Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
03.12.15, 15:02
Aktualisiert
03.12.15, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 501/2015
Az.: 51
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 14.10.2015
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
26.10.2015
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Feldmann
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
15.12.2015
Bemerkungen
beschließend
Nachwahl für den Jugendhilfeausschusses
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Erftstadt wählt auf Vorschlag des Stadtjugendrings, Herrn Markus Becker, als
beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss.
Begründung:
Der Jugendhilfeausschuss wird aufgrund der Bestimmungen des SGB VIII, des ersten Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG-KJHG), der Gemeindeordnung NW und
der Satzung für das Jugendamt der Stadt Erftstadt besetzt.
In der Jugendamtssatzung heißt es in § 4 (4): Darüber hinaus gehören dem Jugendhilfeausschuss
als beratende Mitglieder an: je eine sachkundige Frau bzw. ein sachkundiger Mann nach § 5 Abs.
3 AG - KJHG, die vom Rat auf Vorschlag des Stadtjugendrings und des Stadtelternrats nach den
Bestimmungen des AG-KJHG und der Gemeindeordnung NW gewählt werden.
Der Stadtjugendring hat sich neu konstituiert und für die laufende Periode erstmals einen Vorschlag benannt, eine Vertretung konnte nicht gefunden werden.
In Vertretung
(Lüngen)