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Beschlusstext (Ordnungsbehördliche Verordnung zur Regelung der Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel; Genehmigung des Eilbeschlusses)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
22.01.13, 18:13
Aktualisiert
22.01.13, 18:13
Beschlusstext (Ordnungsbehördliche Verordnung zur Regelung der Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel; Genehmigung des Eilbeschlusses)

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Bad Münstereifel, 22.01.2013 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom Dienstag, den 26.06.2012 Zu Punkt 4. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 857-IX Ordnungsbehördliche Verordnung zur Regelung der Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel; Genehmigung des Eilbeschlusses Die Verwaltung erläutert die Dringlichkeit dieser Angelegenheit. Der Ausschuss spricht sich einstimmig für den Eilbeschluss aus, da er den örtlichen Handel in die Lage versetzt, an 40 Sonntagen festgelegte Waren zu verkaufen. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Nachbarkommunen mit Argusaugen auf uns schauen und davon auszugehen ist, dass es künftig Testkäufer geben wird. Die Verwaltung ergänzt, dass nach der Sommerpause noch eine Erweiterung der Ordnungsbehördlichen Verordnung vorgesehen ist, die die gesetzlich möglichen 4 Sonntage festlegt, an denen das gesamte Warensortiment verkauft werden darf. Es ist beabsichtigt, diese Sonntage zunächst mit dem Aktivkreis und den ECO-Investoren abzustimmen. Einstimmiger Eilbeschluss: Die als Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung zur Regelung der Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel wird beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verordnung im nächsten Amtsblatt bekannt zu machen. Die Verordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.