Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
03.12.15, 15:02
Aktualisiert
03.12.15, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 610/2015
Az.:
Amt: - 01.4 BeschlAusf.: - 01.4 Datum: 17.11.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
19.11.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
15.12.2015
Bemerkungen
beschließend
Änderung/Anpassung des Gesellschaftervertrages Wirtschaftsförderung Rhein-Erft
GmbH (WFG)
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Änderung des Gesellschaftervertrages der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH (WFG) wird
zugestimmt.
Begründung:
Mit dem Beschluss zur Vorlage V 380/2015 hat der Rat der Stadt Erftstadt der Übertragung der
WFG-Geschäftsanteile der KSK Köln Beteiligungsgesellschaft mbH an die Kreissparkasse Köln
zugestimmt. Auch die übrigen Gesellschafter haben dieser Übertragung soweit zugestimmt.
Somit kann der Gesellschaftervertrag der WFG nun entsprechend geändert werden. Die KSK Köln
Beteiligungsgesellschaft mbH (welche in dem beifügten Gesellschaftervertrag unter § 4 Stammkapital, Ziff. 2 noch geführt wird) wird in neuen Gesellschaftervertrag dann entsprechend durch die
KSK Köln ersetzt. Die Änderung des Gesellschaftervertrages bedarf selbstverständlich der zu-
stimmenden Beschlüsse der Gremien der jeweiligen Gesellschafter. Weitere Änderungen am Gesellschaftervertrag sind nicht vorgesehen.
Die vom Rat der Stadt Erftstadt gewählten Vertreter für die Gesellschafterversammlung der WFG –
Herr StV Axel Erhard und sein Stellvertreter, Herr StV Alfred Zerres - bleiben von diesem Beschluss unberührt. Ihre Wahl gilt für die gesamte Amtszeit des Rates.
(Erner)
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