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Beschlusstext (4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
13.11.2012
Erstellt
21.01.13, 12:19
Aktualisiert
21.01.13, 12:19
Beschlusstext (4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel)

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Bad Münstereifel, 21.01.2013 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 20. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 13.11.2012 Zu Punkt 6.1 der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 865-IX/Z-1 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel Die Verwaltung schlägt vor, den Beschlussvorschlag der bisherigen Verfahrenspraxis anzupassen und daher wie folgt zu erweitern: Ergänzend zu den Regelungen der §§ 60 GO NRW und 12 der o.a. Hauptsatzung besteht jedoch zwischen dem Bürgermeister und den Fraktionen darüber Einigkeit, dass zur Fassung von Dringlichkeitsentscheidungen weiterhin neben dem Bürgermeister zwei Stadtverordnete aus zwei verschiedenen Ratsfraktionen unterzeichnen. Die Ratsmitglieder stimmen diesem Vorschlag zu. Einstimmiger Beschluss: Hier wirkt der Bürgermeister gemäß § 7 Abs. 3 Satz 3 GO NRW nicht mit. 1. Die 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 27.06.1997 wird in der Fassung des als Anlage 2 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs (= Anlage 2 der Originalniederschrift) beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. 2. Ergänzend zu den Regelungen der §§ 60 GO NRW und 12 der o.a. Hauptsatzung besteht jedoch zwischen dem Bürgermeister und den Fraktionen darüber Einigkeit, dass zur Fassung von Dringlichkeitsentscheidungen weiterhin neben dem Bürgermeister zwei Stadtverordnete aus zwei verschiedenen Ratsfraktionen unterzeichnen.