Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
03.12.15, 15:02
Aktualisiert
03.12.15, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
der Liblarer Mühlengraben wurde unter Denkmalschutz gestellt. Doch für den gesamten
Verlauf des Gewässers gilt nicht durchgängig eine Denkmalart. Er ist zum Teil ein
Baudenkmal, zum Teil ein Bodendenkmal. Es hat auch eine Klage eines
Grundstückseigentümers gegeben, wie der Presse zu entnehmen war. Im Namen der FDPStadtratsfraktion möchte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen bitten: