Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
49 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
03.12.15, 15:02
Aktualisiert
03.12.15, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Euskirchen. Christiane
Republikaner NRW <nrw@rep.de>
Von:
Gesendet:
An:
Betreff:
Freitag, 25. September 2015 19:47
Bürgermeister
Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW (Bürgeranträge)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister
Volker Erner,
Die Republikaner, LV NRW, regen an, Victor Orban in Ihrer Stadt zum Ehrenbürger zu ernennen.
Als Begründung verweisen wir auf die Tatsache, dass er als einziger Regierungschef versucht, die europäischen
Rechtsgrundlagen in der Behandlung der Asylverfahren (Dublin 111- Verordnung Nr. 604/2013 des europäischen
Parlaments*) umzusetzen, wahrend die deutsche Bundesregierung bestehendes Recht missachtet und deshalb von
der EU-Kommission mit einem Strafverfahren bedacht wird.
Orbans Haltung, gepragt von europäischer Weitsicht, sollte gerade in Deutschland gewürdigt werden, da Ungarn mit
seiner Handlungsweise auch Schaden von Deutschland fernzuhalten versucht.
Über die Entscheidung
Mit freundlichen
Grüßen
Andre Maniera
Landesvorsitzender
"Die Verordnung
des Rates bitte ich Sie, mich zu informieren.
Republikaner
NRW
(EU) Nr. 60412013 des Europäischen
Parlaments
und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung
der Kriterien
und
Verfahren zur Bestimmung
des Mitgliedstaats,
der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen
oder Staatenlosen
in einem
Mitgliedstaat
gestellten Antrags auf internationalen
Schutz zuständig ist, ist eine Verordnung der Europäischen Union, nach der der
Mitgliedstaat bestimmt wird, der für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Die Verordnung tritt an die Stelle der Dublin-II-Verordnunq
und wird auch Dublin-III-Verordnung
genannt. Sie ist am 19. Juli 2013 in Kraft getreten und ist ihrem Art. 49 zufolge ab dem 1. Januar 2014
unmittelbar
anzuwenden.
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