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Bürgerantrag (Anregung 498/2015)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
49 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
03.12.15, 15:02
Aktualisiert
03.12.15, 15:02
Bürgerantrag (Anregung 498/2015)

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Inhalt der Datei

Euskirchen. Christiane Republikaner NRW <nrw@rep.de> Von: Gesendet: An: Betreff: Freitag, 25. September 2015 19:47 Bürgermeister Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW (Bürgeranträge) Sehr geehrter Herr Bürgermeister Volker Erner, Die Republikaner, LV NRW, regen an, Victor Orban in Ihrer Stadt zum Ehrenbürger zu ernennen. Als Begründung verweisen wir auf die Tatsache, dass er als einziger Regierungschef versucht, die europäischen Rechtsgrundlagen in der Behandlung der Asylverfahren (Dublin 111- Verordnung Nr. 604/2013 des europäischen Parlaments*) umzusetzen, wahrend die deutsche Bundesregierung bestehendes Recht missachtet und deshalb von der EU-Kommission mit einem Strafverfahren bedacht wird. Orbans Haltung, gepragt von europäischer Weitsicht, sollte gerade in Deutschland gewürdigt werden, da Ungarn mit seiner Handlungsweise auch Schaden von Deutschland fernzuhalten versucht. Über die Entscheidung Mit freundlichen Grüßen Andre Maniera Landesvorsitzender "Die Verordnung des Rates bitte ich Sie, mich zu informieren. Republikaner NRW (EU) Nr. 60412013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist, ist eine Verordnung der Europäischen Union, nach der der Mitgliedstaat bestimmt wird, der für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Die Verordnung tritt an die Stelle der Dublin-II-Verordnunq und wird auch Dublin-III-Verordnung genannt. Sie ist am 19. Juli 2013 in Kraft getreten und ist ihrem Art. 49 zufolge ab dem 1. Januar 2014 unmittelbar anzuwenden. 2 5. SEP. 2015 1