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Allgemeine Vorlage (Antrag der SPD-Fraktion zur Festlegung der Höchstzahl sachkundiger Bürgerinnen und Bürger auf 46)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,8 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag der SPD-Fraktion zur Festlegung der Höchstzahl sachkundiger Bürgerinnen und Bürger auf 46)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Stolz BE: Herr Stolz Kreuzau, 16.04.2007 Vorlagen-Nr.: 43/2007 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Hauptausschuss Rat 24.04.2007 22.05.2007 12.06.2007 Antrag der SPD-Fraktion zur Festlegung der Höchstzahl sachkundiger Bürgerinnen und Bürger auf 46 I. Sach- und Rechtslage: Ebenfalls mit Schreiben vom 22.01.2007 beantragt die SPD-Fraktion, die Anzahl der sachkundigen Bürger auf 46 zu begrenzen. Auf einen Beschlussvorschlag der Verwaltung wird verzichtet, weil es sich ebenso um eine rein politische Entscheidung handelt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Bereits in der Prioritätenliste hat die Verwaltung die erwarteten Einsparungen aus Sitzungsgeldern auf Null Euro geschätzt. Dies beruht darauf, dass nach den vorliegenden Aufzeichnungen auch in der Vergangenheit zahlreiche sachkundige Bürger bzw. stellvertretende sachkundige Bürger nicht zu den Fraktionssitzungen erschienen sind und somit auch keine Zahlung von Sitzungsgeld ausgelöst haben. Wenn diese sachkundigen bzw. stellvertretenden sachkundigen Bürger künftig nicht mehr Fraktionsmitglieder sind, würde sich theoretisch nichts ändern. Inwieweit sich dies in der Praxis auch bestätigen wird, lässt sich nicht mit hinreichender Sicherheit sagen. Definitive Einsparungen sind zu erwarten durch Reduzierung der Papier-, Kopier- und Zustellkosten, die allerdings nur mit erheblichem Verwaltungsaufwand beziffert werden könnten. Finanzielle Verbesserungen im Bereich der Ausschüsse werden nicht gesehen, da fehlende sachkundige Bürgerinnen und Bürger zumeist vertreten wurden. III. Beschlussvorschlag: -/Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________