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Allgemeine Vorlage (Übernahme von Trägeranteilen für verschiedene katholische Kindergärten)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,1 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Stolz / Herr Graßmann Kreuzau, 16.03.2007 Vorlagen-Nr.: 39/2007 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sozialausschuss Hauptausschuss Rat 27.03.2007 24.04.2007 08.05.2007 Übernahme von Trägeranteilen für verschiedene katholische Kindergärten I. Sach- und Rechtslage: Im Vorjahr war erstmals ein gemeindlicher Zuschuss zu den Trägeranteilen für die Kath. Kindergärten Kreuzau und Untermaubach geleistet worden, über den Antrag der Pfarrgemeinde Winden ist bisher noch nicht abschließend entschieden worden. Inzwischen liegen erneut Anträge der Pfarrgemeinden Kreuzau und Winden vor, die als Anlage beigefügt sind. Für den Kindergarten Untermaubach ergibt sich keine Notwendigkeit mehr, da dieser, wie unter Mitteilungen berichtet, zum 01.08.07 eine Gruppe schließt. Ich beabsichtige, entsprechend dem Vorjahresbeschluss den Antrag der Pfarrgemeinde Winden dem RPA des Kreises Düren zur Prüfung zuzuleiten. Über das Ergebnis wird in einer neuen Vorlage berichtet. Für den Kath. Kindergarten in Kreuzau, Poststraße, ergibt sich allerdings eine andere Situation. Wie Sie der Mitteilung zur Kindergartensituation in der Gemeinde, und zwar der beiliegenden Übersicht, entnehmen können, sind mit Beginn des neuen Kindergartenjahres zum 01.08.07 nur 59 Kinder angemeldet, die Einrichtung verfügt also noch über 16 freie Plätze. In einem Abstimmungsgespräch mit Vertretern aller kirchlichen Kindergartenträger, des Jugendamtes und der Gemeinde wurde deshalb die Schließung einer Gruppe des Kirchenkindergartens in Kreuzau als unumgänglich angesehen. Die 9 Kinder, die ggf. nicht im kirchlichen Kindergarten aufgenommen werden können, können problemlos im gemeindlichen Kindergarten in der Heribertstraße untergebracht werden. Trotzdem beabsichtigt die Pfarrgemeinde, die Gruppe noch nicht zu schließen und beantragt bei der Gemeinde einen Zuschuss von 18.000 €. Man will allerdings versuchen, den genannten Betrag durch Spenden, Sammlungen etc. zu senken. Grundsätzlich liegt es in der Entscheidungsfreiheit einer Pfarrgemeinde, ob sie eine Kindergarteneinrichtung betreiben will oder nicht. Es ist allerdings nicht einsichtig, dass im dargestellten Fall ein gemeindlicher Zuschuss gezahlt wird, obwohl eine Notwendigkeit definitiv nicht besteht. Insofern schlage ich Ihnen vor, dem Antrag nicht zu entsprechen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der für den Zeitraum vom 01.08.2007 – 31.12.2007 erforderliche Zuschuss für den Kindergarten der Pfarrgemeinde Winden in Höhe von rd. 6.265 € ist im Haushaltsplan 2007 bei der Haushaltsstelle 464.7180 bereit zu stellen. Für den Zeitraum vom 01.01.2008 – 31.07.2008 sind die Mittel in gleicher Höhe in den Haushaltsplan 2008 einzuplanen. III. Beschlussvorschlag: „1. Die Gemeinde Kreuzau ist bereit, dem Antrag der Kath. Kirchengemeinde Winden auf Übernahme der ungedeckten Betriebskosten in ihrem Kindergarten für das Kindergartenjahr 2007/08 mit einem Maximalbetrag von 12.527 € zu entsprechen. Voraussetzung hierfür ist die Feststellung des Rechnungsprüfungsamtes des Kreises Düren, dass die Pfarrgemeinde ihren Trägeranteil nicht mehr alleine aufbringen kann. Die endgültige Höhe des gemeindlichen Zuschusses orientiert sich am Prüfungsergebnis des RPA. 2. Dem Antrag der Kath. Kirchengemeinde Kreuzau auf Gewährung eines Zuschusses zu den ungedeckten Kosten in Höhe von 18.000 € zur Weiterführung einer 3. Gruppe wird nicht entsprochen. Die derzeitige Bedarfssituation erfordert nicht mehr den Betrieb von 3 Gruppen in dieser Einrichtung. Unter Einbeziehung der gemeindlichen Kindertageseinrichtung in Kreuzau ist eine Bedarfsdeckung gegeben. Der Bürgermeister i. V. - Stolz - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlagen -2-