Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Änderung/Anpassung des Gesellschaftervertrages Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH (WFG))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
03.12.15, 15:02
Aktualisiert
03.12.15, 15:02
Beschlussvorlage (Änderung/Anpassung des Gesellschaftervertrages Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH (WFG)) Beschlussvorlage (Änderung/Anpassung des Gesellschaftervertrages Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH (WFG))

öffnen download melden Dateigröße: 97 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 610/2015 Az.: Amt: - 01.4 BeschlAusf.: - 01.4 Datum: 17.11.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 19.11.2015 Datum Freigabe -100- gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 15.12.2015 Bemerkungen beschließend Änderung/Anpassung des Gesellschaftervertrages Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH (WFG) Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Änderung des Gesellschaftervertrages der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH (WFG) wird zugestimmt. Begründung: Mit dem Beschluss zur Vorlage V 380/2015 hat der Rat der Stadt Erftstadt der Übertragung der WFG-Geschäftsanteile der KSK Köln Beteiligungsgesellschaft mbH an die Kreissparkasse Köln zugestimmt. Auch die übrigen Gesellschafter haben dieser Übertragung soweit zugestimmt. Somit kann der Gesellschaftervertrag der WFG nun entsprechend geändert werden. Die KSK Köln Beteiligungsgesellschaft mbH (welche in dem beifügten Gesellschaftervertrag unter § 4 Stammkapital, Ziff. 2 noch geführt wird) wird in neuen Gesellschaftervertrag dann entsprechend durch die KSK Köln ersetzt. Die Änderung des Gesellschaftervertrages bedarf selbstverständlich der zu- stimmenden Beschlüsse der Gremien der jeweiligen Gesellschafter. Weitere Änderungen am Gesellschaftervertrag sind nicht vorgesehen. Die vom Rat der Stadt Erftstadt gewählten Vertreter für die Gesellschafterversammlung der WFG – Herr StV Axel Erhard und sein Stellvertreter, Herr StV Alfred Zerres - bleiben von diesem Beschluss unberührt. Ihre Wahl gilt für die gesamte Amtszeit des Rates. (Erner) -2-