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Allgemeine Vorlage (Neuberechnung des Verwaltungskostenbeitrages für den Schulverband Kreuzau-Nideggen für das Jahr 2007 ff.)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,3 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Neuberechnung des Verwaltungskostenbeitrages für den Schulverband Kreuzau-Nideggen für das Jahr 2007 ff.) Allgemeine Vorlage (Neuberechnung des Verwaltungskostenbeitrages für den Schulverband Kreuzau-Nideggen für das Jahr 2007 ff.)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Drewes-Janssen BE: Herr Stolz Kreuzau, 18.12.2006 Vorlagen-Nr.: 7/2007 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 30.01.2007 13.02.2007 Neuberechnung des Verwaltungskostenbeitrages für den Schulverband Kreuzau-Nideggen für das Jahr 2007 ff. I. Sach- und Rechtslage: Unter Verwaltungsvorlage 87/00 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau mit Beschluss vom 28.11.2000 den Verwaltungskostenbeitrag ab dem 01.01.2001 auf 22.500 DM/Jahr festgesetzt. Anlässlich der überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen vom 05.03.2001 durch das GPA des Kreises Düren wurde die Berechnung insbesondere hinsichtlich des Berechnungsmodus kritisiert. Es wurde bemängelt, dass das KGSTGutachten zur Berechnung des Verwaltungskostenbeitrages nicht vollumfänglich angewandt wurde, sondern nur partiell. Eine im Mai 2001 unter Berücksichtigung der KGST-Empfehlungen durchgeführte Berechnung führte zu einem Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 22.630 DM/Jahr. Es blieb zum damaligen Zeitpunkt festzustellen, dass der unter der damaligen Grundlage berechnete Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 22.500 DM zumindest ergebnisorientiert korrekt war. In der Zeit vom 08.08. – 15.08.2006 wurde durch die GPA NRW eine überörtliche Prüfung der Gemeindekasse durchgeführt. Im Rahmen der Prüfung wurde empfohlen, den Verwaltungskostenbeitrag regelmäßig zu überprüfen und bedarfsweise anzupassen. Unter systematischer Anwendung des KGST-Gutachtens ergibt sich folgende Berechnung: 1. Personalkosten 2. TUIV-Aufschlag (Informationstechnische Unterstützung) Gemeinkostenzuschlag (20% auf die Bruttopersonalkosten) Summe aufgerundet 8.590,00 € 1.806,00 € 1.718,00 € -------------12.114,00 € 12.200,00 € Im Haushaltsplan sind bisher 11.505,00 € veranschlagt. Insoweit wird vorgeschlagen, ab 2007 eine Ansatzerhöhung bei Haushaltsstelle 030.1631 in Höhe von 695,00 € auf 12.200,00 €/Jahr vorzunehmen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 695,00 €. III. Beschlussvorschlag: Der Verwaltungskostenbeitrag des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen wird ab dem 01.01.2007 auf 12.200 € jährlich festgesetzt. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-