Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
13.11.2012
Erstellt
21.01.13, 12:19
Aktualisiert
21.01.13, 12:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 21.01.2013
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 20. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 13.11.2012
Zu Punkt 6.1 der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 865-IX/Z-1
4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel
Die Verwaltung schlägt vor, den Beschlussvorschlag der bisherigen Verfahrenspraxis anzupassen
und daher wie folgt zu erweitern:
Ergänzend zu den Regelungen der §§ 60 GO NRW und 12 der o.a. Hauptsatzung besteht jedoch
zwischen dem Bürgermeister und den Fraktionen darüber Einigkeit, dass zur Fassung von Dringlichkeitsentscheidungen weiterhin neben dem Bürgermeister zwei Stadtverordnete aus zwei verschiedenen Ratsfraktionen unterzeichnen.
Die Ratsmitglieder stimmen diesem Vorschlag zu.
Einstimmiger Beschluss:
Hier wirkt der Bürgermeister gemäß § 7 Abs. 3 Satz 3 GO NRW nicht mit.
1. Die 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 27.06.1997 wird
in der Fassung des als Anlage 2 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs (= Anlage 2 der
Originalniederschrift) beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Ergänzend zu den Regelungen der §§ 60 GO NRW und 12 der o.a. Hauptsatzung besteht jedoch zwischen dem Bürgermeister und den Fraktionen darüber Einigkeit, dass zur Fassung von
Dringlichkeitsentscheidungen weiterhin neben dem Bürgermeister zwei Stadtverordnete aus zwei
verschiedenen Ratsfraktionen unterzeichnen.