Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
122 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
29.10.15, 15:04
Aktualisiert
03.12.15, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 503/2015
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 14.10.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
03.12.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Termin
Bemerkungen
10.11.2015
vorberatend
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
12.11.2015
vorberatend
Betriebsausschuss Immobilien
18.11.2015
vorberatend
Betriebsausschuss Straßen
24.11.2015
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
08.12.2015
vorberatend
Rat
15.12.2015
beschließend
Betrifft:
Masterplan Liblar;
Beschluss über das Integrierte Handlungskonzept (Masterplan Liblar)
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Masterplan Liblar wird als Integriertes Handlungskonzept beschlossen und gemäß § 1 Abs. 6
Satz 1 Nr. 11 BauGB bei zukünftigen Planungen berücksichtigt.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Masterplanes Liblar und der zugehörigen
Gesamtkosten- und Maßnahmenübersicht bei der Bezirksregierung Köln fristgerecht zum
31.12.2015 den Antrag auf Städtebauförderung zu stellen.
Begründung:
Der Stadtteil Liblar sieht sich aufgrund seiner städtebaulichen Rahmenbedingungen insbesondere
seiner polyzentrischen Stadtstruktur, der hohen Verkehrsbelastung, der Auswirkungen des Strukturwandels im Einzelhandel, unklarer Nutzungs- und Sanierungsperspektiven öffentlicher Liegenschaften und des demographischen Wandels vielfältigen Aufgaben gegenüber.
Im Jahr 2009 hat die Verwaltung die drängendsten Handlungsfelder und wichtigsten Entwicklungspotenziale in einem Plan mit dem Titel „Integriertes Handlungskonzept Erftstadt-Liblar“ zusammengefasst. Darauf aufbauend wurde im Jahr 2012 ein Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) für
Erftstadt-Liblar durch die Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft (DSK) erarbeitet. Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat das Konzept in seiner Sitzung am 13.03.2013 zur
Kenntnis genommen (siehe V 77/2012).
Im April 2014 wurde auf Beschluss des Rates vom 08.04.2014 die „Planungsgruppe MWM“ aus
Aachen mit der Erarbeitung eines integrierten Handlungskonzeptes beauftragt, das als Grundlage
für die Beantragung von Städtebauförderungsmitteln dienen soll (siehe V 119/2014).
Das Integrierte Handlungskonzept wurde in einem komplexen Planungsprozess erarbeitet. Um die
öffentlichen und privaten Belange frühzeitig berücksichtigen zu können, war ein umfangreicher
Beteiligungs- und Dialogprozess Kernbaustein der Planung. Die Planung wurde politisch durch den
Arbeitskreis Masterplan Liblar und in der Öffentlichkeit durch öffentliche Versammlungen, eine
Planungswerkstatt, den Tag der Städtebauförderung und durch intensiven Austausch mit der Interessengemeinschaft Erftstadt Center und der Interessen- und Werbegemeinschaft Carl-SchurzStraße begleitet.
Als ergänzende Planung wurde ein Verkehrskonzept Liblar beauftragt und am 29.09.2015 vom Rat
zustimmend zur Kenntnis genommen (siehe V 384/2015).
Zum Abschluss dieses Prozesses soll nun der Masterplan Liblar einschließlich des Umsetzungsfahrplanes beschlossen werden. Auf dieser Grundlage wird die Verwaltung den Antrag auf Städtebauförderung nach den Förderrichtlinien des Landes NRW stellen. Den Förderantrag erarbeitet die
Verwaltung in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln, um die Erfolgschancen im Wettbewerb mit anderen Kommunen zu verbessern. Vorgespräche haben hierzu statt gefunden. Die
Hinweise der Bezirksregierung finden sich teilweise in der Abgrenzung der Gebietskulisse und der
Priorisierung der Maßnahmen wieder. Vor Abgabe des Förderantrages werden weitere Abstimmungen stattfinden. Frist für die Abgabe des Förderantrages ist der 31.12.2015.
Der Masterplan Liblar gliedert sich in die folgenden Hauptbestandteile:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
Vorbemerkung
Räumliche Einordnung und Entwicklung
Analyse der Bevölkerungsstruktur und Demographie
Analyse Wirtschaftsstandtort
Vorgaben Bindungen und Planungen
Städtebauliche Bestandserhebung und –analyse
Städtebauliche Stärken-Schwächen-Analyse
Konzeptionelle Aussagen Sektorieller Planungen
Städtebauliche Konzeption
Gesamtmaßnahme und Umsetzungsfahrplan und
Zusammenfassung.
-2-
Dem Konzept ist eine Anlage beigefügt, in der die in Punkt 10 genannte Gesamtmaßnahme und
der Umsetzungsfahrplan konkretisiert werden. Maßnahmenplan und Umsetzungsfahrplan werden
vom Planungsbüro MWM in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung erläutert.
Der Gesamtmaßnahmenplan mit der Gesamtkostenübersicht (Tabellen 1 und 2) gliedert sich in
Vorbereitende Maßnahmen, Ordnungsmaßnahmen, Baumaßnahmen, besondere städtebauliche
Maßnahmen und ergänzende Maßnahmen.
Zu den Vorbereitenden Maßnahmen (Punkte M 2) zählen städtebauliche Planungen und Gutachten, städtebauliche Wettbewerbe, Beratungsleistungen für private Bauherren und die Einrichtung
eines Citymanagements. Außerdem werden hier Planungsleistungen aufgeführt, die als vorbereitende Untersuchungen vorliegen und die Voraussetzung für die Beantragung der Städtebauförderung sind.
Zu den Ordnungsmaßnahmen (Punkte M3) zählen Erschließungsmaßnahmen und die Umgestaltung öffentlicher Räume wie die Umgestaltung im Bereich der Carl- Schurz- Straße und der Altstadtplätze.
Zu den Baumaßnahmen (Punkte M 4) gehören private Baumaßnahmen wie Modernisierungs- und
Instandsetzungsarbeiten ebenso wie die energetische Sanierung von öffentlichen Hochbauten.
Als besondere städtebauliche Maßnahmen (Punkte M 5) firmieren Maßnahmen, die der Öffentlichkeitsarbeit und der Begleitung der Sanierungsmaßnahme dienen.
Als ergänzende Maßnahmen (Punkte M 6) werden private Investitionen und kommunale Maßnahmen nachrichtlich dargestellt, die als flankierende Maßnahmen Teil des durch die Städtebauförderung ausgelösten Investitionsvolumens sind.
Insgesamt wurden für den Investitionszeitraum von 2016 bis 2024 zuwendungsfähige Gesamtkosten in Höhe von rund 34,2 Mio. € ermittelt. „Zuwendungsfähige Kosten“ umfasst die Kosten solcher
Maßnahmen, die nach den Förderrichtlinien des Landes NRW förderfähig sind. Der Stadt Erftstadt
steht ein Förderhöchstsatz von 70% zu. Demzufolge umfasst die zu beantragende Fördersumme
rund 24 Mio. €. Der verbleibende 30%ige Anteil der Stadt Erftstadt beträgt rund 10,3 Mio. €. Hinzu
kommen nicht förderfähige Kosten in Höhe von rund 530.000 €.
Insgesamt wird im Zusammenhang mit der Städtebauförderung von einem Volumen von grob geschätzt 156 Mio. an öffentlichen und privaten Investitionen ausgegangen.
Damit das Gesamtmaßnahmenpaket ein in sich schlüssiges und kompaktes Konzept darstellt,
muss, wie vorne erwähnt, im Vergleich zu den ersten Entwürfen des Masterplanes die Gebietskulisse und die Priorisierung der Maßnahmen angepasst werden. 5 Maßnahmen (Anbindung P+R
Parkplatz Bahnhof über Max-Planck-Straße, Punktuelle Gestaltung der Seestraße, Punktuelle
Maßnahmen Carl-Schurz-Straße Abschnitt westlich der Bliesheimer Straße, Ergänzungsparkplatz
westlich Abschn. Carl-Schurz-Straße und Umgestaltung Knotenpunkt Bliesheimer Straße/ Theodor-Heuss-Allee) sind im städtebaulichen Gesamtkontext sinnvoll und deshalb auch in der Maßnahmenübersicht aufgeführt (siehe Tabelle 1, Seite 4, Ordnungsmaßnahmen Masterplan Umsetzungsstufe 2), jedoch ohne dass sie Teil des aktuellen Förderantrages sind.
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Die Verwaltung schlägt vor, den Masterplan Liblar zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, auf dieser Grundlage in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln fristgerecht die Städtebauförderung zu beantragen.
Aufgrund des Umfanges der Unterlagen werden Sie dem Rat und der Öffentlichkeit digital und den
Fraktionen in Papierform zur Verfügung gestellt.
In Vertretung
(Hallstein)
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