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Beschlussvorlage (Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.07.2015 - 30.09.2015)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
26.11.15, 14:07
Aktualisiert
26.11.15, 14:07
Beschlussvorlage (Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.07.2015 - 30.09.2015) Beschlussvorlage (Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.07.2015 - 30.09.2015)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 480/2015 Az.: 20 Amt: - 2 BeschlAusf.: - 20 Datum: 01.10.2015 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Rat Betrifft: Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM Termin 08.10.2015 Datum Freigabe -100- Bemerkungen 08.12.2015 zur Kenntnis 15.12.2015 zur Kenntnis Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.07.2015 - 30.09.2015 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 5.659,20 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: 020 122 060 5431000 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2015 Ja X Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die beiliegende Aufstellung über die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.07.2015 – 30.09.2015 wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Gem. § 83 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 9 der Haushaltssatzung 2015 sind die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, über deren Leistung der Kämmerer bzw. der Bürgermeister entscheidet, dem Rat zur Kenntnis zu geben. In Vertretung (Knips) -2-