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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp im Bereich der Übergangsheime beim Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
114 kB
Datum
08.12.2015
Erstellt
26.11.15, 14:07
Aktualisiert
26.11.15, 14:07
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 559/2015 Az.: 11 11-41 Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 03.11.2015 gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Kämmerer Dezernat 4 05.11.2015 Dezernat 6 BM Datum Freigabe -100- gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschusssschuss Betrifft: Termin 08.12.2015 Bemerkungen beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp im Bereich der Übergangsheime beim Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 4.000 Folgekosten in €: 48.500 Kostenträger: 050313010 Mittel stehen zur Verfügung: Ja X Nein Sachkonto: Personalkosten Jahr der Mittelbereitstellung: müssen f. 2016 eingeplant werden Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die kurzfristige befristete Einstellung eines/r Einrichtungsbetreuers/in in Vollzeit nach EG S 8 bis zum 30.11.2017 wird beschlossen. Begründung: Die aktuell ebenso drastisch wie kontinuierlich steigenden Flüchtlingszahlen machen eine personelle Aufstockung im Amt -50-, und hier insbesondere in der Abteilung -502- (Fachdienst Migration & Integration / Übergangsheime) unumgänglich. Zur Verdeutlichung wird auf die Entwicklung der seit 2013 in Erftstadt aufgenommenen Asylbewerber hingewiesen:  2013 73 Personen  2014 143 Personen (bzw. + 95,9% zum Vorjahr)!  2015 bis zu ca. 900 Personen (bzw. + 529,4% zum Vorjahr)! Zur Sicherstellung einer angemessenen Betreuung der Flüchtlinge ist die kurzfristige Einstellung eines weiteren Einrichtungsbetreuers für die städtischen Übergangsheime dringend notwendig. Von den bis Jahresende erwarteten ca. 900 Flüchtlingen werden 220 in einer Notunterkunft (Erp) auf Grund eines Amtshilfeersuchens der Bezirksregierung und weitere ca. 150 Flüchtlinge im Brabanter Weg 1 von der AWO betreut. Mithin verbleiben ca. 530 Flüchtlinge in städtischen Übergangsheimen und angemietetem Wohnraum auf dem freien Markt, die vom Fachdienst Migration & Integration zu betreuen sind. Legt man einen Betreuungsschlüssel von 1 : 96 zu Grunde (wie auch in der vertraglichen Vereinbarung mit der AWO bzgl. der Betreuung der Flüchtlinge im Übergangsheim Brabanter Weg 1 festgelegt), so errechnet sich für 530 Flüchtlinge ein Bedarf von 5,5 Betreuungskräften. Der Fachdienst Migration & Integration ist derzeit lediglich mit zwei Sozialarbeitern sowie einem Einrichtungsbetreuer besetzt. Die bestehende personelle Unterdeckung wird aktuell (zumindest teilweise) mit zwei Honorarkräften (0,5 und 0,75-Kraft) kompensiert. Auf Grund der vorstehend geschilderten Situation und der sich zunehmend verschärfenden Problematik durch die stetig steigende Zahl zu betreuender Flüchtlinge (die sich prognostisch auch in 2016 fortsetzen wird) erachte ich die Einstellung eines weiteren Einrichtungsbetreuers in Vollzeit (temporär zunächst für die Dauer von zwei Jahren) als dringend geboten. (Erner) -2-