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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 15D, E.-Liblar, ehem. Musikschule Beschlussvorschlag 1: Beschluss über die Stellungnahmen; Satzungsbeschluss alternativ Beschlussvorschlag 2: Beschluss über die öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
115 kB
Datum
16.03.2016
Erstellt
18.02.16, 15:05
Aktualisiert
18.02.16, 15:05
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 15D, E.-Liblar, ehem. Musikschule
Beschlussvorschlag 1: Beschluss über die Stellungnahmen; Satzungsbeschluss
alternativ
Beschlussvorschlag 2: Beschluss über die öffentliche Auslegung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 15D, E.-Liblar, ehem. Musikschule
Beschlussvorschlag 1: Beschluss über die Stellungnahmen; Satzungsbeschluss
alternativ
Beschlussvorschlag 2: Beschluss über die öffentliche Auslegung)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 642/2015 1. Ergänzung Az.: 61. 21-20 / 15D Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 09.02.2016 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 01.03.2016 vorberatend 16.03.2016 beschließend Bebauungsplan Nr. 15D, E.-Liblar, ehem. Musikschule Beschlussvorschlag 1: Beschluss über die Stellungnahmen; Satzungsbeschluss alternativ Beschlussvorschlag 2: Beschluss über die öffentliche Auslegung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Beschlussvorschlag 1: Es wird gemäß des Beschlussvorschlages V642/2015 die Abwägung der Stellungnahmen zum Bebauungsplan und der Bebauungsplan Nr. 15D als Satzung beschlossen. alternativ Beschlussvorschlag 2: Gemäß §§ 2 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanvorentwurf nebst Begründung als Bebauungsplanentwurf Nr. 15D, E.-Liblar, ehemalige Musikschule, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen. Begründung: zu Beschlussvorschlag 1: Es wird auf die Begründung zu 642/2015 verwiesen. zu Beschlussvorschlag 2: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat am 02.02.2016 mehrheitlich beschlossen, eine Reduzierung der Gebäudehöhe von 3 auf 2 Vollgeschosse vorzunehmen und das Dachgeschoss als geneigtes Dach auszubilden. Da es sich um dabei um eine wesentliche Änderung der städtebaulichen Konzeption handelt, ist eine erneute Offenlage erforderlich. Aus Sicht der Verwaltung stellt der Beschlussvorschlag 1 einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den verschiedenen öffentlichen und privaten Belangen dar und wird daher präferiert. Anlagen:  Anlageplan  Rechtsplanentwurf  Begründung In Vertretung (Hallstein) -2-