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Allgemeine Vorlage (Neufestsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes im Bereich der Abwasserbeseitigung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,3 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -652-12BE: Herr Schmühl Kreuzau, 02.05.2007 Vorlagen-Nr.: 57/2007 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 22.05.2007 12.06.2007 Neufestsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes im Bereich der Abwasserbeseitigung I. Sach- und Rechtslage: Der kalkulatorische Zinssatz im Bereich der Abwasserbeseitigung beträgt seit Jahren unverändert 6 %. Die GPA hat in ihrem Prüfbericht auf Seite fi 20 empfohlen, den kalkulatorischen Zinssatz sowohl im Bereich des Bestattungswesens als auch im Bereich der Abwasserbeseitigung auf 7 % anzuheben. Im Bereich des Bestattungswesens ist dies bereits mit Wirkung ab 01.01.2007 erfolgt. Eine Entscheidung im Bereich der Abwasserbeseitigung ist bisher nicht getroffen, zumal aufgrund der dreijährigen Gebührenkalkulation eine Erhöhung auch erst ab 01.01.2008 möglich ist. Die Erhöhung um 1 % entspricht durchaus noch der geltenden aktuellen Rechtsprechung. Für die Bestimmung des Zinssatzes können nicht die in der jeweiligen Gebührenperiode am Kapitalmarkt herrschenden Verhältnisse, sondern nur langfristige Durchschnittsverhältnisse maßgebend sein. Denn es handelt sich um einen kalkulatorischen Zins, der sich auf den gesamten Restbuchwert, mithin auf Anlagegüter unterschiedlichsten Alters bezieht. Die Erhöhung des Zinssatzes um 1 % hat folgende finanzielle Auswirkungen: Nach derzeitigem Erkenntnisstand wird sich der zu verzinsende Restbuchwert im Jahre 2008 auf 3.601.800,00 € belaufen. Hieraus errechnen sich die kalkulatorischen Zinsen wie folgt: 3.601.800,00 € x 6 % 3.601.800,00 € x 7 % = = 216.108,00 € 252.126,00 € somit Mehraufwand gerundet: 36.000,00 € Da die kalkulatorischen Zinsen in die Gebührenbedarfsberechnung einfließen, hat die Erhöhung somit Einfluss auf die Kanalbenutzungsgebühren. Da für Schmutz- und Regenwasser getrennte Gebühren erhoben werden, verteilen sich die kalkulatorischen Zinsen wie folgt: Anteil Schmutzwasser: Anteil Regenwasser: 36.000,00 € x 60 v.H. 36.000,00 € x 40 v.H. = = 21.600,00 €, 14.400,00 €, Während beim Schmutzwasser der gesamte Betrag in die Gebührenkalkulation einfließt, reduziert sich bei den Regenwassergebühren der Betrag um 50 v.H. wegen des Anteils der Straßenentwässerung. Es ergeben sich also Mehreinnahmen durch Gebühren in Höhe von: Schmutzwasser: Regenwasser: 21.600,00 € x 100 % 14.400,00 € x 50 % = = 21.600,00 € 7.200,00 € insgesamt: 28.800,00 € Die Erhöhung des kalkulatorischen Zinssatzes führt somit zwangsläufig auch zu einer Erhöhung der tatsächlichen Kanalbenutzungsgebühren je m³, und zwar voraussichtlich wie folgt: Schmutzwassergebühren: Regenwassergebühren: 21.600,00 € : 800.000 m³= 7.200,00 € : 760.000 m³= insgesamt: gerundet 0,03 € 0,01 €. 0,04 € Ich sehe derzeit auch keine Möglichkeit, durch Kostenreduzierung bei anderen Haushaltsstellen eine Erhöhung der Gebühr ab dem 01.01.2008 zu vermeiden. Endgültige Aussagen hierzu können aber erst im Herbst bei Vorlage der neuen Gesamtgebührenkalkulation meinerseits getroffen werden. Da die Empfehlung der GPA auch Gegenstand der Prioritätenliste „Anträge der Ratsfraktionen und der Verwaltung auf der Grundlage des GPA-Berichtes“ ist (siehe lfd. Nr. 26) und hier Mehreinnahmen in Höhe von 28.800,00 € im Jahre 2008 (in den Folgejahren wird es ein ähnlicher Betrag sein) erzielt werden können, schlage ich Ihnen vor, den kalkulatorischen Zinssatz im Bereich der Abwasserbeseitigung ab dem 01.01.2008 auf 7 % festzusetzen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf meine Ausführungen unter Ziffer I. III. Beschlussvorschlag: „Entsprechend der Empfehlung der GPA wird der kalkulatorische Zinssatz im Bereich der Abwasserbeseitigung ab dem 01.01.2008 auf 7 % festgesetzt.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-