Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
115 kB
Datum
16.03.2016
Erstellt
18.02.16, 15:05
Aktualisiert
18.02.16, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 642/2015 1. Ergänzung
Az.: 61. 21-20 / 15D
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 09.02.2016
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
01.03.2016
vorberatend
16.03.2016
beschließend
Bebauungsplan Nr. 15D, E.-Liblar, ehem. Musikschule
Beschlussvorschlag 1: Beschluss über die Stellungnahmen; Satzungsbeschluss
alternativ
Beschlussvorschlag 2: Beschluss über die öffentliche Auslegung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Beschlussvorschlag 1:
Es wird gemäß des Beschlussvorschlages V642/2015 die Abwägung der Stellungnahmen zum
Bebauungsplan und der Bebauungsplan Nr. 15D als Satzung beschlossen.
alternativ
Beschlussvorschlag 2:
Gemäß §§ 2 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanvorentwurf nebst Begründung als Bebauungsplanentwurf Nr. 15D, E.-Liblar,
ehemalige Musikschule, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von
den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen.
Begründung:
zu Beschlussvorschlag 1:
Es wird auf die Begründung zu 642/2015 verwiesen.
zu Beschlussvorschlag 2:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat am 02.02.2016 mehrheitlich
beschlossen, eine Reduzierung der Gebäudehöhe von 3 auf 2 Vollgeschosse vorzunehmen und
das Dachgeschoss als geneigtes Dach auszubilden. Da es sich um dabei um eine wesentliche
Änderung der städtebaulichen Konzeption handelt, ist eine erneute Offenlage erforderlich.
Aus Sicht der Verwaltung stellt der Beschlussvorschlag 1 einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den verschiedenen öffentlichen und privaten Belangen dar und wird daher präferiert.
Anlagen:
Anlageplan
Rechtsplanentwurf
Begründung
In Vertretung
(Hallstein)
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