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Allgemeine Vorlage (Anpassung der Friedhofssatzung sowie der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
16 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Anpassung der Friedhofssatzung sowie der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Anpassung der Friedhofssatzung sowie der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Anpassung der Friedhofssatzung sowie der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Anpassung der Friedhofssatzung sowie der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Frau Kurth/Herr Stolz BE: Herr Stolz Kreuzau, 16.01.2007 Vorlagen-Nr.: 10/2007 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 30.01.2007 13.02.2007 Anpassung der Friedhofssatzung sowie der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Das Bestattungswesen und die Friedhofskultur befinden sich seit Jahren in einem Umbruch. Veränderte Einstellungen der Bürger zur Bestattung, aber auch die ständig steigenden Kosten führen dazu, dass mehr und mehr kostengünstige Bestattungsformen gesucht werden. So besteht ein deutlicher Trend hin zur Urne. Wurden im Jahre 2005 nur 28 % der Bestattungen in Urnen durchgeführt, waren es im Jahre 2006 bereits 40 %. Es muss davon ausgegangen werden, dass sich dieser Anteil noch weiter steigern wird. Das Kostenbewusstsein führt dazu, dass bei Urnenbestattungen auch die Friedhofskapelle nicht mehr in allen Fällen in Anspruch genommen wird. Bei 133 Bestattungen im Jahre 2006 ist die Kapelle nur noch in 119 Fällen genutzt worden. Festzustellen ist auch, dass nicht mehr alle Bürger, die in Kreuzau ihren Wohnsitz hatten, auch hier beerdigt werden. Im Jahre 2006 sind 161 Personen, die mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, verstorben. Tatsächlich bestattet wurden allerdings nur 133 Personen. Die Ursache ist sicherlich auch in anderen Bestattungsarten, wie Friedwald, Verstreuung im Ausland, Seebestattung oder Bestattung in den Bergen zu suchen. Die Gebührenkalkulation, die bisher auf den durchschnittlichen Bestattungszahlen der letzten 5 Jahre beruhte, kann mit diesen gravierenden Veränderungen kaum noch mithalten, so dass es mehr oder weniger regelmäßig zu drastischen Defiziten kommt. So sind im Jahre 2005 50.000 € (siehe Ziffer 10) weniger an Gebühren eingenommen worden als kalkuliert waren. Dies liegt einerseits daran, dass die erwartete Bestattungszahl nicht eingetreten ist. Der Trend zur Urne hat aber auch zur Folge, dass nicht – wie früher allgemein üblich – bei Versterben eines Ehepartners gleich ein Doppelwahlgrab gekauft wird, d.h. eine Grabstelle mehr als zunächst erforderlich. Der erwarteten Einnahme von 2 Wahlgrabstätten steht in diesen Fällen meistens nur noch die Gebühr für ein (preisgünstigeres) Urnengrab gegenüber. Es ist also dringend erforderlich, die gesamte Friedhofssituation neu zu überdenken und ggf. auch andere Wege als bisher üblich zu gehen. Bekanntlich wurde zur Jahresmitte 2006 beschlossen, die Bestattungsleistungen auf den Friedhöfen zu privatisieren. Nach inzwischen durchgeführter Submission der Leistungen hat eine Kreuzauer Firma den Auftrag hierfür zum 01.01.2007 erhalten. Die Privatisierung führt zu einer Kostensenkung von rd. 20.000 €. Angestrebt wird auch, die Unterhaltung der Friedhöfe zum Teil auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit geringfügigem Beschäftigungsumfang zu übertragen, so dass es zu einer Entlastung des Bauhofes mit gleichzeitiger Kostenreduzierung kommen wird. Die Umsetzung kann allerdings erst in dem Rahmen erfolgen, wie Personalkosten auf dem Bauhof durch Ausscheiden von Mitarbeitern freigesetzt werden, damit keine zusätzlichen Personalaufwendungen entstehen. Darüber hinaus unterbreite ich Ihnen nachstehend einige Vorschläge, die zu einer Verbesserung der Kosten– Nutzensituation auf den Friedhöfen beitragen können: 1. Es sollte zugelassen werden, dass auch Auswärtige auf den Kreuzauer Friedhöfen bestattet werden können. Dies ist bisher nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen in einem 2. 3. 4. 5. 6. Wahlgrab möglich, und zwar dann, wenn ein Angehöriger, der mit dem Verstorbenen in gerader Linie verwandt ist, in der Gemeinde Kreuzau seinen Wohnsitz hat. Eine Bestattung in einem Reihengrab ist bisher nur für Personen zulässig, die in der Gemeinde Kreuzau ihren Wohnsitz hatten und im Anschluss daran aus Gründen der Alterspflege außerhalb der Gemeinde untergebracht wurden. Dabei sollte die Wohnsitzdauer in Kreuzau mindestens 20 Jahre betragen haben. Die Öffnung für auswärtige Bestattungen sollte allerdings zunächst auf dem Friedhof im Ortsteil Winden nicht gelten, da dort z.Zt. nur ein begrenztes Angebot an freien Grabstätten vorhanden ist. Es ist zulässig, für die Bestattung von Auswärtigen einen Gebührenzuschlag zu erheben. Ich schlage vor, diesen Zuschlag auf 20 % der jeweiligen Grabkosten festzusetzen. Erwerb einer Grabstätte zu Lebzeiten. Auch dies ist bisher nach der geltenden Friedhofsordnung nicht möglich. Die Anfrage wird häufig von Bürgerinnen und Bürgern gestellt, die meistens keine Angehörigen mehr haben und ihre Bestattung bereits zu Lebzeiten ordnungsgemäß geregelt sehen möchten. Die bestehende Regelung sollte man dahingehend ändern, dass Bürger ein Grab bereits zu Lebzeiten erwerben können. Für die Pflege dieser „Grünfläche“ wird eine Unterhaltungsgebühr in Höhe von 50 € pro Jahr bis zur Belegung gefordert. Ein Kauf zu Lebzeiten ist aus Platzmangel auf den Friedhöfen in Winden und alter Teil Untermaubach nicht zulässig. Die Anzahl der Verkäufe sollte über einen gewissen Zeitraum beobachtet werden, damit es auf keinen Fall erforderlich wird, Friedhöfe zu erweitern. Es kommt immer häufiger vor, dass Gräber vor Ablauf der Ruhefrist eingeebnet werden und das Nutzungsrecht an die Gemeinde zurückgegeben wird. Das führt dazu, dass die Grabfläche solange von der Gemeinde gepflegt werden muss, bis eine Wiederbelegung erfolgen kann. Hierfür sollte zukünftig eine Pflegegebühr erhoben werden, und zwar von 50 € je angefangenes Jahr, in dem noch eine Ruhefrist besteht. Diese Gebühr sollte für jede Grabart gleich erhoben werden. Z.Zt. bietet die Gemeinde Urnenreihengräber an. Es verstärkt sich allerdings mehr und mehr die Nachfrage nach Urnenwahlgräbern. Diese könnten einerseits nacherworben werden (Umwandlung aus Urnenreihengrab in ein Urnenwahlgrab), zum anderen sollte es auch zulässig sein, 2 Urnen in einem Urnenwahlgrab mit der Größe 80 x 80 zu bestatten. Unabhängig davon wäre es auch weiterhin möglich, ein normales Einzelwahlgrab zu erwerben, in dem bis zu 4 Urnen gegen entsprechende Gebühren beigesetzt werden können. Auf allen Friedhöfen ist Platz die für Urnenwahlgräber vorhanden Pflegefreies Urnengemeinschaftsgrab. Angesichts der Tendenz, sich von der Pflege der Grabstätten mehr und mehr zu entlasten, schlägt die Verwaltung vor, pflegefreie Urnengemeinschaftsgrabstätten anzubieten. Hierbei handelt es sich um Grabstätten mit den Maßen ca. 3,50 m x 3,50 m, in deren Mitte eine Stele aufgestellt wird. In diesen Grabstätten kann eine größere Anzahl von Urnen beigesetzt werden. Die Namen der Verstorbenen werden auf der Stele angebracht. Aufstellung der Stele, Herrichtung des Grabes und die dauerhafte würdige Pflege sind Aufgabe der Gemeinde. Die Verwaltung geht davon aus, dass diese Bestattungsform relativ stark nachgefragt wird, weil die Angehörigen – anders als bei der anonymen Urnenbestattung – eine Anlaufstelle haben, eine offene Trauerfeier am Grab stattfinden kann, für Ehepartner die Möglichkeit besteht, sich beide hier bestatten zu lassen und letztlich natürlich aufgrund der Tatsache, dass keine Pflegeverpflichtung besteht. Ein pflegefreies Urnengemeinschaftsgrab sollte zunächst auf dem Friedhof in Kreuzau angelegt werden. Sofern die Nachfrage vorhanden ist, soll auch die Anlegung auf den anderen Friedhöfen erfolgen, ggf. können Grabflächen und Stelengröße angepasst werden. Eine der Bestattungsformen in der Gemeinde, und zwar nur auf dem Friedhof im Ortsteil Kreuzau, ist die Rasenerdbestattung, bei der auf einem eigenen Gräberfeld eine Bestattung vorgenommen wird. Die Pflege der Rasenfläche erfolgt dann für die Dauer der Ruhefrist durch die Gemeinde. Diese Bestattungsart sollte künftig in „Rasenbestattung“ umbenannt werden. -2- 7. 8. 9. 10. 11. Im Jahre 2002 ist der neue Friedhof im Ortsteil Untermaubach in Betrieb genommen worden. Bisher sind dort nur 6 erfolgt, weil die Bürger überwiegend den Wunsch haben, auf dem alten Friedhof in der Ortsmitte beerdigt zu werden. In diesem Jahre sind zwar zahlreiche Reihengräber eingeebnet worden, so dass wieder freie Flächen auf dem alten Friedhof vorhanden sind. Es kann allerdings nach wie vor nicht mit hinreichender Sicherheit gesagt werden, ob das Platzangebot auf dem alten Friedhof auch auf Dauer ausreichend sein wird. Die Kosten für den neuen Friedhofsteil wurden mit rd. 1.850 € für die Verzinsung des Grundstückes und ca. 600 € für die Unterhaltung ermittelt. Aufgrund der relativ geringen Aufwendungen sollte es deshalb bei der bisherigen Situation verbleiben. Allerdings könnte der neue Friedhof genutzt werden, um neben dem Friedhof im Ortsteil Kreuzau zusätzlich anonyme Bestattungen und Aschenverstreuungen anzubieten. In der Gebührenkalkulation ist bisher ein Durchschnitt aus den Bestattungszahlen der letzten 5 Jahre zu Grunde gelegt worden. Damit sollte eine möglichst gleichbleibende Gebührenentwicklung erreicht werden. Es zeigt sich jedoch, dass diese Regelung den Veränderungen, wie sie eingangs dargestellt wurden, nicht mehr gerecht wird. Für das Jahr 2007 sollte mit einer Bestattungszahl von 130 kalkuliert werden (2006 tatsächlich 133). Bei der Gebührenermittlung für die Friedhofskapellen soll von 119 Nutzungen ausgegangen werden, was der tatsächlichen Nutzung im Jahre 2006 entspricht. Die endgültige Abrechnung der Friedhofsgebühren aus dem Jahre 2005 schließt mit einem Defizit von rd. 60.000 € ab, welche mit je 1/3 in den kommenden drei Jahren in die Gebührenkalkulation einzurechnen ist. Diese ganz erhebliche Abweichung von der Kalkulation ist im Wesentlichen auf folgende Gründe zurückzuführen: Die Einnahmen aus den Friedhofsgebühren für den Erwerb von Gräbern sind um rd. 30.000 €, die Einnahmen aus Grabbereitungsgebühren um 20.000 € und durch Minderbelegung der Kapelle um rd. 6.000 € zurückgegangen. Bei den Personal- und Sachausgaben ergibt sich im Abgleich ein Mehraufwand von rd. 5.000 €. Die Gemeindeprüfungsanstalt hat bei ihrer Prüfung empfohlen, die Verzinsung des Anlagekapitals von 6 auf 7 % anzuheben. Die Abschreibung erfolgt nach dem Wiederbeschaffungszeitwert. Dieser Vorschlag ist in der Kalkulation 2007 berücksichtigt. Er führt zu Mehraufwendungen von rd. 8.750,80 € bei der Verzinsung des Anlagevermögens und zu Mehraufwendungen von rd. 2.877,00 € bei der Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert. Kalkulation Zur neuen Gebührenkalkulation für das Jahr 2007 sind unter den vorhergehenden Punkten bereits Hinweise gegeben worden. Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass die Gebühren nicht unerheblich angehoben werden müssen. Dies ist schwerpunktmäßig darauf zurück zu führen, dass auch im Jahre 2005 ein Defizit von rund 60.000,00 € entstanden ist, welches mit 1/3 in die diesjährige Kalkulation einfließen muss. Steigerungen ergeben sich auch aus der Anhebung des Zinssatzes auf 7 % und der Einführung der Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert, wie dies von der Gemeindeprüfungsanstalt gefordert wurde. Die zugrunde gelegten Bestattungsfälle als auch die Nutzungszahlen der Friedhofskapellen orientieren sich ausschließlich an den Zahlen des Jahres 2006. Die Anwendung der Durchschnittszahlen aus den letzten 5 Jahren, wie bisher praktiziert, hätte zu nicht realistischen Ergebnissen geführt. Es ist zu erwarten, dass auf Grund der jetzt zu Grunde gelegten Kalkulationsdaten im Jahre 2007 ein Kostenausgleich erreicht werden kann. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die erwarteten Gebühreneinnahmen belaufen sich gemäß Anlage12 der Kalkulation auf 334.788,00 €. -3- III. Beschlussvorschlag: „Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen – Friedhofsordnung- der Gemeinde Kreuzau und die 5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Kreuzau für das Friedhofs- und Bestattungswesen werden in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen“. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -4-