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Beschlussvorlage (Nachwahl für den Jugendhilfeausschusses)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
03.12.15, 15:02
Aktualisiert
03.12.15, 15:02
Beschlussvorlage (Nachwahl für den Jugendhilfeausschusses)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 501/2015 Az.: 51 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 14.10.2015 gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister 26.10.2015 BM Datum Freigabe -100- gez. Feldmann Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 15.12.2015 Bemerkungen beschließend Nachwahl für den Jugendhilfeausschusses Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Erftstadt wählt auf Vorschlag des Stadtjugendrings, Herrn Markus Becker, als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss. Begründung: Der Jugendhilfeausschuss wird aufgrund der Bestimmungen des SGB VIII, des ersten Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG-KJHG), der Gemeindeordnung NW und der Satzung für das Jugendamt der Stadt Erftstadt besetzt. In der Jugendamtssatzung heißt es in § 4 (4): Darüber hinaus gehören dem Jugendhilfeausschuss als beratende Mitglieder an: je eine sachkundige Frau bzw. ein sachkundiger Mann nach § 5 Abs. 3 AG - KJHG, die vom Rat auf Vorschlag des Stadtjugendrings und des Stadtelternrats nach den Bestimmungen des AG-KJHG und der Gemeindeordnung NW gewählt werden. Der Stadtjugendring hat sich neu konstituiert und für die laufende Periode erstmals einen Vorschlag benannt, eine Vertretung konnte nicht gefunden werden. In Vertretung (Lüngen)