Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -652-12BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 02.05.2007
Vorlagen-Nr.: 57/2007
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
22.05.2007
12.06.2007
Neufestsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes im Bereich der Abwasserbeseitigung
I. Sach- und Rechtslage:
Der kalkulatorische Zinssatz im Bereich der Abwasserbeseitigung beträgt seit Jahren unverändert
6 %.
Die GPA hat in ihrem Prüfbericht auf Seite fi 20 empfohlen, den kalkulatorischen Zinssatz sowohl
im Bereich des Bestattungswesens als auch im Bereich der Abwasserbeseitigung auf 7 %
anzuheben. Im Bereich des Bestattungswesens ist dies bereits mit Wirkung ab 01.01.2007 erfolgt.
Eine Entscheidung im Bereich der Abwasserbeseitigung ist bisher nicht getroffen, zumal aufgrund
der dreijährigen Gebührenkalkulation eine Erhöhung auch erst ab 01.01.2008 möglich ist.
Die Erhöhung um 1 % entspricht durchaus noch der geltenden aktuellen Rechtsprechung. Für die
Bestimmung des Zinssatzes können nicht die in der jeweiligen Gebührenperiode am Kapitalmarkt
herrschenden Verhältnisse, sondern nur langfristige Durchschnittsverhältnisse maßgebend sein.
Denn es handelt sich um einen kalkulatorischen Zins, der sich auf den gesamten Restbuchwert,
mithin auf Anlagegüter unterschiedlichsten Alters bezieht.
Die Erhöhung des Zinssatzes um 1 % hat folgende finanzielle Auswirkungen:
Nach derzeitigem Erkenntnisstand wird sich der zu verzinsende Restbuchwert im Jahre 2008 auf
3.601.800,00 € belaufen. Hieraus errechnen sich die kalkulatorischen Zinsen wie folgt:
3.601.800,00 € x 6 %
3.601.800,00 € x 7 %
=
=
216.108,00 €
252.126,00 €
somit Mehraufwand gerundet: 36.000,00 €
Da die kalkulatorischen Zinsen in die Gebührenbedarfsberechnung einfließen, hat die Erhöhung
somit Einfluss auf die Kanalbenutzungsgebühren. Da für Schmutz- und Regenwasser getrennte
Gebühren erhoben werden, verteilen sich die kalkulatorischen Zinsen wie folgt:
Anteil Schmutzwasser:
Anteil Regenwasser:
36.000,00 € x 60 v.H.
36.000,00 € x 40 v.H.
=
=
21.600,00 €,
14.400,00 €,
Während beim Schmutzwasser der gesamte Betrag in die Gebührenkalkulation einfließt, reduziert
sich bei den Regenwassergebühren der Betrag um 50 v.H. wegen des Anteils der
Straßenentwässerung. Es ergeben sich also Mehreinnahmen durch Gebühren in Höhe von:
Schmutzwasser:
Regenwasser:
21.600,00 € x 100 %
14.400,00 € x 50 %
=
=
21.600,00 €
7.200,00 €
insgesamt:
28.800,00 €
Die Erhöhung des kalkulatorischen Zinssatzes führt somit zwangsläufig auch zu einer Erhöhung
der tatsächlichen Kanalbenutzungsgebühren je m³, und zwar voraussichtlich wie folgt:
Schmutzwassergebühren:
Regenwassergebühren:
21.600,00 € : 800.000 m³=
7.200,00 € : 760.000 m³=
insgesamt:
gerundet
0,03 €
0,01 €.
0,04 €
Ich sehe derzeit auch keine Möglichkeit, durch Kostenreduzierung bei anderen Haushaltsstellen
eine Erhöhung der Gebühr ab dem 01.01.2008 zu vermeiden. Endgültige Aussagen hierzu können
aber erst im Herbst bei Vorlage der neuen Gesamtgebührenkalkulation meinerseits getroffen
werden.
Da die Empfehlung der GPA auch Gegenstand der Prioritätenliste „Anträge der Ratsfraktionen und
der Verwaltung auf der Grundlage des GPA-Berichtes“ ist (siehe lfd. Nr. 26) und hier
Mehreinnahmen in Höhe von 28.800,00 € im Jahre 2008 (in den Folgejahren wird es ein ähnlicher
Betrag sein) erzielt werden können, schlage ich Ihnen vor, den kalkulatorischen Zinssatz im
Bereich der Abwasserbeseitigung ab dem 01.01.2008 auf 7 % festzusetzen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf meine Ausführungen unter Ziffer I.
III. Beschlussvorschlag:
„Entsprechend der Empfehlung der GPA wird der kalkulatorische Zinssatz im Bereich der
Abwasserbeseitigung ab dem 01.01.2008 auf 7 % festgesetzt.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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