Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
22.01.13, 18:13
Aktualisiert
22.01.13, 18:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 22.01.2013
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom Dienstag, den 26.06.2012
Zu Punkt 6. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 806-IX
4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt
Bad Münstereifel vom 21.12.1999
Auf Nachfrage des Stadtverordneten Heinz Kremer erklärt die Verwaltung, dass Grundlage für die
Berechnung der Zweitwohnungsteuer in der Regel die vom Finanzamt festgesetzte Jahresrohmiete ist. Sie ist festgesetzt auf den 01.01.1964 und unterliegt den Indexsteigerungen.
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
Die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der
Stadt Bad Münstereifel vom 21.12.1999 wird in der Fassung des als Anlage zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.