Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -621-01BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 05.03.2007
Vorlagen-Nr.: 27/2007
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
22.03.2007
24.04.2007
08.05.2007
Umfangreicher Aus-/Umbau des Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Stockheim;
hier: Grundsatzbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Gemäß Ziffer 8.4 des Brandschutzbedarfsplanes ist ein umfangreicher Aus- und Umbau des
Feuerwehrgerätehauses Stockheim vorgesehen. Aufgrund dieser Festschreibung ist im
Investitionsprogramm für das Jahr 2008 bei Haushaltsstelle 130.9405 für die
Erweiterung/Sanierung des Feuerwehrgerätehauses ein Betrag in Höhe von 250.000,00 €
veranschlagt. Dieser Betrag beruht jedoch auf keinerlei exakter Kostenermittlungen, da der
Umfang der erforderlichen Bauarbeiten bisher nicht konkret ermittelt bzw. diskutiert worden ist.
Ich halte es aus diesem Grunde daher bereits jetzt für erforderlich, die notwendigen Diskussionen
zum Aus-/Um- oder gegebenenfalls auch Neubau zu führen und schlage auch vor, eine
Ortsbesichtigung durchzuführen.
Das heutige Feuerwehrgerätehaus wurde im Jahre 1963/64 am jetzigen Standort errichtet. Es
befindet sich im rückwärtigen Bereich des gemeindeeigenen Grundstückes Gemarkung
Stockheim, Flur 14, Nr. 443, und ist über eine ca. 45 m tiefe und maximal 4 m breite
Grundstückszufahrt erreichbar (siehe Lageplan, Anlage 1).
Eine Arbeitsgruppe der Löschgruppe Stockheim hat eine Bestandsaufnahme des jetzigen
Feuerwehrgerätehauses vorgenommen und Ideen für ein neues Konzept erarbeitet. Diese
Unterlagen wurden seitens der Verwaltung mit dem Gemeindebrandmeister und der Löschgruppe
am 01.02.2007 vor Ort bereits einmal besprochen. Der derzeitige Gebäudebestand stellt sich wie
folgt dar:
Die Fahrzeughalle bietet Platz für zwei Großfahrzeuge (es sind jedoch 4 Fahrzeuge vorhanden).
Der Ausbildungsraum bietet Platz für 16 Mitglieder (es sind aber 25 Mitglieder plus
Jugendfeuerwehr vorhanden). Die Umkleidemöglichkeit ist für 18 Mitglieder gegeben. Die
Sanitäranlagen sind sicherlich nicht als optimal zu bezeichnen. An Lagermöglichkeit steht ein
Raum von 20 m² Größe zur Verfügung.
Obwohl in den Jahren 2004 und 2005 Sanierungsarbeiten im Wert von insgesamt rund 15.000,00
€ durchgeführt worden sind (Acu-Dränrinne vor der Halle, neue Abhangdecke in der Fahrzeughalle
sowie schwenkbare Elektroanschlüsse in der Fahrzeughalle) sind sicherlich weitere
Sanierungsarbeiten unumgänglich. Hierzu zählen die Erneuerung des Daches, die Erneuerung
von Fenstern sowie die Beseitigung von Rissen im Mauerwerk und die Erneuerung/Modernisierung
der Heizung. Einer generellen Überprüfung bedürfen auch die Abwasserleitungen, da immer
wieder Verstopfungen auftreten.
Um alle Missstände zu beseitigen, müssten also neben erforderlichen Sanierungsarbeiten auch
bauliche Erweiterungen vorgenommen werden, bestehend aus
- zwei zusätzlichen Stellplätzen a’ 8 m Tiefe,
- Vergrößerung des Ausbildungsraumes,
- Vergrößerung der Umkleidemöglichkeit,
- Vergrößerung der Sanitäranlagen,
- eventuelle Vergrößerung der Lagermöglichkeiten.
Aufgrund der bestehenden Situation halte ich es jedoch nur für möglich, im Zuge einer Erweiterung
die Situation im Ausbildungsraum, den Umkleidemöglichkeiten und im Sanitärbereich zu
realisieren. Die Erweiterung um 2 zusätzliche Stellplätze im Rahmen der bestehenden
Bausubstanz ist meines Erachtens nicht möglich bzw. wäre völlig unwirtschaftlich. Die beiden
zusätzlichen Stellplätze wären nur in einem separaten Gebäude zu realisieren.
Lassen Sie mich an dieser Stelle einflechten, wie sich der Fahrzeugbestand darstellt:
Ein Löschfahrzeug (12,50 m Stellplatz erforderlich),
ein MTF (8,00 m Stellplatz erforderlich),
ein Gerätewagen-Messtechnik (8,00 m Stellplatz erforderlich),
ein ABC-Erkundungsfahrzeug (8,00 m Stellplatz erforderlich).
Die beiden erstgenannten Fahrzeuge sind Eigentum der Gemeinde Kreuzau.
Die beiden letztgenannten Fahrzeuge stehen im Eigentum des Kreises Düren, sind jedoch seit
Jahren von der Löschgruppe Stockheim dauerhaft genutzt worden, was auch auch in Zukunft der
Fall sein soll.
Sofern man ein Gebäude aus „einem Guss“ in Zukunft betreiben will, müsste das bestehende
Feuerwehrgerätehaus abgerissen werden. Ein Neubau an gleicher Stelle wäre theoretisch
möglich.
Sofern man einen Neubau realisieren will, bietet sich allerdings auch ein anderer Standort sowohl
aus meiner Sicht als auch aus Sicht der Löschgruppe Stockheim an. Bei dem anderen Standort
handelt es sich ebenfalls um ein gemeindeeigenes Grundstück (Gemarkung Stockheim, Flur 11,
Parzelle Nr. 101, Lage des Grundstückes: siehe Flurkarte, Anlage 2), gelegen an der „Kreuzauer
Straße/Ecke Marienstraße“ in der Nähe der TFA.
Das Grundstück wird derzeit als Spielplatz genutzt. Eine Aufgabe des Spielplatzes ist seitens der
Verwaltung ohnehin vorgesehen, da der Spielplatz an dieser Stelle und aufgrund der Tatsache,
dass noch andere Spielplätze vorhanden sind, überflüssig ist.
Das Grundstück wird vom rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. F 2 erfasst und ist in diesem Plan als
Gewerbegebiet ausgewiesen. Theoretisch könnte dieses Grundstück auch als Gewerbegrundstück
veräußert werden. Das Grundstück ist insgesamt 1.886 m² groß. Bei einem Verkehrswert von
45,00 €/m² wäre hier theoretisch ein Kaufpreis von rund 85.000,00 € zu erzielen.
Bei einer Standortverlagerung wäre es möglich, am bisherigen Standort Wohnhäuser zu errichten.
Hier könnten rund 2.000 m² veräußert werden. Bei einem Baulandrichtwert von 125,00 € könnte
hier ein Verkaufspreis von 250.000,00 € erzielt werden. Dieser reduziert sich allerdings um
notwendige Erschließungsmaßnahmen, sodass maximal ein Kaufpreis von 80,00 €, somit
160.000,00 €, erzielt werden könnte.
Fakt ist aber auch, dass ein kompletter Neubau sicherlich nicht für 250.000,00 € gebaut werden
kann.
Nach einem ersten Entwurf der Löschgruppe Stockheim würde ein Neubau ca. 2.500 m³ umbauten
Raum umfassen. Unter Zugrundelegung der Baukosten beim Feuerwehrgerätehaus
Untermaubach würden sich bei 200,00 €/m³ somit Baukosten in Höhe von rund 500.000,00 €
ergeben. Hier sind noch rund 15 % Nebenkosten hinzuzurechnen. Außerdem muss der Abbruch
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mit geschätzten 50.000,00 € hinzugerechnet werden, wobei die Löschgruppe Stockheim bereit
wäre, den Abbruch in eigener Regie durchzuführen.
Die Löschgruppe Stockheim hat auch Gespräche mit einer ortsansässigen Firmengruppe geführt.
Hiernach besteht die Aussage, dass der Neubau für 250.000,00 € zu realisieren ist. Ich halte dies
schlichtweg nicht für möglich.
Aufgrund meiner vorstehenden Ausführungen halte ich zunächst eine grundsätzliche Diskussion
zum Themenkomplex für erforderlich. Damit diese Diskussion auch offen geführt werden kann,
verzichte ich auf einen konkreten Beschlussvorschlag.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Im Investitionsprogramm sind für das Jahr 2008 bisher Ausgaben in Höhe von 250.000,00 €
veranschlagt.
III. Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung erarbeitet.
Der Bürgermeister
i.V.
- Stolz -Anlagen-
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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