Aufwendungen in der Ergebnisposition "Materialaufwand", (u. a. für Straßenentwässerung, Verbandsumlagen, mittelfristigen vertraglichen Verpflichtungen und Energiebezug) ist der Materialbereich im Eigenbetrieb mit tendenziell ca. 75 % bis 90 % als Fixkostenkostenblock zu bewerten. Im Umkehrschluss sind daraus resultierend max. 10 % bis 25 % der Materialaufwendungen und der vorstehend bereits beschriebenen übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen als bedingt beeinflussbar zu bezeichnen. Bei einem unterstellten kurzfristigen Einsparpotential von maximal 5% würden de facto 0,5% bis 1,25% der gesamten Materialaufwendungen und Teile der übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen (Basis: TEUR 6.147 Material + TEUR 160 s. b .Aufwand) theoretisch ergebnisverbessernde Wirkung zeigen können, mit Auswirkungen in der Ergebnisrechnung in einer Größenordnung von ca. TEUR 30 bis ca. TEUR 80. In diesem Kontext ist auch ein weitgehender oder grundsätzlicher Verzicht auf grundlegende, beitragspflichtige Erneuerungsmaßnahmen zu sehen: reine Straßensubstanzerhaltung bleibt wegen gesetzlicher Vorgaben für Anlieger beitragsfrei; hingegen wären umfangreich Erneuerungsmaßnahmen ggf. durch Beitragserhebung in Teilen refinanzierbar. Der stetige Werteverzehr des Anlagevermögens ist u. a. jedoch auch darauf zurückzuführen, dass notdürftige Unterhaltungsmaßnahmen - wohl aus Gründen entstehender Beitragspflichten - den Vorzug vor grundlegenden Sanierungsmaßnahmen erhalten haben. Kalkulationen (in Gebührenhaushalten und im Betriebszweig Städtische Dienste / Reinigungsdienst) Die klassischen kostenrechnerischen Kalkulationsgrundlagen der Gebührenhaushalte "Friedhöfe" und "Straßenreinigung (Sommerreinigung)" und "Winterdienst" werden jährlich - gemäß Vorgabe der GPA - bilanziell und kalkulatorisch fortgeschrieben und sind Bestandteil des Bilanzberichts; ggf. vorgeschlagene Gebührenanpassungen in den Bereichen "Friedhöfe" und "Straßenreinigung Sommerreinigung" unterliegen jedoch den Entscheidungen der politischen Gremien der Stadt Erftstadt; dies gilt auch für die Festsetzung der Grundsteuersätze bzw. deren Anteil am "Winterdienst" . Im Bereich "Friedhöfe" wurden erstmals im Jahresabschluss 2014 die anteiligen Kosten von Überhangflächen und des (politischen) Grünanteils gesondert ausgewiesen und in der Kalkulation gebührenneutral berücksichtigt; die Kosten des städtischen Grünanteils (i. H. v. ca. TEUR 242 gemäß Jahresabschluss 2014 bei einem Planansatz von TEUR 245) wurden dem Betriebszweig "Friedhöfe" als Umsatzerlöse" zugerechnet und das Ergebnis im Betriebszweig "Garten" entsprechend belastet. Im vorliegenden Wirtschaftsplan 2016 sind diese Verrechnungen i. H. v. geplant TEUR 245 (i. VJ.: geplant TEUR 245) berücksichtigt. Im Betriebszweig "Straßenreinigung" werden Erträge und Aufwendungen - sofern möglich di¬rekt den Teilbereichen "Sommerreinigung" und "Winterdienst" zugerechnet; nur in Ausnahmefällen (i. d. R. in Teilen des sonstigen betrieblichen Aufwands) wird die allgemeine - seit dem Jahre 2008 rechtlich gültige - Schlüsselung von Aufwendungen ,,1/3 Winter im Verhältnis zu 2/3 Sommer" angewendet. Die vorstehend beschriebene direkte Zuordnung von Erträgen bzw. Aufwendungen wird auch im Betriebszweig "Städtische Dienste I Reinigungsdienst" vorgenommen. Die relativ geringen nicht direkt verrechenbaren Aufwendungen werden im Wirtschaftsplan 2016 analog zum Verhältnis der Mitarbeiterzahl 2014 (75% städtische Dienste zu 25% Reinigungsdienst) verrechnet. - 11 - Durch die neue Zuordnung der Städtischen Dienste in den Eigenbetrieb Straßen wurden erstmals im Jahresabschluss 2014 (aufgrund früherer steuerlicher Restriktionen) bisher nicht abrechnungsfähige Kosten des Reinigungsdienstes i. H. v. ca. TEUR 54 in andere Betriebszweige ("Straßenreinigung" und "Steuerliche Sonderfälle") verrechnet. Dieser Effekt wird sich bei unterstellter Fortführung des Eigenbetriebes und in der jetzigen Struktur von sechs Betriebszeigen weiter fortsetzen bzw. verstärken. Kassenkredite I Langfristige Kreditaufnahmen I Liquidität a) Kassenkredite Kassenkredite bestehen z. Zt, nicht und sind über einen längeren Zeitraum in der Planung auch nicht bzw. nur marginal (kurzfristige Zinsaufwendungen 2016: geplant TEUR 1) vorgesehen; ggf. werden Kassenkredite über einen kurzen Zeitraum bis zur Ablösung durch reguläre Darlehen in Anspruch genommen. Kassenkredite wurden im Wirtschaftsplan 2014 bis zur Höhe von TEUR 5.000 genehmigt und werden in der mittelfristigen Planung in gleicher Höhe fortgeschrieben. b) Langfristige Kreditaufnahmen Die Kreditaufnahme 2015 i. H. v. TEUR 3.660 erfolgte vollständig mittels "klassischem Kommunalkredit (*)" über die NRW-Bank; die Refinanzierung der NRW-Bank erfolgte dabei über die KfW); der Zinssatz ist über 10 Jahre festgeschrieben und liegt bei 0,82% p. a; gegenüber einer Drittfinanzierung (bei ca. 3,0% Zinsen p. a.) ergeben sich Einsparungen i. H. v. ca. TEUR 187 über den Zinsfestschreibungszeitraum. (*) Die Bewilligungen der NRW-Bank i. H. des beantragten Kreditbetrags erfolgte vollumfänglich in zwei Teilbeträgen für "Straßeninfrastruktur" und "Sportstätten". Anmerkung zum KfW-Kredit "Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED" Für das im Jahre 2014 aufgenommene KfW-Darlehen (Direktkredit) betreffend Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchtmittel i. V. mit (teilweisen) Mastsanierungen hat der Eigenbetrieb in zwei Teilabrufen einen gemittelten Zinssatz von (fix) 0,065% p. a. zu zahlen. In Summe - über die Darlehenslaufzeit von 10 Jahren - beträgt die Zinsbelastung ca. 3.250 €. Gegenüber einem "klassischen" Kommunalkredit mit ca. 1,0% Verzinsung p. a. ergeben sich über die Laufzeit Zinseinsparungen von ca. TEUR 47, gegenüber einer Drittfinanzierung (bei ca. 3,0% Zinsen p. a.) Zinseinsparungen i. H. v. ca. TEUR 147. Das LED-Programm der KfW ist zwischenzeitlich ausgelaufen; die Finanzierung ist nur noch über "typische" Kommunalkredite möglich. Um alle geplanten investiven Maßnahmen im Wirtschaftsplan 2016 durchführen zu können, ist eine Neukreditaufnahme in Höhe von 3.850.000 EURO erforderlich. Weitere Einzelheiten (hinsichtlich der finanzierungsfähigen Maßnahmen) sind aus den Projektlisten und der Vorlage V 460 12015 betreffend Aufteilung von Kreditbeträgen auf die einzelnen Betriebszweige sowie eine Zuordnung zu den NRW-Bank-Teilanträgen zu entnehmen. Restriktionen gemäß GemHVO für Kreditaufnahmen von Eigenbetrieben bestehen z. Z. nicht. Der Eigenbetrieb plant, vollumfänglich das gesamte Kreditvolumen als "typischen" Kommunalkredit über die NRW-Bank zu beantragen bzw. aufzunehmen, da keine einzelne Projekt(teil-)maßnahme die Grenze von TEUR 2.000 überschreitet. Die entsprechend für 2016 geplanten Zinsen für das Neukreditvolumen sind mit 1,0% pro Jahr bei 10-jähriger Zinsfestschreibung eingestellt; der Eigenbetrieb erwartet ähnliche Konditionen wie im Vorjahr. c) Liquidität Die Liquidität beträgt zum Stichtag 31.12.2014 ca. 1.501.000 €, davon 1.220.000 € im zentralen Cash-Pool der Stadt Erftstadt. Die Liquiditätsplanung 2016 zeigt aufgrund der erwarteten Einnahmesituation keine Engpässe oder Auffälligkeiten. Auf Basis dieser Planung kann - u. a. auch aufgrund des städtischen Verlustausgleichs - von einer (über das gesamte Planungsjahr 2016 - 12 - gesehen) tendenziell ausreichenden Liquidität (resultierend auch aus geplanten Darlehensneuaufnahmen sowie ggf. Kassenkrediten als Zwischenfinanzierungslösung) ausgegangen werden. Anmerkungen zur Liquidität: Eine Mehr- oder Mindervereinnahmung von Sonderposten (Einnahmen aus Erschließungsund Straßenbaubeiträgen nach BauGB und KAG) wirkt sich direkt auf die disponierbare Liquidität aus. Aufgrund von diversen Unwägbarkeiten bei der Realisierung und Einziehung entsprechender Beiträge ist der entsprechende Planansatz auch im Wirtschaftsjahr 2016 - unter Beachtung kaufmännischer Gesichtspunkte und analog der Planungen in Vorjahren - bewusst vorsichtig geschätzt. Korrekturen bzw. Einnahmeverschiebungen sind in den Projektlisten 2016 dokumentiert. Bereits im Jahre 2015 geplante Zahlungseingänge betreffend Einnahmen aus Zuschüssen des Bundes für die Projekte "LED-Straßenbeleuchtung" und "Bahnhof" sind in das Jahr 2016 verschoben worden, da im Jahre 2016 der Eingang der überwiegenden Zuschussanteile erwartet wird. Das Projekt "LED-Straßenbeleuchtung-Stufe I" wird voraussichtlich im III. Quartal 2016 komplett abgeschlossen; die restlichen Zuschüsse werden Anfang 2016 abgerufen. Einzelheiten hierzu sind den Projektlisten (Investitionen bzw. Einnahmen) zu entnehmen. Die innerbetriebliche Leistungsverrechnung (mit z. Zt. ca. 50 Positionen) ist grundsätzlich nicht einnahme- bzw. ausgabewirksam. Daraus würde sich die verpflichtende Nichtbeachtung in den Teilwirtschaftsplänen der Betriebszeige in den Abschnitten der Einnahmen- und Ausgabenrechnungen ergeben. Zwecks Vermeidung eines größeren Planungsaufwands und zwecks Vermeidung von Fehlern mit ggf. gravierenden Auswirkungen in der Planungsposition "Liquidität" sind innerbetriebliche Leistungsverrechnungen in allen Teilwirtschaftsplänen sowohl als Einnahmen bzw. auch als Ausgaben enthalten, entsprechend kumuliert in der Gesamtbetrachtung des Eigenbetriebes. Für die Gesamtaussage hinsichtlich geplanter Liquiditätsentwicklung bzw. der frei disponierbaren liquiden Mittel ist dies jedoch unerheblich, da sich alle innerbetrieblichen Leistungsverrechnungen in der Gesamtbetrachtung des Eigenbetriebes Straßen (vor dem Hintergrund Ertrag gleich Aufwand) auf den Wert "Null" saldieren. Projektlisten (Ausgaben und Einnahmen) Die Projektlisten des Wirtschaftsplan 2016 wurden gegenüber den Projektlisten Stand 2015 sowohl aus haushaltsrechtlichen Gründen, wie auch zur Steigerung der Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit wie folgt geändert bzw. erweitert: - Hinzufügung einer Spalte * zur Klassifizierung der definierten Aufgabentypen: A = Pflichtaufgaben, B = freiwillige, aber gebotene bzw. vorgeschlagene Leistungen, C = freiwillige Leistung - Ausweis der beiden Vorperioden (2014/2015), mit den entsprechenden WirtschaftspIanansätzen; - Hinzufügung einer Korrekturspalte ** für die (beiden) Vorjahre (2014 und 2015); - Hinzufügung einer Korrekturspalte. *** .für das aktuelle Wirtschaftsplanjahr (2016). Ergänzende Erklärungen und Erläuterungen zur Erweiterung der Darstellungen in den Maßnahme-/Proiektlisten zum Wirtschaftsplan 2016: - 13 - * Die Klassifizierung der Aufgabentypen nach Pflichtaufgaben, freiwilligen, aber gebotenen bzw. vorgeschlagenen Leistungen sowie allgemeinen (typischen) freiwilligen Leistungen ist sinnvoll, um die Rahmenbedingungen von Maßnahmen und Leistungen übersichtlich und sofort erkennbar darzustellen. Die Einordnung erfolgte durch die Betriebsleitung. - Gesetzliche Verpflichtungen (z. B. Verkehrssicherungspflichten), vertragliche Verpflichtungen (z. B. Zuschussmaßnahmen, städtebauliche Verträge), Projekte von übergeordnetem örtlichen Interesse (z.B. Masterplan Liblar oder bestimmte Neuerschließungen) oder Folgeverpflichtungen aus bereits begonnenen Maßnahmen oder sonstigen Verträgen sind in den Projektlisten (vgl. Anlage 5) als Pflichtaufgaben unter "A" ausgewiesen. - Maßnahmen, die zwar nicht verpflichtend sind oder ggf. hinausgeschoben werden können, deren Umsetzung aber gleichwohl (z. B. aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus) geboten ~ erscheinen (z. B. Sanierungen, Fertigstellungen und sonstige Maßnahmen), sind als freiwillige, aber gebotene Maßnahmen unter "B" kategorisiert. - Maßnahmen unter "C" sind grundsätzlich freiwillige Projekte oder Leistungen, über die dem Grunde nach frei, ohne sonstige Verpflichtungen von Seiten des Ortsgesetzgebers disponiert und entschieden werden kann. Eine Auswertung dieser vom Eigenbetrieb Straßen vorgenommenen Kategorisierung zeigt, dass sich ca. 93 % aller im Wirtschaftsplan 2016 geplanter Investitionen (in Summe TEUR 3.573) als Pflichtaufgabe darstellen, ca. 6 % (in Summe TEUR 240) sich als freiwillige, aber gebotene Investitionen zeigen und nur ca. 1 % der geplanten Investitionen (in Summe TEUR 37) sich auf rein freiwillige Leistungen erstrecken (vgl. hierzu auch Anlage 7.2.3 zum Wirt schaftsplan). Insofern hätte ein politisch möglicher Verzicht für die im Wirtschaftsplan 2016 vor gesehenen freiwilligen Investitionen nach "B" und "C" lediglich marginale Auswirkungen auf das geplante Jahresergebnis 2016 i. H. v. minus TEUR 2.200. Allerdings ist hier zu erwähnen, dass die zur politischen Disposition stehende städtische Bezuschussung eines neuen Kunstrasensportplatzes Gymnich i. H. v. TEUR 295 (vgl. Antrag / Vorlage B 400/2015) bisher noch nicht im Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Straßen eingearbeitet, sondern als offener Punkt in der Anlage 9 zum Wirtschaftsplan aufgeführt ist. Dieses dem Grunde nach als freiwillig nach "C" zu bewertende Projekt hat bei entsprechender Beschlussfassung infolge seiner Größenordnung zwangsläufig direkte Auswirkung auf die Höhe der für Investitionen in 2016 notwendigen (Gesamt)Kreditaufnahme des Eigenbetriebes Straßen. Während der Nutzungs- bzw. Abschreibungsdauer dieser Investition (laut Vorgabe der Wirtschaftsprüfer 20 Jahre) würde dieses Projekt das Ergebnis des Eigenbetriebes Straßen jährlich um ca. TEUR 15 zusätzlich belasten, und zwar ohne Einflussmöglichkeit des Eigenbetriebs Straßen. Hingegen bleibt auch zu berücksichtigen, dass bei gewollter Realisierung dieses Kunstrasensportplatzes die zusätzliche Ergebnisbelastung des Eigenbetriebes Straßen infolge der mit dem örtlichen Sportverein Erfa 09 Gymnich erzielten Vereinbarung (50 % Zuschussanteil Stadt, 50 %-Kostenanteil Verein) durch verminderte Abschreibungsnotwendigkeiten um 50 % vermindert werden kann. Alle bislang - nach Erstellung des Wirtschaftsplans 2016 - nachträglich aufgenommenen (in der Anlage 9 des Wirtschaftsplans zusammenfassend dargestellten) Maßnahmen bleiben nach entsprechenden Gremienbeschlussfassungen im Nachtrag ggf. noch in Summe in den Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Straßen einzuarbeiten. Zusätzliche Maßnahmen haben insofern selbstverständlich Auswirkung sowohl auf die Höhe der für Investitionen notwendigen Kreditaufnahme 2016 des Eigenbetriebes Straßen (vgl. V 460/2015), wie auch auf das geplante Ergebnis (über Zinsaufwand und Abschreibungen). Zusätzliche Verluste im Zeitablauf mindern zwangsläufig auch die bisher (vorläufig) ermittelte Kapitalreichweite des Eigenbetriebes Straßen. Die in der Mittelfristplanung des Eigenbetriebes Straßen über Eigenkapitalverzehr dargestellten Entlastun- - 14 - gen des Kernhaushalts durch Minderung des Kapitalausgleichs an den Eigen betrieb Straßen kann so im Zeitablauf ggf. nicht mehr eingehalten werden. ** Aufgrund einer im Betriebsausschuss initiierten Streichliste im Rahmen der Beratungen des Wirtschaftsplans 2015 (betreffend nicht durchgeführte Maßnahmen aus dem Wirtschaftsplan 2014 sowie aus Wirtschaftsplanjahren vor 2014) wurden bereits finanzierte Maßnahmen sowohl komplett gestrichen (nebst Reduzierung der Kreditaufnahme des laufenden Wirtschaftsjahres in Höhe des eingestellten Projektvolumens) als auch Maßnahmen (ohne neue Finanzie rungsermächtigung) nochmals neu eingestellt. Hintergrund ist, dass Kreditaufnahme-Ermächtigungen aus haushaltsrechtlichen Gründen nach dem Ende des folgenden Wirtschaftsjahres ihre Gültigkeit verlieren und Im Rahmen von Umsetzungsgenehmigungen für Projekte i. P. ab dem WirtschaftspIanjahr 2015 analog verfahren werden sollte. Der Eigenbetrieb hat den vorliegenden Wirtschaftsplan 2016 nach diesem Schema fortgeschrieben, jedoch ohne zusätzliche Korrekturen aus Wirtschaftsplänen vor 2014. Die Korrekturspalte 2015 zeigt somit u. a. (sowohl im Ausgaben- als auch im Einnahmebereich) Maßnahmen auf, deren Umsetzung abgeschlossen worden ist, mit entsprechenden Mehroder Minderausgaben bzw. Mehr- oder Mindereinnahmen; fallweise werden auch budgetund finanzierungsneutrale Verschiebungen zwischen den Wirtschaftsplanjahren 2015 und 2016 gezeigt. Abgeschlossene bzw. gestrichene Projekte sind dunkel hinterlegt und im Zeitablauf aus den Listen gestrichen. Sofern im Zeitablauf zusätzliche Änderungen der Projektansätze aus dem Wirtschaftsplan 2015 notwendig werden, so sind diese Anpassungen spätestens im kommenden Wirtschaftsplan für das Jahr 2017 auszuweisen; dabei reduzieren Minderausgaben aus Vorjahren grundsätz lich die Kreditaufnahme des Planjahres, analog stellen Mehrausgaben (aus Vorjahren) jeweils Nachveranschlagungen bzw. Nachfinanzierungen dar. *** In die Korrekturspalte des Wirtschaftsplanjahres 2016 werden ggf. im Rahmen der Beratungen gestrichene oder zusätzlich aufgenommene Maßnahmen ausgewiesen, verbunden mit einer entsprechenden Anpassung der Finanzierung. Fallbeispie/e zu Projektverschiebung, Projektstreichung, Nachbudgetierung usw. sind in der Anlage 5.0 als Vorblatt zu den jeweiligen Projektlisten vollumfänglich beschrieben. Die Vorteile dieser neu gewählten Vorgehensweise bzw. Darstellungsform werden an dieser Stelle kurz aufgeführt und zusammengefasst: - die Finanzierung von Vorhaben bzw. die Rücknahme der Finanzierung, Nachfinanzierungen und Budgetkürzungen sind pro Vorhaben ausgewiesen und erfolgen im Einklang mit haushaltsrechtlichen Vorschriften, - alle Projekte werden den Aufsichtsgremien im Zeitablauf mit transparenten Ausgaben und dem aktuellen Projektstand (angefangen, abgeschlossen, verschoben, gestrichen, Nachtrag aus den Beratungen) mindestens einmal jährlich im Jahresabschluss zur Kenntnisnahme und ggf. zur (erneuten) Beschlussfassung vorgelegt und - die Anforderungen des Rechnungsprüfungsamtes werden vollinhaltlich erfüllt. - 15 - Risikomanagement Im Rahmen der WirtschaftsplanersteIlung der Planjahre 2014 und 2015 sowie der Folgejahre (= mittelfristige Planung) wurde an dieser Stelle mehrfach und ausführlich auf latente Betriebs- und Verlustrisiken hingewiesen, mit entsprechend möglichen Auswirkungen auf den Haushaltsplan der Stadt durch ggf. notwendig werdende außerplanmäßige Mittelbereitstellung betreffend Verlust- / Kapitalausgleich (durch den Kernhaushalt) für den Eigenbetrieb Straßen. Basierend auf neuen Erkenntnissen aus dem geprüften Jahresabschluss 2014 bzw. einer darauf aufbauenden angepassten Vorgehensweise bei der Erstellung des Wirtschaftsplans 2016 hat sich die allgemeine Risikosituation des Eigenbetriebes 2016 (im Bereich der beträchtlichen Risiken) unter Ergebnisgesichtspunkten im Vergleich zu den beiden Vorjahren leicht entspannt. Wesentliche reduzierte Risikopotentiale werden nachfolgend kurz aufgeführt: - Umstellung von Planungsrahmendaten, d. h. die Nichteinbeziehung eines möglichen Grundstücksverkaufs (Friedhofserweiterungsfläche) in die Umsatzplanung, sondern Ausweis in der mittelfristigen Planung der Jahre 2017 bis 2021, konkret 2017; - belastbare Umsatzdaten aus dem Betriebszweig "Städtische Dienste I Reinigungsdienst" aus dem Jahresabschluss 2014 und dem turnusmäßigen Berichtswesen 2015 i. V. mit realistischen Umsatzzielen für 2016; - zwischenzeitlicher Eingang des Zuschuss-Zuwendungsbescheides für den Bahnhof; - tendenziell der Planung 2014 im Jahresabschluss 2014 entsprechenden Verrechnungen von Leistungen in den Bereichen "Friedhof' (für den allgemeinen städtischen Grünflächenanteil) und .Reiniqunqsdienst" (für Sommerreinigung, Wildmüllbeseitigung, Papierkorbleerung und DSDAufwand) sowie - Korrekturmöglichkeiten (d. h. Minderung I Erhöhung) erwarteter Abweichungen in Projekten, sowohl im Ausgaben- als auch im Einnahmenbereich i. V. mit einer korrespondierende Vorgehensweise im Rahmen der langfristigen Finanzierung. Beträchtliche Risiken bestehen ggf. nach wie vor auf der Ausgabenseite, u. a. betreffend den allgemeinen Unterhaltungsaufwand an Straßen sowie laufende oder zusätzliche Großprojekte i. V. mit teilweiser oder kompletter Fremdfinanzierung ohne weitere Zuschussanteile (Bahnhof und weitere Kunstrasensportplätze). Daneben bestehen allgemeine (latente) personelle Risiken durch mögliche Ausfallzeiten und daraus resultierende Kapazitätsengpässe, ggf. in Kombination mit nicht realisierten Umsätzen. Auf weitere Risikopotentiale bzw. Detailfragen der Risikominimierung - welche tendenziell bzw. insbesondere auch für das Wirtschaftsplanjahr 2016 gelten können - wird in den Erläuterungen zur mittelfristigen Planung (vgl. Abschnitt 3.3) insbesondere in den Themenbereichen "Unterhaltungsaufwand" und .Personaltraqen" ausführlich eingegangen. Auf eine erneute Darstellung wird daher an dieser Stelle verzichtet. Fazit: Der vorliegende Wirtschaftsplan 2016 ist ambitioniert im Hinblick auf die Ziele und die zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen; er birgt aufgrund der vorstehend beschriebenen und vom Eigenbetrieb Straßen kaum bis nicht beeinflussbaren Risiken ein allgemei- - 16 - nes ergebnistechnisches Risiko in einer Größenordnung von bis zu geschätzt TEUR 100 zusätzliches Negativergebnis. Der Eintritt eines Risikofalls (z. B. verspätete Zahlung von Bundeszuschüssen, höhere Aufwendungen im Unterhaltungsbereich usw.) bzw. eines anderen als beträchtlichen eingestuften Risikopotentials) kann der Eigenbetrieb Straßen - auch bei äußerst sparsamer Wirtschaftsführung unter Umständen nicht mehr ergebnistechnisch kompensieren, so dass städtische Eintrittsverpflichtungen nach § 10 Abs. 6 EigVO NRW mit allen hieraus resultierenden Konsequenzen im Ergebnis nicht auszuschließen sind. (Hallstein) - 17 -