Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Hennes-Weisweiler-Sportpark in E.-Lechenich, Kölner Ring; Antrag auf Förderung nach dem Bundesprogramm für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
127 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
26.11.15, 14:07
Aktualisiert
26.11.15, 14:07
Beschlussvorlage (Hennes-Weisweiler-Sportpark in E.-Lechenich, Kölner Ring;
Antrag auf Förderung nach dem Bundesprogramm für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur) Beschlussvorlage (Hennes-Weisweiler-Sportpark in E.-Lechenich, Kölner Ring;
Antrag auf Förderung nach dem Bundesprogramm für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur) Beschlussvorlage (Hennes-Weisweiler-Sportpark in E.-Lechenich, Kölner Ring;
Antrag auf Förderung nach dem Bundesprogramm für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur)

öffnen download melden Dateigröße: 127 kB

Inhalt der Datei

€€ STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 593/2015 Az.: 20 Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 09.11.2015 gez. Lüngen, 1. Beigeordneter gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister 10.11.2015 Dezernat 4 Dezernat 6 BM Datum Freigabe -100- Kämmerer gez. Cöln Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschusssschusssschuss Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 08.12.2015 vorberatend 15.12.2015 beschließend Hennes-Weisweiler-Sportpark in E.-Lechenich, Kölner Ring; Antrag auf Förderung nach dem Bundesprogramm für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: 126.000 € (statt 400.000 €) x Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Für den Fall einer neunzigprozentigen Förderung nach dem Bundesprogramm für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur sollen neben dem vorhandenen Großspielfeld 3 weitere Kleinspielfelder im Hennes-Weisweiler-Sportpark in E.-Lechenich gebaut werden. Begründung: Anfang Oktober 2015 hat der Bund ein Förderprogramm für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur aufgelegt. Anträge auf Förderung sind bis zum 13.11.2015 zu stellen. Für die Antragstellung ist die Vorlage eines entsprechenden Ratsbeschlusses notwendig, der bis zum 04.12.2015 nachzureichen ist. Im Programm heißt es u. a.: „Für die Auswahl der Projekte sind u. a. folgende Kriterien ausschlaggebend (nicht kumulativ, keine Rangfolge):  besondere bzw. überregionale Wahrnehmbarkeit  begründeter Beitrag zur sozialen Integration im Quartier/in der Kommune  erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen  Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit, langfristige Nutzbarkeit  städtebauliche Einbindung in das Wohnumfeld und baukulturelle Qualität  überdurchschnittliche fachliche Qualität, insbesondere hinsichtlich sozialer Integration (einschl. Barrierefreiheit/-armut) und/oder Klimaschutz;  hohes Innovationspotential…“ Nach diesen Kriterien förderfähig könnte sein der vom Rat bereits beschlossene Bau eines Sanitärgebäudes im Hennes-Weisweiler-Sportpark in E.-Lechenich: begründeter Beitrag zur sozialen Integration im Quartier/in der Kommune:    großer Zulauf an Kindern und Jugendlichen beim SC Germania Erftstadt-Lechenich Fußballschulen in Sommer- und Herbstferien in Kooperation mit dem BC Bliesheim In den Medien viel beachtetes „Projekt für Flüchtlinge“ des Vereins zur Integration von Flüchtlingen mit Hilfe des Fußballs erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen: Das Programm schreibt einen Bundesanteil von mindestens 1 Mio. € vor. Bei Kommunen in Haushaltsnotlage würde er 90% des Investitionsvolumens betragen. Demnach würde der Bau des Sanitärgebäudes mit geschätzten Baukosten von 810.000 € nicht ausreichen. Es bietet sich an, den vom Verein avisierten Bau dreier Kleinspielfelder für ca. 450.000 € in den Förderantrag miteinzubeziehen. Monetäre Folgen: 1. die Stadt trägt nur noch einen Anteil von 126.000 € (im Förderprogramm vorgeschriebener 10%iger Anteil der Kommune) statt der zugesicherten 400.000 € 2. der Verein erspart seinen Anteil von 410.000 € und kann in den Bau weiterer Parkplätze am Sportpark investieren Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit, langfristige Nutzbarkeit: Die Maßnahme ist zum großen Teil bereits geplant und beschlossen und könnte demnach zügig umgesetzt werden. Mit einer Entscheidung über den Förderantrag ist nicht vor Januar/Februar 2016 zu rechnen. Der Verein hat zugesagt, erst danach mit dem Bau zu beginnen. Andernfalls würde der Antrag schon aus diesem Grunde abgelehnt. In Vertretung -2- (Knips) -3-