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Beschlussvorlage (Richtlinien zur Förderung von Vereinen)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
114 kB
Datum
03.03.2016
Erstellt
10.02.16, 15:31
Aktualisiert
10.02.16, 15:31

Inhalt der Datei

- V.2.1 - V. Schule und Kultur Richtlinien zur Förderung von Sport-, Kultur- und Heimatvereinen der Stadt Linnich vom 03.11.1977 1. Änderung vom 07.03.1985 2. Änderung vom 18.12.1986 3. Änderung vom 27.10.1988 4. Änderung vom 11.05.1989 5. Änderung vom 04.11.1993 6. Änderung vom 18.03.1997 7. Änderung vom 04.06.1998 8. Änderung vom 19.09.2000 9. Änderung vom 16.11.2000 10. Änderung vom 20.01.2001 11. Änderung vom 19.11.2001 12. Änderung vom 03.05.2004 13. Änderung vom 22.05.2014 14. Änderung vom 14.01.2016 - V.2.2 - Richtlinien zur Förderung von Sport-, Kultur- und Heimatvereinen der Stadt Linnich vom 03.11.1977 I. Allgemeiner Teil 1. Die Stadt Linnich fördert die in ihrem Gebiet ansässigen kulturellen Vereine, Sportvereine und Heimatvereine (Gesangsvereine, Musikvereine und -gruppen, Schützenvereine u.a.) - nachstehend Vereine genannt - nach diesen Richtlinien im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel. 2. Auf Zuschüsse nach diesen Richtlinien besteht kein Rechtsanspruch. 3. Die Förderungen werden nur auf Antrag gewährt. Entgegennehmende Dienststelle ist die Stadtverwaltung Linnich. II. Allgemeine Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen 1. Die Vereine müssen im Stadtgebiet Linnich ansässig und als förderungswürdig anerkannt sein. Als förderungswürdig anerkannt sind Vereine, die in der Anlage zu diesen Richtlinien genannt sind. In die Förderung können nur die Vereinsmitglieder einbezogen werden, die im Stadtgebiet Linnich wohnhaft sind. Über die Förderungswürdigkeit entscheidet der Kultur- und Sportausschuss. 2. Es werden nur solche Vereine gefördert, die sich mindestens einmal jährlich an der Ausgestaltung von öffentlichen Veranstaltungen beteiligen, die der Allgemeinheit zugänglich sind. 3. Die Förderungsrichtlinien müssen vom Zuschussempfänger anerkannt werden. 4. Die Förderung dient als Zuschuss zur allgemeinen Kostendeckung. III. 1. Verfahren Laufende Förderung 1. Die anerkannten Vereine erhalten jährlich pro aktives Mitglied bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres einen Kopfbetrag, der sich nach der Höhe der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel richtet. 2. Maßgebend für die laufende Förderung ist die Mitgliederzahl nach dem Stand vom 01.08. des laufenden Jahres. Die Vereine werden seitens der Verwaltung angeschrieben und um Abgabe der Listen der aktiven Mitglieder unter 18 Jahren gebeten. Die Mitglieder sind namentlich unter Angabe des Geburtsdatums zu benennen. Vereine, die nach der Aufforderung der Verwaltung zur Abgabe keine Mitgliederliste abgegeben haben, erhalten in diesem Jahr keine Förderung. - V.2.3 - 2. 3. Zuschüsse zu Investitionen und Anschaffungen 1. Über Zuschüsse für besondere Anschaffungen (z.B. Instrumente, Uniformen etc.) entscheidet der Rat bzw. der nach der Hauptsatzung der Stadt Linnich zuständige Ausschuss im Einzelfall. 2. Es werden nur Zuschüsse gewährt, wenn die Eigenleistungen des Vereins einschl. Spenden Dritter mindestens 50 % betragen. 3. Den Anträgen sind Kostenvoranschläge bzw. andere Unterlagen, die Auskunft über die Höhe der zu tätigenden Investitionen geben können, sowie ein Plan, aus dem die Finanzierung der Maßnahme ersichtlich ist, beizufügen. Die Anträge sind dem Kultur- und Sportausschuss spätestens bis zum 01.08. eines jeden Jahres zur Beratung und Entscheidung vorzulegen. Soweit Anträge nach diesem Stichtag eingereicht werden, sind diese durch die Verwaltung abschlägig zu bescheiden. 4. Die Verwendung des Zuschusses und der im Finanzierungsplan eingesetzten Mittel ist mit den Originalbelegen (Rechnungen, Zahlungsbelege usw.) der Stadt nachzuweisen. Der Zuschussempfänger ist zu jeder Auskunft hinsichtlich der Verwendung des gewährten Zuschusses verpflichtet. Zu diesem Zweck sind die Belege mindestens 3 Jahre aufzubewahren. 5. Die Zuschussanträge sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Zuschussanträge für bereits begonnene oder abgeschlossene Maßnahmen können nicht berücksichtigt werden. Förderung von öffentlichen Veranstaltungen 1. 4. Zuschüsse zu öffentlichen Veranstaltungen werden nicht gewährt. Mögliche Zuschüsse sind durch die laufende Förderung abgegolten. Zuwendungen bei Jubiläen und anderen besonderen Anlässen 1. Zuwendungen bei Jubiläen werden nur bei 25-, 50-, 75-, 100-jährigen usw. Jubiläum gewährt. Es wird eine Zuwendung in Höhe von 2,55 € je Jubiläumsjahr bis höchstens 640,00 € gewährt. 2. 5. Zuwendungen zu besonderen Anlässen können auf Antrag vom Rat gewährt werden. Ehrung für besondere sportliche Leistungen und aus sonstigen Anlässen - V.2.4 - 6. 1. Die Stadt Linnich kann besondere sportliche Leistungen von Einzelsportlern und Mannschaften ehren. Die Ehrung kann durch ein Geschenk oder eine Erinnerungsgabe erfolgen. 2. Aus besonderen Anlässen (z.B. bei größeren sportlichen oder musikalischen Veranstaltungen usw.) kann die Stadt Linnich Ehrungen, z.B. in Form von Erinnerungsgaben, vornehmen. Stadteigene Sportstätten Für die Nutzung von stadteigenen Sportstätten werden Energiekostenbeiträge erhoben, die durch Beschluss des hierfür zuständigen städtischen Gremiums festgesetzt werden. IV. Inkrafttreten Diese Richtlinien sind erstmals für die Förderung für das Haushaltsjahr 1978 anzuwenden. - V.2.5 - Anlage zu den Richtlinien zur Förderung von Sport-, Kultur- und Heimatvereinen der Stadt Linnich vom 03.11.1977. Ortschaft Linnich Reiterverein Linnich Allgemeiner Karnevalsverein Linnich e.V Männergesangverein e.V. St. Sebastianus-Schützengesellschaft e.V. St. Hubertus-Schützenbruderschaft e.V. Linnicher Schützengilde e.V Polizei-, Turn- und Sportverein 06/07 e.V. Pool-Billard-Club CRITTERS Linnich Evgl. Posaunenchor SV 07 Linnich Linnicher Tennisclub "Schwarz-Gold" Kinder- und Jugendchor St. Martinus Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg, Stamm Linnich DLRG - Ortsgruppe Linnich Feuerwehrverein Linnich e.V. Förderverein Schwimmsport im Hallenbad Linnich e.V. Kirchenchor St. Martinus Linnich Taekwondoverein Han Kook Linnich Ortschaft Boslar St. Sebastianus-Schützenbruderschaft Boslar Turn-Gymnastik-Verein Boslar 1982 Tambourcorps Boslar Fußballclub Boslar Karnevalsgesellschaft "Alle Mann" Sangesfreunde "Harmonie" Kinder im Mittelpunkt Boslars e.V. AKiMBo@ Kirchenchor St. Cäcilia Boslar Ortschaft Ederen Sportclub Ederen Tischtennisverein Ederen Blas-Musikkapelle "Concordia" Ederen Liberated Martial Arts Germany - V.2.6 - Ortschaft Floßdorf Jugendverein Floßdorf Karnevalsgesellschaft "Flößdörper Torre" Ortschaft Gereonsweiler Musikfreunde Gereonsweiler Schützengesellschaft "St. Gereon" FC Constantia 09 Tischtennisclub Gereonsweiler Karnevalsgesellschaft "Die Willerjecke" Gereonsweiler Musikfreunde Gereonsweiler Ortschaft Gevenich St. Hubertus-Schützenbruderschaft e.V FC Viktoria 07 Gevenich TTV Gevenich KG "Gevenicher Jecke" e.V. Frauen-Gymnastikverein Gevenich Radsportclub Gevenich Kirchenchor Cäcilia Gevenich Ortschaft Glimbach Dorfgemeinschaft Glimbach Motor-Sport-Club (MSC) Glimbach e.V. Reit- und Fahrgemeinschaft Glimbach Ortschaft Hottorf Hottorfer Sportverein Karnevalsverein Hottorf "Holzköpp" Maarschützen e.V. Kirchenchor St. Cäcilia Hottorf Ortschaft Kofferen Heimatfreunde Kofferen Schützenbruderschaft "St. Margaretha" Kofferen Trommler- und Pfeifercorps Kofferen 1970 Sportverein Kofferen - Fußball - - V.2.7 - Ortschaft Körrenzig Trommler- und Pfeifercorps 1921 Körrenzig Instrumentalverein Körrenzig Schützenbruderschaft "St. Antonius" e.V. Sport- und Spielverein Körrenzig e.V. Angelsportverein "Petri Heil" 1971 Körrenzig Junggesellenverein Körrenzig Soldatenkameradschaft Körrenzig e.V. Kirchenchor St. Peter Körrenzig Geschichtsverein Körrenzig 1992 e.V. Ortschaft Rurdorf Schützenbruderschaft "St. Pankratius" Rurdorf e.V. Männergesangverein "Sängerkranz" Rurdorf Fußballclub 1906 Rurdorf e.V. Angelsportverein Rurdorf e.V. Kirchenchor St. Pankratius Rurdorf 1873 Rurdorfer Krippenfreunde e.V. Ortschaft Tetz FC Rasensport Tetz Schützenbruderschaft "St. Lambertus" Tetz TTC Tetz Turn- und Gymnastik "Turn Dich fit" Tetz Karnevalsgesellschaft "Fidele Brüder" Tetz Tennisverein Grün-Weiß Tetz Schießsportverein Tetz Kirchenchor St. Josef Tetz Ortschaft Welz Schützengesellschaft "St. Lambertus" e.V. Welz Sportverein Welz Kirchenchor Welz