Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
8,3 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Drewes-Janssen
BE: Herr Stolz
Kreuzau, 18.12.2006
Vorlagen-Nr.: 7/2007
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
30.01.2007
13.02.2007
Neuberechnung des Verwaltungskostenbeitrages für den Schulverband Kreuzau-Nideggen
für das Jahr 2007 ff.
I. Sach- und Rechtslage:
Unter Verwaltungsvorlage 87/00 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau mit Beschluss vom
28.11.2000 den Verwaltungskostenbeitrag ab dem 01.01.2001 auf 22.500 DM/Jahr festgesetzt.
Anlässlich der überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Schulverbandes
Kreuzau-Nideggen vom 05.03.2001 durch das GPA des Kreises Düren wurde die Berechnung
insbesondere hinsichtlich des Berechnungsmodus kritisiert. Es wurde bemängelt, dass das KGSTGutachten zur Berechnung des Verwaltungskostenbeitrages nicht vollumfänglich angewandt
wurde, sondern nur partiell.
Eine im Mai 2001 unter Berücksichtigung der KGST-Empfehlungen durchgeführte Berechnung
führte zu einem Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 22.630 DM/Jahr. Es blieb zum damaligen
Zeitpunkt
festzustellen,
dass
der
unter
der
damaligen
Grundlage
berechnete
Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 22.500 DM zumindest ergebnisorientiert korrekt war.
In der Zeit vom 08.08. – 15.08.2006 wurde durch die GPA NRW eine überörtliche Prüfung der
Gemeindekasse durchgeführt. Im Rahmen der Prüfung wurde empfohlen, den
Verwaltungskostenbeitrag regelmäßig zu überprüfen und bedarfsweise anzupassen. Unter
systematischer Anwendung des KGST-Gutachtens ergibt sich folgende Berechnung:
1. Personalkosten
2. TUIV-Aufschlag (Informationstechnische Unterstützung)
Gemeinkostenzuschlag (20% auf die Bruttopersonalkosten)
Summe
aufgerundet
8.590,00 €
1.806,00 €
1.718,00 €
-------------12.114,00 €
12.200,00 €
Im Haushaltsplan sind bisher 11.505,00 € veranschlagt. Insoweit wird vorgeschlagen, ab 2007
eine Ansatzerhöhung bei Haushaltsstelle 030.1631 in Höhe von 695,00 € auf 12.200,00 €/Jahr
vorzunehmen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 695,00 €.
III. Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungskostenbeitrag des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen wird ab dem 01.01.2007
auf 12.200 € jährlich festgesetzt.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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