Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-241/2005
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.: 40 30 00
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
Bemerkungen:
26.04.2005
Betreff:
Antrag der Arbeiterwohlfahrt (AWO), Ortsverband Kaster/Königshoven vom 08.03.2005
auf finanzielle Unterstützung zur Durchführung der Betreuungsmaßnahme "Dreizehn
Plus".
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales lehnt den Antrag der
Arbeiterwohlfahrt (AWO), Ortsverband Kaster/Königshoven vom 08.03.2005 auf Einbau
einer Spülmaschine und Übernahme der Betriebskosten bzw. die Zahlung adäquater
Finanzmittel ab.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Einführung:
Ziel der Landesregierung war es, verlässliche und bedarfsgerechte Betreuungsangebote
an allen Schulen im Primarbereich und der Sekundarstufe I, an denen ein entsprechender
Bedarf besteht, einzurichten. Diesbezüglich ist das Betreuungsangebot insgesamt
dahingehend ausgebaut worden, dass zum Schuljahresbeginn 2002/ 2003 zusätzlich zu
den damals bereits bestehenden Betreuungsangeboten „Schule von acht bis eins“ in den
Grundschulen Betreuungsmaßnahmen „Dreizehn Plus“ eingerichtet werden konnten. Im
Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt das Land Zuwendungen zu den
Personal- und Sachkosten; diese betragen im Primarbereich aktuell für die
Betreuungsmaßnahme „Schule von acht bis eins“ je 4.000 €
sowie für die
Betreuungsmaßnahme „Dreizehn Plus“ je Gruppe 5.000 € pro Gruppe (mindestens 10
Schüler).
„Schule von acht bis eins“
Die Entscheidung, ob ein Betreuungsangebot eingerichtet werden soll, trifft die
Schulkonferenz der jeweiligen Schule. Der Beschluss bedarf der Zustimmung des
Schulträgers. Entsprechend hat der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport in seinen
Sitzungen am 17.06.1996 und 09.05.2000 einstimmig beschlossen, der Einrichtung von
Betreuungsangeboten in Grundschulen sowie der Betreuung von Kindern und
Jugendlichen in der Sekundarstufe I grundsätzlich zuzustimmen. Die Stadt Bedburg als
Schulträger übernahm keine Trägerschaft für die Betreuungsmaßnahmen, unterstützt
jedoch die einzelnen Schulen bei der Einrichtung von Betreuungsangeboten. Aufgrund der
o. a. Ausschussbeschlüsse hat die Stadt Bedburg als Schulträger der Durchführung des
Betreuungsprogramms „Schule von acht bis eins“ zugestimmt. Das Betreuungsangebot
wird in den Grundschulen durch verschiedene Träger angeboten. In der Katholischen
Grundschule Kaster ist dies die „Arbeiterwohlfahrt“, Ortsverband Kaster/Königshoven,
welche aktuell drei Gruppen unterhält.
„Dreizehn Plus“
Aufgrund einer Änderung der Landesrichtlinien über die Betreuung von Schülerinnen und
Schülern vor und nach dem Unterricht konnten erstmals ab dem Schuljahr 2002/ 2003 an
den Grundschulen Gruppen im Rahmen des Nachmittagsprogramms „Dreizehn Plus“
eingerichtet werden. Auf der Grundlage des Beschluss des Ausschusses für Schule,
Kultur und Sport vom 09.05.2000 hat die Stadt Bedburg als Schulträger auch der
Durchführung des Betreuungsprogramms „Dreizehn Plus“ zugestimmt, welches gleichfalls
durch verschiedene Träger angeboten wird. In der Katholischen Grundschule Kaster ist
dies ebenfalls die „Arbeiterwohlfahrt“, Ortsverband Kaster/Königshoven, welche aktuell
zwei Gruppen unterhält.
Kosten
Bei der Durchführung beider Betreuungsangebote entstehen dem Schulträger zusätzliche
bzw. erhöhte Verbrauchskosten, wie beispielsweise für Heizung, Strom, Wasser/ Kanal,
Müllentsorgung etc., zumal die Maßnahme „Dreizehn Plus“ außerhalb der schulischen
Nutzungszeiten - Stichwort: Hausmeister - stattfindet. Obwohl die Betreuungsangebote
„Schule von acht bis eins“ und „Dreizehn Plus“ grundsätzlich freiwillige Leistungen
darstellen und der Schulträger nicht zur Übernahme von Kosten verpflichtet ist, hat die
Stadt Bedburg den Trägern dieser Maßnahmen für die Nutzung der städtischen Räume
keinerlei Kosten in Rechnung gestellt.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Antrag der AWO:
Nunmehr sprach am 08. März 2005 Herr Kaltenhäuser, vertretend für die AWO,
Ortsverband Kaster/ Königshoven, bei Herrn Bürgermeister Koerdt vor und teilte mit, dass
die AWO nicht mehr in der Lage sei, die Maßnahme „Dreizehn Plus“ alleine aus
Landesmitteln finanziert, weiterzuführen. Grund hierfür sei insbesondere die
Übermittagsbetreuung, d.h. das Mittagsessen mit den damit verbundenen Kosten und
beantragte sinngemäß den Einbau einer Spülmaschine in den Räumen der Grundschule;
andernfalls müsse die Maßnahme in einer neuen Trägerschaft weitergeführt werden. In
der katholischen Grundschule Kaster sind aktuell 27 Kinder in den Nachmittagsgruppen
der AWO. Dies entspricht einer Landesförderung in Höhe von 10.000 €; darüber hinaus
werden vom Träger Elternbeiträge - 25 € pro Kind und Monat - in Höhe von rund 8.100 €
per anno, zuzüglich eines Beitrages für das Mittagsessen - je Teilnahme 3,20 € - erhoben.
Rein informatorisch weist die Verwaltung darauf hin, dass die AWO, Ortsverband Kaster/
Königshoven für beide Betreuungsmaßnahmen - „Dreizehn Plus“ und „Schule von acht bis
eins“ - umgerechnet für jeden Schüler einen jährlichen Betrag in Höhe von rd. 1.500 €
erhält (Landesmittel einschließlich Elternbeitrag). In der Offenen Ganztagsschule im
Primarbereich würde hingegen lediglich ein Betrag in Höhe von 1.220 € (Landesmittel und
kommunaler/ Elternanteil) gezahlt werden, wobei vom Träger Betriebskosten separat
erhoben werden können; den Trägern in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich
wird insofern ein - nicht unerheblich - geringerer Betrag pro Schüler zur Verfügung stehen.
(Anmerkung der Verwaltung: Seitens der AWO ist mit Hinblick auf die Einführung der
offenen Ganztagsschule im Primarbereich ein neuer Verein „Schule mit Herz“ e.V.
gegründet worden.)
Im Ergebnis sind aus Sicht der Verwaltung die seitens der Landesregierung für die
Durchführung der aktuellen Betreuungsmaßnahmen zur Verfügung gestellten finanziellen
Mittel als ausreichend anzusehen; so auch eine Aussage der vergleichbaren Einrichtung in
der Grundschule Kirchherten. In Anbetracht der Tatsache, dass über den weiteren
Fortgang „Einführung der offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ - insbesondere
wegen Ort und Trägerschaft - noch keine Entscheidungen getroffen werden können, sieht
die Verwaltung keine Grundlage, aktuell finanzielle Mittel an einen Träger zu zahlen oder
investive Maßnahmen zu tätigen, welche förderungsschädlich bezüglich des vorliegenden
Antrages wären. Die Verwaltung empfiehlt daher dem Ausschuss für Schule, Jugend,
Freizeit und Soziales, den Antrag der Arbeiterwohlfahrt (AWO), Ortsverband
Kaster/Königshoven vom 08.03.2005 auf Einbau einer Spülmaschine und Übernahme der
Betriebskosten, sowie die Zahlung adäquater Finanzmittel abzulehnen.
50181 Bedburg, den 18. April 2005
----------------------------------(Brunken)
Abteilungsleiter
----------------------------------(Kramer)
Fachbereichsleiter
----------------------------------(Koerdt)
Bürgermeister