Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann
BE: Herr Stolz / Herr Graßmann
Kreuzau, 16.03.2007
Vorlagen-Nr.: 39/2007
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sozialausschuss
Hauptausschuss
Rat
27.03.2007
24.04.2007
08.05.2007
Übernahme von Trägeranteilen für verschiedene katholische Kindergärten
I. Sach- und Rechtslage:
Im Vorjahr war erstmals ein gemeindlicher Zuschuss zu den Trägeranteilen für die Kath.
Kindergärten Kreuzau und Untermaubach geleistet worden, über den Antrag der Pfarrgemeinde
Winden ist bisher noch nicht abschließend entschieden worden.
Inzwischen liegen erneut Anträge der Pfarrgemeinden Kreuzau und Winden vor, die als Anlage
beigefügt sind. Für den Kindergarten Untermaubach ergibt sich keine Notwendigkeit mehr, da
dieser, wie unter Mitteilungen berichtet, zum 01.08.07 eine Gruppe schließt.
Ich beabsichtige, entsprechend dem Vorjahresbeschluss den Antrag der Pfarrgemeinde Winden
dem RPA des Kreises Düren zur Prüfung zuzuleiten. Über das Ergebnis wird in einer neuen
Vorlage berichtet.
Für den Kath. Kindergarten in Kreuzau, Poststraße, ergibt sich allerdings eine andere Situation.
Wie Sie der Mitteilung zur Kindergartensituation in der Gemeinde, und zwar der beiliegenden
Übersicht, entnehmen können, sind mit Beginn des neuen Kindergartenjahres zum 01.08.07 nur
59 Kinder angemeldet, die Einrichtung verfügt also noch über 16 freie Plätze. In einem
Abstimmungsgespräch mit Vertretern aller kirchlichen Kindergartenträger, des Jugendamtes und
der Gemeinde wurde deshalb die Schließung einer Gruppe des Kirchenkindergartens in Kreuzau
als unumgänglich angesehen. Die 9 Kinder, die ggf. nicht im kirchlichen Kindergarten
aufgenommen werden können, können problemlos im gemeindlichen Kindergarten in der
Heribertstraße untergebracht werden.
Trotzdem beabsichtigt die Pfarrgemeinde, die Gruppe noch nicht zu schließen und beantragt bei
der Gemeinde einen Zuschuss von 18.000 €. Man will allerdings versuchen, den genannten Betrag
durch Spenden, Sammlungen etc. zu senken.
Grundsätzlich liegt es in der Entscheidungsfreiheit einer Pfarrgemeinde, ob sie eine
Kindergarteneinrichtung betreiben will oder nicht. Es ist allerdings nicht einsichtig, dass im
dargestellten Fall ein gemeindlicher Zuschuss gezahlt wird, obwohl eine Notwendigkeit definitiv
nicht besteht.
Insofern schlage ich Ihnen vor, dem Antrag nicht zu entsprechen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Der für den Zeitraum vom 01.08.2007 – 31.12.2007 erforderliche Zuschuss für den Kindergarten
der Pfarrgemeinde Winden in Höhe von rd. 6.265 € ist im Haushaltsplan 2007 bei der
Haushaltsstelle 464.7180 bereit zu stellen.
Für den Zeitraum vom 01.01.2008 – 31.07.2008 sind die Mittel in gleicher Höhe in den
Haushaltsplan 2008 einzuplanen.
III. Beschlussvorschlag:
„1. Die Gemeinde Kreuzau ist bereit, dem Antrag der Kath. Kirchengemeinde Winden auf
Übernahme der ungedeckten Betriebskosten in ihrem Kindergarten für das
Kindergartenjahr 2007/08 mit einem Maximalbetrag von 12.527 € zu entsprechen.
Voraussetzung hierfür ist die Feststellung des Rechnungsprüfungsamtes des Kreises
Düren, dass die Pfarrgemeinde ihren Trägeranteil nicht mehr alleine aufbringen kann. Die
endgültige Höhe des gemeindlichen Zuschusses orientiert sich am Prüfungsergebnis des
RPA.
2. Dem Antrag der Kath. Kirchengemeinde Kreuzau auf Gewährung eines Zuschusses zu den
ungedeckten Kosten in Höhe von 18.000 € zur Weiterführung einer 3. Gruppe wird nicht
entsprochen. Die derzeitige Bedarfssituation erfordert nicht mehr den Betrieb von 3
Gruppen
in
dieser
Einrichtung.
Unter
Einbeziehung
der
gemeindlichen
Kindertageseinrichtung in Kreuzau ist eine Bedarfsdeckung gegeben.
Der Bürgermeister
i. V.
- Stolz -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlagen
-2-