Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
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Gemeinde Kreuzau
Der Bürgermeister
- Amt 40 -
Kreuzau, den 29.03.2007
Az.: 40/215.220,230/05 Gr/P
Antrag der SPD-Fraktion auf Einführung einer neuen Schülerfahrkarte
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die als Anlage beigefügte Sitzungsvorlage Nr. 32/2007
verwiesen.
Im Hinblick auf die damit für den AVV verbundenen Arbeiten und auch auf die Empfehlung
aus der Sitzung des ÖPNV-Arbeitskreises vom 06.03.2007, soll der hierzu erforderliche Antrag sobald als möglich gestellt werden.
Daher wird es erforderlich, hierzu eine Dringlichkeitsentscheidung zu fassen.
DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW wird wegen Dringlichkeit wie folgt beschlossen:
„1. Der Rat der Gemeinde Kreuzau beantragt beim AVV die Einführung einer Schülerfahrkarte, und zwar möglichst kreisweit, welche alle Schülerinnen und Schüler zum
Preise von 6,50 €/Monat erwerben können, die in ihrer Schulträgergemeinde eine
weiterführende Schule besuchen.
Diese Schülerfahrkarte ermöglicht:
a) Bis 14.00 Uhr die freie Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel des AVV von
ihrem jeweiligen Wohnort bis zum Schulstandort.
b) Ab 14.00 Uhr die freie Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel des AVV im gesamten Gebiet des Kreises.
c) Ganztägig in den Ferien sowie im Rahmen von Schulveranstaltungen in Begleitung einer Lehrperson die freie Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel des AVV
im Gebiet des Kreises Düren.
d) Der Gemeinde Kreuzau dürfen keine Kosten entstehen.
2. Das neue Ticket soll das bisher gültige SchoolPlus-Ticket ersetzen.
3. Die Ausstellung des Tickets, soll für Schüler/-innen mit Schülerjahreskarte verpflichtend, für alle anderen als freiwilliges Angebot erhältlich sein. Die Verluste
gegenüber dem bisherigen Fun-Ticket sollen von den Kosten aufgefangen werden, die nach dem geltenden SchoolPlus-Ticket für Fahrten zum gewählten
Schulstandort eingespart werden.“
Kreuzau, den 29.03.2007
Der Bürgermeister:
- Ramm -
Anlagen
Das Ratsmitglied:
- I. Eßer -