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Beschlussvorlage (Antrag der Arbeiterwohlfahrt (AWO), Ortsverband Kaster/Königshoven vom 08.03.2005 auf finanzielle Unterstützung zur Durchführung der Betreuungsmaßnahme "Dreizehn Plus".)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Antrag der Arbeiterwohlfahrt (AWO), Ortsverband Kaster/Königshoven vom 08.03.2005 auf finanzielle Unterstützung zur Durchführung der Betreuungsmaßnahme "Dreizehn Plus".) Beschlussvorlage (Antrag der Arbeiterwohlfahrt (AWO), Ortsverband Kaster/Königshoven vom 08.03.2005 auf finanzielle Unterstützung zur Durchführung der Betreuungsmaßnahme "Dreizehn Plus".) Beschlussvorlage (Antrag der Arbeiterwohlfahrt (AWO), Ortsverband Kaster/Königshoven vom 08.03.2005 auf finanzielle Unterstützung zur Durchführung der Betreuungsmaßnahme "Dreizehn Plus".)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-241/2005 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 40 30 00 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales Bemerkungen: 26.04.2005 Betreff: Antrag der Arbeiterwohlfahrt (AWO), Ortsverband Kaster/Königshoven vom 08.03.2005 auf finanzielle Unterstützung zur Durchführung der Betreuungsmaßnahme "Dreizehn Plus". Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales lehnt den Antrag der Arbeiterwohlfahrt (AWO), Ortsverband Kaster/Königshoven vom 08.03.2005 auf Einbau einer Spülmaschine und Übernahme der Betriebskosten bzw. die Zahlung adäquater Finanzmittel ab. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Einführung: Ziel der Landesregierung war es, verlässliche und bedarfsgerechte Betreuungsangebote an allen Schulen im Primarbereich und der Sekundarstufe I, an denen ein entsprechender Bedarf besteht, einzurichten. Diesbezüglich ist das Betreuungsangebot insgesamt dahingehend ausgebaut worden, dass zum Schuljahresbeginn 2002/ 2003 zusätzlich zu den damals bereits bestehenden Betreuungsangeboten „Schule von acht bis eins“ in den Grundschulen Betreuungsmaßnahmen „Dreizehn Plus“ eingerichtet werden konnten. Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt das Land Zuwendungen zu den Personal- und Sachkosten; diese betragen im Primarbereich aktuell für die Betreuungsmaßnahme „Schule von acht bis eins“ je 4.000 € sowie für die Betreuungsmaßnahme „Dreizehn Plus“ je Gruppe 5.000 € pro Gruppe (mindestens 10 Schüler). „Schule von acht bis eins“ Die Entscheidung, ob ein Betreuungsangebot eingerichtet werden soll, trifft die Schulkonferenz der jeweiligen Schule. Der Beschluss bedarf der Zustimmung des Schulträgers. Entsprechend hat der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport in seinen Sitzungen am 17.06.1996 und 09.05.2000 einstimmig beschlossen, der Einrichtung von Betreuungsangeboten in Grundschulen sowie der Betreuung von Kindern und Jugendlichen in der Sekundarstufe I grundsätzlich zuzustimmen. Die Stadt Bedburg als Schulträger übernahm keine Trägerschaft für die Betreuungsmaßnahmen, unterstützt jedoch die einzelnen Schulen bei der Einrichtung von Betreuungsangeboten. Aufgrund der o. a. Ausschussbeschlüsse hat die Stadt Bedburg als Schulträger der Durchführung des Betreuungsprogramms „Schule von acht bis eins“ zugestimmt. Das Betreuungsangebot wird in den Grundschulen durch verschiedene Träger angeboten. In der Katholischen Grundschule Kaster ist dies die „Arbeiterwohlfahrt“, Ortsverband Kaster/Königshoven, welche aktuell drei Gruppen unterhält. „Dreizehn Plus“ Aufgrund einer Änderung der Landesrichtlinien über die Betreuung von Schülerinnen und Schülern vor und nach dem Unterricht konnten erstmals ab dem Schuljahr 2002/ 2003 an den Grundschulen Gruppen im Rahmen des Nachmittagsprogramms „Dreizehn Plus“ eingerichtet werden. Auf der Grundlage des Beschluss des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport vom 09.05.2000 hat die Stadt Bedburg als Schulträger auch der Durchführung des Betreuungsprogramms „Dreizehn Plus“ zugestimmt, welches gleichfalls durch verschiedene Träger angeboten wird. In der Katholischen Grundschule Kaster ist dies ebenfalls die „Arbeiterwohlfahrt“, Ortsverband Kaster/Königshoven, welche aktuell zwei Gruppen unterhält. Kosten Bei der Durchführung beider Betreuungsangebote entstehen dem Schulträger zusätzliche bzw. erhöhte Verbrauchskosten, wie beispielsweise für Heizung, Strom, Wasser/ Kanal, Müllentsorgung etc., zumal die Maßnahme „Dreizehn Plus“ außerhalb der schulischen Nutzungszeiten - Stichwort: Hausmeister - stattfindet. Obwohl die Betreuungsangebote „Schule von acht bis eins“ und „Dreizehn Plus“ grundsätzlich freiwillige Leistungen darstellen und der Schulträger nicht zur Übernahme von Kosten verpflichtet ist, hat die Stadt Bedburg den Trägern dieser Maßnahmen für die Nutzung der städtischen Räume keinerlei Kosten in Rechnung gestellt. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Antrag der AWO: Nunmehr sprach am 08. März 2005 Herr Kaltenhäuser, vertretend für die AWO, Ortsverband Kaster/ Königshoven, bei Herrn Bürgermeister Koerdt vor und teilte mit, dass die AWO nicht mehr in der Lage sei, die Maßnahme „Dreizehn Plus“ alleine aus Landesmitteln finanziert, weiterzuführen. Grund hierfür sei insbesondere die Übermittagsbetreuung, d.h. das Mittagsessen mit den damit verbundenen Kosten und beantragte sinngemäß den Einbau einer Spülmaschine in den Räumen der Grundschule; andernfalls müsse die Maßnahme in einer neuen Trägerschaft weitergeführt werden. In der katholischen Grundschule Kaster sind aktuell 27 Kinder in den Nachmittagsgruppen der AWO. Dies entspricht einer Landesförderung in Höhe von 10.000 €; darüber hinaus werden vom Träger Elternbeiträge - 25 € pro Kind und Monat - in Höhe von rund 8.100 € per anno, zuzüglich eines Beitrages für das Mittagsessen - je Teilnahme 3,20 € - erhoben. Rein informatorisch weist die Verwaltung darauf hin, dass die AWO, Ortsverband Kaster/ Königshoven für beide Betreuungsmaßnahmen - „Dreizehn Plus“ und „Schule von acht bis eins“ - umgerechnet für jeden Schüler einen jährlichen Betrag in Höhe von rd. 1.500 € erhält (Landesmittel einschließlich Elternbeitrag). In der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich würde hingegen lediglich ein Betrag in Höhe von 1.220 € (Landesmittel und kommunaler/ Elternanteil) gezahlt werden, wobei vom Träger Betriebskosten separat erhoben werden können; den Trägern in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich wird insofern ein - nicht unerheblich - geringerer Betrag pro Schüler zur Verfügung stehen. (Anmerkung der Verwaltung: Seitens der AWO ist mit Hinblick auf die Einführung der offenen Ganztagsschule im Primarbereich ein neuer Verein „Schule mit Herz“ e.V. gegründet worden.) Im Ergebnis sind aus Sicht der Verwaltung die seitens der Landesregierung für die Durchführung der aktuellen Betreuungsmaßnahmen zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel als ausreichend anzusehen; so auch eine Aussage der vergleichbaren Einrichtung in der Grundschule Kirchherten. In Anbetracht der Tatsache, dass über den weiteren Fortgang „Einführung der offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ - insbesondere wegen Ort und Trägerschaft - noch keine Entscheidungen getroffen werden können, sieht die Verwaltung keine Grundlage, aktuell finanzielle Mittel an einen Träger zu zahlen oder investive Maßnahmen zu tätigen, welche förderungsschädlich bezüglich des vorliegenden Antrages wären. Die Verwaltung empfiehlt daher dem Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales, den Antrag der Arbeiterwohlfahrt (AWO), Ortsverband Kaster/Königshoven vom 08.03.2005 auf Einbau einer Spülmaschine und Übernahme der Betriebskosten, sowie die Zahlung adäquater Finanzmittel abzulehnen. 50181 Bedburg, den 18. April 2005 ----------------------------------(Brunken) Abteilungsleiter ----------------------------------(Kramer) Fachbereichsleiter ----------------------------------(Koerdt) Bürgermeister