Daten
Kommune
Linnich
Größe
114 kB
Datum
03.03.2016
Erstellt
10.02.16, 15:31
Aktualisiert
10.02.16, 15:31
Stichworte
Inhalt der Datei
- V.2.1 -
V.
Schule und Kultur
Richtlinien zur Förderung von
Sport-, Kultur- und Heimatvereinen der Stadt Linnich
vom 03.11.1977
1. Änderung vom 07.03.1985
2. Änderung vom 18.12.1986
3. Änderung vom 27.10.1988
4. Änderung vom 11.05.1989
5. Änderung vom 04.11.1993
6. Änderung vom 18.03.1997
7. Änderung vom 04.06.1998
8. Änderung vom 19.09.2000
9. Änderung vom 16.11.2000
10. Änderung vom 20.01.2001
11. Änderung vom 19.11.2001
12. Änderung vom 03.05.2004
13. Änderung vom 22.05.2014
14. Änderung vom 14.01.2016
- V.2.2 -
Richtlinien zur Förderung von Sport-, Kultur- und Heimatvereinen
der Stadt Linnich vom 03.11.1977
I.
Allgemeiner Teil
1.
Die Stadt Linnich fördert die in ihrem Gebiet ansässigen kulturellen Vereine,
Sportvereine und Heimatvereine (Gesangsvereine, Musikvereine und -gruppen,
Schützenvereine u.a.) - nachstehend Vereine genannt - nach diesen Richtlinien im
Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel.
2.
Auf Zuschüsse nach diesen Richtlinien besteht kein Rechtsanspruch.
3.
Die Förderungen werden nur auf Antrag gewährt. Entgegennehmende Dienststelle
ist die Stadtverwaltung Linnich.
II.
Allgemeine Voraussetzungen für die Gewährung von
Zuschüssen
1.
Die Vereine müssen im Stadtgebiet Linnich ansässig und als förderungswürdig
anerkannt sein. Als förderungswürdig anerkannt sind Vereine, die in der Anlage zu
diesen Richtlinien genannt sind. In die Förderung können nur die Vereinsmitglieder einbezogen werden, die im Stadtgebiet Linnich wohnhaft sind.
Über die Förderungswürdigkeit entscheidet der Kultur- und Sportausschuss.
2.
Es werden nur solche Vereine gefördert, die sich mindestens einmal jährlich an
der Ausgestaltung von öffentlichen Veranstaltungen beteiligen, die der
Allgemeinheit zugänglich sind.
3.
Die Förderungsrichtlinien müssen vom Zuschussempfänger anerkannt werden.
4.
Die Förderung dient als Zuschuss zur allgemeinen Kostendeckung.
III.
1.
Verfahren
Laufende Förderung
1.
Die anerkannten Vereine erhalten jährlich pro aktives Mitglied bis zur
Vollendung des 18. Lebensjahres einen Kopfbetrag, der sich nach der Höhe
der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel richtet.
2.
Maßgebend für die laufende Förderung ist die Mitgliederzahl nach dem
Stand vom 01.08. des laufenden Jahres. Die Vereine werden seitens der
Verwaltung angeschrieben und um Abgabe der Listen der aktiven Mitglieder
unter 18 Jahren gebeten. Die Mitglieder sind namentlich unter Angabe des
Geburtsdatums zu benennen. Vereine, die nach der Aufforderung der
Verwaltung zur Abgabe keine Mitgliederliste abgegeben haben, erhalten in
diesem Jahr keine Förderung.
- V.2.3 -
2.
3.
Zuschüsse zu Investitionen und Anschaffungen
1.
Über Zuschüsse für besondere Anschaffungen (z.B. Instrumente,
Uniformen etc.) entscheidet der Rat bzw. der nach der Hauptsatzung der
Stadt Linnich zuständige Ausschuss im Einzelfall.
2.
Es werden nur Zuschüsse gewährt, wenn die Eigenleistungen des
Vereins einschl. Spenden Dritter mindestens 50 % betragen.
3.
Den Anträgen sind Kostenvoranschläge bzw. andere Unterlagen, die
Auskunft über die Höhe der zu tätigenden Investitionen geben können,
sowie ein Plan, aus dem die Finanzierung der Maßnahme ersichtlich ist,
beizufügen. Die Anträge sind dem Kultur- und Sportausschuss
spätestens bis zum 01.08. eines jeden Jahres zur Beratung und
Entscheidung vorzulegen. Soweit Anträge nach diesem Stichtag
eingereicht werden, sind diese durch die Verwaltung abschlägig zu
bescheiden.
4.
Die Verwendung des Zuschusses und der im Finanzierungsplan
eingesetzten Mittel ist mit den Originalbelegen (Rechnungen,
Zahlungsbelege usw.) der Stadt nachzuweisen. Der Zuschussempfänger
ist zu jeder Auskunft hinsichtlich der Verwendung des gewährten
Zuschusses verpflichtet. Zu diesem Zweck sind die Belege mindestens 3
Jahre aufzubewahren.
5.
Die Zuschussanträge sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
Zuschussanträge für bereits begonnene oder abgeschlossene
Maßnahmen können nicht berücksichtigt werden.
Förderung von öffentlichen Veranstaltungen
1.
4.
Zuschüsse zu öffentlichen Veranstaltungen werden nicht gewährt.
Mögliche Zuschüsse sind durch die laufende Förderung abgegolten.
Zuwendungen bei Jubiläen und anderen besonderen Anlässen
1.
Zuwendungen bei Jubiläen werden nur bei 25-, 50-, 75-, 100-jährigen
usw. Jubiläum gewährt.
Es wird eine Zuwendung in Höhe von 2,55 € je Jubiläumsjahr bis
höchstens 640,00 € gewährt.
2.
5.
Zuwendungen zu besonderen Anlässen können auf Antrag vom Rat
gewährt werden.
Ehrung für besondere sportliche Leistungen und aus sonstigen Anlässen
- V.2.4 -
6.
1.
Die Stadt Linnich kann besondere sportliche Leistungen von
Einzelsportlern und Mannschaften ehren. Die Ehrung kann durch ein
Geschenk oder eine Erinnerungsgabe erfolgen.
2.
Aus besonderen Anlässen (z.B. bei größeren sportlichen oder
musikalischen Veranstaltungen usw.) kann die Stadt Linnich Ehrungen,
z.B. in Form von Erinnerungsgaben, vornehmen.
Stadteigene Sportstätten
Für die Nutzung von stadteigenen Sportstätten werden Energiekostenbeiträge
erhoben, die durch Beschluss des hierfür zuständigen städtischen Gremiums
festgesetzt werden.
IV.
Inkrafttreten
Diese Richtlinien sind erstmals für die Förderung für das Haushaltsjahr 1978
anzuwenden.
- V.2.5 -
Anlage
zu den Richtlinien zur Förderung von Sport-, Kultur- und
Heimatvereinen der Stadt Linnich vom 03.11.1977.
Ortschaft Linnich
Reiterverein Linnich
Allgemeiner Karnevalsverein Linnich e.V
Männergesangverein e.V.
St. Sebastianus-Schützengesellschaft e.V.
St. Hubertus-Schützenbruderschaft e.V.
Linnicher Schützengilde e.V
Polizei-, Turn- und Sportverein 06/07 e.V.
Pool-Billard-Club CRITTERS Linnich
Evgl. Posaunenchor
SV 07 Linnich
Linnicher Tennisclub "Schwarz-Gold"
Kinder- und Jugendchor St. Martinus
Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg, Stamm Linnich
DLRG - Ortsgruppe Linnich
Feuerwehrverein Linnich e.V.
Förderverein Schwimmsport im Hallenbad Linnich e.V.
Kirchenchor St. Martinus Linnich
Taekwondoverein Han Kook Linnich
Ortschaft Boslar
St. Sebastianus-Schützenbruderschaft Boslar
Turn-Gymnastik-Verein Boslar 1982
Tambourcorps Boslar
Fußballclub Boslar
Karnevalsgesellschaft "Alle Mann"
Sangesfreunde "Harmonie"
Kinder im Mittelpunkt Boslars e.V. AKiMBo@
Kirchenchor St. Cäcilia Boslar
Ortschaft Ederen
Sportclub Ederen
Tischtennisverein Ederen
Blas-Musikkapelle "Concordia" Ederen
Liberated Martial Arts Germany
- V.2.6 -
Ortschaft Floßdorf
Jugendverein Floßdorf
Karnevalsgesellschaft "Flößdörper Torre"
Ortschaft Gereonsweiler
Musikfreunde Gereonsweiler
Schützengesellschaft "St. Gereon"
FC Constantia 09
Tischtennisclub Gereonsweiler
Karnevalsgesellschaft "Die Willerjecke" Gereonsweiler
Musikfreunde Gereonsweiler
Ortschaft Gevenich
St. Hubertus-Schützenbruderschaft e.V
FC Viktoria 07 Gevenich
TTV Gevenich
KG "Gevenicher Jecke" e.V.
Frauen-Gymnastikverein Gevenich
Radsportclub Gevenich
Kirchenchor Cäcilia Gevenich
Ortschaft Glimbach
Dorfgemeinschaft Glimbach
Motor-Sport-Club (MSC) Glimbach e.V.
Reit- und Fahrgemeinschaft Glimbach
Ortschaft Hottorf
Hottorfer Sportverein
Karnevalsverein Hottorf "Holzköpp"
Maarschützen e.V.
Kirchenchor St. Cäcilia Hottorf
Ortschaft Kofferen
Heimatfreunde Kofferen
Schützenbruderschaft "St. Margaretha" Kofferen
Trommler- und Pfeifercorps Kofferen 1970
Sportverein Kofferen - Fußball -
- V.2.7 -
Ortschaft Körrenzig
Trommler- und Pfeifercorps 1921 Körrenzig
Instrumentalverein Körrenzig
Schützenbruderschaft "St. Antonius" e.V.
Sport- und Spielverein Körrenzig e.V.
Angelsportverein "Petri Heil" 1971 Körrenzig
Junggesellenverein Körrenzig
Soldatenkameradschaft Körrenzig e.V.
Kirchenchor St. Peter Körrenzig
Geschichtsverein Körrenzig 1992 e.V.
Ortschaft Rurdorf
Schützenbruderschaft "St. Pankratius" Rurdorf e.V.
Männergesangverein "Sängerkranz" Rurdorf
Fußballclub 1906 Rurdorf e.V.
Angelsportverein Rurdorf e.V.
Kirchenchor St. Pankratius Rurdorf 1873
Rurdorfer Krippenfreunde e.V.
Ortschaft Tetz
FC Rasensport Tetz
Schützenbruderschaft "St. Lambertus" Tetz
TTC Tetz
Turn- und Gymnastik "Turn Dich fit" Tetz
Karnevalsgesellschaft "Fidele Brüder" Tetz
Tennisverein Grün-Weiß Tetz
Schießsportverein Tetz
Kirchenchor St. Josef Tetz
Ortschaft Welz
Schützengesellschaft "St. Lambertus" e.V. Welz
Sportverein Welz
Kirchenchor Welz